Stromrechnung

Hallo zusammen .

Ich bräuchte mal zu folgender Sache einen Rat .

Eine Person zieht in eine Wohnung wo zuvor eine Person gewohnt hatte die Privatinsolvenz angemeldet hatte , der Ortsansässige Stromanbieter den Strom abgestellt hatte und der Vermieter nach ausbleibenden Mietzahlungen den Mietvertrag gekündigt hatte .

Der alte und neue Stromanbieter sendet dem neuen Mieter immer und immer wieder Rechnungen zu , das noch rund 800 Euro Gebühren offen seien und wenn er das nicht bezahle , den Strom abgestellt bekäme , obwohl das Schulden vom Vormieter sind .

der Mieter hat irgendwann die Schnauze voll und wechselt den Stromanbieter , einen Anbieter den er für günstig hällt und aus dem Bekanntenkreis empfohlen bekommt.

Der Mieter macht mit dem Anbieter einen Vertrag über monatliche Zahlungsweise und beauftragt seine Bank einmal im Monat per Dauerlastschrift den vereinbarten Abschlag zu überweisen.

Der Stromanbieter ändert jetzt den Vertrag auf jährliche Zahlungsweise und schickte den angeblich mer eMail zu und es soll in dem Vetrag eine 14 Tägige Einspruchsfrist erwähnt gewesen sein.

Der Mieter bekommt 3 Monate später ein Schreiben von einem Inkassobüro , das er den Jahresbetrag zuzüglich 150,- Euro Bearbeitungsgebühr umgehenst bezahlen soll .

ein erboster Anruf bei dem Inkassobüro brachte dann ans Licht , das es diese eMail mit der Vertragsänderung gegeben haben soll und die Einspruchsfrist nicht dazu genutzt worden ist , dieser Änderung zu widersprechen .

Der Mieter hat aber keine Mail erhalten , oder ist ungesehen im Spamordner verschwunden.
Das ist nach rund 3 Monaten nicht nachvollziehbar , da der Mailaccount die Spam Mails nach 4 Wochen automatisch löscht.

Da der Mieter keine Glaskugel zum Hellsehen benutzt , und dadurch weiss , das der Anbieter eine Mail schickt und diese dann im Spamordner landet ( wenn dem so war ) , ging er weiterhin davon aus , das sein Vertrag über die monatliche Zahlungsweise die er ja auch ausdrücklich bei Vertragsabschluss gewünscht hatte ( wenn der Stromanbieter diese Zahlungsweise nicht angeboten hätte , wäre der Vertrag NIE zustande gekommen ) weiterhin so weitergeführt wird .

Frage : dürfen die einfach so den Vetrtrag ändern ?
Frage : bekommt eine Vetrtragsänderung Gültigkeit , wenn nicht wiedersprochen wird obwohl gar nicht sichergetellt ist , das der Empfänger diese Information bekommen hat

gruss

Toni

Hi,

was hat den Mieter eigentich daran gehindert seine Kontoauszüge zu überprüfen?

Gruß

was hat den Mieter eigentich daran gehindert seine
Kontoauszüge zu überprüfen?

?!?

Abgesehen davon, dass aus der Frage überhaupt kein Hinweis ergeht, wie oft die Kontoauszüge überprüft wurden … was hat die Überprüfung der Kontoauszüge mit der Frage zu tun?

Der Mieter hätte erkennen können das nicht mehr wie vereinbart abgebucht wird.

Oder etwa nicht?

Ich weiß zwar nicht so genau, was der Vorbau mit dem Vormieter mit dem Sachverhalt zu tun hat - aber was den Punkt des Vertragswechsels angeht, gilt für einen Stromanbieter das, was auch sonst im Rechtsgeschäft gilt: Wenn ich etwas von jemandem haben will, bin ich in der Nachweispflicht, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Das ist hier nicht der Fall. Gültige Vertragsänderung per mail ohne Zustimmungsnachweis ist nicht.

Da hier im Zweifel zackig und richtig reagiert werden muss, würde ich dringend empfehlen, einen geeigneten Anwalt einzuschalten.

Der Mieter hätte erkennen können das nicht mehr wie vereinbart
abgebucht wird.

Hier geht es nicht um den Mieter (das Verhältnis Mieter / Vermieter ist nicht betroffen), sondern und den Stromkunden.

Oder etwa nicht?

Ja und? Weißt du, ob er das hat oder nicht? Das ändert aber alles nichts daran, dass die Vertragsänderung nicht wirksam ist. Man sollte sich mal von dem Gedanken lösen, dass das Einschalten eines Inkassobüros irgendeinen konkreten Hinweis darauf liefert, dass hier auch eine tatsächliche Schuld besteht. Die muss derjenige, der das Inkassobüro eingeschaltet hat, erst einmal nachweisen.

Dauerauftrag
Er zahlt ja per Dauerauftrag und nicht per Lastschrift. Die monatlichen Vorauszahlungen sind ja bezahlt worden, aber eben nicht die geforderte Jahresvorauszahlung, die jetzt vom Inkassobüro angemahnt wird.

Danke. Das hatte ich gar nicht registriert. Das macht die Situation noch deutlicher. Ändert aber den Grundsatz auch nicht, dass solche Vertragsänderungen so schlicht nicht gültig sind.

Ich spreche da inzwischen aus mehrfacher Erfahrung mit Strom und Telefon (darunter auch mit dem Thema stillschweigende Vertragszustimmung). Nachdem ich mich vor Jahren selber mit wochenlangem Schriftverkehr geärgert habe, habe ich die letzten Fälle direkt zum Anwalt gegeben und bin damit sehr, sehr gut gefahren! Kein Ärger, kein Stress. Kurzes Gespräch mit dem Anwalt, Schriftverkehr rüber gereicht, Vollmacht unterschrieben - und gut ist. Keinen Cent bezahlt, weil die andere Seite - da konnte sie noch so groß sein - jedes Mal im Unrecht war.

Es scheint inzwischen bei einigen Anbietern zur Geschäftsstrategie zu gehören, so einen Quatsch zu versuchen. Früher hat man Kundenbindung mit Qualität und Emotion praktiziert, heute nutzt man solche Methoden?!

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Hallo,

Da hier im Zweifel zackig und richtig reagiert werden muss,

Warum genau?

würde ich dringend empfehlen, einen geeigneten Anwalt
einzuschalten.

Den man dann selber zahlen müsste, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.
Gruß
loderunner (ianal)

Zugang von Emails
Hallo,

die ganze Darstellung der Sachlage und der Abläufe ist für mich wenig nachvolziehbar, deswegen nur ein Hinweis zu diesem Abschnitt:

Da der Mieter keine Glaskugel zum Hellsehen benutzt , und
dadurch weiss , das der Anbieter eine Mail schickt und diese
dann im Spamordner landet ( wenn dem so war ) ,

Das ist eine mutige Einstellung. Wer einem Vertragspartner eine Email-Adresse zur Teilnahme am Rechtsverkehr mitteilt, muß dafür Sorge tragen, daß er die darüber versandten Emails nach Eingang in der Mailbox auch abruft und zur Kenntnis nimmt. Wenn die in irgendwelchen Ordnern versauern oder gar gelöscht werden, muß sich das nicht der Absender zurechnen lassen.

Gruß
C.

Gültige Vertragsänderung per mail
ohne Zustimmungsnachweis ist nicht.

AGB-Änderungen sind durchaus auf diese Art und Weise umsetzbar.

Hi

Der Stromanbietervertrag war ursprünglich ein Vordruck aus dem Internet , der ausgedruckt wurde und dann per Post an den Anbieter geschickt wurde .
In der Kopfzeile : Angaben zur Person gab es eine entsprechende Zeile für Name , Anschrift , Telefonnummer , email Adresse usw

die Zeile wurde ausgefüllt .

Die damalige Vertragsbestätigung kam auch per Post , nur diese Vertragsänderung ging angeblich über eMail .

die eMail Anschrift wurde zwar angegeben , aber es wurde vom Anbieter nicht darauf hingewiesen , das man manchmal den Postweg und manchmal den Mail weg ginge .

der neuste Stand der Dinge ist , das der Stromanbieter eine Zahlungsbestätigung der monatlichen Buchungen bestätigt hat , diese Mail ist NICHT im Spamordner gelandet sondern im normalen Postfach , also ist auch anzuzweifeln ob je diese Vertragsänderung überhaupt gesendet wurde

Toni

Hi, mal dahin wenden:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Gibt´s, endlich, seit dem 1…11.2011.
MfG ramses90

Moin,

der neuste Stand der Dinge ist , das der Stromanbieter eine
Zahlungsbestätigung der monatlichen Buchungen bestätigt hat ,
diese Mail ist NICHT im Spamordner gelandet sondern im
normalen Postfach , also ist auch anzuzweifeln ob je diese
Vertragsänderung überhaupt gesendet wurde

Das lässt sich daraus nicht schließen. Es kommt ja auf die Einstellungen des Spamfilters an, wann eine Mail aussortiert wird und wann nicht. Es muss ja nicht sein, dass Mails nur aufgrund einer Absenderadresse gefiltert werden, es könnte auch das ein oder andere Wort im Text der Mail sein, was die Filterung ausgelöst hat.
Ich bekomme durchaus Mails von einer eigenen Adresse, die gewünscht sind, aber wenn „ich“ mir unter der selben Rolex- oder V*gra-Angebote zusende, werden die gefiltert.

Liebe Grüße,
-Efchen

Einladungen zu Sommerfesten auch, aber hier gehts um eine Vertragsänderung, die eben nicht einfach so durch schweigen gültig wird.

Einladungen zu Sommerfesten auch, aber hier gehts um eine
Vertragsänderung, die eben nicht einfach so durch schweigen
gültig wird.

Wenn es allerdings eine Änderung der AGB war, die zugeschickt wurde, sieht das aber u.U. schon wieder ganz anders aus.

Hallo,

Einladungen zu Sommerfesten auch, aber hier gehts um eine
Vertragsänderung, die eben nicht einfach so durch schweigen
gültig wird.

Nicht so einfach, aber sie wird:
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/agb/aende…
Achte mal auf §308 BGB Punkt 5 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html)
Gruß
loderunner

Hast du gelesen, was da steht? Insbesondere die Punkte a und b?

(Unberührt davon der Umstand, dass der Zugang erst einmal nachgewiesen werden muss)

Hast du gelesen, was da steht? Insbesondere die Punkte a und
b?

Hast Du gelesen, was ich schrieb? Ich zitier mal: „Nicht so einfach, aber…“

(Unberührt davon der Umstand, dass der Zugang erst einmal
nachgewiesen werden muss)

Der Zugang wohin genau?

(Unberührt davon der Umstand, dass der Zugang erst einmal
nachgewiesen werden muss)

Der Zugang wohin genau?

Lass mal ganz scharf nachdenken… ich komm nicht drauf…stimmt… is quatsch… sowas muss dem anderen Vertragspartner nich zugehen…eigentlich könnte man dann gleich Papierflugzeuge draus falten und sie in den Himmel schicken