Wie lange und wie oft kann D den A auf den Kopf stellen?

Hallo,

zunächst einer :smirk: Vorladung des Dienstherrn folgend (unter Verweis auf seine Fürsorgepflicht für den A und im Interesse des Dienstbetriebs), folgt A als zweites einer :smirk: Einladung, diesmal von seiten des Gesundheitsamt, zu einer „psychiatrischen Begutachtung“, jetzt aber unter Verweis darauf, dass sogar erwogen werde, ihn unter Umständen zu entlassen :neutral_face: . Im Verlauf des Gesprächs wird A vom Begutachter andeutungsweise und permanent mit verzerrt nachteiligen Behauptungen der Fachabteilung konfrontiert und provoziert :stuck_out_tongue_closed_eyes: , ohne sich für die von A vorgelegten Dokumente, ernsthaft zu interessieren :smiling_imp: . Des weiteren wird A zu seinem privaten Umfeld ohne ein Wort auf die Relevanz bis aufs letzte ausgefragt :imp: . A solle sich lt. Gutachter zudem noch bei einem dritten Termin von einem Neurologen begutachten lassen :mask: . Im nachhinein räumt A ein im Laufe des 1,5 Stunden langen Gesprächs in Teilen vielleicht zu leutseelig gewesen zu sein (dumm gelaufen) :pensive: . Nach der Entbindung von der Schweigepflicht wurde zwar gefragt, jedoch nicht darauf gedrängt oder gedroht, zumal A von Jahresanfang nirgendwo in ärztlicher Behandlung war, geschweige krank feierte. Der Dienstherr scheint aber auf den Nachweis einer Dienstunfähigkeit des A drauf aus zu sein, koste es was es wolle…

Aber! Wie lange und wie oft kann der Dienstherr den A auf den Kopf stellen? Wer hat bislang die entscheidenderen Fehler begangen A oder der Dienstherr, sowohl formell- als auch inhaltlich?

Grüße mki

Gibts das auch in zusamnmenhängend, smileyfrei und verständlich?

Hi,

erfahrungsgemäß nicht. Wobei, smileyfrei kann er schon.

die Franzi

Hi,

keine richtige Antwort, nur eine zusatzinfo für dich:
Wenn es sich um eine psychiatrische begutachtung handelt, dann geht es um dein gamnzes Privatleben. Wenn man sich in eine psychotherapeutische Behandlung begibt (also mehr Zeit hat) nimmt die biographie sogar 5 Sitzungen zu je 45min ein.

die Franzi

Mich hat noch nie das Gesundheitsamt zu irgendwas eingeladen. Was hat A mit denen denn zu tun und warum ist er der Einladung überhaupt gefolgt? Und was hat der Dienstherr (wer soll das eigentlich sein? Der Innenminister?) damit zu schaffen?

Ja, ich weiß: Rückfragen werden nicht beantwortet. Sorry.
Gruß
anf

Hi,

als Beamter oder Angestellter im öff. Dienst hat man keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Der hat gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht, er muss sich um das Wohlergehen kümmern und ein ausreichendes Gehalt zahlen. Und unter bestimmten Bedingungen kann einen der Dienstherr im Rahmen der Fürsorgepflicht zum Amtsarzt schicken. Wenn er zB glaubt, dass er nur so tut, als ob er krank ist, oder um festzustellen, ob er jemals wieder gesund wird, oder um festzustellen, dass er nicht arbeiten sollte, sondern sich lieber krankmelden.

die Franzi

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Das ist mir durchaus bekannt, da ich im öffentlichen Dienst arbeite. Mein Dienstherr ist aber keine Person, er wird vertreten durch eine Person und nur eine Person kann handeln.
Wenn hier also vom Fragesteller immer wieder vom Dienstherren gefaselt wird, der irgendwas fordert, dann ist das schlicht Vernebelung.

Und Du wirfst hier einfach alles in einen Eimer und machst nun richtig undefinierbaren Brei draus. Welchen Sinn soll das haben?
Gruß
anf

Hi,

Ich wollte mich nur auf den Dienstherrn und dem amtsarzt beziehen.
Die übrige Diskussion läuft schon eine Weile. Wir kriegen nicht mehr Zusammenhang.

Die Franzi

Ganz übergangen hast Du die Möglichkeit des Dienstherren mit Hilfe des geltenden Rechts (Fürsorgepflicht), Mitarbeiter zu mobben. Zu naiv? Mitarbeiter im Schein der Objektivität für dienstunfähig begutachten zu lassen. Die persönliche, kollegiale und fachliche Integrität unliebsamer Mitarbeiter beschädigen und über ihre berufliche Zukunft willfährig zu entscheiden bis zur Möglichkeit, die Mitarbeiter zu entlassen.

Was glaubst Du wo Du lebst?

Andererseits gibt es aber auch Mitarbeiter, die in der Tat physisch oder psychisch krank sind und es nicht wahrhaben wollen. Ein Indiz dafür, daß es so sein mag, könnten unter anderem zusammenhanglose Beiträge in Internetplattformen sein…

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Ich weiß.
Gruß
anf

Besonders viele Kenntnisse hast du aber nicht.
Natürlich handelt immer eine natürliche Person, aber immer „im Auftrag“ des Dienstherrn - wer auch immer das ist.
Wenn ich Anordnungen (nach außen) treffe, ist das immer „die Behörde“ die tätig wird - ich zeichne halt „im Auftrag“ der Behörde.

Das ist aber in diesen Konfetti-Threads einer der zentralen Punkte. Zum wiederholten Male.

Wie Du daraus auf meine angeblich geringen Kenntnissen schließen kannst? Da habe ich nun wirklich genau gar keine Ahnung.
Gruß
anf