Strafzettel für Fahrradfahrer ?

mir wurde an meine Adresse ein Strafzettel zugeschickt, weil ich angeblich mit dem F a h r r a d das Zeichen 267 übersehen und in einer Anlieger/Fußgängerzone (ohne Bürgersteig) in entgegengesetzter Richtung gefahren sein soll.

Geht es denn überhaupt, dass einer mich persönlich erkannt haben will und mir einen Bußgeld von 16 Euro mittlerweile sogar 40,- Euro schriftlich zukommen lässt ? Bekommt die Polizei Provisionen für eingezogene Strafgelder ?

Geht das nicht ein wenig weit…?. Wie weit geht die Narrenfreiheit beim Ordnungsamt. Es kommt der Anschein auf, als wäre da ein persönliche Abneigung im Spiel.

Was kann man dagegen tun?

bitte Antwort e-mailen an [email protected]

Hi,

Was kann man dagegen tun?

nicht mehr gegen die Regeln verstossen oder sich nicht erwischen lassen.

Ach ja, und natürlich zahlen, sonst wirds noch teurer.

Gruss,

Herb

Provisionen gibts bei der Polizei keine.

Geht es denn überhaupt, dass einer mich persönlich erkannt
haben will

Ja, das geht. Steht unter „Zeuge“, wer das war

und mir einen Bußgeld von 16 Euro mittlerweile
sogar 40,- Euro schriftlich zukommen lässt ?

Der Zeuge, oder die Behörde??
Komisch sind allerdings die 16 EUR, da der Katalog nur 5-er-Schritte kennt.

Bekommt die
Polizei Provisionen für eingezogene Strafgelder ?

Wer kommt auf so was?

Geht das nicht ein wenig weit…?. Wie weit geht die
Narrenfreiheit beim Ordnungsamt.

Wie weit geht die Narrenfreiheit der Radfahrer, die meinen, sich nicht an Verkehrsregeln halten zu müssen??

Hallo,

wer wie ich in Münster wohnt ist wahrscheinlich des öfteren froh, dass manchmal auch Radfahrer Strafzettel bekommen können.
Beispiel: Kreuzungsbereich Promenade und Innenstadtstraßen wie z.B.Windhorststraße. Was ein Vorfahrt-achten- Schild bedeutet weiß da keiner, und es wird rücksichtslos in den fließenden Verkehr hineingefahren. Und für Fußgänger konnte man dort schon fast ein Warnschild aufstellen: Vorsicht, wildgewordene Radfahrer! Ein Glück, dass da die Raphaelsklinik direkt vor der Tür ist. :smile:

Annette.

Hallo,

Bußgeld von 16 Euro

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/index.htm?h…

143 - Radfahrer Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet
§ 41 Abs. 2 Nr. 6, § 49 Abs. 3 Nr. 4 --> 15

Grüße

CMБ

ein denkanstoß…

mir wurde an meine Adresse ein Strafzettel zugeschickt, weil
ich angeblich mit dem F a h r r a d das Zeichen 267
übersehen und in einer Anlieger/Fußgängerzone (ohne
Bürgersteig) in entgegengesetzter Richtung gefahren sein soll.

du solltest froh darüber sein. das bedeutet nämlich, daß du als radfahrer als vollkommener verkehrsteilnehmer akzeptiert wirst - gleichbeRECHTigt mit den autofahrern. gleichberechtigt heißt, daß man auch die gleichen pflichten hat! wenn du auf der fahrbahn fahren willst, dann halte dich auch an die regeln!

es gibt länder *räusper*, da ist das anders. du kriegst zwar keine strafzettel und kannst mit dem fahrrad am gehsteig, gegen die einbahn, ohne licht, bei rot, gegen fahrtrichtung im kreisverkehr und auf der linken fahrspur gegen den verkehr fahren, aber dafür bist du trotz vollständigem einhalten aller regeln in ständiger lebensgefahr, da du als störfaktor und „erwachsener mit spielzeug“ behandelt und dementsprechend behupt, beschimpft und herumgeschubst wirst.

was ist nun besser?!

gruß
dataf0x

Narrenfreiheit für Radfahrer
Dem kann ich nur zustimmen. Für gewöhnlich haben Radfahrer in Deutschland doch Narrenfreiheit. In Fußgängerzonen wird gefahren, gegen Einbahnstraßen, Nachts meist ohne Licht, statt dem Radweg der vorhanden ist nutzt man als sportlicher Jan-Ullrich-Verschnitt lieber die Straße im Pulk mit 3-4 Fahrrdafahrern, so dass kein PKW noch überholen kann usw.

Auf dem Papier stehen die Regeln auch für Radfahrer, in der Praxis hält sich keiner dran. Egoismus pur.

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Hallo erstmal :wink:

Ich denke, die Fragestellerin hat nicht alles geschrieben. Sie schreibt, sie habe „angeblich“ ein Zeichen übersehen. Hat sie es nun nicht beachtet oder hat sie es beachtet?

Sicher können Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund von Zeugenaussagen laufen.

Von einem Verwarnungsgeld („Bußgeld“) in Höhe von 16 Euro habe ich auch noch nie gehört. Die Höhe bezweifle ich sehr.

Ich bin überzeugt, dass Radfahrer mehr „Narrenfreiheit“ haben, als die Ordnungsämter.

Stutzig hat mich die Passage gemacht, in der die Fragestellerin schreibt, dass „der Anschein“ aufkomme, dass eine „persönliche Abneigung im Spiel“ sei. Ich denke, dass die Fragestellerin zu diesem Punkt nicht alles gesagt und noch einen Pfeil im Köcher hat. Sympathie oder Abneigung ändern allerdings nichts an einem Tatbestand, der vorliegt oder nicht vorliegt.

Was man dagegen tun kann? In jedem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bekommt man die Möglichkeit sich zu äußern. Wenn man mit dem Bußgelbescheid nicht einverstanden ist, kann man Einspruch einlegen. Wie das geht und wohin man sich wenden muß steht sicher auf dem Bescheid unter „Rechtsmittelbelehrung“. Im Zweifel würde ich mich direkt bei der Bußgeldbehörde telefonisch melden.

Nette Mailadresse: „[email protected]:smile:

MfG

statt
dem Radweg der vorhanden ist nutzt man als sportlicher
Jan-Ullrich-Verschnitt lieber die Straße

Als Selbstschutz.
Wir Radfahrer können von beinahe-Unfällen von blinden Autofahrern berichten die einem beim abbiegen was auch immer, über den Haufen fahren.
Und fährt man auf der Straße meinen viele (!) Autofahrer, es reicht mit ca. 30cm Seitenabstand zu „überholen“.

Hi Michael!

Zu deinen Argumenten gab es erst im Brett „Fahrräder“ eine Diskussion. Lies dir das mal durch.

Was heist hier bitte Narrenfreiheit für Radfahrer??
Das sind nicht soo tolle Vorurteile, sorry, ist aber so.
Ich wurde vorgestern von zwei Polizisten auf dem Fahrrad aufgehalten (ich fuhr auf der richtigen Seite auf dem Radweg)und die wollten meinen Fahrradführerschein sehn. Was soll ich da erst sagen? Narrenfreiheit für die Polizei???

Gruß, David

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Hallo,

es sollte Nummernschilder für Fahrräder geben…

Aktuelles Erlebnis von heute:

Auf einem kleineren Bahnhof im Ruhrgebiet hat die DB AG doch tatsächlich einmal keine Kosten und Mühen gescheut und für Behinderte einen so genannten „Treppenlift“ installiert,so das Rollstuhlfahrer bzw.Gehbehinderte mit diesem Teil die Treppen zum Bahnsteig überwinden
können…
Ein „Intelligenz-Bolzen“ von Fahrradfahrer fand nun die Führungsschienen dieses „Liftes“ als geeignet, sein Fahrrad daran anzuketten…mit der Konsequenz, dass nun KEINER mehr den Lift benutzen kann…
Ich finde so was eine Rücksichtslosigkeit sonder gleichen…
Ich bin von daher für die Einführung von Kennzeichen für Fahhrräder, damit man solche „Rüpel“ belangen kann…

mfg

Frank

Hallo,

Ein „Intelligenz-Bolzen“ von Fahrradfahrer fand nun die
Führungsschienen dieses „Liftes“ als geeignet, sein Fahrrad
daran anzuketten…mit der Konsequenz, dass nun KEINER mehr
den Lift benutzen kann…

ich denke, daß man, genauso wie ein behindernd geparktes Auto, auch ein Fahrrad entfernen kann. Auch ohne Nummernschild.
Aber: ianal
Gruß
Axel (gegen noch mehr Bürokratie)

Aber sicher! Warum denn nicht?
Hallo Karin,

Radfahrer beschweren sich immer wieder, daß sie nicht als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer behandelt werden - weder von den Autofahrern noch von den Straßenplanern.

Diese Beschwerde ist häufig berechtigt.

Auf der anderen Seite müssen sich Radfahrer aber auch wie gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer benehmen. Daß heißt, Sie können nicht nur Rechte einfordern, sondern müssen sich auch an Regeln und Pflichten halten .

Auch das tun viele nicht.

Ich finde es daher völlig in Ordnung, daß Radfahrer, die gegen die Regeln verstoßen, ebenso wie Autofahrer, zur Kasse gebeten werden.

Durch das fehlende Nummernschild ist das bei Radfahrern natürlich schwieriger. Wenn Dich jemand erkannt hat, kann er als Zeuge fungieren und Deinen Namen weitergeben (er kann Dich auch selber anzeigen, das mache ich bei Radwegparkern schon lange mit gutem Erfolg).

Da bei Dir aus der Ordungswidrigkeit von 16,00 Euro inzwischen ein Bußgeld von 40,00 Euro geworden ist, hast Du anscheinend auf das 1. Ticket nicht reagiert. Wenn Du Dich weiterhin nicht rührst, wird es vermutlich ein Verfahren mit weiteren Kosten geben. Also mußt Du Widerspruch einlegen (wenn Du wirklich im Recht bist und Dich jemand fälschlich angezeigt hat) oder Du mußt bezahlen (wenn Du tatsächlich falsch gefahren bist).

Dein Vorwurf mit der Provision ist Blödsinn, aber auch bei erwischten Autofahrern die übliche Reaktion (Stichwort: Abzocker).

Warum ist es nur so schwer, ein Fehlverhalten einfach einzusehen, den Tatbestand zu akzeptieren und (zähneknirrschend) zu zahlen?
… und danach sein Verhalten zu überdenken und zu ändern?

Grüße

Gordie

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, da du als störfaktor und

„erwachsener mit spielzeug“ behandelt und dementsprechend
behupt, beschimpft und herumgeschubst wirst.

was ist nun besser?!

gruß
dataf0x

So sehe ich die Situation hier in Hamburg auch. Das sich viele Radfahrer nicht an die Regeln halten, liegt IHMO darin begründet, das sie von Verkehrspolitiker, Stadtplanern, Polizei und Ordnungsamt entweder ignoriert oder verar…t werden. Wenn man durch das Einhalten von Regeln (Radwegebenutzungspflicht/Ampelgrün nur noch durch Drücken für Radfahrer) ständig behindert oder gefährdet wird, dann nimmt man diese Regel ingentwann einfach nicht mehr ernst.
Ich pfeife auf die Radwegebenutzungsplicht und fahre Rad, wie ich auch Moped fahren würde, dh. auf der Fahrbahn und dann die Regeln einhaltend.

Gruß Robert

Hi!

Wer ist Zeuge?
Bist Du sicher, zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort gewesen zu sein?

Grüße,

Mathias

Hallo,

da ich auch leiter des hiesigen Ordnungsamtes bin nur kurz ein paar Anmerkungen:

Zunächst einmal ist es die gesetzliche Pflicht des Ordnungsamtes, alles Gesetzesverstöße zu innerhalb der Zuständigkeit zu ahnden. Da wird zwischen Fahrrädern, Autos, etc. nicht unterschieden.

Dass man Dich erkannt hat, mag Dich verwundern, ich hätte sowas früher auch für merkwürdig gehalten. Ich weiß nicht, wie groß Deine Stadt ist, ich habe aber nach dem Zuzug in meine jetzige Stadt (etwas über 40.000 Ew.) festgestellt, dass hier irgendwie fast jeder jeden kennt und so ist mir auch dieser Fall kein Rätsel mehr.

Was die Provision oder persönliche Abneigung (inkl. Narrenfreiheit) betrifft: Es gibt nichts von dem im Ordnungsamt. Aber nur mal nebenbei, weil viele denken, die Ahndung von Verkehrsverstößen sei einzig eine Beschäftigung, die der Behöre gefällt: Geh mal in das Ordnungsamt Deiner Stadt und schau Dir eine Zeit lang an, wie viele Leute dort erscheinen und das Ordnungsamt auffordern, hier und dort und dann und dann Verkehrssünder (ja, auch Fahrradfahrer) aufzuschreiben. Jetzt mal unanhängig davon, wie viele Querulanten und wie viele wirklich Beeinträchtigte darunter sind. Hinter jedem „Knöllchen“ steht eine Großzahl Bürger, die genau das wollen. Man selbst steht aber nur dem Ordnungsamt gegenüber.

Mir persönlich wäre es in einer solchen Situtaion immer am liebsten, wenn die Leute sich selbst drum streiten würden, wer aufgeschrieben werden soll und den Konsens nachher uns mitteilen. Aber das geht nicht und so geht das Ordnungsamt eben seinen gesetzlichen Pflichten nach. Und ich glaube, keiner will wirllich, dass die Behörden nach eigenem Willen Gesetze anwenden oder nicht.
Gruß,
Dea

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Zeuge war angeblich der Ordnungsamtsleiter selbst. Soll man in Zukunft nur noch mit dunkler Brille auf dem Fahrrad fahren?

Ich bin ziemlich entsetzt vor allem über den tatsächlichen Gefahrenzustand. Hier fährt jeder sowieso nur im Schneckentempo. Passieren kann hier auf der Fußgängerzone gar nichts.

Es gibt einen winzig kleinen Unterschied zwischen dem Wort Engel und Bengel, nämlich der Buchstabe B.

Karin

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Mein Verhalten habe ich schon seit Jahren geändert. Ich bin nämlich Christ. Und Chrstsein heiss ganz gewiss nicht sich von Anderen ausnutzen zu lassen. Überdenke das einmal. Zu Hitler’s Zeiten wurde auch der „Gehorsam“ gross geschrieben. Und was machte die Stasi und die vielen Spitzel? Weisst Du eigentlich, was ein Polizeistaat ist?

Gruss Karin

Hallo Karin,

Radfahrer beschweren sich immer wieder, daß sie nicht als
gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer behandelt werden - weder
von den Autofahrern noch von den Straßenplanern.

Diese Beschwerde ist häufig berechtigt.

Auf der anderen Seite müssen sich Radfahrer aber auch wie
gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer benehmen. Daß heißt, Sie
können nicht nur Rechte einfordern, sondern müssen sich auch
an Regeln und Pflichten halten .

Auch das tun viele nicht.

Ich finde es daher völlig in Ordnung, daß Radfahrer, die gegen
die Regeln verstoßen, ebenso wie Autofahrer, zur Kasse gebeten
werden.

Durch das fehlende Nummernschild ist das bei Radfahrern
natürlich schwieriger. Wenn Dich jemand erkannt hat, kann er
als Zeuge fungieren und Deinen Namen weitergeben (er kann Dich
auch selber anzeigen, das mache ich bei Radwegparkern schon
lange mit gutem Erfolg).

Da bei Dir aus der Ordungswidrigkeit von 16,00 Euro inzwischen
ein Bußgeld von 40,00 Euro geworden ist, hast Du anscheinend
auf das 1. Ticket nicht reagiert. Wenn Du Dich weiterhin nicht
rührst, wird es vermutlich ein Verfahren mit weiteren Kosten
geben. Also mußt Du Widerspruch einlegen (wenn Du wirklich im
Recht bist und Dich jemand fälschlich angezeigt hat) oder Du
mußt bezahlen (wenn Du tatsächlich falsch gefahren bist).

Dein Vorwurf mit der Provision ist Blödsinn, aber auch bei
erwischten Autofahrern die übliche Reaktion (Stichwort:
Abzocker).

Warum ist es nur so schwer, ein Fehlverhalten einfach
einzusehen, den Tatbestand zu akzeptieren und
(zähneknirrschend) zu zahlen?
… und danach sein Verhalten zu überdenken und zu ändern?

Grüße

Gordie

Ja, ich bin auch für die Einführung von Fahrradschildern. Dann müssten allerdings auch Kinder zur Kasse gebeten werden. Richtig ist es nicht, dass nur die bestraft werden, die man „angeblich“ erkennt.

Dann sollte man faierweise auch Schilder anbringen wie z.B. „Fahrradfahrer bitte absteigen“. Die Fußgängerzone hier wird ständig von Kindern befahren.

Also, was soll das ?

Karin

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