Strom- und Wasserzähler in Wohnheimen - Pflicht?

Mein Sohn wohnt in einem privat vermieteten „Studentenwohnheim“. Jedenfalls werden alle Wohnungen nur an Studenten und Auszubildende vermietet. Allerdings gibt es in keiner Wohnung Stromzähler bzw. Wasserzähler. Alle Wohnungen haben Bäder und auch kleine Kochnischen. Es gibt keine Gemeinschaftsküchen bzw. -bäder.

Die Miete für die Wohnung von meinem Sohn liegt bei ca. 20 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete!) und die Nebenkosten werden pauschal mit 200 Euro berechnet.

Es gibt Mieter die seit über 3 Jahren in dem Haus wohnen und noch nie wurde Mietern eine Betriebskostenabrechnung geschickt. Also wurde auch nie Geld zurückgezahlt.

Ich es juristisch korrekt, dass keine Strom- und Wasserzähler eingebaut sind?

Es wäre schön, wenn mir entsprechende Paragraphen genannt werden könnten.

Danke!

Hallo,

wenn die Nebenkosten „Pauschal“ vereinbart sind, gibt es natürlich keine Abrechnung. Eine Einsicht in die Belege kann von Mieterseite auch nicht verlangt werden.
In Baden Württemberg sind keine Wasseruhren vorgeschrieben, wie das in anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen. Hier hilft der örtliche Mieterverein weiter.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,
es ist durchaus möglich, pauschale Betriebskosten zu vereinbaren. Damit entfällt die jährliche Betriebskostenabrechnung; sollten die tatsächlichen Kosten höher sein, kann der Vermieter auch keine Nachforderungen stellen.
Dagegen müssen Heizkosten nach geltendem Mietrecht verbrauchsabhängig abgerechnet werden!!
§ können hier nicht genannt werden, da eine Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist!
Gruß suver

Antwort
Hallo!
Tut mir leid, von dieser speziellen Mietsituation habe ich keine Ahnung.

20 Euro pro qm ist eine horrende Summe.Ich habe eine Komfortwohnung in Mainz, Innenstadt und hier nehme ich nicht annähernd so viel, der Mietspiegel läßt das nicht zu. In welcher Stadt wohnt denn Ihr Sohn. In allen meinen Wohnungen gibt es Wasserzähler und separate Stromzähler.Das muss so sein.Die 200 Euro NK ist das monatlich oder jährlich? Auch muss das jedes Jahr nach Verbrauch abgerechnet werden. Und schon allein deshalb müssen Wasserzähler und Sromzähler für jede Wohnung vorhanden sein.
Bassauer

Hallo Roberto Rotondo,

in solchen Fällen liegen die unterschiedlichsten Ursachen zu Grunde. In Ihrem Fall würde ich einen Mieterbund oder einen anderen rechtlichen Beistand aufsuchen. Es muß der Mietvertrag geprüft werden, möglicherweise ist der Mietspiegel zu bemühen.
Lassen Sie sich die Gesamtabrechnung des Gebäudes geben und versuchen Sie die gesamten Summen durch die Fläche des gesamten Wohnraums zu teilen(m2)

Gruß Fred

Hallo,

wenn lt. Mietvertrag eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart wurden ist diese auch gültig. Bei einer Pauschale muss keine Jahresabrechnung seitens des Vermieters gemacht werden. In diesem Fall braucht man ja auch keine einzelnen Zähler für jede Wohneinheit. Dies ist nur sinnvoll, wenn eine jährliche Betriebskostenabrechnung aufgrund des jeweiligen Verbrauches erstellt wird. Hier wird eine Nebenkostenvorauszahlung und keine Pauschale vereinbart. Hier MUSS der VM jährlich anhand der individuellen Verbräuche bzw. Verteilerschlüssel abrechnen.

Eine Pauschale in deinem Fall, ist für den VM sinnvoll, da er z.B. bei ständigem Mieterwechsel den erhöhten Verwaltungsaufwand spart. Für deinen Sohn den Vorteil - egal wieviel er verbraucht - braucht er auch nicht mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Lg

Hallo.

Es kommt darauf an, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung definiert werden. Bei einer Vorauszahlung muss der Vermieter über den tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Wird ab „pauschal“ abgerechnet, sind alle Nebenkosten und der Verbrauch inklusive.

Hallo,

das weiß ich nicht richtig
wohnheime sind allerdings in vielen Fragen von den mietrechtlichen Regelungen für Wohnungen ausgenommen. Auf einer Webseite (http://www.immoba.de/immobilien-blog/immobilien-ratg…) habe ich folgenden Notiz gefunden: „Primär gelten also für Wohnheime die in den individuellen Verträgen vereinbarten Bestimmungen, was Mietzahlung, Kündigungsfristen, Hausordnung usw. betrifft.“

Allerdings wäre auch in einer Wohnung, die den üblichen mietrechtlichen Regelungen unterliegt, bei einer Pauschalzahlung der Nebenkosten keine Nebenkostenabrechnung fällig. „Die Parteien können aber auch vereinbaren, dass der Mieter eine Pauschale pro Monat für die Nebenkosten bezahlt, § 556 Abs. 2 Alt. 1 BGB. … So beinhaltet die Pauschale zwar den Vorteil, dass der Vermieter sich die Erstellung einer Abrechnung erspart. Jedoch kann er auch keine erhöhten Nebenkosten ohne weiteres auf den Mieter umlegen, sondern muss sie im Zweifel aus eigener Tasche bezahlen und für das Folgejahr eine höhere Pauschale mit dem Mieter vereinbaren.“ (http://www.123recht.net/Nebenkostenabrechnung-__a178…)

Wenn also im Mietvertrag eine Pauschale vereinbart, wird das wohl dazu führen, dass keine Abrechnung fällig wird.

Das ist meine Meinung - mehr weiß ich nicht

Gruß Elfriede

Hallo,

Sorry, ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich in dieser Richtung Wohnheim etc. der falsche Ansprechpartner bin.
Bei normalen Wohnungen ist es Pflicht, aber auch da heißt es, solange kein Kläger, da auch kein Richter.
Der Mietpreis ist sehr hoch! Und das kalt.
Es stellt sich auch die Frage, ist es ein privater Vermieter oder mit der Uni verbunden?!
Da wird wohl auch ein Unterschied sein.

Ich hoffe Sie finden jemanden, der Ihnen Ihre Frage beantworten kann.
Alles Gute und schönes Osterfest.

Hallo,

kommt wie so oft auf den Mietvertrag an! Nur mit diesem kann man das wirklich beurteilen!

Wenn hier eine Pauschale vereinbart wurde handelt es sich evtl. im Prinzip um eine Warmmiete.

Wenn keine Pauschale oder ähnliches vereinbart ist, müsste ein Nachweis (Nebenkostenaufstellung) durch den Vermieter erbracht werden. Evtl. wäre aber auch die anteilsmäßige Aufteilung zulässig (nach Wohneinheiten oder Quadratmeter, je nach Vereinbarung).

Evtl. einfach bei einem Anwalt oder Mieterverein (bei letzterm wäre ich vorsichtig, halte deren Meinung oft für fahrlässig gegenüber den Mietern!) erkundigen, sollte nicht teuer sein.

Gruß

Hallo,

wenn der Kostenaufwand für Zähler unverhältnismäßig hoch wäre, kann darauf verzichtet werden.
Was ist vertraglich vereinbart?
Wenn im Mietvertrag die pauschale Abrechnung vereinbart wurde, wäre das o.k.
Nachzahlungen sind somit auch ausgeschlossen.
Viele Grüße
Llissy

Hallo,

genaueres kann ich dazu leider nichts sagen. Keine Wasseruhren, das ist statthaft, gibt es in vielen Wohnblöcken nicht, da wird der Gesamtverbrauch durch die Anzahl der Wohneinheiten aufgeteilt.

Beim Strom und den fehlenden Betriebskostenabrechnungen auf jeden Fall Juristen befragen. Betriebskostenabrechnungen sind Pflicht für den Vermieter

Gruß

Hallo

Vorweg: Netiquette und FAQ:1129 sind nicht nur im Forum sondern auch bei Expertenanfragen zu beachten > auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden

Da sich das aber wirklich übelst anhört - gerade in Zusammenhang mit den genannten Beträgen, versuch ich es mal mit einer abstrahierten Antwort :wink: wobei die leider keine großen Erwartungen wecken dürfte …

Nachdem Gesetz ist der Vermieter nur zur Betriebskosten-Abrechnung verpflichtet, wenn dies auch vereinbart ist (Vorauszahlungen mit Abrechnung). Eine Pauschale ist und bleibt eben => Pauschalabgeltung.
siehe BGB § 556
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Nur wenn eine Abrechnung zu erfolgen hat, stellt sich die Frage nach Zählern/Messeinrichtungen. Nur dann greift z.B. die Heizkostenverordnung hinsichtlich der warmen Betriebskosten (Warmwasserbereitung, Heizung). Allerdings gibt es auch dann keine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Strom und Frischwasser/Abwasserkosten.
http://www.bfw-online.de/informationen/kaltwasserabr…

Gerade bei Studentenwohnheimen wäre das nun nicht schlimm, da die verbrauchsabhängige Abrechnung ja auch erhebliche Zusatzkosten mit sich bringt (Zählermiete, Eichaustausch, Ablese- und Abrechnungskosten), die völlig unabhängig von der Wohnungsgröße anfallen.
Die genannten Beträgen lassen mich aber ausnahmsweise bezweifeln, dass Abrechnung für die Bewohner teurer würde als Pauschalabgeltung.
Jedoch ist aber Vertrag nun mal Vertrag - und von BEIDEN Vertragsparteien einzuhalten.

Es bliebe allenfalls die Möglichkeit, zu prüfen ob hier derart überzogene Beträge vereinbart wurden, dass der Vorwurf „Wucher“ zutrifft.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wucher…
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwucher

Die Beweispflicht liegt da allerdings beim Mieter.
Wenn nach vernünftiger Selbstabschätzung (zur Wohnungsgröße und zur Lage sowie den sonst üblichen Mietpreisen in der betreffenden Region ist ja nichts erwähnt) sich die Hoffnung erhärtet, dass man das Thema weiterverfolgen könnte, kann man allerdings nur dringend raten rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Schönen Abend und viel Glück!

JA ES IST ALLES KORREKT

Hallo,
Ihre Frage fällt unter die Rubrik „unerlaubte Rechtsberatung“ !
MfG USKO

Hallo Herr Weiser,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich wünsche Ihne Frohe Ostern und eine entspannte Zeit.

Freundlichen Gruß
R. Rotondo

Hallo,

trotzdem vielen Dank.

Auch Ihnen wünsche ich Frohe Ostern und eine entspannte Zeit.

Freundlichen Gruß
R. Rotondo

Hallo Suver,

vielen Dank für die Information.

Ich werde mal wegen der Heizkosten nachfragen.

Auch Ihnen wünsche ich Frohe Ostern und eine entspannte Zeit.

Freundlichen Gruß
R. Rotondo

Hallo,

ich denke, es wird Zeit einen Anwalt aufzusuchen. 200 Euro NK zahlen mein Sohn und ein Freund monatlich. Pauschalzahlungen sind zwar praktisch, aber bei der Höhe müssten alle Studenten jedes Jahr Geld zurückbekommen. Dieser Vermieter nutzt die Unerfahrenheit von jungen Menschen aus.

Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.

Auch Ihnen wünsche ich Frohe Ostern und eine entspannte Zeit.

Freundlichen Gruß
R. Rotondo