Studentin mit Kind trennt sich - Unterhalt

… bei geringem Einkommen des Vaters?

Hallo,

ich habe mal eine Frage: Angenommen eine Studentin und ein Normalverdiener haben ein gemeinsames Kind, trennen sich und das Kind bleibt bei der Mutter. Der Vater hat aber nicht genug Geld um der Mutter und dem Kind drei Jahre lang komplett den Unterhalt zu zahlen. (Die 770 Euro für die Mutter in den ersten 3 Jahren + den Unterhalt für das Kind kann er nicht komplett aufbringen). Woher bekommt die Studentin dann ihr Geld? Für das Kind sicherlich vom Jugendamt, aber für sich selber? Wie ich informiert bin, hat sie doch keinen Anspruch auf Hartz4, weil sie im Studentenstatus ist, richtig? Oder würde hier eine Ausnahmeregelung greifen, weil sie Mutter ist? Härtefallregelung, etc.?
Wer kann helfen? Ich habe dazu im Internet noch nichts gefunden?

VLG

Hallo,

Gegenfrage: ist die Studentin und der Normalverdiener miteinander verheiratet ?

Gruß Merger

nein, die studentin ist zwar verheiratet, aber nicht mit dem kindsvater. der kindvater hat aber die vaterschaft angenommen und eintragen lassen.

soweit ich weiss spielt dies aber keine rolle, da der kindsvater in den ersten drei jahren unterhaltspflichtig gegenüber der mutter ist.

Moin,

die studentin ist zwar verheiratet, aber nicht mit dem
kindsvater
. der kindvater hat aber die vaterschaft angenommen
und eintragen lassen.

soweit ich weiss spielt dies aber keine rolle, da der
kindsvater in den ersten drei jahren unterhaltspflichtig
gegenüber der mutter ist.

auch wenn die Frau mit einem anderen Mann verheiratet ist?!

Gandalf

soweit ich weiss geht es um die erziehung des gemeinsamen kindes in den ersten 3 jahren. der ehemann müsste da tatsächlich rechtlich raus sein - er hat die vaterschaft gerichtlich aberkannt bekommen und der leibliche vater wurde eingetragen und rechtlich belehrt unterhaltspflichtig zu sein.

nochmal zum ehemann: er wäre in dem beispiel auch student und hätte nicht die finanziellen mittel seine frau zu unterstützen.

Was ist denn mit BaföG?

nein sie ist für bafög nicht nicht mehr förderungsfähig weil zu alt.

Grade gelesen auf

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufse…

"Arbeitslosengeld II (ALG II)

In bestimmten Fällen können Studierende mit Kindern ALG II erhalten. Beantragt wird diese Leistung bei der Agentur für Arbeit am jeweiligen Wohnort."

mehr habe ich aber noch nicht gefunden und das ist ja wirklich nur eine andeutung dass es eventuell möglichkeiten geben könnte.

ohne näher auf den Sachverhalt einzugehen,
wäre vielleicht diese Seite interessant–>

http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03302

gelesen, aber wirklich schlauer bin ich nicht.

Hallo,

unter der Voraussetzung, dass die Studentin alleine lebt, und keine Beziehung mehr hat zu keinem der beiden Männer, gilt folgendes:

Der Vater des Kindes ist für dieses unterhaltspflichtig, ebenso für die Mutter drei Jahre lang.
Das berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Summe, die er schuldet, richtet sich also nicht nach dem aktuellen Alg-II-Satz (ich nehme an, daher kommen die 770 Euro aus dem UP), sondern nach Bedürftigkeit und seinem Einkommen.

Das Kind ist vorrangig, daher wird zunächst dessen Anspruch befriedigt. Ich glaube, der niedrigste Satz ist 280 Euro (Berlin) und sonst 320 Euro. (Zahlen hab ich jetzt nicht nachgeguckt, einfach in der Tabelle schauen in der Spalte mit seinem Einkommen).
Wenn er die zahlen kann, ist der Unterhalt für das Kind gewährleistet, es erhält werder Alg-II noch sonstige Leistungen. Allerdings kann die Studentin Wohngeld für das Kind beantragen.
Kann der Kindsvater den Unterhalt nicht zahlen, kommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt in betracht, das sind aber nur 120 oder 150 Euro. Ich weiß auch nicht, wieso das so ist, wo es doch offensichtlich den Bedarf des Kindes nicht deckt. Dann hat das Kind zusätzlich Anspruch auf Alg-II.

Die Studentin hat - so leid es mir tut - die „Arschkarte“ gezogen. Studenten sind Bafög-berechtigt, sind sie das nicht mehr, müssen sie nebenher arbeiten. ALg-II erhalten sie nur, wenn sie sich vom Studium beurlauben lassen, was natürlich für die ersten drei Jahre (Elternzeit) geht.
An meiner Uni kann man in der Elternzeit trotzdem Prüfungsleistungen ablegen, d.h. also tatsächlich weiter studieren, obwohl man offiziell beurlaubt ist.
(Das Kind muss dazu natürlich betreut werden, was auch schon wieder Geld kostet, was aber evtl. vom Jugendamt übernommen werden kann. Probleme gibt es eigentlich erst, wenn die drei Jahre Elternzeit überschritten sind. Normale Urlaubssemester lassen nämlich - bei fieser Lesart - den Anspruch auf Betreuung entfallen. Dann muss man den Kindergartenbeitrag vom Alg-II-Satz zahlen.)

Also:

  1. Anspruch beim Kindsvater durchsetzen, soweit möglich (Düsseldorfer Tabelle!)
  2. Beurlauben lassen wegen Elternzeit
  3. Ergänzendes Wohngeld (für das Kind) oder Alg-II beantragen

Alternative: Ein Studienkredit. Ist weniger aufwändig, das Geld ist unkompliziert vorhanden, man kann nebenher arbeiten, muss aber natürlich zurückgezahlt werden. Das ist wohl ein Nachteil. :smile:

Viele Grüße und viel Glück,

larymin

das ist eine wunderbare antwort mit der ich etwas anfangen kann :smile:

das sind alles sehr gute informationen und entspricht dem was ich so im wirren wust der internetrecherche auch gelesen habe.

danke larymin dass du so auf den spezifischen fall eingegangen bist.

was allerdings wirklich heftig an dieser stelle ist: wenn man als studentin getrennt lebt, fällt man unter umständen durch das soziale netz.

das argument kein hartz4 als student zu beziehen ist ja immer dass man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. hier stellt sich für mich die frage ob andere mütter mit u3 kindern das grundsätzlich tun…

naja, das war jetzt etwas polemisch :smile:

vielen dank jedenfalls!