Ferner darf man es ihnen nicht erlauben zu rauchen.
Das steht wo?
Mann, Mann, Mann, der Plem
Ferner darf man es ihnen nicht erlauben zu rauchen.
Das steht wo?
Mann, Mann, Mann, der Plem
Ferner darf man es ihnen nicht erlauben zu rauchen.
Das steht wo?
Immer noch im Jugendschutzgesetz, und es bezieht sich ebenfalls auf die „Öffentlichkeit“:
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
Gruß
Christa
Paragraph
Hallo,
Er erlegt sich selbst eine Strafe auf und
wählt dann mithelfen im Haushalt, was eigentlcih laut Gesetz
selbstverständlich sein sollte!
nur für die Ungläubigen, die bei jeder Gelegenheit nach „wo steht das?“ oder „sagt wer?“ fragen, das steht tatsächlich im BGB, ich fand das auch selbst unglaublich, als ich das das erste Mal sah.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1619.html
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Viele Grüße
Christa
Deutsche Grammatik kann schon schwierig sein… In der Öffentlichkeit darf man ihnen das Rauchen nicht gestatten, privat hat man da keine Handhabe.
in der Öffentlichkeit
Was ist da jetzt schwer daran zu verstehen?
Das betrifft im wesentlichen Veranstalter, Wirte, öffentliche Einrichtungen, etc.
Ansonsten war Brandens Bemerkung schon richtig sie dürfen rauchen wie ein Schlot.
Der Plem
Strafen ist der falsche Weg!
Hallo Walli,
wie ich unten schon schrieb sind Strafen nicht das Mittel der Wahl. Hinter diesem Gedanken versteckt sich die Vorstellung, das Verhalten des, in Deinem Falle Jugendlichen, das aus dem Ruder gelaufen ist, auf einfache Weise wieder zu Richten. Das ist eine Wunschvorstellung! Nein, bei Euch ist in der Vergangenheit schon mehr schiefgelaufen, was auch hier in Deinen Beiträgen rüberkommt. Ein paar Bemerkungen habe ich dazu ja schon gemacht.
Für eine gute Erziehung benötigt es Autorität. Das ist nicht mit autoritärem Auftreten zu verwechseln! Wir haben bei unseren Kindern dafür gesorgt, dass sie uns als Autorität wahrnehmen, indem wir für sie da waren und ihnen geholfen haben. Uns mit ihren Problemen auseinandergesetzt haben und dann Lösungen anbieten konnten, die ihnen weitergeholfen haben. Beispiel:
Unser Junger hatte in der Grundschule immer Probleme, hat schlechte Noten mit nach Hause gebracht. Zuerst konnten wir das nicht nachvollziehen, denn Zuhause konnte er immer alles und war auch interessiert. Nur in der Schule war er immer schlecht. Auch die Lehrerin berichtete von einem Schüler, den ich so nie kennengelernt hatte. Aber wir machten nicht, was die Lehrerin sagte, sondern wir versuchten zu verstehen und haben dann auch Fachleute befragt. Was mir zuhause aufgefallen ist, war, dass wenn er etwas vorlesen sollte, er schon lesen konnte, aber oft dinge vorgelesen hat, die zwar Sinn machten, die aber nicht dastanden. Da kam mir der Verdacht, er kann gar nicht lesen. Ein Nachfragen bei der Lehrerin: „Der muss jeden Mittag mindestens zwei Zeitstunden lesen üben!“
Hasusadufgaben, und dann noch 2 Stunden lesen? Da bleibt für ein Kind nicht mehr viel Zeit übrig. Also habe ich mich mal informiert! Und siehe da, es gab da jemanden, der hat sich besonders mit dem Lesenlernen beschäftigt und sogar ein Buch dazu geschrieben. Das habe ich gelesen und dann ein Computerprogramm gekauft. Ergebnis: Wir haben jeden Nachmittag zwischen 10 und am Ende 20 Minuten geübt, nach zwei Monaten konnte er lesen. Er war schon ganz verzweifelt, und wollte am anfang gar nicht mit mir üben. Wir haben mit ihm vernünftig geredet, er hat sich dann auf einen „Versuch“ eingelassen, und nach einer Woche gabs kein Halten mehr, denn er bemerkte selbst den Fortschritt.
So haben wir das bei allen Problemen gemacht! Das Problem analysieren und eine Lösung erarbeiten. Das hat uns eine Autorität verschafft, von der wir auch Heute noch profitieren, auch wenn unsere Kinder Heute Erwachsen sind! Wir haben sie also nicht machen lassen, sondern echte, realisierbare Lösungen angeboten, ohne sie zu überfordern!
Eine weitere Säule der vernünftigen Erziehung beschreiben Jule und Chili: Konsequentes Verhalten!:
die Bestrafung liegt in der Kontrolle. Jeden Tag die Hausarbeiten
zeigen lassen. Selber machen und kontrollieren und in regelmäßigen
Abständen das Lehrergespräch suchen. Ab jetzt hat er sich bis zum
Abschluß auf die Schule zu konzentrieren und Medien können nach
geleisteter Arbeit bis zum umfallen konsumiert. Dazu bedarf es etwas
Autorität und starke Nerven.
Die Kontrolle sehe ich nicht als Strafe, sondern als konsequentes Verhalten. Es funktioniert nicht am Anfang, da ist Kontrolle einfach das A und O. Wie Dum Autorität aufbaust, habe ich ja oben schon geschrieben, Starke Nerven bedarf es nicht! Ich habe mir immer damit geholfen, dass ich mir gesagt habe, dass der Jugendliche, früher das Kind, das noch lernen muss, und ich dafür zuständig bin! Das hat bei mir den Ärger aus der Situation genommen, die Verantwortung bei mir gelassen und nicht dem Bösen Jugendlichen zugeschoben, so dass ein partnerschaftlicher Umgang möglich war. Und noch eines ist wichtig: Realistische Ziele setzen, mit einfachen Aufgaben anfangen, die auch lösbar sind, und dann den Erfolg belohnen, denn wie schon unten geschrieben verstärkt Erfolg ein Verhalten! Auch ist es eine falsche Erwartung, zu glauben, ein Jugendlicher, der bisher nichts gemacht hat, könne von Heute auf Morgen den ganzen Nachmittag lernen, auch das muss langsam gelernt und damit gesteigert werden!
Dabei denke ich, dass das Rauchen das kleinere Problem ist. Ich würde das nicht unterstützen, also die Finanziellen Mittel erhöhen, aber auch nicht kürzen und mich aufs wesentliche beschränken.
Und noch etwas, wenn Kinder und Jugendliche anfangen zu lügen, ist in der Beziehung zum Jugendlichen schon einiges schiefgegangen. Das zu kitten ist schwierig und durch einfaches Strafen wird es nicht besser sondern schlimmer. Deshalb würde ich empfehlen, dass Ihr professionelle Hilfe mit ins Boot nehmt, denn ich denke, was nun gefordert ist, hat es bisher bei Euch nicht gegeben, und da braucht ihr ebenso wie Euer Jugendlicher von Euch, Unterstützung! Vor Allem glaube ich, dass sich Euer Sohn Euch so viel wie möglich entziehen wird, denn er ist das Alles nicht gewohnt! Und das ist gerade in der Pubertät, wo sich die Kinder vonn den Eltern lösen eigentlich das Gegenteil dessen, was in diesem Alter von der psychologischen Entwicklung her normal ist. Ihr mpüsstet nämlich mehr, statt weniger Kontrolle ausüben! Aber genau das habt ihr ja bisher versäumt, die Zügel in der Hand zu halten. Und nun wo ihr eigentlich loslassen müsstet, müsst ihr sie erstmals in die Hand nehmen! Viel Erfolg!
Einer Bestrafung wird er ohnehin nicht entgehen. Sie kommt später - und wird nicht von euch, sondern von der Gesellschaft verhängt - und sie könnte ziemlich bitter ausfallen (mieser Job, miese Bezahlung, miese Wohnung, miese Beziehungen…). Wenn es euch gelingt, ihm das irgendwie begreiflich zu machen, ist vielleicht noch etwas zu retten.
Wo bitte ist das der Laissez-faire stil?:
Was natürlich nicht bedeutet, das konsequentes Handeln in der Erziehung nicht erfolgen sollte. Genau das ist nämlich äußerst wichtig.
Lies auch meine direkte Antwort oben!
Danke christa, oben meint einer ich würde den Laissez-fair stil empfehlen. Dieser Post hier zeigt offensichtlich das Gegenteil!
Hallo,
ich sehe Bestrafungen - gerade wenn es um Dinge geht, die nicht vorsätzlich gemacht werden - durchaus auch kritisch. Und schulische Probleme an sich, wird man durch Strafen auch nicht ausräumen können. Eine gewisse Compliance im Bezug auf Rahmenbedingungen kann man hierdurch aber schon befördern (z.B. regelmäßiger Schulbesuch, Erledigung der Hausaufgaben, …).
Aber im konkreten Fall stellt sich die Situation so dar, dass sich hier Eltern kaum noch Gedanken über das Thema Strafen werden machen müssen, wenn es ggf. auch nur noch einen Tag so weiter läuft, weil sich diese Gedanken dann andere machen werden. Wir reden hier von offenbar wiederholt begangenen, vorsätzlichen Straftaten, jenseits nicht ganz selten vorkommender, kleinerer Jugendsünden.
Sobald Polizei/StA dem jungen Mann auf die Schliche kommen (was ja durchaus auch jetzt noch jederzeit für die Taten der letzten Monate passieren kann), werden da noch ganz andere Strafen verhängt werden (ob man die jetzt richtig und für zielführend erachtet, ist dabei vollkommen egal), als dass, was man hier jetzt als bloßen „Vorgeschmack“ mE durchaus zum Ansatz bringen sollte. Zumal eine Wiedergutmachung ohnehin alleine schon gegenüber den Opfern angebracht, und im Falle des Falles ebenfalls fällig ist, sich aber ohne „staatlichen Druck“ bereits „freiwillig“ und im Vorfeld erbracht, auf jeden Fall äußerst positiv in einem jetzt jederzeit drohenden Strafverfahren auswirken wird.
Wenn es dann mit ausreichend Glück nicht zu einem Verfahren kommt, ist dann zumindest den Opfern geholfen, und hat der junge Mann erfahren, dass auch seine Eltern die Geschichte unabhängig von staatlichen Maßnahmen konsequent und in vergleichbarer Weise bewertet haben, wie sie ein Richter bewerten würde. Nichts wäre mE hier jetzt ein schlechteres Signal, als „zu dem Jungen zu halten“, alles dafür zu tun, dass die Geschichte nicht auffliegt, und ihn dann einfach so davon kommen zu lassen. Denn das würde ja bedeuten, dass es sich „gelohnt“ hat.
Gruß vom Wiz
Hallo, denke Du hast mich gründlich falsch verstanden!
Ich beziehe mich oben ja auch auf Jule, und die schreibt ja:
Ich würde von ihm verlangen (und ihn dabei begleiten), dass er die Scheckkarten zurückgibt, sich bei den Besitzern entschuldigt und Schadenersatz von seinem Taschengeld leistet. Eine Garantie, dass er nicht dennoch angezeigt wird, gibt es nicht, aber ich hätte von meinen Kindern verlangt, für ihr Vergehen grade zu stehen - mit allen möglichen Konsequenzen.
Also glaube ich, kann ich sehr wohl davon ausgehen, dass Du mich gründlich falsch verstanden hast. Lies alle Kommentare von mir, um Dir ein komplettes Bild zu machen! Unten wird mir sogar vorgeworfen, ich würde den Laissez-Fair Stil empfehlen. Das alles ist sehr vorschnell und das geben meine Posts hier einfach nicht her!
Ach ja, und unter „zum Kind“ halten verstehe ich folgendes:
Ich würde von ihm verlangen (und ihn dabei begleiten)
Das hat gleich den Vorteil, dass ich zeige, dass ich Interesse daran habe, dass ein Fehler so weit wie möglich wieder bereinigt wird, und ich stärke menem Kind den Rücken, wenn es diesen schweren Weg geht. Dabei lernt das Kind etwas.
Aber das Alles scheint ihr ja nicht zu verstehen!
Natürlich, das einfachste scheint zu strafen, dann ist das scheinbar erledigt. Aber in Wirklichkeit steckt dahinter ein Lernprozess! Und dabei würde ich mein Kind begleiten. Und darin bestärken, dass es die Konsequenzen zu tragen hat. Und da stehe ich ihm bei. Dann schaffe ich eine Verbindung zum Kind und zeige ihm den richtigen Weg. Denn hinter diesem oben beschriebenen Weg kann ich sehr wohl stehen, und er ist, wenn er konsequent gegangen wird, erfolgreicher, als mal schnell ne Strafe verhängen!
Wie ich schon schrieb habe ich zwei erwachsene Kinder. Bei denen habe ich das mit Erfolg so gemacht! Allerdings habe ich damit schon im Babyalter angefangen!
Deutsche Grammatik kann schon schwierig sein… In der
Öffentlichkeit darf man ihnen das Rauchen nicht gestatten,
privat hat man da keine Handhabe.
In der Tat, deutsche Sprach’, schwere Sprach’! Was bitte spielt die deutsche Grammatik hier für eine Rolle? Und ja, ich schrieb bereits:
es bezieht sich ebenfalls auf die „Öffentlichkeit“
Gruß
Christa
in der Öffentlichkeit
Was ist da jetzt schwer daran zu verstehen?
Das betrifft im wesentlichen Veranstalter, Wirte, öffentliche
Einrichtungen, etc.
Sagt wer (außer dir und Branden)? Steht wo?
Nochmal für dich ein Zitat aus §10 JSchG:
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Es steht nicht durch wen, es müssen also nicht unbedingt die Wirte oder die Verkäufer sein, und „Öffentlichkeit“ ist alles, was sich außerhalb der eigenen vier Wände abspielt. „Was ist da jetzt schwer daran zu verstehen?“
http://www.duden.de/rechtschreibung/Oeffentlichkeit
" als Gesamtheit gesehener Bereich von Menschen, in dem etwas allgemein bekannt [geworden] und allen zugänglich ist
Beispiele
die literarische Öffentlichkeit
die Öffentlichkeit erfährt, weiß nichts von diesen Dingen
im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen
etwas an die Öffentlichkeit bringen
sie ist mit ihrem ersten Roman an die Öffentlichkeit getreten (hat ihn veröffentlicht)
sie küssten sich in aller Öffentlichkeit (vor allen Leuten)"
Gruß
Christa
Hallo,
die Wiedergutmachung ist - wie ich ja auch geschrieben habe - ohnehin fällig. Dass man durch vorzeitige Wiedergutmachung aus eigenem Antrieb, bevor es ggf. zu einem jetzt jederzeit drohenden Strafverfahren kommt, massiv Punkte sammeln kann, um einen Richter milde bis gnädig zu stimmen, habe ich auch geschrieben. Dass man den Spross beim Gang nach Canossa nach Kräften unterstützt, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Insoweit weiß ich nicht, was Du mit dem Vorwurf meinst, „strafen, und damit ist die Sache erledigt“? Nein, alle von Dir und Jule genannten Elemente müssen natürlich auch sein, wenn die Sache nachhaltige erzieherische Wirkung haben soll.
Aber von „erziehen, und damit ist die Sache erledigt“ - um mal deinen Vorwurf plakativ umzukehren - halte ich angesichts der massiven Straffälligkeit hier ausnahmsweise auch mal nichts. Im Falle eines erfolgreich verlaufenden Strafverfahrens droht hier ganz konkret und unmittelbar Strafe von staatlicher Seite. Und wenn die mit viel Glück ausbleibt, dann sollten Eltern das Thema mE damit nicht als erledigt ansehen, sondern stattdessen eben über die reine Wiedergutmachung und Erziehung hinaus, durchaus auch zu einer vergleichbar deutlichen Maßnahme greifen, damit der Junior ganz unmittelbar erlebt, was hier an sich eigentlich fällig gewesen wäre. BTW: Auch bereits stattgefundene, angemessene elterliche Sanktionen kommen bei Gericht immer gut an, und werden selbstverständlich im Strafmaß berücksichtigt, sollte es dann doch noch mal zu einem Verfahren kommen.
Da sich hier bestimmte Dinge gut in einen kausalen Zusammenhang stellen lassen (finanziellen Ausgleich leisten müssen ./. vorhandene materielle Werte und deren Spaß- und Beschäftigungsfaktor), sehe ich in einer entsprechenden Verwertung der Geräte, um Mittel für die Wiedergutmachung verfügbar zu bekommen, sowie einen darüber hinaus gehenden Arbeitseinsatz mit Verfall des Ertrags, eine durchaus angemessene zusätzliche Sanktion.
Gruß vom Wiz
Scheint so, als würden wir uns nur in einem Punkt in der Meinung unterscheiden, denn
dann sollten Eltern das Thema mE damit nicht als erledigt ansehen
das sehe ich genauso! Wie ich schon schrieb, geht es hier um einen Lernprozess. Der ist mit der Wiedergutmachung nincht abgeschlossen! Nur:
Es ändert nichts, Strafen sind bei der Verhaltensänderung nach den Ergebnissen des MIT wenig bis gar nicht hilfreich! Da bedarf es anderer Maßnahmen! Aber es bedarf Maßnahmen! Wenn der Junge sein Handy und anderes verticken muss um den Schaden zu begleichen, dann ist da ja die Konsequenz, nicht eine Strafe. Das mag schwer fallen und Verzicht bedeuten, sind aber nun mal Konsequenzen.
Und doch,
„erziehen, und damit ist die Sache erledigt“
Strafe dient nur dazu das Gewissen der Eltern zu beruhigen, zu einer Verhaltensänderung trägt es nur in sehr geringem Umfang bei. Die Kontrolle bei der Umsetzung der Ziele ist meiner Meinung nach durchaus genug. Mir reicht es, wenn eine fortdauernde, grundlegende Verhaltensänderung eintritt!
„Öffentlichkeit“ ist alles, was sich außerhalb der eigenen vier Wände abspielt.
Das stimmt so nicht in der Absolutheit.
Bestes Beispiel und immer wieder gerne diskutiert, minderjähriger Azubi geht im
1000 Mann Betrieb eine rauchen!
Das ist erlaubt, da ein Firmengelände in keinster Weise öffentlich ist. In den Pausen ist
es auch nicht sanktionierbar vom AG.
Soviel dazu, der Plem
Ich denke, Du verstehst es wirklich nicht. Es geht hier nicht um eine bloß elterliche Strafe, sondern darum, dass hier an sich eine strafrechtliche Sanktion fällig wäre (oder vielleicht auch noch wird). Und da hat es nichts mit „Gewissensberuhigung“ zu tun, wenn man als Eltern dann ähnlich hart durchgreift, wie es der Staat tut/tun würde.
Du kannst natürlich mit Staatsanwälten und Richtern gerne über den Sinn und Zweck von Strafen diskutieren (und die dürften dabei ein ordentliches Pfund in die Waage legen können), dass wird aber nichts daran ändern, was in einem Fall wie diesem die gängigen Tarife sind, von denen es eben nur dann Abzüge gibt, wenn 1. Wiedergutmachung, und 2. eine angemessene elterliche Sanktionierung erfolgt sind. Das man „drüber geredet hat“, ist eine Selbstverständlichkeit, wird aber vor Gericht nicht reichen/sollte einem auch ohne Gericht nicht reichen, um deutlich zu machen, wie viel Glück jemand angesichts des Mists den er gebaut hat, gehabt hat, nicht vor dem Richter zu landen.
Gruß vom Wiz
Hallo!
Nein, denn du unterlässt wie so viele die Antwort darauf, was passiert, wenn eben das nichts nützt, was du vorschlägst. Was ist die letzte Konsequenz?
Es ist prinzipiell natürliches Verhalten die Grenzen zu suchen und zu probieren was bei deren Überschreitung passiert. Da ist der Mensch nicht viel anders als alle Säugetiere.
Natürlich soll man positiv verstärken. Aber nur das alleine reicht halt nicht immer und bei dem was der UP geschildert hat, geht es nicht mehr um Kleinigkeiten. Wenn man da immer nur mit realitätsfremdem Nett sein daherkommt, dann macht man eher einen Intensivtäter aus solchen Personen. Da sollte man nicht naiv sein.
Ich kenne das ja in der Regel erst dann, wenn es schon viel mehr zu spät ist. Da krieg ich dann einen Akt mit einem jugendlichen Angeklagten auf den Tisch und was seh ich dann da: Aha, mit 13 schon mal angezeigt, nix passiert, weil ja noch unter 14. Dann fängts mit 14 an, Diversion. Dann ein halbes Jahr später, sieh da, eine Vorstrafe, Strafe ohne Schuldausspruch, Bewährungshilfe angeordnet. Dann ein halbes Jahr später, nächste Vorstrafe, Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen (=auf Bewährung), Bewährungshilfe angeordnet und Weisungen blablabla. Und jetzt haben wir eine Anklage, wieder mal einschlägig…und was werde ich da oft gefragt: „Herr Anwalt, wie oft hab ich denn jetzt noch gut?“
Bei der Hauptverhandlung erfährt man dann auch noch, dass in der Zwischenzeit eh schon wieder ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde…
Der ist dann zwar super positiv verstärkt, therapiert und bewährungsbeholfen, nur hat man leider vergessen ihm rechtzeitig mal eins vor den Latz zu knallen. Hätte man das getan, hätte der Bewährungshelfer danach vielleicht auch Erfolg gehabt, das sind nämlich auch arme Hunde die Bewährungshelfer.
Ich kenne auch so ziemlich alle Argumente, wieso man nicht strafen sollte und wieso das schlecht ist. Als Verteidiger braucht man das sozusagen im Repertoire. Aber ehrlich gesagt, so richtig das manchmal ist, so falsch oder weltfremd ist es auch manchmal.
Gruß
Tom
Hallo W_IZ,
Dum bist zu schnell und zu oberflächlich! In dem Artikel von Jule, auf den ich mich ausdrücklich beziehe steht:
Ich würde von ihm verlangen (und ihn dabei begleiten), dass er die Scheckkarten zurückgibt, sich bei den Besitzern entschuldigt und Schadenersatz von seinem Taschengeld leistet. Eine Garantie, dass er nicht dennoch angezeigt wird, gibt es nicht, aber ich hätte von meinen Kindern verlangt, für ihr Vergehen grade zu stehen - mit allen möglichen Konsequenzen
Damit ist durchaus gemeint, dass da noch strafrechtliche Konsequenzen auf ihn zukommen können.
Irgenwie bin ich immer dabei, zu erklären. Wenn ich das auf Anhieb alles so genau schreiben muss, dann sind meine Artikel Seitenlang!