Hallo zusammen .
Ich bräuchte mal zu folgender Sache einen Rat .
Eine Person zieht in eine Wohnung wo zuvor eine Person gewohnt hatte die Privatinsolvenz angemeldet hatte , der Ortsansässige Stromanbieter den Strom abgestellt hatte und der Vermieter nach ausbleibenden Mietzahlungen den Mietvertrag gekündigt hatte .
Der alte und neue Stromanbieter sendet dem neuen Mieter immer und immer wieder Rechnungen zu , das noch rund 800 Euro Gebühren offen seien und wenn er das nicht bezahle , den Strom abgestellt bekäme , obwohl das Schulden vom Vormieter sind .
der Mieter hat irgendwann die Schnauze voll und wechselt den Stromanbieter , einen Anbieter den er für günstig hällt und aus dem Bekanntenkreis empfohlen bekommt.
Der Mieter macht mit dem Anbieter einen Vertrag über monatliche Zahlungsweise und beauftragt seine Bank einmal im Monat per Dauerlastschrift den vereinbarten Abschlag zu überweisen.
Der Stromanbieter ändert jetzt den Vertrag auf jährliche Zahlungsweise und schickte den angeblich mer eMail zu und es soll in dem Vetrag eine 14 Tägige Einspruchsfrist erwähnt gewesen sein.
Der Mieter bekommt 3 Monate später ein Schreiben von einem Inkassobüro , das er den Jahresbetrag zuzüglich 150,- Euro Bearbeitungsgebühr umgehenst bezahlen soll .
ein erboster Anruf bei dem Inkassobüro brachte dann ans Licht , das es diese eMail mit der Vertragsänderung gegeben haben soll und die Einspruchsfrist nicht dazu genutzt worden ist , dieser Änderung zu widersprechen .
Der Mieter hat aber keine Mail erhalten , oder ist ungesehen im Spamordner verschwunden.
Das ist nach rund 3 Monaten nicht nachvollziehbar , da der Mailaccount die Spam Mails nach 4 Wochen automatisch löscht.
Da der Mieter keine Glaskugel zum Hellsehen benutzt , und dadurch weiss , das der Anbieter eine Mail schickt und diese dann im Spamordner landet ( wenn dem so war ) , ging er weiterhin davon aus , das sein Vertrag über die monatliche Zahlungsweise die er ja auch ausdrücklich bei Vertragsabschluss gewünscht hatte ( wenn der Stromanbieter diese Zahlungsweise nicht angeboten hätte , wäre der Vertrag NIE zustande gekommen ) weiterhin so weitergeführt wird .
Frage : dürfen die einfach so den Vetrtrag ändern ?
Frage : bekommt eine Vetrtragsänderung Gültigkeit , wenn nicht wiedersprochen wird obwohl gar nicht sichergetellt ist , das der Empfänger diese Information bekommen hat
gruss
Toni