Strafen vom DFB an Fans weitergeben? Recht,

… Sportrecht

Hannover 96 versucht anscheinend gerade, eine Strafe, die vom DFB Sportgericht über den Verein verhängt wurde (4.000 EUR für das Abbrennen eines Pyros, einer bengalischen Fackel) an einen Fan weiterzureichen.
(vgl. http://stpauli.nu/supporters-in-action/4000-euro-fur…)

Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig?

Der Verein, Hannover 96 unterwirft sich ja der DFB-Gerichtsbarkeit, aber ein Besucher doch nicht. Die Strafe ist also juristisch gesehen doch „willkürlich“ festgelegt, oder?

Würde gerne einschätzen können, wie sich ein Fan juristisch wehren kann, und ob das Geltendmachen einer Verbandsstrafe einfach 1:1 passieren kann?

Dazke
E.

Hallo Erik,

sorry, ich bin kein Experte, sondern nur interessiert…

In diesem Fall sagt mir mein Gefühl (!), dass die Forderung des Vereins an den Fan nicht als Strafe, sondern als berechtigte Schadenersatzforderung anzusehen sein sollte.

Viele Grüße
tussi01

Hi Erik,
100%ige Antwort kann ich dir da nicht geben-aber es gibt wohl mehrere Schritte es herzuleiten.
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte unterwirfst du dich der Hausordnung im Stadion.Nun kann in der Hasusordnung stehen: " wer gegen die Hausordnung verstößt…macht sich Schadenersatzpflichtig…" ,das wäre eine Möglichkeit.Die andere ist: durch den Ticketkauf schließt du einen Vertrag ab mit Rechten und Pflichten. Wenn die Pflicht ist keine Pyrotechnik mitzunehmen dann machst du dich Schadensersatzpflichtig wenn du es trotzdem tust. (siehe wikipedia:…vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung für die Haftpflicht ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes Handeln…)(Rechtswidirg weil Pyrotechnik meist als ordnungswidrigkeit geahndet wird).
Ich denke die Hannoveraner Anwälte haben sich ausgiebig damit beschäftigt und würden es nicht machen wenn sie nicht sicher wären im recht zu sein.Schaut also nicht gut aus für den Fan.
Hoffe das hilft dir ein bisschen weiter
gruß
dr.mos

Verursacher bleibt Verursacher.
Daher halte ich die Regressforderung eines Vereines für vollkommen legitim. Zumindest fallen mir gerade keine Gründe ein, warum das nicht so sein sollte?
Mir kann auch niemand weiß machen, das ein Verbot „Feuerwerkskörper in Stadien zu zünden“ völlig überraschen wäre, und daher Klauseln die es verbieten unzulässig wären.
Also für mich stellen sich wirklich keine Fragen.
MfG
Ralf

Natürlich ist es so, dass der Verein nicht die Verbandsstrafe an sich weitergibt- aber er ist natürlich berechtigt, einen Verursacher einer solchen tat juristisch zu belangen, das ist dann wie bei Schadensersatz- wird zivilrechtlich gemacht. wenn dir jemand was klaut o.ä. gibt es eine Strafrecht, aber wenn du dein Geld zurück willst, mußt du zusöätzlich eine Zivilklage einreicen, so ähnlich wird das dort gemacht.