Strafbarkeit eines Dienstherren

Hallo,

wäre die Staatsanwaltschaft nach dem StGB im Fall einer Anzeige zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Dienstherrn eines Mitarbeiters verpflichtet, der unverschuldet und nachweislich (diverse Gutachten) mit Wissen und maßgeblicher Unterstützung des Dienstherrn unerträglichen Konfliktsituationen ausgesetzt wurde, die bei dem Mitarbeiter zu psychosomatischen Beeinträchtigungen und finanziellen Einbußen geführt haben?

Grüße mki

Die sehen je nach Sachlage schon mal so aus, dass der Laie gar nichts von diesen Ermittlungen bemerkt. Vielleicht definierst du also erst mal näher, um was es eigentlich geht.

sind juristisch nicht definiert. Und im allgemeinen auch nicht strafbar.

Hallo,

wie so oft lautet die Antwort: „Es kommt darauf an“.

Es wären schon Straftatbestände, evtl. durch Unterlassung, denkbar. Dafür müßte man aber den Vorgang im Detail kennen.
Und aufgrund Deiner Wortwahl („Dienstherrn“) stellt sich auch die Frage, ob es sich beim Betroffenen um einen Angestellten oder einen Beamten handelt, was evtl. zu sehr unterschiedlichen Dienstpflichten des „Dienstherrn“ führen könnte.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Ein möglicher Gedanke. Danke.

Gruß mki

Was hat sich denn eigentlich geändert seit dem letzten Oktober ?

Deine Probleme mit dem Dienstherrn scheinen mir zunächst mal nicht in einem Bereich zu liegen, in dem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müsste.
Mich machen da einfach folgende Worte bzw. Verbindungen sehr stutzig:

  • unverschuldet,
  • nachweislich und mit Unterstützung des Dienstherrn,
  • unerträgliche Konfliktsituationen,
  • die zu psychosomatischen Beeinträchtigungen und
  • finanziellen Einbußen
    geführt haben sollen.
    Das Alles müsste belegbar sein.
    Von belegbaren Fakten finde ich da Nichts.
    Was sollte eine Staatsanwaltschaft denn da ermitteln?
    LG
    Amokoma1

Hallo mki,

nicht auszuschließen, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, gegen den Dienstherren strafrechtlich zu ermitteln. Vorausgesetzt, dass der Dienstherr sich einem strafrechtlich relevanten Vorwurf ausgesetzt hat. Eventuell könnte eine sogenannte ‚Unterlassungsstraftat‘ in Frage kommen. Noch Fragen?!

Vielen Dank.
Gucci

[Beitrag editiert vom www Team]