Strafe gegen Ribery (FC Bayern) im Europacup

Hallo,
ich habe heute Abend auf fcb.de geschaut, welche Strafe wegen der roten Karte gegen Ribery im Halbfinal-Hinspiel zu Hause gegen Lyon in der CL anfällt und habe da gelesen, dass es 3 Europacupspiele sein werden. Ich will hier nicht diskutieren, ob die Strafe (und auch die rote Karte) im normalen Rahmen sind, oder nicht, sondern ich habe eine andere Regelfrage:
Ist es möglich, dass man diese 3 Spiele Sperre, von dem ja 1 schon das Rückspiel gestern Abend war, unterbricht, dass Ribery zumindest im CL-Finale spielen darf?
Der FCB hat ja Berufung eingelegt, dass diese Entscheidung zurückgenommen wird: Ich (als Bayern-Fan) glaube aber nicht, dass die UEFA das macht, weil sie müssen ja 1. hinter den eigenen Schiedsrichtern und 2. hinter den eigenen Entscheidungen stehen. Aber kann die UEFA zumindest eine Unterbrechung der Strafe zulassen??
Vielen Dank!!
LG
ticom

Ist es möglich, dass man diese 3 Spiele Sperre, von dem ja 1
schon das Rückspiel gestern Abend war, unterbricht, dass
Ribery zumindest im CL-Finale spielen darf?

Nein, Sperren sind Sperren und müssen ununterbrochen abgesessen werden.
Alles andere wäre keine Strafe.

Und das gilt sogar für den FCB!

Gruß S-J

Hallo

Ist es möglich, dass man diese 3 Spiele Sperre, von dem ja 1
schon das Rückspiel gestern Abend war, unterbricht, dass
Ribery zumindest im CL-Finale spielen darf?

Generell nein, denn es widerspricht dem Sinn der Strafe, wenn man sie in „unwichtigen“ Spielen absitzen kann.

Der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann, ist das die Erfolgschancen eines Einspruchs als hoch bewertet werden und bis zum endgültigen Urteil die Sperre aufgehoben wird. Welches Gericht das aber beschliessen kann, ist mir nicht bekannt. Wahrscheinlich ein Zivilgericht, oder das internationale Sportgericht.
Siehe die Claudia Pechstein Angelegenheit, oder auch der Profisport in den USA. Dort bedeutet ein Einspruch fast immer auch die Hinderung des Strafe. Somit ist es dort üblich Einspruch einzulegen und anschliessend direkt vor „Luschen-Matches“ den Einspruch zurückzuziehen und die Strafe zu akzeptieren.

Gruß, DW.

Hallo,
also vielen Dank fuer die Antworten.
Ich persoenlich glaube nicht, dass bei der UEFA das funktioniert, was in den USA funktioniert.
Naja, da heisst es abwarten. Und wenn er nciht spielen kann heissts pech gehabt!
Auf alle faelle vielen Dank!!
LG
ticom