Studienende

Hallo,
wenn Student A in Kürze (ca. August/September) mit seinem Studium fertig ist und MA ist, jedoch nicht sofort im Anschluß eine Arbeitsstelle findet, WAS kann er dann wo und wann bei wem beantragen. Z. B. Mietzuschuß, irgendeinen Lebensunterhalt(s-zahler), usw.
also ob es quasi sowas wie Hartz IV oder ähnliches gibt?
Weiß das jemand und kann sagen WANN (wieviel Zeit evtl. auch im voraus) Student A wo bzw. was beantragen muß. Gibt es Fristen die zu beachten sind, muß er sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und bekommen von dort Geld? Student A hab bisher als Werks-Student einen 400,00 EURO-Job gehabt, fällt allerdings jetzt weg, weil es der Firma wo er arbeitete wirtschaftlich nicht so gut geht…

DANKE für eine Antwort und Tipps/Links usw.

Grüße
Marie

also ob es quasi sowas wie Hartz IV oder ähnliches gibt?

Hallo Marie,

es gibt nichts ähnliches wie „Hartz IV“, das in diesem Falle zutrifft.
Dabei ist es völlig egal ob man M.A. ist oder Bachelor oder gar nichts, entscheidend ist dass man exmatrikuliert ist und dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung steht.

Weiß das jemand und kann sagen WANN (wieviel Zeit evtl. auch
im voraus) Student A wo bzw. was beantragen muß.

WANN man etwas beantragen kann? Wenn man definitiv ein Datum kennt, hier Studienende. Die Anlaufstelle ist die ARGE bzw. das Job-Center, kommt auf die Gemeinde/Stadt an.

Gibt es Fristen die zu beachten sind, muß er sich beim Arbeitsamt
arbeitssuchend melden und bekommen von dort Geld?

Es gibt keine Fristen, allerdings kann man frühestens nach Antragstellung Geld bekommen. Auch eine angemessene Miete, die Nebenkosten und die Krankenversicherung wird über das ALG II bezahlt.

Wenn man Lust und viel Zeit hat kann man auch zuerst zur Agentur für Arbeit gehen, aber von da wird man zum Job-Center weitergeschickt. Ein Mini-Job ist nicht erheblich, weil hier keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden aus denen ein ALG I Anspruch entstehen kann.

Man kann auch jetzt sofort mal beim AStA-Büro vorbeischauen, die haben Merkblätter/Infomaterial für solche (gewöhnlichen) Fälle. An manchen Hochschulen nennt sich diese Organisation auch UStA.

Stichwort: Karriere Praktikant.

Schönen Gruß
Termid

Hallo,
danke für Deine Antwort - klasse.
Dafür ein Sternchen.

es gibt nichts ähnliches wie „Hartz IV“, das in diesem Falle
zutrifft.
Dabei ist es völlig egal ob man M.A. ist oder Bachelor oder
gar nichts, entscheidend ist dass man exmatrikuliert ist und
dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden wöchentlich zur
Verfügung steht.

D. h. Student A bekommt quasi Hartz IV wenn er die Exmatrikulation bei der ARGE (so heißt das wohl hier…) vorlegt.

WANN man etwas beantragen kann? Wenn man definitiv ein Datum
kennt, hier Studienende. Die Anlaufstelle ist die ARGE bzw.
das Job-Center, kommt auf die Gemeinde/Stadt an.

O. k. als mit der Exmatrikulationsbescheinigung zur ARGE gehen und Hartz IV beantragen also. Werden dann womöglich die Eltern von Student A zur Unterhaltszahlung „verdonnert“ (für Student A ist es das Erststudium und er ist z. B. 26 Jahre alt).

Es gibt keine Fristen, allerdings kann man frühestens nach
Antragstellung Geld bekommen. Auch eine angemessene Miete, die
Nebenkosten und die Krankenversicherung wird über das ALG II
bezahlt.

Ah - Student A ist nämlich derzeit studentisch selber versichert.

Wenn man Lust und viel Zeit hat kann man auch zuerst zur
Agentur für Arbeit gehen, aber von da wird man zum Job-Center
weitergeschickt

und - laß mich raten, die haben auch keinen Job (habe schon lange mal online geschaut)…
Student A wird sich natürlich vielfach bewerben, kann das aber erst tun, wenn er die Bescheinigung bekommt, dass er das Studium mit Erfolg abgeschlossen hat - das kann etwas dauern…

Man kann auch jetzt sofort mal beim AStA-Büro vorbeischauen,
die haben Merkblätter/Infomaterial für solche (gewöhnlichen)
Fälle. An manchen Hochschulen nennt sich diese Organisation
auch UStA.

Ach ja - AStA ist auch eine gute Idee - DANKE.

Stichwort: Karriere Praktikant.

Ja - ich glaube Student A zählt zur Geneartion „Praktikum für lau…“

Viele Grüße
Marie

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Hallo Marie,

D. h. Student A bekommt quasi Hartz IV wenn er die
Exmatrikulation bei der ARGE (so heißt das wohl hier…)
vorlegt.

jeder deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, der dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt mindestens 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen kann, kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. So heisst das im Amtsdeutsch.
Das bedeutet nicht, dass es eine Exclusivregelung ist.

WANN man etwas beantragen kann? Wenn man definitiv ein Datum
kennt, hier Studienende.

O. k. als mit der Exmatrikulationsbescheinigung zur ARGE gehen
und Hartz IV beantragen also. Werden dann womöglich die Eltern
von Student A zur Unterhaltszahlung „verdonnert“ (für Student
A ist es das Erststudium und er ist z. B. 26 Jahre alt).

Richtig und falsch.
ALG II sofort beantragen, wenn man exmatrikuliert ist wird die Bescheinigung nachgereicht. Völlig normal.

Die Eltern sind gegenüber volljährigen Kindern die eine Ausbildung (hier Studium) erfolgreich abgeschlossen haben, zu keinerlei Unterhalt gesetztlich mehr verpflichtet. Moralisch ist das möglich.

Es gibt keine Fristen, allerdings kann man frühestens nach
Antragstellung Geld bekommen. Auch eine angemessene Miete, die
Nebenkosten und die Krankenversicherung wird über das ALG II
bezahlt.

Ah - Student A ist nämlich derzeit studentisch selber
versichert.

Das ist für BAföG-Empfänger normal. Sind glaube ich 78,-€

Wenn man Lust und viel Zeit hat kann man auch zuerst zur
Agentur für Arbeit gehen, aber von da wird man zum Job-Center
weitergeschickt

und - laß mich raten, die haben auch keinen Job (habe schon
lange mal online geschaut)…

Es gibt seit diesem Jahr ein neues Gesetz (Name fällt mir gerade nicht ein) das besagt, dass junge Arbeitslose besonders gefördert werden müssen. Hier ein interessanter Link:
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic…

Student A wird sich natürlich vielfach bewerben, kann das aber
erst tun, wenn er die Bescheinigung bekommt, dass er das
Studium mit Erfolg abgeschlossen hat - das kann etwas
dauern…

Warum? Kann A denn nicht selbst einschätzen wie er abgeschnitten hat? Er hat doch Vornoten/Scheine. So ein Bewerberauswahlverfahren dauert auch Wochen…

Ja - ich glaube Student A zählt zur Geneartion „Praktikum für
lau…“

Weiss ich nicht. Wenn man Germanistik studiert hat kann das schon mal vorkommen. :wink:

Schönen Gruß
Termid

Und viel, viel Erfolg, nicht Glück!!

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Hallo,

Das ist für BAföG-Empfänger normal. Sind glaube ich 78,-€

Leider ist Student A nicht in den „Genuß“ von BAföG bekommen, deshalb mußte er u. a. auch arbeiten.

Es gibt seit diesem Jahr ein neues Gesetz (Name fällt mir
gerade nicht ein) das besagt, dass junge Arbeitslose besonders
gefördert werden müssen. Hier ein interessanter Link:
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic…

Oh - DANKE, muß ich mal näher und genau durchlesen.

Warum? Kann A denn nicht selbst einschätzen wie er
abgeschnitten hat? Er hat doch Vornoten/Scheine. So ein
Bewerberauswahlverfahren dauert auch Wochen…

Ja - einschätzen würde sich - sagen wir mal, Student A, so als wenn er bestanden hat (er hat auch schon unter seinem Professor mit an dessen Büchern geschrieben - heißt aber wohl nichts…) - aber leider hat er nichts schriftlich, das wollen doch Arbeitgeber zumeist sehen. Student A geht mal davon aus, dass er bestanden hat, nur die Note weiß man ja nicht und DANN kommen in seinem Fach ja auch noch sehr schwere MÜNDLICHE Prüfungen, DIE sind wohl nicht ohne…

Und viel, viel Erfolg, nicht Glück!!

Danke wirklich sehr - ich denke DAS kann Student A wirklich gebrauchen.

Viele Grüße
Marie

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Die Eltern sind gegenüber volljährigen Kindern die eine Ausbildung
(hier Studium) erfolgreich abgeschlossen haben, zu keinerlei
Unterhalt gesetztlich mehr verpflichtet

Hi Termid, die Eltern sind anschliessend zumindest für die Zeit der Arbeitssuche noch zum Unterhalt verpflichtet.
Z.B. geht das OLG Hamm von 3 Monaten aus, es gibt aber in der Rechtsprechung auch eine Frist von bis zu 1/2 Jahr.
MfG ramses90

Hallo Ramses,

nein, das OLG Celle geht sogar noch viel weiter was Unterhalt angeht.
Im verhandelten Fall ging es um Unterhaltszahlungen, die das volljährige Kind (in Raten) zurückzahlen musste. Und zwar für die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn. Das Kind hätte sich um seinen Unterhalt (mit Hilfsarbeiten) selbst bemühen müssen.

Aktenzeichen 18 UF 143/05 Oberlandesgericht Celle.
Wurde im OLG-Report veröffentlich.

Ein volljähriges Kind bekommt nur dann Unterhalt, wenn es sich in einer Ausbildung befindet.
So lautet der Kernsatz des Urteils.

Schönen Gruß
Termid

1 Like

Hallo,

danke für Deine Antwort.
Also hätte Student A ja -wirklich nur notfalls- ein Anrecht
auf Hartz IV. Eigentlich will Student A ja sofort arbeiten, aber ob er eine passende -oder überhaupt eine- Stelle findet, ist die andere Seite…

DANKE

Grüße
Marie

Wenn er den 25. Geburtstag (plus Wehr- und Zivildienstzeit) noch nicht erreicht hat, könnte er sich Ausbildungsplatzsuchen (für MA-Studium melden) und die Eltern könnten weiter kindergeld beantragen.

Er darf dann aber nicht mehr als 8004€ verdienen.

Gruß JK

Hallo,

danke für die Antwort.

Wenn er den 25. Geburtstag (plus Wehr- und Zivildienstzeit) noch nicht erreicht hat, könnte er sich Ausbildungsplatzsuchen (für MA-Studium melden) und die Eltern könnten weiter kindergeld beantragen.

Also, es hieß definitiv: Das Kindergeld wird nur bis 25 gezahlt – egal, was dann kommt.

Gibt es da also eine Lücke?
Und WIE beantragt man das denn dann?

Derzeit hat er noch einen Studi-Job und überschreitet die o. a. Grenze nicht. Da er aber ja 26 Jahre alt ist, bekommen die Eltern kein Kindergeld mehr…

Heißt das denn dann auch, dass die Eltern weiterhin zur Zahlung von Unterhalt für ihn verpflichtet sind?

DANKE

Grüße
Marie

Da er aber ja 26 Jahre alt ist
bekommen die Eltern kein Kindergeld mehr…

Das ist definitiv älter als „25. Geburtstag (plus Wehr- und Zivildienstzeit)“;
also: Kein Kindergeld

Heißt das denn dann auch, dass die Eltern weiterhin
zur Unterhalt verpflichtet sind für ihn?

Das sollte man vielleicht als eigene Frage stellen.

Grüße JK

Hallo,
danke für die Antwort.

Hat mir schon ein Stückchen weitergeholfen.

DANKE

Grüße
Marie

[MOD] Hinweis anderes Brett bei Unterhaltsfrage!
Hallo Marie!

Heißt das denn dann auch, dass die Eltern weiterhin zur Zahlung von Unterhalt für ihn verpflichtet sind?

Das sollte man vielleicht als eigene Frage stellen.

Hier hat joku Recht: Ob seitens der Eltern noch eine Unterhaltspflicht besteht, solltest Du in einem neuen Thread klären. Dieser jedoch würde dann ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen gehören, wenn Du Dich dafür entscheidest!

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax