Hallo!
Ja, so sehe ich es mittlerweile auch. Wenn die Vorverkaufsstelle eigenständig zusätzliche Gebühren auf den eigentlichen Kartenpreis erhebt und einbehält, dann ist das die Leistung eines anderen Unternehmens und somit mit deren Steuersatz zu versteuern.
Wichtig für den Veranstalter ist wahrscheinlich wirklich mit jeder VVK-Stelle einen Vertrag zu machen, in dem auch die steuerlichen Belange vorab geklärt werden.
Danke vielmals. Sie haben mir weitergeholfen