… Sportrecht
Hannover 96 versucht anscheinend gerade, eine Strafe, die vom DFB Sportgericht über den Verein verhängt wurde (4.000 EUR für das Abbrennen eines Pyros, einer bengalischen Fackel) an einen Fan weiterzureichen.
(vgl. http://stpauli.nu/supporters-in-action/4000-euro-fur…)
Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig?
Der Verein, Hannover 96 unterwirft sich ja der DFB-Gerichtsbarkeit, aber ein Besucher doch nicht. Die Strafe ist also juristisch gesehen doch „willkürlich“ festgelegt, oder?
Würde gerne einschätzen können, wie sich ein Fan juristisch wehren kann, und ob das Geltendmachen einer Verbandsstrafe einfach 1:1 passieren kann?
Dazke
E.