Strafbefehl erhalten was nun

nein es war nur eine einzige Zahlung die zuviel war und zwar die ich ende September bekommen habe. Da war nur eine Zahlung

Sie sind einer gut dann beraten sie mich doch mal hier was ich tun kann? Wäre für jede hilfe dankbar.

Habe ich doch oben schon getan.

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Hallo @Gudrun

im Sozialrecht kann sogar ein Bescheid mündlich ergehen gem. § 33 Abs. 2 SGB X:
§ 33 SGB 10 - Einzelnorm

Und deswegen ist auch eine telefonische Mitteilung an eine Sozialbehörde grundsätzlich rechtswirksam.

&tschüß
Wolfgang

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Ich schätze mal, dies war der Eigenanteil:

Der ursprüngliche Beitrag lässt allerdings auch zumindest eine Überarbeitung durch „KI“ erahnen, oder wann hast du zuletzt hier einen Beitrag mit so netten Bildchen gesehen? :sweat_smile:

Das fand ich an der ganzen Geschichte auch sehr interessant und hinterfragenswert.

@Manfredolix: ich habe für dich recherchiert (was du als angeblicher Jurastudent hättest auch machen können, wenn im bisherigen Studium noch nicht dran gewesen, obwohl lt. Seite der Bundesrechtsanwltskammer zumindest Grundzüge des Strafrechts zum Grundstudium gehören: https://www.brak.de/anwaltschaft/beruf-anwalt/juristenausbildung/ und du auch behauptest, du würdest dich mit dem Thema Strafrecht befassen) und das hier gefunden
https://www.rudolph-recht.de/beratungshilfe-prozesskostenhilfe-strafrecht/

Dort steht u. a.:

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, erhält zwar unter Umständen einen sogenannten Beratungshilfe-Schein. Davon ist jedoch nur eine erste Information durch den Anwalt abgedeckt. Weitere Verteidiger-Tätigkeiten wie Akteneinsicht, rechtliche Stellungnahmen, Anträge auf Einstellung des Verfahrens usw. werden von der strafrechtlichen Beratungshilfe nicht erfasst.

Außerdem hatte @ Pennywise bereits dargelegt, warum er in diesem Fall keine Voraussetzung für einen Pflichtverteidiger als erfüllt ansieht.

@Pennywise: da er u. a. eine Ersteinschätzung haben möchte, könnte das evtl. reichen, wenn „unter Umständen“ nur heißt, dass man die Voraussetzungen dafür erfüllt (vermutlich insb. Höhe des Einkommens) und das bei ihm zutrifft. Wie siehst du das?

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Okay.
Und jetzt noch bitte den Rest der Geschichte.

Wie ging es dann weiter?
Laß mich raten: Du gingst auf Tauchstation.
Und warst dann völlig überrascht über

Auch dieses Schreiben war offensichtlich kein Anlaß für Dich, den überzahlten Betrag umgehend zurückzuüberweisen.

Ich versuch es mal etwas verständlicher zu beschreiben.

Schilderung meines Falles zur besseren Nachvollziehbarkeit:

Bis Mai 2024 war ich über zehn Jahre bei einem Unternehmen beschäftigt, das durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zunehmend in finanzielle Schieflage geriet. Leider konnte sich die Firma nicht erholen, sodass sie schließlich im Frühjahr 2024 schließen musste – für alle Beschäftigten bedeutete das die Kündigung.

Ich beantragte daraufhin Arbeitslosengeld I und begann parallel aktiv mit Bewerbungen. Am 30. Juli 2024 führte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma in Erfurt; weitere Gespräche folgten bis zum 4. September. Am 5. September lagen mir schließlich zwei konkrete Jobangebote vor. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, erstellte ich eine Pro-und-Kontra-Liste, da ich mich nicht vorschnell für ein Unternehmen entscheiden wollte.

Am Abend des 5. September entschied ich mich für eine der beiden Firmen, die mir noch am selben Abend vorschlug, am nächsten Tag – dem 6. September – gegen 10:00 Uhr zum Vertragsabschluss vorbeizukommen. Ich nahm das Angebot an.

Noch am Morgen des 6. September, um 08:10 Uhr, rief ich bei der Agentur für Arbeit an und teilte mit, dass ich mich abmelden möchte, da ich gleich im Anschluss meinen Arbeitsvertrag unterschreiben würde. Die Sachbearbeiterin am Telefon fragte mich nach den relevanten Informationen wie Name und Sitz des Arbeitgebers sowie Fachrichtung der Tätigkeit. Ich beantwortete alles korrekt und fragte abschließend, ob ich damit ordnungsgemäß abgemeldet sei – was sie eindeutig bejahte.

Ich fuhr daraufhin zum Arbeitgeber, unterschrieb den Vertrag und begann die Tätigkeit am 9. September. Es handelte sich um ein Projekt mit einer zunächst geplanten Laufzeit von drei Jahren. Leider wurde das Projekt jedoch bereits Ende Dezember 2024 eingestellt, da der Auftraggeber sich zurückzog. Da keine anderweitige Verwendung für uns im Unternehmen möglich war, erhielten wir zum 25. Dezember die Kündigung.

Was ich zu dem Zeitpunkt nicht bemerkte: Für September wurde mir noch einmal Arbeitslosengeld überwiesen. Da ich mich ganz auf den neuen Job konzentrierte, fiel mir das zunächst nicht auf. Erst als ich im Oktober ein Schreiben der Agentur für Arbeit erhielt, wurde ich darauf aufmerksam. Ich bot umgehend an, den zu viel erhaltenen Betrag in drei Raten zurückzuzahlen. Dieses Angebot wurde jedoch abgelehnt – man bestand auf vollständiger Rückzahlung in einer Summe, was mir aus finanziellen Gründen nicht möglich war.

Nach mehrfachem Schriftwechsel schaltete sich schließlich das Hauptzollamt ein. Dort schilderte ich den gesamten Ablauf erneut – inklusive Belegen für meine fristgerechte telefonische Abmeldung am 6. September. In der Zwischenzeit hatte ich mich erneut arbeitslos gemeldet und erhielt wieder ALG I. Die Agentur begann nun, die Rückzahlung mit meinen laufenden Leistungen zu verrechnen. Über mehrere Monate hinweg wurde der offene Betrag vollständig ausgeglichen – allerdings unter erheblichen finanziellen Belastungen meinerseits, sodass ich mir zwischenzeitlich sogar Geld leihen musste, um Rechnungen zu begleichen.

Trotz der nachweisbaren Abmeldung und vollständigen Rückzahlung des Betrags erhielt ich nun einen Strafbefehl wegen Betrugs– was für mich völlig unverständlich ist. Es liegt kein vorsätzliches Fehlverhaltenvor. Ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet, transparent kommuniziert, und die Rückzahlung erfolgte vollständig. Der Fehler lag eindeutig im System – nicht bei mir.

Ich hoffe, meine Schilderung ist nun für alle verständlicher.
Was ich mir jedoch ausdrücklich wünsche, ist ein respektvoller Umgangston. Ich habe mich hier gemeldet, um Hilfe und sachliche Ratschläge zu bekommen – keine Vorwürfe oder gegenseitige Sticheleien. Wenn ich Kritik oder Belehrungen gewollt hätte, hätte ich auch meinen ehemaligen Lehrer anrufen können.

Also bitte: Kein Kindergarten, sondern ein erwachsener Austausch.

Mein besonderer Dank gilt Manfredolix, der sich bemüht hat, mir zu helfen – auch wenn er „nur“ Student ist, schätze ich sein Engagement sehr. Ebenso danke ich allen, die konstruktiv geantwortet haben.
Aber ganz ehrlich: Wer nichts beizutragen hat außer Polemik oder Halbwissen – einfach weiterscrollen.
Nicht jeder Beitrag hilft – manchmal wäre Schweigen hilfreicher gewesen.

ja ist es

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Hallo,

ohne Deine Aussage anzweifeln zu wollen, ist dieser Punkt

angesichts der Gesamtumstände wenig glaubwürdig (was andere ja auch schon zum Ausdruck brachten) und dürfte auch ein wesentlicher Grund dafür sein, dass die Sache so eskaliert ist. Wenig glaubwürdig deshalb, weil die Vorstellung, dass jemand, der Schwierigkeiten hat, einen Betrag von - sagen wir mal - 1000 Euro auf einen Schlag zurückzuzahlen und auch sonst nicht auf Rosen gebettet zu sein scheint, nicht bemerkt, wenn a) ein Betrag von 1000 auf seinem Konto eingeht und b) am Monatsende auf einmal 1000 Euro mehr als üblicherweise auf dem Konto sind, etwas lebensfremd wirkt.

Es ist ja nun auch nicht so, dass man als normaler Arbeitnehmer ständig Eingänge im drei- oder vierstelligen Bereich hätte. Mehr als Gehalt und Kindergeld fällt mir da nicht ein. Vor dem Hintergrund wäre halt ein Einblick in die Ermittlungsakten schon hilfreich, um überhaupt zu wissen, welche Gründe zur Eskalation geführt haben und für diesen Einblick brauchst Du halt einen Anwalt.

Ein entsprechender Vorschlag wurde ja bereits gemacht:

Nach der Akteneinsicht wird der Anwalt auch etwas dazu sagen können, wie aussichtsreich ein Einspruch ist und welche Argumentation sinnvoll wäre. Da der Sachverhalt nun auch nicht besonders komplex erscheint, ist hier auch nicht die mühsame Suche nach einem Spezialisten erforderlich, sondern es wird reichen, sich die (virtuellen) gelben Seiten vorzunehmen und nach einem Anwalt in Deiner Nähe zu suchen. Den rufst Du an, schilderst dem Herrn oder der Dame am Telefon den Sachverhalt in gebotener Kürze („Trotz Abmeldung erhaltenes ALG, Eingang nicht bemerkt, trotz angebotener Ratenzahlung nun Strafbefehl. Was können Sie tun und was kostet mich das?“) und wartest die Antwort ab.

Gruß
C.

Genau das ist der springende Punkt das ich eben nicht wie jeder andere bin und es wirklich zu spät gesehen habe bzw. durch das Amt erst drauf aufmerksam wurde.

Diese Annahme ist zwar verständlich, aber dennoch etwas kurz gegriffen. Nicht jeder Mensch – auch wenn er finanziell eingeschränkt ist – prüft sein Konto täglich auf den Cent genau. In meinem Fall war der berufliche Neustart fordernd, mein Fokus lag auf der Einarbeitung, und ich bin davon ausgegangen, dass meine Abmeldung ordnungsgemäß erfasst wurde. Der Betrag fiel mir tatsächlich erst später auf – was rückblickend vielleicht unglücklich war, aber keineswegs vorsätzlich oder aus Täuschungsabsicht geschah. Genau das wurde dem Amt auch mitgeteilt, samt Nachweisen. Dass das nun in Zweifel gezogen wird, obwohl der Betrag längst zurückgezahlt ist, halte ich für unangemessen."

Wie gesagt: ich persönlich stelle Deine Schilderung nicht in Zweifel, aber ich bin ja auch nicht der, den Du überzeugen musst. Im Moment ist die Zahl der Möglichkeiten, die Du hast, überschaubar: Strafbefehl hinnehmen und bezahlen oder Rechtsmittel einlegen. Letzteres kannst Du zwar auch ohne anwaltliche Hilfe, aber es ist ja mit dem Einspruch alleine nicht getan, sondern dazu gehört ja auch eine Begründung, die zielorientiert verfasst werden sollte. Zielorientiert in dem Sinne, dass es ja mehrere Möglichkeiten gibt, wie das ganze nach dem Einspruch weitergeht (Rücknahme, Einstellung des Verfahrens, Reduzierung der Tagessätze usw.).

Gruß
C.

Meine besondere Verwunderung gilt der Tatsache, dass du einem angeblichen Jura-Studenten im 3. Semester, der sich gerade im Forum frisch angemeldet hat, mehr Vertrauen als einem fertig ausgebildeten Juristen (@Pennywise) schenkst.

Viel Glück!

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Hallo,

es tut mir leid, aber das hier

ist nicht wirklich eine geeignete Entschuldigung.
Wenn Du Mittel vom Staat bekommen hast, hast Du automatisch Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Da kommt es dann nicht darauf an, wie Dein persönliches Verhältnis zu Geld ist.
Deswegen ist Dein Verhalten

schon mindestens ziemlich fahrlässig.

Auch in diesem Punkt

solltest Du nicht unbedingt Deine persönliche Perspektive als allgemeinen Maßstab verwenden, denn die Rückzahlung hat grundsätzlich erst mal rein gar nichts mit einer (nicht vorhandenen) Täuschungsabsicht zu tun.
Juristisch bedeutet sie lediglich, daß Du den Vorwurf des unrechtmäßigen Bezuges akzeptierst - nicht mehr und nicht weniger.

Auch wenn es Geld kostet, lass’ Dich bitte juristisch beraten. Du wärst nicht der erste Fall, bei dem sich jemand mit vermeintlichen, juristisch irrelevanten Entschuldigungen erst richtig in die Bredouille bringt.
&tschüß
Wolfgang

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Und das dauerte 21 Minuten? In meiner Vorstellung ist das in unter einer Minute abgewickelt. Oder gibt es da eine Warteschleife? Eine Warteschleife würde den Nachweisgehalt des Anrufliste stark schmälern. Da könnte ja jeder minutenlange Einträge in der Anrufliste generieren ohne dass ein Wort gesprochen worden wäre.

Natürlich gibt es zu Beginn eine Warteschleife sowie eine automatische Ansage.
Man muss sich zunächst durch das Menü navigieren, seine Kundennummer und Postleitzahl eingeben.
Wenn man schließlich mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter verbunden wird, erfolgt in der Regel noch ein Datenabgleich, bevor man sein Anliegen schildern kann.
Und gelegentlich erhält man dann auch noch ein paar standardisierte Floskeln seitens der Agentur.
Manchmal geht es fix und manchmal hat man auch eben Mitarbeiter dran die eben nicht so schnell sind bei der Bearbeitung

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Ich habe mir den Rest durchgelesen, antworte aber dennoch hier oben.
Irgendetwas stimmt für mich an der Geschichte nicht. Überbezahlte Leistungen, gerade wenn sie nur in Höhe eines Monats auflaufen, sind fast schon usus. Dass gerade Leute, die knapp sind, nicht auf ihr Konto gucken, ist nicht ungewöhnlich.
Zur Rückzahlung der Leistung gibt es aber einen Rückzahlungsbescheid und auf den muss man reagieren.


Vorher sehe ich zwar die Pflicht der Rückzahlung, an der ist nicht zu rütteln, aber darum geht es auch nicht. Was mich ab da aber wundert: Rückzahlung in Raten ist usus! Siehe link. Warum wurde das nicht akzeptiert? Und warum gibt es die Anzeige wegen Betrugs, die ist aufwändig und es braucht eigentlich etwas mehr um die Betrugsabsicht festzustellen.

Entweder du verschweigst da einiges oder da ist irgendjemand in der AA arg weit falsch galoppiert und findet die Zügel nicht.

Inal…aber Einspruch einlegen gegen den Strafbefehl, um die Frist zu wahren, solltest du. Und dann kannst du dich such erst einmal beraten lassen in einer Sozialberatung, um zu sichten, was da sonst so gelaufen ist.

Wenn du auch einen Anruf nachweisen kannst, wäre das ja ein Indiz. Dann müsste eigentlich ein Anruf vermerkt sein.

Ich habe so etwas ähnliches vor vielem Jahren bei einer Freundin erlebt. Da war das aber ein JC. Da ging es auch um angeblich unterbliebene Mitwirkung und die Behauptung der auch in anderer Hinsicht sehr selbstbewusst arbeitseifrigen Mitarbeiterin, es sei nicht telefoniert worden. Da stand auch nichts. Was aber an anderer Stelle vermerkt war, dass es einen Anruf gab. Die Sache ist dann so gelaufen, dass offen geblieben ist, worüber man gesprochen hat, aber es durfte nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden.

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Das kann ich dir nicht erklären , ich weiß es nicht möchte auch keine Bißheit des Amtes unterstellen

nein tue ich nicht.
Ich kann nur sagen so wie es sich zugetragen hat. Der vom Zollamt den habe ich vorhin angerufen um da noch ein paar Infos zu bekommen ( um mich zur wehr zu setzen)der sagte mir er habe das auch intern überprüft und trotz des vorgetragenen Beweises des Telefonates bei der ARGE die jeden Amrufes meiner seites Dementiert um diese Zeit wurde es weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft.

das werde ich sowieso ich habe mir im Leben nie etwas zu schulden kommen lassen war immer ehrbar.

An sich ja aber wie schon gesagt die Dementieren das obwohl ich es beweisen kann.

danke für deine Worte

hallo,

bist Du eigentlich Mitglied einer (DGB-) Gewerkschaft? Falls ja, hättest Du automatisch Rechtsschutz, da es hier um Sozialrecht geht, welches bei allen DGB-Gewerkschaften im Mitgliedsbeitrag als Leistungsbestandteil eingeschlossen ist. Das wissen selbst manche Gewerkschaftshauptamtliche nicht.

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Das Hauptzollamt hat den Betrug angezeigt?
Ich wiederhole mich: da stimmt etwas nicht. Lass dich wirklich mal beraten und pass auf, dass du die Frist nicht versäumst.

Und noch etwas: wie sind da eigentlich die genauen Zeiten? Für welche Zeiträume hast du immer genau Geld bekommen? Da du ja mitten im Monat mit der Arbeit angefangen hast (und nebenbei auch mittendrin aufgehört hast, was eh noch Fragezeichen aufwirft) müsste der abschließende Bescheid ja auch „krumm“ gewesen sein. Mithin doppelt Grund, dass du vor einem abschließenden Bescheid ja gar nicht wissen konntest, wie viel genau rückzuzahlen sind, Du bist nicht verpflichtet und gar nicht in der Lage, das richtig auszurechnen.
Irgendwie sehe ich nicht, worin der Betrug liegen soll. Man macht sich nicht des Betrugs strafbar, weil man einen Betrag nicht fristgerecht bezahlt. Dann hätten wir ein Land voller Krimineller.

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Hier ist mal aufgedröselt, was vermutlich passiert ist. Du kannst ja mal prüfen, ob das bei dir auch so abgelaufen ist. Nebst dem hier schon mehrfach gegebenen Rat: such einen Anwalt auf.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/leistungsbetrug-und-ermittlungsverfahren-beim-hauptzollamt-verdacht-des-betruges-wegen-alg-anhoerungsbogen-238016.html

Aus dem Link oben:

Zuständige Behörde für die Verfolgung von Leistungsbetrug ist jeweilige Hauptzollamt , das in der Region, in der die Tat begangen worden sein soll, ansäßig ist. So ist in Nordrhein-Westfalen (z. B. Hauptzollamt Köln) stets der Zoll für die Ermittlungen im Bereich des Sozialleistungsbetrugs zuständig. Das Hauptzollamt nimmt dann z. B. die Anzeigen der Agentur für Arbeit wegen Arbeitslosengeld ( ALG ), dem Jobcenter wegen Bürgergeld oder anderer Sozialleistungsträger entgegen und führt das Ermittlungsverfahren .

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Ja, richtig. Die Entscheidung, eine Anzeige zu stellen, trifft aber die AA. Und dafür fehlt mir etwas bei der hier vorgelegten Schilderung.
Das Hauptzollamt wird ja auch für Inkasso eingeschaltet. Bis dahin wäre das (begrenzt) nachvollziehbar.

Danke ihnen, werde es mir gleich mal durchlesen.

bin gerade dabei ein ordentlichen Wiederspruch zu schreiben und werde mir am WE hinsetzen und nach einem geeigneten anwalt schauen. Denn wie schon erwähnt werde ich mich dagegen wehren. Nicht weil mich die Höhe erschreckt (wobei ja das auch aber nur zu 1/10 aber das schlimme daran ist das es angeblich Betrug gewesen ist.