Strafbefehl erhalten was nun?

Ich habe noch nie in meinem Leben etwas mit der Polizei oder sonstigen zu tun außer als diese damals zu uns in der Grundschule kamen um uns den Beruf zu zeigen. Ich meine auch wenn es nicht wie du sagst in Führungszeugnis kommt ist es trotzdem irgendwie für mich sehr belastent.

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Ich hätte nebenbei in diesem Zusammenhang eine wichtige Rückfrage:
Sollte mein Einspruch bzw. Widerspruch gegen den Strafbefehl abgelehnt werden – besteht in einem solchen Fall grundsätzlich die Möglichkeit, die verhängte Geldstrafe in Raten zu begleichen?

Oder wäre der volle Betrag in einer einzigen Zahlung fällig? Diese Information ist für mich von großer Bedeutung, da eine sofortige Zahlung der vollen Summe in meiner aktuellen finanziellen Lage kaum möglich wäre und mich in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen würde.

Eine Ratenzahlung wäre für mich hingegen die einzige realistische Option, um meiner Verpflichtung nachzukommen, ohne dabei existenzielle Probleme zu riskieren. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir dazu nähere Informationen geben könnten oder mir erläutern würde, an wen ich mich für eine entsprechende Vereinbarung genau wenden müsste.

Was vielleicht auch daran liegt, dass du eingeschränkt Kenntnis

Abgesehen von der aufgeregten Note samt klemmender Satzzeichentaste….AlG I wird rückwirkend dergestalt gezahlt, dass es Ende des Monats für den Vormonat gezahlt wird.

Auf Basis von Ahnungslosigkeit ist der Rest einfach nur moralisches Erheben. Das ist aber nicht gefragt!

bis du dir ganz sicher, dass ein belehrender Post so etwas missverständliches/falsches enthalten sollte?

grüße
lipi

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Wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird VOR der Verhandlung (damit solltest du rechnen, das ist wohl häufiger so herum statt andersrum, heißt also per se nicht Negatives), kommt es zur Verhandlung. Die kann grob mit (ggf. Bitte korrigieren) Freispruch, Verurteilung oder Einstellung enden, letzteres in den Varianten mit oder ohne Auflage. Auflage kann dann Geldzahlung sein. In beiden Fällen, wo es zur Zahlungspflicht kommt, kann man immer um Ratenzahlung bitten, wenn die nicht eh angeboten wird.

Was mich auch nach der Klärung mit dem Zahlungszeitpunkt wundert, dass wir ja eben nicht mal von einem vollständigen Monat reden. Aber besprich das mit dem Anwalt.

Wie meinen? Den wirfst du mir vor? Gudrun keift hier mit falschen Informationen an wichtiger Stelle den Fragesteller an, um danach Dinge auszukübeln und zu bewerten, die mit der Frage nicht viel zu tun haben. Das tut sie bei einem Fragestelller, der, wie auch immer er dahingekommen ist und mit wie viel Eigenverantwortung, gerade ziemlich am Boden liegt, und sie haut drauf! Das ist schon ganz weit unterste Schublade! Und da hast du kein Problem damit, wohl aber, dass ich den Fehler ihr gegenüber mit Deutlichkeit richtigstelle?

Welchen Fehler?
Im Übrigen ist auch dieser Hinweis aufs Atmen so herrlich ad hominem. Aber passt.

Das Geld wird zum Monatswechsel so gezahlt, dass es am ersten ankommt. Überwiesen wird es tatsächlich am Ende des Monats. Das ist aber definitiv dann Pingeligkeit.
Es ändert ja auch nichts daran, dass du das wichtige Richtigstellen eines falschen Posts als Belehrung bezeichnest!

„Seltsamste Unterstellungen“ bedeutet, dass du die persönlichen Anwürfe von Gudrun offensichtlich gutheißt! Da wundert man sich dann wirklich nicht mehr.

Ja. Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Dortin würdest du dich mit Bitte um Ratenzahlung wenden.

Ja, wie dumm von mir.

Da du mich immer wieder dabei erwischst, wie ich hier dumme Sachen sage, sollte ich vielleicht mal überprüfen lassen, ob ich hier überhaupt noch antworten darf.

Vielen Dank für deine Belehrung!!

Gruß, Diva

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Schade, dass das alles ist, was du aus dem Thread mitnimmst. Ich werde dich ab sofort nie wieder behelligen. Sollte ich das jemals vergessen, weil mir aufgrund der fehlerhaften Software deine Beiträge spätestens nach 6 Monaten wieder angezeigt werden, darfst du mich gerne an mein Versprechen erinnern.:roll_eyes:

Kann sein, deswegen eben die Nachfragen zu Widersprüchlichem bzw. Unverständlichem.

Hast Du nicht selbst oben mehrfach sinngemäß „an der Geschichte stimmt was nicht“ konstatiert?

Der einzige, der hier keift, bist Du.
Ich empfehle den Weg zur Garderobe, vielleicht findest Du dort Deine Erziehung - sofern jemals vorhanden - wieder.

Hallo miteinader, also bitte streitet euch nicht , auch wenn die eine oder andere Aussage eventuell nicht so hilfreich war wie z.B von anderen bin ich sehr dankbar für jede Hilfe und Anregung von jedem einzelnen hier.

Bitte geht Respektvoll miteinander um. Es gibt schon genug schlimmes da draußen. Auch ich habe mich etwas im Ton weiter oben vergriffen dafür möchte ich mich entschuldigen.

Danke für alles.

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Richtig ist: am ersten Werktag des Monats.
Deine halblebigen Aussagen helfen nicht unbedingt. Siehe z.B. Febr. + März 2025 erst am 03. d.M.

Die gab es nicht.

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Mit dem Strafbefehl hast du ab Einspruch nichts mehr zu tun, solange du den Einspruch nicht zurück nimmst.
Mit dem Einspruch passiert in der Regel folgendes: Es kommt zur Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung kannst du entweder zu einer Strafe unabhängig vom Strafbefehl verurteilt werden oder du kannst freigesprochen werden oder das Verfahren kann eingestellt werden.

Der Strafbefehl ist eine Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne großen Aufwand zum Abschluss zu bringen. Vereinfach gesagt hat jeder das Recht, dass sein Strafverfahren in einer Hauptverhandlung verhandelt wird. Bei einer Hauptverhandlung gibt es vereinfacht gesagt den Angeklagten, das Gericht und die Staatsanwaltschaft. Alle können vereinfacht gesagt Zeugen benennen, diese befragen und Angeklagter und Staatsanwaltschaft können in ihrer Sache argumentieren. Zum Schluss bildet sich das Gericht durch die in der Hauptverhandlung gehörten und gesehen Dinge ein Urteil.
Bei einem Strafbefehl ist all das nicht möglich - der Beschuldigte muss aber in der Lage sein, gegen die erhobenen Vorwürfe zu argumentieren, Zeugen zu befragen, seine Sicht der Dinge schildern. Wieso gibt es nun den Strafbefehl?
Eine Hauptverhandlung zu organisieren zieht einigen Aufwand mit sich, es muss einen Raum geben, das Gericht muss erscheinen, der Vertreter der Staatsanwaltschaft muss kommen, Zeugen müssen anreisen, den Zeugen muss Verdienstausfall gezahlt werden etc.
Also dachte man sich, führen wir den Strafbefehl ein. Wir schicken dem Beschuldigten einfach mal eine Art Angebot. Weiẞ der Beschuldigte eh, dass er schuldig ist und hat keine Lust auf einen Prozess, kann er den Strafbefehl einfach annehmen (bzw. keinen Einspruch einlegen). Dann wird er quasi in Abwesenheit verurteilt, vereinfach gesagt. Wenn ein Angeklagter eh von der eigenen Schuld überzeugt ist, die Sache hinter sich bringen will, keine Lust auf einen Prozess hat, wieso dann den ganzen Zirkus im Gericht veranstalten? Strafbefehl verschicken und gut ist, wenn der Beschuldigte keinen Einspruch einlegt, sparte sich der Staat einiges an Stress und schloss ein Strafverfahren auf einem einfachen Wege ab.
Hat der Beschuldigte aber keine Lust auf dieses Vorgehen, hat er vereinfacht gesagt das Recht auf eine Hauptverhandlung. Niemand muss einen Strafbefehl annehmen. Sobald du Einspruch einlegst, wird der Strafbefehl quasi aufgehoben und es kommt zu einer regluären Hauptverhandlung. Dabei kann die gleiche, eine höhere, eine niedrigere oder garkeine Strafe bei rauskommen. Für die Urteilsbildung des Gerichts ist nur relevant, was in der Hauptverhandlung stattfindet.
Du hast aber jederzeit die Möglichkeit, deinen Einspruch zum Strafbefehl zurück zu nehmen. Es kommt vor, dass das Gericht dem Angeklagten während der Hauptverhandlung signalisiert, dass es zu einer höhren Strafe kommen könnte. In so einem Fall kann es dann taktisch klug sein, den Einspruch zurück zu nehmen. Ab Beginn der Hauptverhandlung muss dem jedoch auch die Staatsanwaltschaft zustimmen. In diesem Fall würde dann die Strafe im Strafbefehl gültig und die Hauptverhandlung wäre hinfällig.

Da es hier noch niemand geschrieben hat (oder ich es überlesen habe), ich es dennoch aber für enorm wichtig halte: Die Einspruchsfrist ist bei einem Einspruch nur 14 Tage ab Zustellung. Wenn du also etwas tun willst, musst du dich in jedem Fall beeilen.

Update nach Strafbefehl wegen angeblichem ALG-I-Betrug – Ausgang der Hauptverhandlung

Hallo zusammen,

ich möchte meinen damaligen Thread mit einem abschließenden Update beenden, da mich hier vor rund einem halben bis dreiviertel Jahr viele unterstützt und ihre Einschätzung abgegeben haben.

Ausgangspunkt war eine Überzahlung von ALG I, wegen der ich zunächst einen Strafbefehl erhalten hatte. Nachdem ich meine Unterlagen und Nachweise eingereicht hatte, wurde schließlich eine Hauptverhandlung für den 04.02.2026 anberaumt. Ich bin zu dem Termin erschienen; die Verhandlung dauerte insgesamt etwa 45 Minuten.

In der Hauptverhandlung wurden Vertreter der Agentur für Arbeit sowie des Zolls angehört. Das Gericht setzte sich sehr intensiv mit der Beweislage auseinander. Ich konnte unter anderem durch Telefonprotokolle und entsprechende Screenshots sowie durch rund 36 E-Mails nachweisen, dass ich die Überzahlung nicht vorsätzlich oder mutwillig einbehalten habe. Diese Unterlagen hatte ich dem Gericht bereits etwa eine Woche vor dem Termin zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt. Die gleichen Nachweise waren zuvor auch der Agentur für Arbeit und dem Zoll übermittelt worden( die es aber nicht für nötig hielten sich untereinander richtig auszutauschen bzw. der Staatsanwaltschaft diese auszuhändigen denn die Staatsanwältin war sehr erbost darüber diese Sachen Seiten von der Arge und Zoll vorenthalten zu haben). Die Staatsanwältin hat sich auch entschuldigt und sagte : wenn sie diese Unterlagen gehabt hätte wäre es nie soweit gekommen. Ich nur: Es war nicht ihre Schuld.

Im Rahmen der Verhandlung wurde deutlich, dass diese Unterlagen nicht vollständig an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden waren. Die zuständige Staatsanwältin äußerte hierzu deutlich ihren Unmut, da ihr diese entlastenden Informationen im Vorfeld nicht vorgelegen hatten.

Seitens der Agentur für Arbeit wurde erläutert, dass intern teilweise automatisierte Systeme eingesetzt würden und es dabei vorkommen könne, dass Informationen nicht korrekt im System hinterlegt seien. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass der telefonische Kontakt vom 06.09.2024, an dem ich mich aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet habe und an dem nachweislich zwei Telefonate mit Mitarbeiterinnen geführt wurden, im System nicht erfasst worden sei.

Zudem wurde berücksichtigt, dass ich unmittelbar nach Kenntnis der Überzahlung Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufgenommen habe, um die Angelegenheit zu klären. Die zu viel gezahlte Leistung wurde vollständig in Raten zurückgezahlt. Die Rückzahlung war bereits vor dem Schreiben des Zolls abschließend mit der Agentur für Arbeit geregelt und vollständig ausgeglichen, nachdem eine Ratenzahlung zunächst mehrfach abgelehnt worden war.

Nach Würdigung aller Umstände kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass kein Betrugsvorsatz vorlag und die Beweislage eindeutig gegen einen Betrug spricht.
Das Verfahren endete daher mit einem Freispruch.

Ich bin sehr erleichtert, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist, und wollte das Ergebnis hier noch mitteilen. Vielleicht hilft dieser Erfahrungsbericht auch anderen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.

Viele Grüße

PS: Mein persönliches Fazit: Sämtliche Unterlagen, Nachweise und Kommunikation konsequent aufbewahren und strukturiert vorlegen. In meinem Fall war kein anwaltlicher Beistand erforderlich.

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Danke, dass Du das Thema hier so ordentlich abschließt. Und Glückwunsch, dass alles in Deinem Sinne verlaufen ist.

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