Straftäter

Hallo!

Keinen Stromverbrauch in der Zelle.

Also das macht es nicht aus.

Keinen Birnendoktor mit Megagehalt zur Verfügung stellen.

Dann hast du halt sonst höhere Kosten.

Für’s Essen arbeiten.

Da muss jemand das Zeugs auch abkaufen, siehe mein anderes Posting.

Wachpersonal einschränken.

Da laufen die Leute davon - das Wachpersonal arbeitet am Limit. Frag mal bei der Polizei oder Justizwache, wie man einen dort arbeiten lässt.

Je mehr Freiheiten ein Gefangener hat, desto größer ist der
Aufwand ihn zu bewachen, also weniger Vorzüge.

Ein Gefangener hat kaum Freiheiten, länger als 1 bis zwei Stunden pro Tag darf er normalerweise nicht aus der Zelle.

Bei schweren verbrechen die Besuchsrechte streichen.

Damit werden die Fahrtkosten für die Verwandten niedriger…

Gefängnisse nach Verbrechensart einrichten ( nicht
Taschendiebe mit Mördern zusammen etc.)

Das ist ohnehin nicht der Fall.

Mein Hauptanliegen war aber die mangelhafte Beschäftigung mit
den Opfern.

Dadurch wird der Strafvollzug nicht billiger

-> daher siehe mein Ausgangsposting

Gruß
Tom

Hallo!

Keinen Stromverbrauch in der Zelle.

Also das macht es nicht aus.

Ich meine damit die Geräte

Keinen Birnendoktor mit Megagehalt zur Verfügung stellen.

Dann hast du halt sonst höhere Kosten.

Versteh ich jetzt nicht

Für’s Essen arbeiten.

Da muss jemand das Zeugs auch abkaufen, siehe mein anderes
Posting.

Im produzierendem Gewerbe fragt keiner.
Die Komunen haben genug zu tun, wissen es aber nicht zu bezahlen.

Wachpersonal einschränken.

Da laufen die Leute davon - das Wachpersonal arbeitet am
Limit. Frag mal bei der Polizei oder Justizwache, wie man
einen dort arbeiten lässt.

War mir unbekannt

Je mehr Freiheiten ein Gefangener hat, desto größer ist der
Aufwand ihn zu bewachen, also weniger Vorzüge.

Ein Gefangener hat kaum Freiheiten, länger als 1 bis zwei
Stunden pro Tag darf er normalerweise nicht aus der Zelle.

Normalerweise !

Bei schweren verbrechen die Besuchsrechte streichen.

Damit werden die Fahrtkosten für die Verwandten niedriger…

Und die Wärter die auf eingeschmuggeltes aufpassen weniger.

Gefängnisse nach Verbrechensart einrichten ( nicht
Taschendiebe mit Mördern zusammen etc.)

Das ist ohnehin nicht der Fall.

JVA Bochum: Verkehrssünder mit Dealern und Zuhältern in einer Zelle

Mein Hauptanliegen war aber die mangelhafte Beschäftigung mit
den Opfern.

Dadurch wird der Strafvollzug nicht billiger

lenkt aber in dieser Diskussion wieder alles auf die Täter und nicht auf die Opfer( wie gehabt).

Gruß Peter

Das entscheidende hat Tom schon gesagt (owT)
.

Zusatz

therapie HAT erfolg - dazu gibt es genug beweise.

Siehe den Straftäter ( Name entfallen) der in den neuen Bundesländern aus der Therapie flüchtete und einen Mann ermordete und eine Familie komplett vergewaltigte.

Gruß Peter

Hallo!

…ja, nur das die Therapieerfolge nicht in der Zeitung stehen. Es passiert ein Verkehrsunfall - daher verbieten wir das Autofahren - sehr logisch!

Gruß
Tom

Hallo!

Dadurch wird der Strafvollzug nicht billiger

lenkt aber in dieser Diskussion wieder alles auf die Täter und
nicht auf die Opfer( wie gehabt).

Wie gesagt: es sind halt zwei Paar Schuhe. Für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob der Täter einen Fernseher im Gefängnis hat oder nicht! Mir ist nicht klar wieso das so schwer zu verstehen ist.

Das was du für das Opfer bisher gefordert hast gibt es ja schon. Du müsstest das schon etwas konkretisieren und nicht immer den allgemeinen blabla so im Medienstil hier schreiben. Was konkret soll in Bezug auf Opfer in welchem Gesetz wie geändert werden - dann macht eine Diskussion einen Sinn und wird interessant.

Gruß
Tom

Was konkret soll in Bezug auf Opfer in welchem Gesetz wie
geändert werden - dann macht eine Diskussion einen Sinn und
wird interessant.

Hallo,
hab ich doch schon erwähnt, z.B. bei Kindermord, warum bekommen die Eltern nicht 18 Jahre lang Kindergeld ( oder siehe Witwenrente).
Meiner Meinung nach werden die Opfer zweimal getroffen. Einmal durch den Täter und dann durch unsere Bürokratie. Gegen ein Verbrechen kann man nichts tun, wohl aber gegen den Bürokratismus der danach die Opfer erneut trifft.

Gruß Peter

Hallo,
na ja, die Kosten eines Kindes übersteigen i.allg. wohl deutlich die des Kindergeldes. Insofern - so geschmacklos das jetzt auch sein mag - hat der Kindesmörder den Eltern Kosten erspart und keine zusätzlichen geschaffen.

Gruss
Enno

Hallo!

Na ja ganz einfach: jeder bekommt den Schaden ersetzt, der ihm entsteht. Niemand bekommt allerdings mehr Schadenersatz, als er selbst Schaden hat - das wäre ja dann kein Ersatz, sondern eine (Geld)strafe. An einer Straftat soll sich jedoch nicht eine Einzelperson bereichern, daher gehen Geldstrafe eben an die Allgemeinheit (Bereicherungsverbot des Schadenersatzrechts -> niemand soll aus der rechtswidrigen Tat eines anderen einen persönlichen finanziellen Vorteil, sprich Gewinn, ziehen). Hier ist das angloamerikanisch Recht anders, dort gibt es die sog. Punitive Damages, d.h. der Schadenersatz erfüllt gleichzeitig einen Strafzweck -> der Geschädigte bekommt daher mehr Schaden ersetzt, als er Schaden hat.

Was den Mord angeht: tatsächlich bekommt man für den Tod eines Menschen selbst keinen Schadenersatz - dies hat allerdings Pietätsgründe. Würde man (wie in den USA) für den Tod eines Menschen Schadenersatz zusprechen, dann müsste das Gericht den Wert des Lebens des Menschen in Geld umrechnen - und dies möchte man nicht, denn der Wert des Lebens lässt sich nicht in Geld bemessen und dem trägt die Rechtsordnung hier recht.

Gruß
Tom

hallo zusammen,
ich habe mir die mühe gerne gemacht und alles gelesen. über die opfer wurde nur anfangs berichtet, das ist eigentlich schade, um die ging es nämlich in der anfrage.
hier kommt ein versuch zur güte:
das strafrecht sieht den täter/opfer-ausgleich vor. im strafvollzug können - nicht müssen - die strafgefangenen arbeiten. sie erhalten dafür ein taschengeld. der erlös aus der arbeitsleistung des strafgefangenen (sie arbeiten für fremdfirmen zu normalen konditionen) steckt sich der staat ein. er bietet schließlich unterkunft, verpflegung und bewachung. darüber sollte mal nachgedacht werden. erst kommt das opfer mit seinen entschädigungsansprüchen, dann der staat. so sollte es sein.
richard

Hallo!

Damit bin ich nicht ganz einverstanden:

Ich habe nachgelesen: es gibt sie sehr wohl die Arbeitspflicht

§ 41 deutsches Strafvollzugsgesetz

[Arbeitspflicht]
(1) Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist[…]

Gruß
Tom

Hallo,
durchaus diskussionwürdig. Allerdings ist der Stundenlohn i.allg. derart niedrig, daß die Opfer wenig davon profitieren würden. Würde man sich bei Strafgefangenen mehr an deren Befähigung orientieren, könnte das ganze schon interessanter werden. Neben den Konzepten die hierfür erarbeitet werden müssten (insbesondere Sicherheit), stellt sich natürlich die Frage, ob solche besserbezahlten Jobs nicht generell eine gewisse Vertrauensbasis vorraussetzen. Anyway, interessant und für beide Seiten (Opfer, Täter) ein Gewinn, wenn es klappen würde.

Gruss
Enno

Was den Mord angeht: tatsächlich bekommt man für den Tod eines
Menschen selbst keinen Schadenersatz - dies hat allerdings
Pietätsgründe. Würde man (wie in den USA) für den Tod eines
Menschen Schadenersatz zusprechen, dann müsste das Gericht den
Wert des Lebens des Menschen in Geld umrechnen - und dies
möchte man nicht, denn der Wert des Lebens lässt sich nicht in
Geld bemessen und dem trägt die Rechtsordnung hier recht.

Hallo,
dann benimmt sich die Air France unanständig, wenn sie die Angehörigen der Concordekatastrophe finanziell entschädigt?
Auch Lybien benimmt sich unanständig indem sie die Angehörigen der Lockerbie Affäre entschädigt?

Gruß Peter

Hallo,
na ja, die Kosten eines Kindes übersteigen i.allg. wohl
deutlich die des Kindergeldes. Insofern - so geschmacklos das
jetzt auch sein mag - hat der Kindesmörder den Eltern Kosten
erspart und keine zusätzlichen geschaffen.

Irgendwie reden wir hier aneinander vorbei.

Gruß Peter

hallo zusammen,
ich habe mir die mühe gerne gemacht und alles gelesen. über
die opfer wurde nur anfangs berichtet, das ist eigentlich
schade, um die ging es nämlich in der anfrage.
hier kommt ein versuch zur güte:
das strafrecht sieht den täter/opfer-ausgleich vor. im
strafvollzug können - nicht müssen - die strafgefangenen
arbeiten. sie erhalten dafür ein taschengeld. der erlös aus
der arbeitsleistung des strafgefangenen (sie arbeiten für
fremdfirmen zu normalen konditionen) steckt sich der staat
ein. er bietet schließlich unterkunft, verpflegung und
bewachung. darüber sollte mal nachgedacht werden. erst kommt
das opfer mit seinen entschädigungsansprüchen, dann der staat.
so sollte es sein.

Genau so sehe ich das auch.

Gruß Peter

Hallo!

Es geht hier nicht um freiwillige Zahlungen, die erstens meistens den tatsächlichen Schaden ersetzen sollen, worauf man ohnehin Anspruch hat und zweitens muss man hier nicht von Staats wegen das Leben eines Menschen in Geld bemessen.

Mit wieviel Euro würdest du als Richter den Tod eines Menschen bemessen - Wieviel Euro kostet das Leben im Namen des Volkes?

Gruß
Tom

Welches ist eure Meinung zu
diesem Themengebiet?

deiner ähnlich. es sollten für das geld besser die überlebenden opfer und die hinterbliebenen von ermordeten therapiert werden. für alle anderen ist es besser, wenn gewisse täter nie wieder ans tageslicht kommen.

gruß datafox

Mit wieviel Euro würdest du als Richter den Tod eines Menschen
bemessen?

das gesamte vermögen und die gesamte lebenszeit, die der täter je gehabt hat und haben wird (arbeitsleistung) sollte an die hinterbliebenen gehen und nicht an den staat. das wäre der einzig gerechte „schadensersatz“ für einen mord. wer ein leben nimmt, der muß seine lebenszeit dafür hergeben. das wäre sogar noch besser als todesstrafe, bei der der täter einfach verschwindet und nutzlos wird.

datafox

Hallo!

Für diese Therapie wird auch öffentliches Geld verwendet. Die Opfer bekommen nämlich eine kostenlose Therapie und zwar in vollem Umfang auf dem neuesten medizinischen Stand. Es zahlt nämlich die Krankenkasse (die einen Rückforderungsanspruch gegen den Täter hat).

Gruß
Tom

hat der Kindesmörder den Eltern Kosten
erspart und keine zusätzlichen geschaffen.

wenn so eine makabre überlegung gangbar ist, warum dann nicht gleich todesstrafe? unterbringungskosten: 0 euro. rückfallquote: 0.

datafox