Studium fertig und nun?

Hi!

Ich hoffe, daß ich recht bald einen Job bekomme, allerdings muß ich auch den Fall überlegen, wo ich längere Zeit nicht arbeite bzw. auf Jobsuche bin, daher meine Fragen hier:

  1. An welche Punkte muß ich für den Fall denken, was muß ich beachten?
    –> ich habe mir bereits eine kleine Liste erstellt, was ich alles abklappern muß. Was habe ich hierbei vergessen?

a) Arbeitslos/arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt
b) gehört wohl zu Punkt a), aber ich erwähne es trotzdem mal: Finanzierung laufender Kosten wie Miete, Telefon, GEZ etc…
c) Wie gehts weiter mit Rentenversicherung (bisher aufgrund Nebenjob gezahlt), Krankenkasse (bisher Studentenpauschalbetrag), andere Versicherungen (bisher nur Pflichtversicherungen wie Sozial-, Pflege-, etc)

  1. Wo kriege ich zuverlässige und unabhängige Informationen zu den obengenannten Punkten?
    Tipps zu online-Quellen wie Links oder Bücher/Broschüren oder Ämtern/Beratern sind hier willkommen :wink:

Gerade Frage 1 ist mir sehr wichtig, da ich keinerlei Ahnung hab, wo ich überhaupt starten und woran ich alles denken muß. Und da ich keinen Überblick habe, fürchte ich, etwas wichtiges zu vergessen oder einen gravierenden Fehler zu begehen aus Unwissenheit.

Danke schon mal im Vorraus!
Gruß,
Sharon

Auch hallo.

a) Arbeitslos/arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt

Wird wohl wenig (bis gar nichts) bringen, wenn man kein Leistungsempfänger ist. Und die Stellensuche kann man damit erledigen: http://www.arbeitsagentur.de

b) gehört wohl zu Punkt a), aber ich erwähne es trotzdem mal:
Finanzierung laufender Kosten wie Miete, Telefon, GEZ etc…

Die wollen bei den bisherigen Stellen weiter finanziert sein.

mfg M.L.

Hi!

a) Arbeitslos/arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt

Wird wohl wenig (bis gar nichts) bringen, wenn man kein
Leistungsempfänger ist.

Wie meinst du das? Ich verstehe grad nicht, was du mit Leistungsempfänger genau meinst.
Wenn du was anderes meinst, dann erkläre es bitte genauer :wink:
Wenn du damit meinst, ob ich überhaupt berechtigt bin, Leistungen zu empfangen, muß ich hinzufügen, daß ich mein Studium komplett alleine finanziert hab durch eine Teilzeitstelle in meinem (Ausbildungs-)Beruf. Somit habe ich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. Ob und wieviel Leistung mir zusteht, ist natürlich die Frage, aber hier eher nebensächlich: Ich möchte vor allem wissen, ob ich mich arbeitslos/-suchend melden muss - also die Formalitäten.

Es kann durchaus sein, daß eine verspätete oder nicht gemachte Meldung entweder Nachteile nach sich zieht oder gar bestraft wird!
Und dies gilt nicht nur für das Arbeitsamt, sondern alle anderen Formalitäten, an die ich denken muß - und ich hoffe, ich übersehe/vergesse nichts :wink:

b) gehört wohl zu Punkt a), aber ich erwähne es trotzdem mal:
Finanzierung laufender Kosten wie Miete, Telefon, GEZ etc…

Die wollen bei den bisherigen Stellen weiter finanziert sein.

Klar wollen die das :wink:
Mir gehts darum, welche Möglichkeiten es gibt für die Phase des fehlenden Gehaltes und dies vor allem für die Versicherungen, also z.b. Pausieren/Ruhen der Zahlungen oder Befreiung oder Minderung oder irgendwelche Beihilfen und welche Konditionen dazu erfüllt sein müssen etc.
Daß ich laufende Kosten im Sinne von Miete, Telefon etc. weiter bezahlen muß, ist klar, allerdings gibt es bei einigen Dingen günstigere Alternativen, so können sich Studenten von einigen Gebühren (GEZ wars glaub ich) befreien lassen - gibt es sowas auch für Arbeitssuchende?
Ich suche nur die Infos zu Möglichkeiten bzw. Alternativen.

Gruß,
Sharon

Hallo nochmal.

Wie meinst du das? Ich verstehe grad nicht, was du mit
Leistungsempfänger genau meinst.

ALG-Empfänger

Wenn du damit meinst, ob ich überhaupt berechtigt bin,
Leistungen zu empfangen,

Genau das.

Ich möchte vor allem wissen, ob ich mich
arbeitslos/-suchend melden muss - also die
Formalitäten.

Wie gesagt: für nicht-ALG-Empfänger ist das egal.

Es kann durchaus sein, daß eine verspätete oder nicht gemachte
Meldung entweder Nachteile nach sich zieht oder gar bestraft
wird!

Wer keine Leistung empfängt hat eh eine Kürzung um 100%
Griffiger gesagt: man steht auf eigenen Beinen.

so können sich Studenten von
einigen Gebühren (GEZ wars glaub ich) befreien lassen - gibt
es sowas auch für Arbeitssuchende?

k.A. (deswegen doch eben die einsilbige Antwort :wink: )

mfg M.L.

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hi,

Mir gehts darum, welche Möglichkeiten es gibt für die Phase
des fehlenden Gehaltes und dies vor allem für die
Versicherungen, also z.b. Pausieren/Ruhen der Zahlungen oder
Befreiung oder Minderung oder irgendwelche Beihilfen und
welche Konditionen dazu erfüllt sein müssen etc.
Daß ich laufende Kosten im Sinne von Miete, Telefon etc.
weiter bezahlen muß, ist klar, allerdings gibt es bei einigen
Dingen günstigere Alternativen, so können sich Studenten von
einigen Gebühren (GEZ wars glaub ich) befreien lassen - gibt
es sowas auch für Arbeitssuchende?
Ich suche nur die Infos zu Möglichkeiten bzw. Alternativen.

Du wirst nicht umhinkommen, Dich mit jeder einzelnen Instanz direkt in Verbindung zu setzen. Mit Ausbildung UND Studium hast Du allerdings ganz gut Karten, dass sich das alles regeln lässt, weil die Chancen entsprechend hoch sind, dass es wirklich nur ein vorübergehender Zustand ist. Da sitzen überall Menschen, die mit sich reden lassen - allgemeingültigere Aussagen kann man da kaum treffen.

In Sachen GEZ: Das ist einkommens- und nicht statusabhängig.

Gruß und toitoitoi,

Malte

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Hi!

Du wirst nicht umhinkommen, Dich mit jeder einzelnen Instanz
direkt in Verbindung zu setzen.

Ok, ich dachte, daß ich eventuell an anderen Stellen ebenfalls Infos bekommen könnte als bei den Institutionen selbst. Ob die einen nämlich immer so richtig beraten (und unabhängig), ist die Frage :wink:
Ich bin auch einmal von einer Behörde falsch beraten worden, daher traue ich dem Braten nicht…

Mit Ausbildung UND Studium
hast Du allerdings ganz gut Karten, dass sich das alles regeln
lässt, weil die Chancen entsprechend hoch sind, dass es
wirklich nur ein vorübergehender Zustand ist.

Ja, ich bin da eigentlich auch recht zuversichtlich :wink:
Finanziell habe ich sowieso für diesen Fall vorgesorgt, das einzige was ich noch wissen muß, sind die erforderlichen Dinge, die ich eventuell erledigen muß wie Formalitäten/Meldungen etc. Und da ich mich auf diesem Gebiet nicht auskenne, frage ich hier.
Jobmäßig muß ich mir auch keine großen Sorgen machen, da werde ich schon relativ schnell was finden. Wenn sich die Suche allerdings doch hinzieht über paar Monate, dann bin ich exmatrikuliert und - ja, und was? Arbeitslos wohl. Tja, da will ich natürlich wissen, was ich dann tun muß :wink:

In Sachen GEZ: Das ist einkommens- und nicht statusabhängig.

Ah, ok, danke.
Obwohl: wenn man gar kein Gehalt bezieht, ist das Einkommen ja auch *hust* gering *gg*

Gruß,
Sharon

Hallo,
zunächst mal finde ich gut, dass Du schon früh genug an alles denkst, das tun nicht alle!

a) Arbeitslos/arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt

Das Arbeitsamt heisst jetzt Arbeitsagentur, aber egal. Ja, da wirst Du Dich zunächst mal arbeitslos melden müssen. Wenn Du die entsprechenden Anwartschaftszeiten erfüllst, bekommst Du Arbeitslosengeld 1. Die Anwartschaftszeit ist nach meinem Kenntnisstand momentan nach 365 Tagen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 2 Jahren erfüllt.
Wenn Du kein Arbeitslosengeld 1 bekommst, musst Du Arbeitslosengeld 2 beantragen. Auf der Arbeitsagentur können die Dir sagen, wo Du dazu hingehen musst. Arbeitslosengeld 2 (=Hartz 4) entspricht in etwa der Sozialhilfe und Du bekommst einen festen Regelsatz. Die Höhe des Arbeitslosengeld 1 richtet sich nach Deinem bisherigen Einkommen.
Du solltest Dich unbedingt so früh wie möglich bei der Arbeitsagentur melden. Am besten sofort, wenn Du weisst, wann genau die Arbeitslosigkeit eintreten wird. Dann kann Dir kein Versäumnis vorgeworfen werden.

b) gehört wohl zu Punkt a), aber ich erwähne es trotzdem mal:
Finanzierung laufender Kosten wie Miete, Telefon, GEZ etc…

Die Miete musst Du beim Arbeitslosengeld 1 (Alg1) selbst finanzieren, sofern das Alg 1 nicht niedriger ausfällt, als das Alg 2. Wenn Du Alg 2 bekommst, wird Dir zusätzlich zum eigentlichen Alg 2 die Miete extra bezahlt, sofern sie angemessen ist (die Höchstbeträge für die „angemessene Miete“ sind von Ort zu Ort unterschiedlich).
GEZ musst Du als Alg 2 - Empfängerin generell nicht bezahlen. Im Internet kannst Du einen Befreiungsantrag runterladen und zusammen mit dem beglaubigten (!) Bescheid an die GEZ schicken. Bei Alg 1 Bezug richtet sich die Frage, ob Du GEZ bezahlen musst, nach der Höhe der Leistungen.
Telefon und alles weitere musst Du auf jeden Fall von den Leistungen, die Du bekommst, selbst bezahlen.

c) Wie gehts weiter mit Rentenversicherung (bisher aufgrund
Nebenjob gezahlt), Krankenkasse (bisher
Studentenpauschalbetrag), andere Versicherungen (bisher nur
Pflichtversicherungen wie Sozial-, Pflege-, etc)

Rentenversicherung kann ich Dir momentan nichts genaues sagen. Soweit ich weiss, werden Zeiten der Arbeitslosigkeit automatisch gemeldet und berücksichtigt. Krankenversichert bist Du über Arbeitsagentur bzw. Leistungsträger von Alg 2, sobald Du Alg 1 oder Alg 2 bekommst.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Viele Grüße
Jens

Super, danke :wink:
Hi!

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Oh ja, ich fand das sehr ausführlich und hilfreich :wink:

Fällt dir noch irgendwas ein, was ich vergessen haben könnte? Oder habe ich in meiner kleinen Liste schon die wichtigsten Sachen abgehakt?

Gruß und danke,
Sharon

Auch Hi!

Zunächst viel Glück bei den Prüfungen, oder ist der Abschluß nur noch Formsache?

Ich kann Dir nur meine Erfahrungen mitteilen, dies ersetzt keine juristische Beratung.

Arbeitssuchend kannst Du Dich immer melden, solltest Du auch tun. Ob Deine Nebenjobs für Leitungen ausreichend sind, weiß nur das AA.

ABER: Ich habe von mehreren Beratern so unterschiedliche Auskünfte bekommen, dass ich Dein Vorsicht nur verstehen kann.

Bei meinem letzten Besuch dort traute sich die Empfangsdame nicht mir eine konkrete Auskunft zu geben, machte sich aber die Mühe den Fachmann zu fragen und ich bekam positive Auskunft und einen Termin beim Vermittler.

Hintergrund: ich arbeite nicht an meinem Hauptwohnsitz und die Frage war wo ich mich arbeitslos melden muss. Dies war bislang immer der Hauptwohnsitz, da ich an meinem Zweitwohnsitz bessere Chancen habe, möchte ich einen unnötigen Umzug vermieden.

Die Beraterin: Sie müssen ihren Erstwohnsitz verlegen, wenn Sie an Ihrem jetztigen Wohnort Leistungen beziehen wollen.

Zurück zum Empfang und um ein Gespräch mit dem Fachmann gebeten.

Das Gespräch kam zustande und lief für mich positiv, eine Randbemerkung des Herrn „Es ändert sich stündlich!“.

Versuch also verschiedene Berater zu bekommen, auch wenn dadurch mal ein Termin nichts bringt, weil sie/er keine Ahnung hat, aber wenn Du auf einen guten triffst!

Kläre auch gleich die Übernahme von Bewerbungskosten/Reisekosten nachträglich geht nichts mehr.

Aber das sind nur meine Erfahrungen und jedes mal wenn ich beim AA war, war´s wieder umstrukturiert, andere zuständig, weitere Kommentare erspare ich mir.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hi!

a) Arbeitslos/arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt

Ja, da
wirst Du Dich zunächst mal arbeitslos melden müssen.

Nein! „Arbeitslos“ MUSS sich niemand melden. „Arbeitsuchend“ muss man sich melden, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beendet wird, und zwar spätestens 3 Monate vor Auslaufen desselben bzw. innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden des Endes des Beschäftigungsverhältnisses.

Dies trifft hier aber nicht zu, weil der Fragesteller soeben sein Studium beendet hat. Somit ist er frei, zur Arbeitsagentur zu gehen oder aber, es zu lassen.

Wenn Du
die entsprechenden Anwartschaftszeiten erfüllst, bekommst Du
Arbeitslosengeld 1.

  1. Wenn Du schon korrekt darauf hinweist, dass es „Arbeitsagentur“ (oder ganz korrekt: „Agentur für Arbeit“ :smile: statt „Arbeitsamt“ heißt, dann muss ich Dich korrekterweise darauf hinweisen, dass es Arbeitslosengeld 1 nicht gibt, sondern nur einfach das Arbeitslosengeld… Und natürlich Arbeitslosengeld II.

  2. Hier wurde die Anwartschaftszeit (Singular) höchstwahrscheinlich nicht erfüllt, da gerade erst das Studium abeschlossen wurde, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Ausnahme könnte sein, wenn z.B. in den Semesterferien der letzten 2 Jahre insg. mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Die Anwartschaftszeit ist nach meinem
Kenntnisstand momentan nach 365 Tagen
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 2
Jahren erfüllt.

Fast: 360 Tage (= 12 Monate nach SGB III (§ 339 Satz 2 SGB III: 30x12)) in den letzten 2 Jahren.

Wenn Du kein Arbeitslosengeld 1 bekommst, musst Du
Arbeitslosengeld II beantragen.

Auch hier wieder. Man „muss“ gar nix :wink:

Arbeitslosengeld 2 (=Hartz 4) entspricht in etwa der Sozialhilfe

  1. Alg II ist nicht gleich Hartz IV!!! „Alg II“ ist eine Leistung, „Hartz IV“ eine Reform oder noch besser Teil einer Reform. Hartz IV betrifft mitnichten auch nur Alg II, sondern genauso auch Alg!

  2. Teil 2 des Satzes ist nur richtig, wenn Du die ehemalige Sozialhilfe meinst. Aber wahrscheinlich hast Du Dich nur etwas missverständlich ausgedrückt und weißt, dass es Sozialhilfe bereits seit 01.01.05 nicht mehr gibt.

Die Höhe des Arbeitslosengeld 1
richtet sich nach Deinem bisherigen Einkommen.

Grundsätzlich richtig.

Außerdem: Nichtsdestotrotz ist es auch als Nichtleistungsberechtigter (wenn weder Alg noch Alg II gezahlt wird!) selbstverständlich empfehlenswert, sich bei der Arbeitagentur arbeitslos ohne Leistungen zu melden, weil diese Zeiten dann als Rentenanwartschaftszeit an den Rententräger gemeldet werden! Kann später mal sehr wichtig sein.

Liebe Grüße
Liza

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Hi Liza,
vielen Dank für die ergänzenden Kommentare. Ich hab meinen Beitrag gestern ganz schnell zwischen Tür und Angel geschrieben!
Jens

Hi Sharon,
bitte beachte auch noch den Beitrag von Liza, die ist mit der Materie noch viel besser vertraut als ich. Also Dein erster Gang sollte so schnell wie möglich der zur Agentur für Arbeit :wink: sein. Je nachdem, was dabei rauskommt, siehst Du dann weiter.
Nochmal viele Grüße
Jens

Hi!

Nein! „Arbeitslos“ MUSS sich niemand melden.
"Arbeitsuchend" muss man sich melden, wenn ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
beendet wird, und zwar spätestens 3 Monate vor Auslaufen
desselben bzw. innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden des
Endes des Beschäftigungsverhältnisses.

Uuups… diese Frist hab ich schon verpaßt :-/

Dies trifft hier aber nicht zu, weil der Fragesteller soeben
sein Studium beendet hat. Somit ist er frei, zur
Arbeitsagentur zu gehen oder aber, es zu lassen.

Ok, dann ists ja gut *g*

Wenn Du kein Arbeitslosengeld 1 bekommst, musst Du
Arbeitslosengeld II beantragen.

Auch hier wieder. Man „muss“ gar nix :wink:

Wäre bei mir sowieso vergebliche Liebesmühe. Soweit ich weiß, gibts erst Leistungen, wenn man unterhalb einiger weniger tausend Euronen zur Verfügung hat. Da ich, wie gesagt, für diesen Fall vorgesorgt und fleißig gespart hab, liege ich weit darüber.
Somit sind die Leistungen für mich erst mal egal. Ursprünglich wollte ich ja nur wissen, ob ich meinen derzeitigen Status melden muß oder nicht :wink:

Außerdem: Nichtsdestotrotz ist es auch als
Nichtleistungsberechtigter (wenn weder Alg noch Alg II gezahlt
wird!) selbstverständlich empfehlenswert, sich bei der
Arbeitagentur arbeitslos ohne Leistungen zu melden,
weil diese Zeiten dann als Rentenanwartschaftszeit an
den Rententräger gemeldet werden! Kann später mal sehr wichtig
sein.

Das ist natürlich ein wichtiger Tipp! Danke dafür!
Also heißt es, doch melden :wink:

Gruß und danke,
Sharon

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Hi!

Zunächst viel Glück bei den Prüfungen, oder ist der Abschluß
nur noch Formsache?

Den Abschluß hab ich grad hinter mir. Hast du nicht im Dezember im Plauderbrett gelesen? *gg*

ABER: Ich habe von mehreren Beratern so unterschiedliche
Auskünfte bekommen, dass ich Dein Vorsicht nur verstehen kann.

Genau. Dasselbe ist auch meine bisherige Erfahrung mit Ämtern und Behörden, daher fragte ich hier, wo man sich noch informieren kann.

Gruß,
Sharon

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Hi,

ich hab noch einen guten Tipp zur Finanzierung der Bewerbungsaktivitäten gefunden, gemäß SGB
hat ja jeder Arbeitsamt „Kunde“ entsprechende Rechte
die vor Ort aber erst auf Nachfrage zu erfahren sind.

Weitgehend unbekannt ist, dass die Bewerbungsunterlagen auch über die Arbeitsagentur verschickt werden können. Die vorbereiteten Unterlagen können in der Arbeitsagentur abgegeben werden und diese verschickt sie auf Kosten der Agentur. Damit entstehen dem Bewerber um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle erst gar keine Auslagen für das Porto…
weitere Infos unter

http://www.pointofcareer.de/index.php?a=158

und was wohl die wenigsten jemals vom Arbeitsamt erfahren,

Gemäss der EG-VO 1408/71 können Sie in jedem Land der Europäischen Union, den Anspruch auf das nationale Arbeitslosengeld für maximal drei Monate mitnehmen, um vor Ort im jeweiligen Land Arbeit zu suchen.
weitere Infos unter

http://www.pointofcareer.de/index.php?a=369

Viel Erfolg wünscht

Vanessa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Bewerbungs- und Reisekosten; Mobilitätshilfen

Außerdem: Nichtsdestotrotz ist es auch als
Nichtleistungsberechtigter (wenn weder Alg noch Alg II gezahlt
wird!) selbstverständlich empfehlenswert, sich bei der
Arbeitagentur arbeitslos ohne Leistungen zu melden,
weil diese Zeiten dann als Rentenanwartschaftszeit an
den Rententräger gemeldet werden! Kann später mal sehr wichtig
sein.

Das ist natürlich ein wichtiger Tipp! Danke dafür!
Also heißt es, doch melden :wink:

Nochwas: Als Arbeitslose (egal, ob mit oder ohne Leistungen) kannst Du bei der Agentur die Übernahme von Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten) sowie von Kosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) (kurz: UBV (Unterstützung der Beratung und Vermittlung)) beantragen - siehe hierzu auch:

UBV und Mobi sind jedoch seitens der Arbeitsagentur eine Kann-Leistung (Ermessensleistung), keine Muss-Leistung (Pflichtleistung)!
Aber fragen kostet ja nix!

Gruß
Liza

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Hi!

Danke für die Info!
Sooo viel kosten Bewerbungen zwar nicht, daß ich nachvollziehen kann, daß man dafür Unterstützung bekommt, aber wenn es sich läppert, werd ich deine Info wohl doch noch nutzen :wink:

Gruß,
Sharon

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