Hallo
Vorweg: Netiquette und FAQ:1129 sind nicht nur im Forum sondern auch bei Expertenanfragen zu beachten > auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden
Da sich das aber wirklich übelst anhört - gerade in Zusammenhang mit den genannten Beträgen, versuch ich es mal mit einer abstrahierten Antwort
wobei die leider keine großen Erwartungen wecken dürfte …
Nachdem Gesetz ist der Vermieter nur zur Betriebskosten-Abrechnung verpflichtet, wenn dies auch vereinbart ist (Vorauszahlungen mit Abrechnung). Eine Pauschale ist und bleibt eben => Pauschalabgeltung.
siehe BGB § 556
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Nur wenn eine Abrechnung zu erfolgen hat, stellt sich die Frage nach Zählern/Messeinrichtungen. Nur dann greift z.B. die Heizkostenverordnung hinsichtlich der warmen Betriebskosten (Warmwasserbereitung, Heizung). Allerdings gibt es auch dann keine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Strom und Frischwasser/Abwasserkosten.
http://www.bfw-online.de/informationen/kaltwasserabr…
Gerade bei Studentenwohnheimen wäre das nun nicht schlimm, da die verbrauchsabhängige Abrechnung ja auch erhebliche Zusatzkosten mit sich bringt (Zählermiete, Eichaustausch, Ablese- und Abrechnungskosten), die völlig unabhängig von der Wohnungsgröße anfallen.
Die genannten Beträgen lassen mich aber ausnahmsweise bezweifeln, dass Abrechnung für die Bewohner teurer würde als Pauschalabgeltung.
Jedoch ist aber Vertrag nun mal Vertrag - und von BEIDEN Vertragsparteien einzuhalten.
Es bliebe allenfalls die Möglichkeit, zu prüfen ob hier derart überzogene Beträge vereinbart wurden, dass der Vorwurf „Wucher“ zutrifft.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wucher…
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwucher
Die Beweispflicht liegt da allerdings beim Mieter.
Wenn nach vernünftiger Selbstabschätzung (zur Wohnungsgröße und zur Lage sowie den sonst üblichen Mietpreisen in der betreffenden Region ist ja nichts erwähnt) sich die Hoffnung erhärtet, dass man das Thema weiterverfolgen könnte, kann man allerdings nur dringend raten rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Schönen Abend und viel Glück!