Studium beendet - Arbeitsamt?

Hi!

Alg I: Wenn der Student nicht neben dem Studium sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Alokeit), dann besteht auch kein Anspruch auf Alg I (und in diesem Rahmen auch kein KV-/PV-/RV-Anspruch).

Der Student hat in den letzten vier Jahren mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig im Studi-Job (oftmals mehr als 400,00 €/Monat) gearbeitet … auf Lohnsteuerkarte natürlich.

Maßgeblich sind aber nun mal nur die letzten 2 Jahre. Kommt man da nicht auf 12 Monate SV-Pflicht?

Nochmal: Sollte weder ein Anspruch auf Alg I noch auf Alg II bestehen, hat der Student keine Möglichkeit, dass sein KV-Beitrag von AA oder JC/ARGE übernommen wird!

Aber eigentlich hieß es doch, dass NIEMAND in Deutschland NICHT krankenversichert sein darf … oder?

  1. Jein, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung#Nic… (ab 4. Absatz).
  2. Näheres dazu bitte ggf. im Versicherungsbrett erörtern. :smile:

LG
Jadzia

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[MOD] Dieser Aspekt d. Diskuss.->„Versicherungen“!
Hallo!

Zu Deiner Frage ob es möglich ist, dass man in Deutschland nicht krankenversichert ist: Ja, als Student ab dem 30. Lebensjahr kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wenn man dann kein Geld hat, sich freiwillig weiterzuversichern, ist man eben nicht versichert.

Ich verweise auf meinen gestrigen Hinweis: /t/studium-beendet-arbeitsamt/6059761/5

Grüße
MOD Jadzia Dax

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Sv-pflichtiger TZ- Job vs. Minijob neben Studium
Hi!

Der Student hat in den letzten vier Jahren mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig im Studi-Job (oftmals mehr als 400,00 €/Monat) gearbeitet … auf Lohnsteuerkarte natürlich.

Als Student zahlst du aber (normalerweise) nur RV, keine Arbeitslosenversicherung, also nix mit Alg I.

Das stimmt so nicht („normalerweise“ schon gar nicht :smile:.
Es gibt viele Studenten, die, statt einem nicht-sv-pflichtigen 400 €- bzw. Minijob nachzugehen, neben dem Studium einen sv-pflichtigen Teilzeitjob ausüben (oft in der vorlesungsfreien Zeit („Semesterferien“); dann teilweise sogar VZ) und so einen Alg-I-Anspruch erwerben.
Solche Fälle bearbeite ich in der Praxis regelmäßig (auch wenn diese sicherlich nicht in der Mehrheit sind), und auch im Bekanntenkreis habe ich einige „Fälle“ davon.

Gruß
Jadzia

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Das stimmt so nicht („normalerweise“ schon gar nicht :smile:.
Es gibt viele Studenten, die, statt einem nicht-sv-pflichtigen
400 €- bzw. Minijob nachzugehen, neben dem Studium einen
sv-pflichtigen Teilzeitjob ausüben (oft in der
vorlesungsfreien Zeit („Semesterferien“); dann teilweise sogar
VZ) und so einen Alg-I-Anspruch erwerben.
Solche Fälle bearbeite ich in der Praxis regelmäßig (auch wenn
diese sicherlich nicht in der Mehrheit sind), und auch im
Bekanntenkreis habe ich einige „Fälle“ davon.

Ah ok, meine Erfahrung war dass die meisten als Werkstudenten angestellt werden, da sich der AG dann ja auch Sozialabgaben spart.
Aber deine Erfahrung wird auf diesem Gebiet sicherlich größer sein, also nehme ich meine Aussage zurück und weise „den Studenten“ nur darauf hin, dass er mal schauen soll ob er AV bezahlt hat. :smile:

Gruß
Granini

Hallo, also es gibt drei Möglichkeiten.

  1. Abwarten bis man etwas findet und sich nirgendwo melden
  2. Bei der Agentur für Arbeit melden. Es wird wahrscheinlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, da in den letzten 2 Jahren nicht mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde, aber man kann sich arbeitlos ohne Leistungsbezug melden, das heißt es wird kein Arbeitslosengeld gezahlt aber die Zeiten der Meldung werden an die Rentenversicherung gemeldet. Diese Zeiten können sich später positiv auf die Rentenhöhe auswirken.
    Die Krankenkasse müsste in diesem Fall privat gezahlt werden, bzw. man müsste nachfragen ob man sich wieder über die Eltern Familienversichern lassen kann.
  3. Alg II Antrag bei der ARGE stellen. Dann wird allerdings EInkommen und Vermögen geprüft. Wenn AlgII gezahlt wird, werden von der ARGE aber auch die Renten und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.

Gruß

Hallo,
danke für Deine Antwort, dafür ein Sternchen.

  1. Bei der Agentur für Arbeit melden. Es wird wahrscheinlich
    kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, da in den
    letzten 2 Jahren nicht mindestens zwölf Monate
    versicherungspflichtig gearbeitet wurde,

Der Student hat schon auf Lohnsteuerkarte mindestens 12 Monate gearbeitet als Werks-Student.

aber man kann sich

arbeitlos ohne Leistungsbezug melden, das heißt es wird kein
Arbeitslosengeld gezahlt aber die Zeiten der Meldung werden an
die Rentenversicherung gemeldet.
Diese Zeiten können sich später positiv auf die Rentenhöhe auswirken.

Gut zu wissen, ist ja u. U. später auch wichtig.

Die Krankenkasse müsste in diesem Fall privat gezahlt werden,
bzw. man müsste nachfragen ob man sich wieder über die Eltern
Familienversichern lassen kann.

Ich glaube nicht, dass der Student sich weiter über die Familien-Versicherung versichern kann, da er älter als 25 Jahre ist.

  1. Alg II Antrag bei der ARGE stellen. Dann wird allerdings
    EInkommen und Vermögen geprüft.

Des Studenten oder der Eltern oder beides?

Müßte der Student dann auch diese „Beschäftigungsmaßnahmen“ mitmachen, wenn er sich NUR arbeitssuchend meldet?

Danke sehr.

Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort - dafür ein Sternchen.

Der Student war als „Werks-Student“ beschäftigt bis kurz vor der Magister-Prüfung, auch mind. 12 Monate vorher.

Solche Fälle bearbeite ich in der Praxis regelmäßig (auch wenn
diese sicherlich nicht in der Mehrheit sind), und auch im
Bekanntenkreis habe ich einige „Fälle“ davon.

DANKE Dir sehr.

Grüße
Marie