Aber sicher! Warum denn nicht?
Hallo Karin,
Radfahrer beschweren sich immer wieder, daß sie nicht als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer behandelt werden - weder von den Autofahrern noch von den Straßenplanern.
Diese Beschwerde ist häufig berechtigt.
Auf der anderen Seite müssen sich Radfahrer aber auch wie gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer benehmen. Daß heißt, Sie können nicht nur Rechte einfordern, sondern müssen sich auch an Regeln und Pflichten halten .
Auch das tun viele nicht.
Ich finde es daher völlig in Ordnung, daß Radfahrer, die gegen die Regeln verstoßen, ebenso wie Autofahrer, zur Kasse gebeten werden.
Durch das fehlende Nummernschild ist das bei Radfahrern natürlich schwieriger. Wenn Dich jemand erkannt hat, kann er als Zeuge fungieren und Deinen Namen weitergeben (er kann Dich auch selber anzeigen, das mache ich bei Radwegparkern schon lange mit gutem Erfolg).
Da bei Dir aus der Ordungswidrigkeit von 16,00 Euro inzwischen ein Bußgeld von 40,00 Euro geworden ist, hast Du anscheinend auf das 1. Ticket nicht reagiert. Wenn Du Dich weiterhin nicht rührst, wird es vermutlich ein Verfahren mit weiteren Kosten geben. Also mußt Du Widerspruch einlegen (wenn Du wirklich im Recht bist und Dich jemand fälschlich angezeigt hat) oder Du mußt bezahlen (wenn Du tatsächlich falsch gefahren bist).
Dein Vorwurf mit der Provision ist Blödsinn, aber auch bei erwischten Autofahrern die übliche Reaktion (Stichwort: Abzocker).
Warum ist es nur so schwer, ein Fehlverhalten einfach einzusehen, den Tatbestand zu akzeptieren und (zähneknirrschend) zu zahlen?
… und danach sein Verhalten zu überdenken und zu ändern?
Grüße
Gordie
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