Hi,
ein Studium (nicht berufsbegleitend) nach der Schule wird z.Z. noch unter die Sonderausgaben eingeordnet.
siehe
http://steuer-newsletter.de/archiv/index.php
Ausgaben 12/2003 und 03/2004
http://www.steuernetz.de/content/ste2003/mantel/sons…
http://www.steuerbar.de/zeige_seite.php?artikelid=22
Welche Kosten in Verbundung zum Studium können als
Sonderausgaben geltend gemacht werden?
eigentlich alle, die damit in Zusammenhang stehen. Da der Betrag aber auf 922€ begrenzt ist, erreicht man diesen relativ schnell und muss sich nicht um den letzten Beleg kümmern
Bei einer Einkommenssteuererklärung kann ja ein
Student Kosten, die in Verbindung mit Studium anfallen, als
Sonderausgaben sich anrechnen lassen.
Hat der Student Einkünfte, die steuerpflichtig sind? Nur dann macht die Abzugsfähigkeit Sinn.
Welche Kosten sind es
aber genau?
- Ausgaben für Semesterticket und generell der
Semesterbeitrag?
ja
- Ist die Miete für ein Zimmer im Studentenwohnheim so eine
Sonderausgabe?
ja
Besonders, wenn der Student Ausländer ist und
daher das Zimmer offenscihtlich eine „auswärtige
Unterbringung“ darstellt.
wo ist sein erster Wohnsitz und ist er daran finanziell beteiligt? sonst ist die Studentenbude sein Wohnsitz
- Was ist, wenn für ein Seminar im Rahmen des Studiums in
einem Gasthaus in einer anderen Stadt für Verpflegung und
Unterkunft bezahlt wurde - kann man diese Kosten plus
Fahrtkosten als Sonderausgabe absetzen?
Ansatz der Kosten wie für Dienstreisen, jedoch wird der Studienort in der Regel (nach 3 Monaten) zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Doppelter Haushalt für Alleinstehende ist abgeschafft.
Übrigens, wenn es tatsächlich ein Studium ist, für das die Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden, lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Viele Grüße
Cirwalda
Danke im Voraus für die Auskünfte!