Ein Student arbeitet als Werkstudent in einem Betrieb. Es fallen im Monat 65 Stunden an, die mit je 8 EUR entlohnt werden. Das ergibt nach Adam Riese einen Gesamtbetrag von 520 EUR, ausbezahlt werden 468,xx EUR. Bei Beachtung der Regel, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich den fälligen Rentenversicherungsanteil teilen, ist diese Rechnung richtig.
Aber müsste nicht hier auch die Gleitzonenregelung greifen? Oder gilt diese für Werkstudenten nicht?
Guckst Du da: