Ich habe vor einiger Zeit diesen Artikel gefunden:
/t/studiumkosten-als-sonderausgaben/2406896
Nun habe ich meine Steuererklärung zur Feststellung des Verlustvorbetrags gemacht.
Dabei habe ich die Wohnheimskosten für das Studentenwohnheim mit angegeben (als Sonderausgaben).
Ich habe vor meinem Studium bei den Eltern gewohnt und bin zum studieren
in die Stadt der Uni ins Studentenwohnheim gezogen. Um genau zu sein, hatte ich nur meinen Wohnsitz bei den Eltern gemeldet, da ich für ein ein-jähriges Austauschprogramm in den USA gelebt habe (dort zur Miete).
Das Finanzamt hat sie aber als solche nicht anerkannt mit der Begründung:
„Die Mehraufwände für doppelte Haushaltsführung wurden nicht
berücksichtigt, weil sie am bisherigen Wohnort keinen eigenen
Hausstand unterhalten.“
Ist es also in meinem Fall wirklich nicht möglich die Kosten für Unterkunft als Sonderausgaben geltend zu machen? Wie sollte ich in dem Fall weiter vorgehen?
Danke schonmal für Tips!