Streichung ohne Wissen d. Trainers - Verein

Kann ein Abteilungsleiter einen Kurs aus dem Trainingsprogramm streichen (ohne triftigen Grund)und den Trainer vor vollendete Tatsachen stellen?

Es existiert zu diesem Kurs kein „Ersatz“ für die Abteilungsmitglieder, wären gezwungen aufzuhören und der Trainer/ Abteilungsvorstand sieht keine Notwendigkeit.

(Abteiungssatzung existiert nicht)

diese Frage kann man so nicht beantworten. Ist der Abteilungsleiter nicht der (bzw. im) Abteilungsvorstand? Du solltest diese Frage lieber konkret stellen und die Begleitumstände darstellen. Wenn keine Abteilungsssatzung existiert, dann gibt es doch eine Satzung des Gesamtvereins, die die Befugnisse des Abteilungsvortands regelt und der könnte den Trainer ggf. auch entlassen, also kann er auch die Trainingsstunde streichen (und das Honorar dafür), sofern die Abteilung ein eigenes Budjet hat und der Trainer nicht vom Gesamtverein angestellt ist.
Achim

Klär das am besten freundlich im Verein, was er kann und womit er durchkommt sind 2 verschiedene Dinge, schaff Dir keine Feinde, rede mit jemand vom Vorstand, schau ob was in einem Trainervertrag steht, versuch rauszubekommen warum das so gemacht wurde.

Dann kann man immer noch überlegen ob es in einer anderen oder eigenen Abteilung gemacht werden kann, ob es diesesmal ok ist und man was anderes macht, oder eventuell das ganze privat oder in einem neuen oder anderen Verein macht. Viel Glück, tief durchartmen ,und nicht vergessen Feinde macht man sich schneller als das man sie los wird. Und wenn man sich später noch in die Augen schauen kann macht jeder Verein mehr Spaß.

Zu wissen was in der Satzung dazu steht ist auch nicht schlecht.

(Abteiungssatzung existiert nicht)

-> muss auch nicht, die Vereinssatzung gilt für alle, ihr solltet das mit dem Vorstand klären, der wacht über Recht und Ordnung
LG

Hallo, ein Abteilungsleiter kann grundsätzlich bestimmen, wann, wie und was trainiert wird. Die Art und Weise, dem Trainer nicht Bescheid zu sagen ist nicht fair. Falls es einen Stellvertreter gibt, würde ich bei dem nochmal nach dem genauen Grund fragen. Falls Mitglieder des Vereins austreten würden, hätte der Abteilungsleiter Vereinsschädigend gehandelt. Wenn es einen Hauptvorstand gibt, würde ich einen Termin vereinbaren und Argumente bringen. Vielleicht auch schon den einen oder anderen Namen der Austretungswilligen. Viel Glück, ich hoffe ich konnte

Hallo sehr geehrte Anfragende, diese Frage ist sicher ein Rechtsproblem (Arbeitsvertrag und Befugnisse des Abteilungsleiters regeln dies), weshalb ich hierauf nicht antworten kann. Es fehlen wichtige Informationen.
Je nach Rechtslage kann sich ein „ja“ oder „nein“ ergeben. Hier ist es besser einen Juristen zu befragen.
Tut mir leid. M.B.

Hallo,

tut mir leid, aber dazu kann ich nichts sagen, unser Verein ist kein Sportverein.

VG
Ulrike

Hallo,

dann stellen Sie einen Antrag beim Vereinsvorstand zur Einberufung einer öffentlichen Vollversammlung. => Problem öffentlich diskutieren => Problem gelöst!

Viele Grüße

Robert

Hallo,

Normalerweise ist in Verträgen, Satzungen etc. geregelt, wer das Recht hat, etwas zu bestimmen (zum Beispiel einen Kurs zu streichen). Dort steht auch , welche Fristen einzuhalten sind, wer informiert werden muss und so weiter.
Wenn du mit der Entscheidung des Abteilungsleiters nicht einverstanden bist, hilft es vielleicht, erst einmal ruhig uns sachlich mit ihm zu reden und zu fragen, wie er zu seiner Entscheidung gekommen ist, ob an die Interessen der Abteilungsmitglieder und des Trainers gedacht wurde usw. Vielleicht kannst du ihm umstimmen.
Wenn er den Kurs dann immer noch streichen möchte, wird es vermutlich sehr schwer, ihn zu zwingen, das nicht zu tun.

Tut mir Leid, ich kann leider nicht weiterhelfen.
Gruß Neo

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Hallo,
entschuldige die späte Antwort.
Wenn es keine Abteilungssatzung gibt, gilt die Satzung des Vereins.
Dort müssen die Befugnisse des Abteilungsleiters festgelegt sein.
Ist das nicht der Fall, entscheidet der Vereinsvorstand.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversamlung bestimmt. Die ist in jedem! Verein das höchste Gremium und sagt dem Vorstand, was er umzusetzen hat.