Straftat vorhanden?

Hallo,

nehmen wir mal an die am Schluss stehende fiktive Geschichte hätte sich tatsächlich ereignet:

Ein Mann versucht einen vermeintlich 8jährigem zu übervorteilen.
Liegt hier schon ein Fall von Nötigung vor?
Die ubekannte Person versucht sich Zugang zur Wohnung zu beschaffen. Wäre der versuch strafbar?
Wäre es strafbar wenn er Erfolg gehabt hätte?
Liegt hier eine andere Straftat vor?
Da die Person tatsächlich nicht 8 Jahre alt ist, wahrscheinlich nicht.
Nehmen wir an die Person in der Geschichte wäre tatsächlich 8Jahre alt gewesen. Liegt dann eine Straftat vor?

Die Geschichte:

Es klingelt, die fiktive Person A guckt durch den Spion, niemand vor der Tür.

fiktive Person A durch die Gegensprechanlage: „Hallo?“
unbekannte Person: „Guten Tag, ich muss mit Ihnen sprechen.“
fiktive Person A: „Wer ist da“
unbekannte Person: „Ich bin vom SWR“

Fiktive Person A schnallt die Situation, GEZ!! , „was mach ich diesmal?“, fiktive Person A hat eine Idee.

fiktive Person A: „Meine Mama sagt, ich darf nicht mit Fremden sprechen.“
unbekannte Person: „Das geht schon in Ordnung, lass mich ruhig rein.“
fiktive Person A: „Nein!“
unbekannte Person: „Das ist wichtig, sonst kriegt Deine Mama ganz doll Ärger“
fiktive Person A: „Ich darf niemanden rein lassen.“
unbekannte Person: „Bist Du denn der Max Mustermann?“ (Name geändert)
fiktive Person A: „Ja“
unbekannte Person: „Wie alt bist du denn?“

Annahme: Der Typ hat da wohl das Geburtsdatum der fiktiven Person A, dem zu folge die fiktive Person A am 01.04.1982 (Datum geändert) geboren und somit 28Jahre alt ist, also mach sie sich 20Jahre jünger und setze auf einen Computerfehler in der Jahreszahl.

fiktive Person A: „8“
unbekannte Person: „Wann bist Du denn geboren?“
fiktive Person A: „01.04.2002“
unbekannte Person: „Oh, dann hast Du ja bald Geburtstag. Du hast doch bestimmt schon einen Fernseher?“
fiktive Person A: „Nein, wir haben so was nicht, meine Mama sagt davon wird man blöd.“
unbekannte Person: „Aber ihr habt doch bestimmt ein Radio?“
fiktive Person A: „Nein, da kommt doch nur das selbe nur ohne Bilder.“
unbekannte Person: „Hast Du denn schon einen Computer?“
fiktive Person A: „Nein, so was teures können wir uns nicht leisten.“
unbekannte Person: „Na gut, wann ist denn Deine Mama wieder zu hause?“
fiktive Person A: „Wenn sie von der Arbeit wieder kommt.“
unbekannte Person: „Warum bist Du eigentlich nicht in der Schule“
fiktive Person A: „Bin krank“
unbekannte Person: „Ich komme später noch mal wieder, wenn Deine Mama da ist. Tschüß.“

Zur Info: Durch die schlechte Qualität der Gegensprechanlage kann man das Alter nicht feststellen.

Hi,

auch wenn es ungewöhnlich ist die Frage vor dem Sachverhalt zu stellen:

Ich kann keine Straftat erkennen, außer einen Verstoß gegen § 3 Abs. 1 RgebStV durch Person A. Dies ist allerdings keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit (§ 9 RgebStV).

Gruß,
Sax

Hi,

Du gehst von der Annahme aus, dass die fiktive Person A anmeldepflichtige Rundfunkempfangsgeräte bereit hält. Dies geht aus der Geschichte aber nicht hervor, eine Ordnungswidrigkeit seitens A liegt also nicht zwingend vor.

MFG

Servus,

„direkt“ nicht, jedoch legen die Gedanken „was mach ich diesmal?“ schon nahe, dass Person A in der Vergangenheit häufiger mit der GEZ zu tun hatte.

Weiterhin least weckt das Verhalten von Person A den Eindruck, dass sie den Kontrolleur nicht in die Wohnung lassen wollte, da ansonsten dieser anmeldepflichtige Rundfunkempfangsgeräte hätte sehen können.

Außerdem ist es heutzutage sehr schwierig kein „anmeldepflichtiges Rundfunkempfangsgerät“ zu besitzen, selbst meine Oma hat einen Radiowecker.

Daher habe ich mal einfach aus den äußeren Umständen, dem Sachverhalt und dem gesunden Menschenverstand geschlossen.

Gruß,
Sax

„direkt“ nicht, jedoch legen die Gedanken „was mach ich
diesmal?“ schon nahe, dass Person A in der Vergangenheit
häufiger mit der GEZ zu tun hatte.

Tja, und wenn man tatsächlich keine Geräte anmeldet weil man keine hat dann kommen die wieder und wieder und wieder und wieder…

Weiterhin least weckt das Verhalten von Person A den Eindruck,
dass sie den Kontrolleur nicht in die Wohnung lassen wollte,

Richtig, wieso sollte man einen Fremden in die Wohnung lassen?
Desweiteren sind das keine Kotrolleure sondern freiberufliche provisionsjäger im Auftrag eines Rundfunkgebührenbeauftragten.

da ansonsten dieser anmeldepflichtige Rundfunkempfangsgeräte
hätte sehen können.

Nichts zwangsläufig deswegen.Vielleicht will die fiktive Person einfach nur dieses nervige Gesocks los werden?

Außerdem ist es heutzutage sehr schwierig kein
„anmeldepflichtiges Rundfunkempfangsgerät“ zu besitzen, selbst
meine Oma hat einen Radiowecker.

Schön für Deine Oma, was hat das mit der fiktiven Person A zu tun?
Es gibt tatsächlich Leute in Deutschland die die deutschen Propagandamedien boykotieren. Wieso sollte A nicht dazu gehören?

Daher habe ich mal einfach aus den äußeren Umständen,

die nicht weiter erläutert wurden

dem Sachverhalt

der darauf nicht eingeht

und dem gesunden Menschenverstand geschlossen.

Wenn 95% einen Fernseher besitzen besitzen im Umkehrschluss 5% keinen.
Dieser Verein unterstellt aber 100% der Leute einen zu besitzen. Folge: 5% beschweren sich weil sie genervt werden. Soweit zum Thema logischer Menschenverstand.

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Wieso verschoben
Hallo,

in meiner Frage geht es um Straftaten, wieso wird das ins Unterforum Ämter und Behörden verschoben?

MFG

tja, dazu die Frage:
was ist der Unterschied zwischen GEZ und Missionaren?

Antwort keine:
Beide sind erst zufrieden, wenn in jedem Haus, in jeder Wohung, in jedem Zimmer ein Sende/Empfangsbereites Teil bereit steht. Die letzteren nennen es Kirche oder Kapelle.

[MOD] Wieso verschoben?
Hallo Safrael,

in meiner Frage geht es um Straftaten, wieso wird das ins Unterforum Ämter und Behörden verschoben?

das fragst Du am besten direkt bei den verschiebenden Kollegen des Rechtsbretts (per „Brettmoderation anschreiben“ in der Brettbeschreibung des Rechtsbretts). (So ganz verstehe ich die Verschiebung (trotz GEZ) auch nicht.)

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax