Betreff: Strafbefehl wegen angeblichen Betrugs – Bitte um Einschätzung und Unterstützung
Hallo zusammen,
ich benötige dringend Rat zu folgendem Problem:
Gestern habe ich völlig überraschend einen Strafbefehl wegen angeblichen Betrugs erhalten. Der Hintergrund bezieht sich auf eine Situation aus dem vergangenen Jahr.
Zur Vorgeschichte:
Bis September 2024 war ich im Bezug von Arbeitslosengeld I . Am 6. September 2024 erhielt ich eine Zusage für eine neue Arbeitsstelle und unterzeichnete noch am selben Tag meinen Arbeitsvertrag. Bevor ich zum Arbeitgeber fuhr, meldete ich mich telefonisch bei der Agentur für Arbeit ab . Die zuständige Mitarbeiterin versicherte mir nach einigen Fragen (Name des Arbeitgebers, Beginn der Tätigkeit etc.), dass ich nun ordnungsgemäß abgemeldet sei.
Ich trat meine neue Stelle am 9. September 2024 an. In der Anfangszeit konzentrierte ich mich stark auf den neuen Job und überprüfte mein Konto nicht regelmäßig. Erst etwa zwei Monate später erhielt ich ein Schreiben von der Agentur für Arbeit, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich zu Unrecht Leistungen erhalten hätte. Nach Prüfung stellte ich tatsächlich fest, dass eine Überzahlung vorlag.
Ich bot der Agentur für Arbeit an, den überzahlten Betrag in drei Raten zurückzuzahlen . Dieses Angebot wurde jedoch abgelehnt.
Im Dezember 2024 endete mein Arbeitsverhältnis leider wieder, da das Projekt, für das ich eingestellt wurde, eingestellt wurde. Ich meldete mich erneut arbeitslos. Einige Zeit später – im Jahr 2025 – erhielt ich ein Schreiben vom Hauptzollamt , in dem mir erstmals Betrug vorgeworfen wurde. Ich wurde um Stellungnahme gebeten, was ich auch tat.
Ich legte dar, dass ich mich am 6. September 2024 korrekt abgemeldet hatte, und dass ich davon ausging, dass dies von der Sachbearbeiterin auch im System entsprechend vermerkt wurde. Zur Untermauerung fügte ich Screenshots meines Telefonprotokolls inklusive Anrufdauer und Uhrzeit bei.
Trotzdem kam es zu einem langwierigen Verfahren. Die Agentur für Arbeit entschied schließlich, den zu viel gezahlten Betrag direkt mit meinem ALG I zu verrechnen – was bis April 2025 vollständig abgeschlossen war.
Und nun – trotz vollständiger Rückzahlung – erhielt ich gestern einen Strafbefehl über 50 Tagessätze à 20 Euro (insgesamt 1.000 €) wegen Betrugs.
Ich bin fassungslos . Ich habe mir in meinem Leben nie etwas zuschulden kommen lassen, habe immer korrekt gehandelt und bin ein Mensch, der anderen gerne hilft. Dass mir nun ausgerechnet in dieser Situation ein Betrug unterstellt wird , empfinde ich als ungerecht und entmutigend.
Was ich mich frage:
- Wie kann mir eine betrügerische Absicht unterstellt werden , wenn ich mich rechtzeitig abgemeldet habe und mich auf die Aussagen der Sachbearbeiterin verlassen habe?
- Warum wurde mein Angebot zur Ratenzahlung abgelehnt, obwohl ich zur Rückzahlung bereit war – und diese dann im Nachhinein doch automatisch in Raten durchgeführt wurde?
- Warum wurde der Nachweis meines Anrufs ignoriert, obwohl ich belegen konnte, dass ich mit der Agentur für Arbeit am 6. September telefoniert habe?
- Wieso erfolgt nun ein Strafbefehl, obwohl der Betrag längst zurückgezahlt ist und keine Täuschungsabsicht vorlag?
Meine aktuelle Lage:
- Ich verfüge über keine Rechtsschutzversicherung .
- Ich stehe jetzt vor der Frage, ob ich gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen soll – was ich mir aber finanziell kaum leisten kann.
- Ich fühle mich extrem ungerecht behandelt und frage mich, was ich jetzt tun kann , um mich zu wehren.
Was ich brauche:
- Eine rechtliche Einschätzung , ob ein Einspruch sinnvoll ist
- Ggf. Hinweise, an welche Beratungsstellen (z. B. Sozialverband, Caritas, Anwälte mit Beratungshilfe) ich mich wenden kann
- Unterstützung bei der Argumentation gegenüber dem Gericht oder Zollamt
Ich danke euch im Voraus für jede Hilfe und jeden Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen