Studium beendet - Arbeitsamt?

Hallo,
wenn ein Student fertig mit dem Studium ist und zunächst einmal keine Arbeit hat -er muss sich ja zuerst einmal bewerben, das dauert ja bekanntlich- MUSS er sich dann beim Arbeitsamt oder bei einer anderen Behörde melden.
Mal angenommen, er würde sich nirgendwo auf einem „Amt“ melden, was ist in der „Übergangszeit“ zwischen Studienende und erstem Arbeitstag, WIE ist der ehemalige Student dann versichert -Krankenkasse wurde bisher als „studentische“ Krankenversicherung bezahlt, aber er ist ja dann KEIN Student mehr hat aber auch noch keinen Job…

Oder WAS muss der Student noch alles beachten oder machen?

DANKE

Grüße
Marie

Hallo,

wenn ein Student fertig mit dem Studium ist und zunächst
einmal keine Arbeit hat -er muss sich ja zuerst einmal
bewerben, das dauert ja bekanntlich- MUSS er sich dann beim
Arbeitsamt oder bei einer anderen Behörde melden.

Nein, müssen muss er nicht. Allenfalls die Krankenkasse informieren.

Mal angenommen, er würde sich nirgendwo auf einem „Amt“
melden, was ist in der „Übergangszeit“ zwischen Studienende
und erstem Arbeitstag, WIE ist der ehemalige Student dann
versichert -Krankenkasse wurde bisher als „studentische“
Krankenversicherung bezahlt, aber er ist ja dann KEIN Student
mehr hat aber auch noch keinen Job…

Freiwillige Versicherung mit entsprechendem Beitrag.

Oder WAS muss der Student noch alles beachten oder machen?

Sich schon vor Abschluss irgendwo bewerben, wäre jetzt spontan das Einzige, das mir einfällt.

Grüße

Hallo,
danke für die Antwort.

Nein, müssen muss er nicht. Allenfalls die Krankenkasse
informieren.

Wäre es also für die Krankenversicherung wichtig, wenn er sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden würde, dann würden die doch zumindest Anteile seiner Krankenversicherung bezahlen oder?

Freiwillige Versicherung mit entsprechendem Beitrag.

Bei der „gesetzlichen“ Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenkasse? Er weiß ja auch nicht wie lange es dauert, bis
er einen Job hat.

Sich schon vor Abschluss irgendwo bewerben, wäre jetzt spontan
das Einzige, das mir einfällt.

Ja - DAS hatte der Student auch angenommen, in Wirklichkeit ist es jedoch so, dass die Firmen DAS DOKUMENT, dass er sein Studium WIRKLICH bestanden hat und WIE/Note unbedingt bei der Bewerbung
schon dabei haben - geht also mit Bewerbungen schreiben nicht eher,
ehe man was schriftliches hat.

DANKE DIR.

Grüße
Marie

Wäre es also für die Krankenversicherung wichtig, wenn er sich
beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden würde, dann würden
die doch zumindest Anteile seiner Krankenversicherung bezahlen
oder?

Das nennt sich dann „Hartz IV“ und das sollte sich derjenige gut überlegen.

Ja - DAS hatte der Student auch angenommen, in Wirklichkeit
ist es jedoch so, dass die Firmen DAS DOKUMENT, dass er sein
Studium WIRKLICH bestanden hat und WIE/Note unbedingt bei der
Bewerbung
schon dabei haben - geht also mit Bewerbungen schreiben nicht
eher,
ehe man was schriftliches hat.

Naja, aber das bekommt man ja schon vor der genauen Note, sicherlich 1-2 Monate vorher. Da kann man sich also schon noch bewerben.

Gruß
Granini

KV nur bei Alg-Anspruch + [MOD-Hinweis]
Hi!

Nein, müssen muss er nicht. Allenfalls die Krankenkasse informieren.

Wäre es also für die Krankenversicherung wichtig, wenn er sich beim der Arbeitsamt_agentur_ als arbeitssuchend melden würde, dann würden die doch zumindest Anteile seiner Krankenversicherung bezahlen, oder?

NEIN! Die KV wird von Arbeitsagentur (Alg I: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deuts…) oder Jobcenter/ARGE (Alg II, nicht „Hartz IV“ : http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II) nur übernommen (dann aber voll; teilweise is hier nich), wenn auch ein Leistungsanspruch (also Alg-I- und/oder Alg-II-Anspruch) besteht! Mal davon abgesehen, dass dafür eine „Nur“-Arbeit_suchend_meldung nicht ausreicht, sondern man sich arbeits_los_ melden muss (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__15.html vs. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__16.html und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__117.html ff. ), muss man verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um einen Leistungsanspruch zu haben:

Alg I: Wenn der Student nicht neben dem Studium sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Alokeit), dann besteht auch kein Anspruch auf Alg I (und in diesem Rahmen auch kein KV-/PV-/RV-Anspruch).

Alg II: Hier kommt es alleine darauf an, ob der Student bedürftig im Sinne des SGB II ist. Näheres dazu siehe in o. g. Alg-II-Link sowie in FAQ:1743 und den dort genannten weiterführenden Links.

Nochmal: Sollte weder ein Anspruch auf Alg I noch auf Alg II bestehen, hat der Student keine Möglichkeit, dass sein KV-Beitrag von AA oder JC/ARGE übernommen wird!

[MOD- Hinweis]: Alle Fragen zur Krankenversicherung, wenn diese nicht im Rahmen eines Leistungsbezuges übernommen wird, bitte im Brett „Versicherungen stellen bzw. (weiter) erörtern!! Vielen Dank.

Freiwillige Versicherung mit entsprechendem Beitrag.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenkasse?

Das kann er m. W. halten, wie er will.
Aber auch das wäre eine Frage fürs Versicherungsbrett!

LG
Jadzia

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Hallo,
danke für Deine Antwort - dafür ein Sternchen.

Alg I: Wenn der Student nicht neben dem Studium
sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (mind. 12 Monate
in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Alokeit), dann besteht
auch kein Anspruch auf Alg I (und in diesem Rahmen auch kein
KV-/PV-/RV-Anspruch).

Der Student hat in den letzten vier Jahren mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig im Studi-Job (oftmals mehr als 400,00 €/Monat) gearbeitet… auf Lohnsteuerkarte natürlich.

Nochmal: Sollte weder ein Anspruch auf Alg I noch auf Alg II
bestehen, hat der Student keine Möglichkeit, dass sein
KV-Beitrag von AA oder JC/ARGE übernommen wird!

Aber eigentlich hieß es doch, dass NIEMAND in Deutschland NICHT krankenversichert sein darf… oder?

Das kann er m. W. halten, wie er will.
Aber auch das wäre eine Frage fürs Versicherungsbrett!

Oh - sorry, wußte nicht, dass das was für Versicherungsbrett wäre…

DANKE nochmals.

Grüße
Marie

1 Like

Hallo,
danke für die Antwort.

Das nennt sich dann „Hartz IV“ und das sollte sich derjenige
gut überlegen.

Ach - wieso denn, gibt es da Nachteile zu erwarten?

Naja, aber das bekommt man ja schon vor der genauen Note,
sicherlich 1-2 Monate vorher. Da kann man sich also schon noch
bewerben.

Ne - leider gibt es NICHTS schriftlich womit man sich bewerben könnte, DASS gibt es hier nur NACH allen bestandenen Prüfungen…
leider, Student würde sich auch sehr viel lieber im Vorfeld
bewerben, damit er eben nicht sich bei Ämtern melden muss…
Notfalls muss der Student eben seine Eltern fragen, ob die die Krankenversicherung bezahlen…

DANKE

Grüße
Marie

Hallo,

Das nennt sich dann „Hartz IV“ und das sollte sich derjenige
gut überlegen.

Ach - wieso denn, gibt es da Nachteile zu erwarten?

Angenehm ist es sicher nicht, da man sich komplett „ausziehen“ muss, evtl. die Ablehnung und moralischer Druck des sozialen Umfeldes auf einem lastet und man mW. strengere Auflagen als bei AlG 1 hat.
Eventuell umziehen muss, wenn man eine zu teure Wohnung hat, Arbeitsgelegenheiten und teilweise sehr unsinnige Trainingsmaßnahmen annehmen muss. Also ohne AlG 2 lebt es sich bestimmt etwas angenehmer, wenn man finanziell einigermaßen hinkommt.

Hallo,
danke für die Antwort.

Angenehm ist es sicher nicht, da man sich komplett „ausziehen“
muss, evtl. die Ablehnung und moralischer Druck des sozialen
Umfeldes auf einem lastet und man mW. strengere Auflagen als
bei AlG 1 hat.

Der Student hatte sich bisher noch NIE mit diesen Themen auseinandergesetzt. Er überlegt derzeit, ob er sich nicht
weiter an der Uni „einschreiben“ soll für ca. 2 Semester…

Eventuell umziehen muss, wenn man eine zu teure Wohnung hat,

o. k. der Student bewohnt ein Ein-Zimmer-Appartement (28 qm) am Studienort, kostet allerdings 350,00 EURO, gibt nichts billigeres dort zu mieten - Miete zahlen die Eltern des Studenten bisher.

Arbeitsgelegenheiten und teilweise sehr unsinnige
Trainingsmaßnahmen annehmen muss.

Aahh - verstehe. Habe sowas doch wohl schon mal im Fernsehen gesehen…

Also ohne AlG 2 lebt es sich

bestimmt etwas angenehmer, wenn man finanziell einigermaßen
hinkommt.

Ja - ich glaube DA hast Du wohl recht, dann wird der Student mit seinen Eltern reden, ob die weiterhin die Krankenversicherung übernehmen würden/können.

DANKE Dir sehr.

Grüße
Marie

Hallo,

ich finde es ehrlich gesagt eigenartig, dass der Student anscheinend erst am letzten Tag vor den Semesterferien einen Nachweis über seine bestandenen Prüfungen bekommt. Ich weiß ja nicht, welche Universität er besucht, aber bei mir war es so, dass ich meine letzte Prüfung (mündlich) am 8. Februar hatte, am 12. Februar habe ich mir eine Bescheinigung mit Noten vom Prüfungsamt ausstellen lassen mit der man sich dann auch bewerben konnte. Das Semester ging bis 31. März, mein endgültiges Magisterzeugnis wurde mir jedoch erst ENDE APRIL zugesandt. Hätte ich auf dieses Zeugnis gewartet, hätte ich mich bis Ende April nicht bewerben können, obwohl ich ab 1. April offiziell keinen Studentenstatus mehr hatte.

Zu Deiner Frage ob es möglich ist, dass man in Deutschland nicht krankenversichert ist. Ja, als Student ab dem 30. Lebensjahr kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wenn man dann kein Geld hat sich freiwillig weiter zu versichern, ist man eben nicht versichert.

Hallo,
danke für die Antwort.

ich finde es ehrlich gesagt eigenartig, dass der Student
anscheinend erst am letzten Tag vor den Semesterferien

die Prüfungen fallen IN die Semesterferien dort.

einen

Nachweis über seine bestandenen Prüfungen bekommt. Ich weiß ja
nicht, welche Universität er besucht, aber bei mir war es so,
dass ich meine letzte Prüfung (mündlich) am 8. Februar hatte,
am 12. Februar habe ich mir eine Bescheinigung mit Noten vom
Prüfungsamt ausstellen lassen mit der man sich dann auch
bewerben konnte.

Ja - genau so ist es hier auch, d. h. der Student hat nächste Woche seine mündliche Prüfung und wird danach noch in einem anderen (Neben-)Fach Ende d. Monats geprüft und bekommt erst DANN seine Bescheinigungen mit Noten, mit denen er sich dann bewerben kann. Der Student denkt also schon einmal voraus…

Das Semester ging bis 31. März, mein

endgültiges Magisterzeugnis wurde mir jedoch erst ENDE APRIL
zugesandt.

Ja - aber hier findet die Magisterprüfung IN den SEMESTERFERIEN statt (ging wohl irgendwie nicht anders wurde gesagt…).

Hätte ich auf dieses Zeugnis gewartet, hätte ich

mich bis Ende April nicht bewerben können, obwohl ich ab 1.
April offiziell keinen Studentenstatus mehr hatte.

Ja - genau. Der Student wird sich natürlich SOFORT nachdem er irgendetwas schriftliches in Händen hat bewerben, er sondierte
bereits im Vorfeld wo…

Zu Deiner Frage ob es möglich ist, dass man in Deutschland
nicht krankenversichert ist. Ja, als Student ab dem 30.
Lebensjahr kann man sich von der Versicherungspflicht befreien
lassen.

Au weia - das gibts ja wohl nicht - DAS hätte der Student nicht ssoo gedacht - er ist allerdings ein paar Jahre jünger…

Danke
ch
Grüße
Marie

Der Student hat in den letzten vier Jahren mind. 12 Monate
sozialversicherungspflichtig im Studi-Job (oftmals mehr als
400,00 €/Monat) gearbeitet… auf Lohnsteuerkarte natürlich.

Als Student zahlst du aber (normalerweise) nur RV, keine Arbeitslosenversicherung, also nix mit ALG1.

Aber eigentlich hieß es doch, dass NIEMAND in Deutschland
NICHT krankenversichert sein darf… oder?

Richtig. Hat ja aber nichts mit der Frage zu tun, ob der Staat diese demjenigen bezahlt oder nicht.

Der Student hatte sich bisher noch NIE mit diesen Themen
auseinandergesetzt. Er überlegt derzeit, ob er sich nicht
weiter an der Uni „einschreiben“ soll für ca. 2 Semester…

Also das wäre sicherlich die einfachste Lösung, um weiterhin günstig krankenversichert zu sein. :smile:

zu oben: Man sollte erst alle Prüfungen machen, dann die Abschlussarbeit. Dann gibt es nämlich diese schriftliche Bestätigung, ohne dass man monatelang auf die Korrektur warten muss.

Gruß
Granini

Hallo,

danke für die Antwort.

Aber eigentlich hieß es doch, dass NIEMAND in Deutschland
NICHT krankenversichert sein darf… oder?

Richtig. Hat ja aber nichts mit der Frage zu tun, ob der Staat
diese demjenigen bezahlt oder nicht.

O. k. wollte ja nur wissen, wie ich weiter verfahren muss…

DANKE

Grüße
Marie

Zu Deiner Frage ob es möglich ist, dass man in Deutschland
nicht krankenversichert ist. Ja, als Student ab dem 30.
Lebensjahr kann man sich von der Versicherungspflicht befreien
lassen. Wenn man dann kein Geld hat sich freiwillig weiter zu
versichern, ist man eben nicht versichert.

Sorry, aber der letzte Satz ist Quatsch.
Das war vielleicht so, als du angefangen hast zu studieren… :wink:

Und Du verrätst mir dann sicher wer die Krankenkasse bezahlt, wenn der Student über dem 30. Lebensjahr, der aus der studentischen Krankenversicherung raus fliegt, den erhöhten Beitragssatz der freiwilligen Weiterversicherung nicht bezahlen kann, oder?

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Nachtrag:
Zu Deiner Anmerkung: … „das war vielleicht so, als Du studiert hast“

Tja, ich bin derzeit Studentin und falle unter diese Regelung. Komisch, gell?

Außerdem hier ein Auszug aus dem Wikipediaeintrag "Krankenversicherung der Studenten:

Befreiung von der Versicherungspflicht [Bearbeiten]
Studenten und Praktikanten können sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für die Befreiung ist kein Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes erforderlich.

Die Befreiung ist binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum Ablauf der ersten drei Monate der Versicherungspflicht als Student. Eine Befreiung von der Pflichtversicherung ist auch nach dem Ende der Familienversicherung möglich. Die Familienversicherung ist eine Vorrangsversicherung und drängt die Pflichtversicherung in den Hintergrund. Erst nach Ende der Familienversicherung beginnt die Pflichtversicherung.

Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen, welche bei Eintritt der Versicherungspflicht zuständig gewesen wäre. Wird die Antragsfrist von drei Monaten versäumt, so kommt für die Dauer des Studiums bzw. Praktikums die Befreiung nicht mehr in Betracht. Wird der Antrag genehmigt, gilt die Befreiung für den gesamten versicherungspflichtigen Zeitraum und ist unwiderruflich.

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Hallo,
danke für die Antwort.

Also das wäre sicherlich die einfachste Lösung, um weiterhin
günstig krankenversichert zu sein. :smile:

Ja - dass wird es wohl so werden - Studiengebühren hin oder her, zumindest bis der Student einen entsprechenden Job gefunden hat.

zu oben: Man sollte erst alle Prüfungen machen, dann die
Abschlussarbeit. Dann gibt es nämlich diese schriftliche
Bestätigung, ohne dass man monatelang auf die Korrektur warten
muss.

Ja - ist vom Studenten genau so gemacht worden, die Korrektur der Magisterarbeit ging sehr schnell - erstaunlich. Hier war jedoch auch ein Sonderfall, weil der zuständige Prof. auf Forschungsreise unterwegs war… Deshalb hat der Student momentan nur die mündliche Bestätigung (plus einer kurzen e-mail über das Bestehen) der schriftlichen Magisterarbeit bekommen, wie gesagt am Dienstag ist die abschließende mündliche Prüfung, er denkt, dass man ihm danach sofort was schriftliches geben wird. Dann folgt Ende des Monats noch eine mündliche Prüfung im Nebenfach…

DANKE Dir sehr.

Grüße
Marie

zu oben: Man sollte erst alle Prüfungen machen, dann die
Abschlussarbeit. Dann gibt es nämlich diese schriftliche
Bestätigung, ohne dass man monatelang auf die Korrektur warten
muss.

Gruß
Granini

Sorry, aber der letzte Absatz ist Quatsch (ups, den Satz kenn ich von irgendwo her).
Wenn in der Prüfungsordnung steht, dass zuerst die Abschlussarbeit anzufertigen ist, bevor man zu den Prüfungen zugelassen wird, dann hat man nicht die Wahlfreiheit erst die Abschlussarbeit zu machen und dann erst die Prüfungen.
Und da wir nicht wissen, ob der Student noch in einen alten Studiengang mit Magister- oder Diplomabschluss eingeschrieben war, oder in einen neuen Bachelorstudiengang, in welchem normalerweise die Prüfungen sowieso studienbegleitend sind, macht der Vorschlag eh wenig Sinn.

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Zu Deiner Anmerkung: … „das war vielleicht so, als Du
studiert hast“

Tja, ich bin derzeit Studentin und falle unter diese Regelung.
Komisch, gell?

Im § 8 des SGB V geht es um die Pflichtversicherng in der GKV. Da jedoch seit 01.04.2007 resp. 01.01.2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht ist im Falle einer Befreiung die Absicherung durch eine PKV mindestens im Basistarif verpflichtend. Wer Spaß daran hat es nachzulesen, bitteschön: http://www.buzer.de/gesetz/7655/

Gruß

osmodius