Achtung:
Zur Fristwahrung reicht ein Einspruch ohne Begründung bzw. Kann man die nachreichen. Das sollte Job des Anwalts sein! Das würde ich nicht alleine machen. Je nachdem, wie das mit der Frist aussieht, kann der Anwalt auch den Einspruch einlegen.
naja ich habe jetzt seid Mittwoch 2 Wochen zeit im wiederspruch zu gehen. weiß ncht ob WE dazu zählt das würden wenn es dazu zählen würde bis 30 Juli zeit
Wenn du vorhast, dich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, solltest du dich in deinem Einspruch jeglicher Begründung enthalten, den du zur Fristwahrung natürlich trotzdem einlegen kannst. Überlass das lieber jemandem, der sich von Berufs wegen damit auskennt. Du könntest dich um Kopf und Kragen verargumentieren.
Erstens heißt das Widerspruch, und zweitens ist das richtige Rechtsmittel in deinem Fall der Einspruch, wie dir schon mehrfach mitgeteilt wurde.
Tausend Entschuldigungen, edle Instanz der Sprachreinheit – ein kleiner Fehler, und schon wankt das Weltgefüge. Wie konnte ich nur ohne dein beherztes Eingreifen zwischen Einspruch und Widerspruch überleben? Ein Glück, dass du da bist, um selbstverständliche Dinge mit Nachdruck zum x Mal zu wiederholen
Sorry @Daniel2025,
aber hier schreiben zT durchaus Menschen, die sich zumindest in Teilen der Materie auskennen.
Und ob Du einen
oder einen
einlegst, macht u. U. sehr wohl einen rechtlichen Unterschied.
By the way: Wenn eine Frist als Zeitraum
angegeben ist, zählen natürlich Sonn- und Feiertage mit.
wenn Du hier schon Hilfe erwartest, musst Du Dir auch helfen lassen.
&tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang.
danke für deinen Hinweis – der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch ist mir inzwischen klar, keine Sorge. Dass man bei Fristen Sonn- und Feiertage mitzählt, ist ebenso angekommen.
Ich verstehe, dass sie helfen wollen– das schätze ich auch grundsätzlich. Nur wäre es hilfreich, wenn man fachliche Korrekturen nicht unbedingt mit einem belehrenden Ton versieht. Denn wie du selbst sagst: Wer Hilfe erwartet, muss sich helfen lassen – und das klappt besser auf Augenhöhe und ich nehme jede Hilfe an um aus diesen Mist ( sry für das Wort)raus zukommen.
In diesem Sinne: Danke für die Mühe und das geht an alle hier die geholfen haben ( und das meine ich wirklich ernst) denn ohne diese Hilfe wäre ich wahrscheinlich lost, Wir sind alle hier, um voneinander zu lernen. Und man sagt ja: Man lernt nie aus.
Gruß
Daniel2025
Ich würde mich freuen, wenn du über den Fortgang berichten würdest, eventuell auch über das Ergebnis der Hauptverhandlung.
Nach einem Einspruch kann die Staatsanwaltschaft den Strafbefehlsantrag zurücknehmen oder es kommt zur Hauptverhandlung. Sollte sich etwas an deiner rechtlichen und taktischen Einschätzug ändern, könntest du deinen Einspruch bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurücknehmen, ab Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Lieber Manfredolix!
Ich möchte dir hier einmal danken für diese tolle Antwort!!
Dafür liebe ich wer-weiss-was einfach, dass man in manchmal verzweifelten Lagen hier Menschen findet, die nicht nur Ahnung haben, sondern auch Mitgefühl.
Eine Menge gelernt habe ich dabei auch noch.
Also vielen Dank dafür!
Gruß, Diva
Du hast nicht verstanden, dass @Manfredolix teilweise Blödsinn geschrieben hat, ja? Das ist sehr schade!
Bitte schön, gern geschehen!
Inhaltlich war meine Antwort richtig. Wenn du blumige Sprache haben möchtest, darfst du gerne meine Antworten an ChatGPT weitergeben mit der Bitte um eine blumige Umformulierung.
klar werde ich euch auf dem laufenden Halten. Ihr habt mir geholfen alle und deswegen ist dieses auch das mindeste was ich euch geben kann.
Hab ich nicht nötig
Besser hätte ich es nicht ausdrücken können!
Wäre der Pflichtverteidiger denn keine Option?
Lesen bildet!
Vorsicht mit Deiner Fristberechnung. Da hat sich schon mancher Laie vertan.
Der 30. Juli ist ein Mittwoch, das wäre dann vermutlich um einen Tag zu spät.
Also mach den Einspruch nicht auf den letzten Drücker bzw. berichte, was im Schreiben genau zur Frist steht.
Datum Schreiben am ________?
Zugang Schreiben am ________?
Formulierung Frist ________________________?
Ich habe versucht, den Ablauf nachzuvollziehen, aber gelingen will mir das immer noch nicht.
(fett von mir)
„Für September“ ???
Ich dachte, es geht um die Zahlung Ende September, also die für den Oktober.
Du bekommst also Ende September Geld von der Agentur, das Dir nicht mehr zusteht, und von dem Du gar nichts mitbekommen hast, weil Du wegen Arbeitsbelastung Deinen Kontostand nicht regelmäßig gecheckt hast, woraufhin die Agentur mit Schreiben vom Oktober (auch hier: genaues Datum fehlt!) von Dir die Rückzahlung fordert, aber da hast Du die Knete nicht mehr.
Du hattest trotz Arbeitsbelastung genügend Zeit, um Geld, von dem Du nichts wußtest, so ganz nebenher in längstens vier Wochen auszugeben?
Wo ist das Geld denn abgeblieben?
Das war aber sehr mutig von Dir!
Das würden die meisten Menschen in umgekehrter Reihenfolge machen: erst unterschreiben, dann abmelden.
Das habe ich in der Zwischenzeit mitbekommen.
Warum man sich als PC-Besitzer ein 21-Min-Telefonat antut, anstatt das mit dem 2-Min.-online-Formular zu erledigen, womit man gleich einen Nachweis für sich selbst hätte, ist mir ein Rätsel.
Rätselhaft bleibt auch, wodurch die Agentur „im Oktober“ auf die Überzahlung aufmerksam wurde. So ganz von allein? Ohne äußeren Anlaß?

Das war aber sehr mutig von Dir!
Das würden die meisten Menschen in umgekehrter Reihenfolge machen: erst unterschreiben, dann abmelden.
Ich weiß was du meinst denn es hätte auch sein können das der Arbeitgeber in letzter Minute abspringt. Gebe ich dir recht.

Das habe ich in der Zwischenzeit mitbekommen.
Warum man sich als PC-Besitzer ein 21-Min-Telefonat antut, anstatt das mit dem 2-Min.-online-Formular zu erledigen, womit man gleich einen Nachweis für sich selbst hätte, ist mir ein Rätsel.Rätselhaft bleibt auch, wodurch die Agentur „im Oktober“ auf die Überzahlung aufmerksam wurde. So ganz von allein? Ohne äußeren Anlaß?
Ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, da ich aufgrund einer Augenerkrankung nicht selbst Auto fahren darf. Mein neuer Arbeitgeber befindet sich in Erfurt, ich selbst wohne in nähe von Dresden.
Als ich an dem betreffenden Tag nach Erfurt fuhr, war die Agentur für Arbeit telefonisch noch nicht erreichbar – sie nimmt Anrufe erst ab 8:00 Uhr entgegen. Da ich wusste, dass ich nach meiner Ankunft in Erfurt noch etwas Zeit hatte, suchte ich mir vor Ort eine ruhige Ecke und meldete mich direkt um kurz nach 8:00 Uhr telefonisch bei der Agentur ab.
Wie man es von der Deutschen Bahn kennt, sind nicht nur die Verbindungen oft suboptimal und die Klimaanlagen regelmäßig außer Betrieb – auch das WLAN an Bord lässt meist zu wünschen übrig. An diesem Tag war nicht einmal meine mobile Verbindung zuverlässig – um ehrlich zu sein: sie war praktisch nicht vorhanden.
Aus diesem Grund habe ich mich telefonisch bei der Agentur für Arbeit abgemeldet, sobald es mir möglich war. Ich war zu diesem Zeitpunkt einfach froh, wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden zu haben.
Leider kam es anders als gehofft: Der Auftraggeber sprang kurzfristig ab, das Projekt wurde auf Eis gelegt bzw. ganz eingestellt, und sieben von uns mussten das Unternehmen wieder verlassen – mich eingeschlossen.
Trotz allem bin ich jemand, der den Kopf nicht in den Sand steckt. Ich versuche stets, das Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Auch wenn… nun ja… manchmal stellt sich raus, es war ein entgegenkommender LKW – kleiner Scherz am Rande.

Ich dachte, es geht um die Zahlung Ende September, also die für den Oktober.
Ja darum ging es auch, sry habe mich in dem Punkt unverständlich ausgedrück. asche über mein haupt
Ich versuche, meine Gedanken einigermaßen sortiert darzulegen, aber die Wahrheit ist: Ich habe große Angst. Die Vorstellung, dass dieser Vorfall in einem Führungszeugnis auftaucht und mir so die Chancen auf eine berufliche Zukunft verbaut, macht mich innerlich fertig.
Seit dem Tag, an dem ich den Brief erhalten habe, kann ich kaum noch schlafen. Ich zittere oft, bin völlig aufgewühlt, selbst wenn das nach außen vielleicht nicht direkt sichtbar ist. Ich bemühe mich, hier sachlich zu bleiben – aber es fällt mir schwer. Diese ganze Situation überschattet mein Leben, und ich kann meine Sorge nicht einfach abstellen.
Ja, ich habe Angst – und ich finde, das sollte man sagen dürfen, ohne sich dafür schämen zu müssen.

Und nun – trotz vollständiger Rückzahlung – erhielt ich gestern einen Strafbefehl über 50 Tagessätze à 20 Euro (insgesamt 1.000 €) wegen Betrugs.
Sofern noch nichts Weiteres eingetragen ist, wird weniger als 90 Tagessätze nicht eingetragen. In der Hauptverhandlung könnte theoretisch eine Strafe über 90 Tagessätzen festgelegt werden, meiner persönlichen Meinung nach sollte dies aber nicht geschehen. Es ist aber möglich, dass noch andere, strafverschärfende Sachen ans Tageslicht kämen, ich kenne die ganzen Details ja nicht.

Die Vorstellung, dass dieser Vorfall in einem Führungszeugnis auftaucht und mir so die Chancen auf eine berufliche Zukunft verbaut, macht mich innerlich fertig.
Wann musstest du denn schonmal ein Führungszeugnis beim Arbeitgeber vorlegen? Selbst wenn du in so einem Bereich arbeiten solltest, da gibt es nahezu unendliche Beschäftigungen, wo das nicht gefordert wird.