Hi!
Alg I: Wenn der Student nicht neben dem Studium sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Alokeit), dann besteht auch kein Anspruch auf Alg I (und in diesem Rahmen auch kein KV-/PV-/RV-Anspruch).
Der Student hat in den letzten vier Jahren mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig im Studi-Job (oftmals mehr als 400,00 €/Monat) gearbeitet … auf Lohnsteuerkarte natürlich.
Maßgeblich sind aber nun mal nur die letzten 2 Jahre. Kommt man da nicht auf 12 Monate SV-Pflicht?
Nochmal: Sollte weder ein Anspruch auf Alg I noch auf Alg II bestehen, hat der Student keine Möglichkeit, dass sein KV-Beitrag von AA oder JC/ARGE übernommen wird!
Aber eigentlich hieß es doch, dass NIEMAND in Deutschland NICHT krankenversichert sein darf … oder?
- Jein, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung#Nic… (ab 4. Absatz).
- Näheres dazu bitte ggf. im Versicherungsbrett erörtern.
LG
Jadzia