Meine Frage lautet wie hoch dürfte die Strafe liegen bei
illegalem Betreten eines eines komplett abgezäunten
munitionsverseuchten Gebietes wo davor Warnschilder vom
Bundesvermögensamt stehen „Betreten Verboten“ ?
Ist das Gelände vollständig umzäunt und damit befriedet handelt es sich bei widerrechtlichem Eindringen um Hausfriedensbruch, strafbar nach §123 StGB. Hier kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem jahr verhängt werden.
Handelt es sich um einen militärischen Sicherheitsbereich (egal ob eingezäunt oder nicht) ist das Wachpersonal im Übrigen nach Androhung zum Schusswaffeneinsatz befugt! Ich würde mir solche Spielchen also grundsätzlich sehr gut überlegen - egal ob dort Munition herumliegt oder nicht.
Ist das militärische Gebiet kein militärischer Sicherheitsbereich und das widerechtliche Betreten keine Straftat, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach §114 OWiG mit einer Geldbuße von bis zu 500€ belegt werden kann.
Gleiche Frage nochmal blos dann in aktuell genutzem Bundeswehr
Gebiet?
Ob das Gebiet genutzt wird oder nicht ist unerheblich!
Gruß Andreas
PS: ich verstehe nicht, warum es immer wieder Menschen gibt die so leichtfertig ihr Leben riskieren.