Studiumkosten als Sonderausgaben

Welche Kosten in Verbundung zum Studium können als Sonderausgaben geltend gemacht werden?
Bei einer Einkommenssteuererklärung kann ja ein
Student Kosten, die in Verbindung mit Studium anfallen, als Sonderausgaben sich anrechnen lassen. Welche Kosten sind es aber genau?

  • Ausgaben für Semesterticket und generell der Semesterbeitrag?
  • Ist die Miete für ein Zimmer im Studentenwohnheim so eine Sonderausgabe? Besonders, wenn der Student Ausländer ist und daher das Zimmer offenscihtlich eine „auswärtige Unterbringung“ darstellt.
  • Was ist, wenn für ein Seminar im Rahmen des Studiums in einem Gasthaus in einer anderen Stadt für Verpflegung und Unterkunft bezahlt wurde - kann man diese Kosten plus Fahrtkosten als Sonderausgabe absetzen?

Danke im Voraus für die Auskünfte!

Hi,

ein Studium (nicht berufsbegleitend) nach der Schule wird z.Z. noch unter die Sonderausgaben eingeordnet.
siehe
http://steuer-newsletter.de/archiv/index.php
Ausgaben 12/2003 und 03/2004
http://www.steuernetz.de/content/ste2003/mantel/sons…
http://www.steuerbar.de/zeige_seite.php?artikelid=22

Welche Kosten in Verbundung zum Studium können als
Sonderausgaben geltend gemacht werden?

eigentlich alle, die damit in Zusammenhang stehen. Da der Betrag aber auf 922€ begrenzt ist, erreicht man diesen relativ schnell und muss sich nicht um den letzten Beleg kümmern

Bei einer Einkommenssteuererklärung kann ja ein
Student Kosten, die in Verbindung mit Studium anfallen, als
Sonderausgaben sich anrechnen lassen.

Hat der Student Einkünfte, die steuerpflichtig sind? Nur dann macht die Abzugsfähigkeit Sinn.

Welche Kosten sind es

aber genau?

  • Ausgaben für Semesterticket und generell der
    Semesterbeitrag?

ja

  • Ist die Miete für ein Zimmer im Studentenwohnheim so eine
    Sonderausgabe?

ja
Besonders, wenn der Student Ausländer ist und

daher das Zimmer offenscihtlich eine „auswärtige
Unterbringung“ darstellt.

wo ist sein erster Wohnsitz und ist er daran finanziell beteiligt? sonst ist die Studentenbude sein Wohnsitz

  • Was ist, wenn für ein Seminar im Rahmen des Studiums in
    einem Gasthaus in einer anderen Stadt für Verpflegung und
    Unterkunft bezahlt wurde - kann man diese Kosten plus
    Fahrtkosten als Sonderausgabe absetzen?

Ansatz der Kosten wie für Dienstreisen, jedoch wird der Studienort in der Regel (nach 3 Monaten) zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Doppelter Haushalt für Alleinstehende ist abgeschafft.

Übrigens, wenn es tatsächlich ein Studium ist, für das die Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden, lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Viele Grüße
Cirwalda

Danke im Voraus für die Auskünfte!

Hallo beide,

ich häng mich jetzt an die Antwort von Cirwalda, weil… (schonwissewarum):

Wenn ich das „Gesetz zur Änderung der AO (…)“ vom 21. Juli 2004 - einmal wieder ein Musterstück an Berliner Flickwerk nach Hausfrauenart - richtig verstanden habe, hat der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang auf die jüngere Rechtsprechung reagiert und (auch mal wieder) rückwirkend per 01.01.2004 festgelegt, dass er in Punkto Werbungskosten dem BFH nicht so sehr folgen will:

§ 12 Nr. 4 EStG wird ergänzt um (sinngemäß und verkürzt zitiert) „… Aufwendungen für erstmalige Ausbildung bzw. Erststudium, soweit diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden“ >> Essig mit WK, außer bei Beamtenanwärtern -

aber der Exekutive immerhin viele lästige Rechtsbehelfe zu ersparen gedenkt, indem er den Höchstbetrag in § 10 (1) Nr. 7 EStG auf satte 4.000 € p.a. (das Doppelte bei Zusammenveranlagten) erhöht.

Seh ich das falsch?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich häng mich jetzt an die Antwort von Cirwalda, weil…
(schonwissewarum):

ich auch :wink:

Seh ich das falsch?

nö, das ist richtig. Ich hatte das zwar schon irgendwo gelesen, dann aber wieder vergessen…Steuerrecht ist so schnelllebig.
Also Danke für die Richtigstellung und schöne Grüße
Cirwalda

Hallo nochmal,

Steuerrecht ist so schnelllebig.

aber auf einem ESt-Bescheid aus den frühen zwanziger Jahren, den ich mal beim Antiquar aufgegabelt habe (sowohl Original als auch Kopie treiben sich in irgendwelchen Kartons rum, sonst tät ich ihn schon einmal scannen und hier als Amüsierbonbon reinstellen) ist immerhin von einem „Zuschlag zur tariflichen ESt“ - damals in Höhe von gediegenen 10 Prozent - die Rede.

Moral:

Nichtanwendungserlasse kommen und gehen,
hirschlederne Zuschläge aber bleiben bestehen…

von der Schaumweinsteuer „zum Flottenbau“ ganz zu schweigen.

Prosit in diesem Sinne (1999er Hochheimer Hölle brut & Eisweindosage)!

MM

Danke für die hilfreichen Infos!
Maria