Hallo,
zunächst einer Vorladung des Dienstherrn folgend (unter Verweis auf seine Fürsorgepflicht für den A und im Interesse des Dienstbetriebs), folgt A als zweites einer
Einladung, diesmal von seiten des Gesundheitsamt, zu einer „psychiatrischen Begutachtung“, jetzt aber unter Verweis darauf, dass sogar erwogen werde, ihn unter Umständen zu entlassen
. Im Verlauf des Gesprächs wird A vom Begutachter andeutungsweise und permanent mit verzerrt nachteiligen Behauptungen der Fachabteilung konfrontiert und provoziert
, ohne sich für die von A vorgelegten Dokumente, ernsthaft zu interessieren
. Des weiteren wird A zu seinem privaten Umfeld ohne ein Wort auf die Relevanz bis aufs letzte ausgefragt
. A solle sich lt. Gutachter zudem noch bei einem dritten Termin von einem Neurologen begutachten lassen
. Im nachhinein räumt A ein im Laufe des 1,5 Stunden langen Gesprächs in Teilen vielleicht zu leutseelig gewesen zu sein (dumm gelaufen)
. Nach der Entbindung von der Schweigepflicht wurde zwar gefragt, jedoch nicht darauf gedrängt oder gedroht, zumal A von Jahresanfang nirgendwo in ärztlicher Behandlung war, geschweige krank feierte. Der Dienstherr scheint aber auf den Nachweis einer Dienstunfähigkeit des A drauf aus zu sein, koste es was es wolle…
Aber! Wie lange und wie oft kann der Dienstherr den A auf den Kopf stellen? Wer hat bislang die entscheidenderen Fehler begangen A oder der Dienstherr, sowohl formell- als auch inhaltlich?
Grüße mki