Hallo,
wäre die Staatsanwaltschaft nach dem StGB im Fall einer Anzeige zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Dienstherrn eines Mitarbeiters verpflichtet, der unverschuldet und nachweislich (diverse Gutachten) mit Wissen und maßgeblicher Unterstützung des Dienstherrn unerträglichen Konfliktsituationen ausgesetzt wurde, die bei dem Mitarbeiter zu psychosomatischen Beeinträchtigungen und finanziellen Einbußen geführt haben?
Grüße mki