Studiumsbeginn durch manipuliertes zeugnis?

hallo aus berlin,
ich schreibe das NICHT in meinem namen sondern um einem guten bekannten zu helfen:
er hat vor an einer fh zu studieren. er hat die fachhochschulreife, allerdings ist diese nur in rheinland-pfalz gültig (hintergund: er fiel in englisch durch)
er hat nun sein zeugnis manipuliert (den satz auf einer farbkopie mit tipex entfernt. faellt nicht auf denn es war der letzte satz eines absatzes auf dem zeugnis) und wird von einer fh aufgenommen.
er hat dies gemacht weil er sonst aus formalen gruenden nicht zugelassen worden waere und er wenn er den englischkurs nachholt sich erst wieder in einem jahr bewerben koennte und er nicht nur englisch sondern 5 weitere faecher nachholen muesste und dann also ein halbes jahr wegen einem kurs nochmal in die schulke muesste, also auch nicht arbeiten kann)

frage: muss man damit rechnen das rene auffliegt? wird die fh zwangslaeufig irgendwann nochmal seine bewerbungsunterlasgen in die hand nehmen und dann evtl nachtraeglich feststellen das das zeugnis manipuliert ist? kann er sogar seinen titel in ein paar jahren verlieren wegen des zeugnisses?
oder wird sich keine sau (sorry fuer den ausdruck) interessieren fuer sein zeugnis da er ja nun eine zusage hat fuer das studium und seine unterlagen vergammeln in einem schrank oder werden sogar ? aus platzgruenden vernichtet? dh das verlorene jahr waere auch noch umsonst verloren weil das zeugnis nun eh keiner mehr in die hand nimmt?

ich habe selber an der fh studiert und ich tendiere dazu ihm zu raten das sich niemand mehr fuer seine eingereichten papiere interessiert und das er nun einfach die fh besuchen soll und sein studium macht, aber ich will mal hoeren was andere dazu sagen, am besten leute die in der verwaltung (gar an einer hochschule?) arbeiten - moralische aspekte lassen wir bitte aussen vor, danke

Oha! Vorsicht!
Hallo Upe,

OK, die moralische Seite lassen wir außen vor… *g* Trotzdem kann ich Deinem Bekannten nur dringendst davon abraten, das gefälschte Zeugnis zu verwenden. Im Grunde genommen hat sich der gute Mann schon jetzt der Urkundenfälschung schuldig gemacht:

_ § 267 StGB - Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht._

Fliegt der Schwindel nämlich auf (und das wird er mit großer Wahrscheinlichkeit), dann fliegt er nicht nur von der FH sondern hat auch noch ein Strafverfahren am Hals. Mit der Hochschulkarriere dürfte es dann vorbei sein.

Außerdem sollte er nicht vergessen, daß die Leute nicht blöd sind und durchaus wissen, welches Zeugnis der Bewerber vorlegen muß, um zugelassen zu werden. Hier übrigens ein Rundschreiben des Landesschulamtes in Berlin: http://www.lsa-berlin.de/std/rundschr/rs99-048.pdf. In Österreich (in Deutschland wird es ähnlich sein) ist es so, daß Dir auch ein akademischer Titel aberkannt werden kann, wenn Du Dich mit gefälschten Zeugnissen durchs Studium gemogelt hast.

Ciao

Tessa

Hallo!

Also ich kann auch nur davon abraten!!!

Punkt eins wie von Tessa erwähnt.

Es ist Strafbar, eine Urkunde zu fälschen! Schluß aus!

Zweitens bin ich zwar der Meinung, daß einige Ämter und Verwaltungmühlen langsam arbeiten, aber je weiter er kommt, desto schlimmer ist der Abstieg.
Man stell sich mal vor, er bekommt seinen Abschluß, vielleicht seinen x-ten Job und er ist sagen wir mal locker über 35Jahre und irgendein Büromensch stößt drauf… Ich würde sagen das wars! Den nimmt keiner mehr. Das Risiko ist zu groß!

Lieber ein Jahr wiederholen!

Ich würde es nicht machen!!!

Gruß frank

Hallo Upe,

hi :wink:

OK, die moralische Seite lassen wir außen vor… *g* Trotzdem
kann ich Deinem Bekannten nur dringendst davon abraten,
das gefälschte Zeugnis zu verwenden. Im Grunde genommen hat
sich der gute Mann schon jetzt der Urkundenfälschung schuldig
gemacht:

stimmt! danke fuer den gesetzestext, aber: wo kein klaeger da kein richter? WIE sollte das auffliegen? da muesste jemand sehr genau schauen um zu merken das drei worte fehlen und er muesste einen triftigen grund haben sich das zeugnis anzusehen

Fliegt der Schwindel nämlich auf (und das wird er mit großer
Wahrscheinlichkeit)

wann und warum? gibt es eine routinekontrolle? er hat ja die einschreibung schon in der hand wer sollte dann noch an der fh auf das zeugnis sehen?
oder meinst du spaeter mal? aber auch dann muesste jemand mit der lupe suchen …

Außerdem sollte er nicht vergessen, daß die Leute nicht blöd
sind und durchaus wissen, welches Zeugnis der Bewerber
vorlegen muß, um zugelassen zu werden.

siehe oben

Hier übrigens ein
Rundschreiben des Landesschulamtes in Berlin:
http://www.lsa-berlin.de/std/rundschr/rs99-048.pdf. In
Österreich (in Deutschland wird es ähnlich sein) ist es so,
daß Dir auch ein akademischer Titel aberkannt werden kann,
wenn Du Dich mit gefälschten Zeugnissen durchs Studium
gemogelt hast.

naja gemogelt ist der falsche ausdruck finde ich. er setzt sich ueber einen veraltetetn paragraphen hinweg aber er taeucht nicht noten vor die er nich hat

Hi!

Was ist ein Jahr gegen 35 Jahre?
Er sollte lieber wiederholen, denn was Dein Freund da vorhat, kann böse in den Anus gehen.

Es muß nur ein mißmutiger Kollege später einmal nachforschen, die FH einen neuen, eifrigen Verwaltungsmitarbeiter bekommen o.ä.
Er wird sich sein Arbeitsleben lang naß machen deshalb.

Den Streß würde ich mir nicht machen.

Grüße,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Upe,

wenn Du hier fragst und erhälst wohlbegründete Antworten, bist Du sehr schlecht beraten, den aufgeführten Rechtshintergrund als veraltet zu bezeichnen. Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand - überall! - und daran wird sich auch zukünftig nichts ändern.

Wenn der Betrug auffliegt, stehen die katastrophalen Folgen in keinem Verhältnis zum vorher eingesparten Aufwand. Diese Urkundenfälschung kann zudem sehr leicht herauskommen, hat sie doch gleich mindestens zwei Schwachpunkte. Das Zeugnis ist kein Unikat, es gibt bei der ausstellenden Schule ein weiteres Exemplar. Das eingereichte Zeugnis ist eine Kopie. Das kann auffallen. Außerdem sind noch Zufälle ohne Ende denkbar. Irgendein ehemaliger Mitschüler, der von dem eingeschränkten Zeugnis weiß und sich wundert…irgendein Mitarbeiter der Schule, der den Dienstort wechselt und sich erinnert… Das ist ein Pulverfass mit brennender Lunte und wenn es hochgeht, ist die Berufsperspektive dahin.

Gruß
Wolfgang

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Ich fürchte…
… Dein Bekannter ist sich der Tragweite dessen, was er da plant, nicht einmal ansatzweise bewußt. Ich werde jetzt nicht sagen ‚tue es‘ oder ‚tue es nicht‘, schließlich ist der Mann alt genug. Nur: wenn er es durchzieht, muß er halt damit rechnen, daß er die Konsequenzen dafür tragen muß. Und Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt á la unbezahltes Knöllchen sondern eine handfeste Straftat.

WIE sollte das auffliegen?

Einige Beispiele dazu hat Dir schon Matthias genannt…

da muesste jemand
sehr genau schauen um zu merken das drei worte fehlen und er
muesste einen triftigen grund haben sich das zeugnis anzusehen

Aha! Na, wenn Du meinst… Ihr scheint die Leute von der besagten FH offensichtlich für absolute Vollidioten zu halten. Es genügt ein einziger Anruf bei dieser Schule, um diese Geschichte auffliegen zu lassen! Übrigens: daß an den Hochschulen keine Schnarchnasen sitzen, beweist eindrucksvoll das folgende Beispiel: http://foren.jura.de/multiforum/message/49/Strafrech… (nebst der dort folgenden Artikel). Und wenn die einen Schwindel sogar bis auf die Philippinen verfolgen können… Meinst Du nicht, daß es in Deutschland wesentlich einfacher ist? Nun ja…

Zum Schluß möchte ich noch einmal kurz mit dem Strafgesetzbuch winken… Du erwähntest in dem Ausgangsposting, daß Du dazu tendierst, ihm zu raten, das gefälschte Zeugnis einzureichen (oder so ähnlich). Das ist nach § 26 StGB Anstiftung zu einer Straftat. Ich darf mal zitieren: ‚Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat‘. Im Klartext: fliegt er mit der Kiste auf, darfst Du Dich auf die gleiche Strafe freuen. Punkt.

naja gemogelt ist der falsche ausdruck finde ich. er setzt
sich ueber einen veraltetetn paragraphen hinweg aber er
taeucht nicht noten vor die er nich hat

Veraltete Paragraphen? Im Gegensatz zu Dir bin ich der Meinung, daß es schon alles seine Richtigkeit hat, zumal Lehrpläne Landessache sind…

Ciao

Tessa

1 Like

Vorsicht Feinde
Hi
ergänzend zu den rechtlichen Hinweisen vielleicht noch eine Bemerkung: Im Berufsleben macht man sich irgendwann einmal Feinde, besonders wenn man in leitende Positionen kommt. So eine „Leiche im Keller“ kann durch gezielte Recherche sehr schnell ans Licht kommen, viel schneller als man eigentlich dachte. Denn, wo liegen später mal die Zeugniskopien? Bei der Personalabteilung. Mit etwas Sachkenntnis kann dann ein firmeninterner Feind leichtes Spiel haben …
Kurz: Man wird zu einfach erpressbar. Und das ist kein guter Start ins Berufsleben.

Ciao Rossi

Finger weg!
Ich kann den anderen nur zustimmen.

Und: so ein Abschlußzeugnis reicht man immer wieder ein, sein Leben lang, bei jedem Arbeitsplatzwechsel. Will er jedes Mal wieder die Kopie für die Bewerbungsunterlagen fälschen?

Manche Arbeitgeber verlangen übrigens beglaubigte Kopien aller Zeugnisse (z.B. bei Einstellung ins Lehramt). Spätestens dann fliegt er auf.

Oder bei der bfa, auch die verlangt beglaubigte Kopien beim Erstellen der Kontenklärung für den Rentenbescheid. Lach nicht, hört sich an als sei das ja noch weit weit weg, aber es ist so.

Ein Leben lang zittern daß man auffliegt?! Das KANN es nicht wert sein.

Gruß Carolin

Hui…
Hi

  1. dein Freund sollte niemals die Fähigkeit der Uni-FH-Verwaltungen unterschätzen… bei Zweifelsfällen fragen die einfach nach und ZACK… Merke: Glaube niemals, die Verwaltung sei dümmer als Du selbst

  2. mal ne ganz dumme Frage: Wenn das Zeugnis für FH´s in Rheinland-Pfalz gilt, warum studiert er dann nicht auch da.

  3. ich weiss ja nicht, wie das an FH-s ist, aber bei uns musste man zur Anmeldung zum Vordiplom und Diplom nochmal sein Abi-Zeugniss im Original oder beglaubigter Kopie vorlegen.

  4. In wie weit die Farbkopie so gut ist, das sie nicht erkannt werden kann, lasse ich mal dahingestellt.

Fazit: 1 Jahr, um den Englischkurs nachzumachen, gegen das Risiko eines Strafverfahrens wegen Urkundenfälschung…
Im Übrigen können die Abschlüsse nachträglich aberkannt werden, wenn der Kandidat bewußt getäuscht hat. Eine Heilung (durch Bestehen der Prüfung) geht nur bei unbeabsichtigter Täuschung (sowas gibt es). Das heisst: Selbst wenn er den Abschluß besteht… kann ihm im Falle eines Falles tatsächlich sein FH-Diplom aberkannt werden (wenn es rauskommt) Und dann ist nicht nur ein Jahr für die Katz gewesen…

Dein Freund sollte sich das SEHR genau überlegen…

Gruß
Mike

Vielleicht ist dieser Fall in D nicht so bekannt. In Österreich flogen vor einigen Jahren ein paar Leute auf, die inzwischen fertig studiert hatten. Sie hatten Ihre Lateinnote gefälscht (Latein ist für viele Studien Voraussetzung). Im Nachhinein wurden sie a) erstens wegen Urkundenfälschung bestraft und b) wurde Ihnen der akademische Grad von der Universität aberkannt.

Also ich würde den Rat von Tessa jedenfalls befolgen

Oder bei der bfa, auch die verlangt beglaubigte Kopien beim
Erstellen der Kontenklärung für den Rentenbescheid. Lach
nicht, hört sich an als sei das ja noch weit weit weg, aber es
ist so.

Carolin, die Kontenklärung ist spätestens bei der ersten Ehescheidung fällig. Na Mahlzeit. Dann geht nicht nur eine Ehe zu Bruch, dann ist es womöglich im gleichen Aufwasch auch noch die berufliche Existenz.

Gruß
Wolfgang

Fähigkeit
Hallo,

die berechtigten Bedenken hinsichtlich eines Betruges wurden ausführlich erläutert.
Ich überlege, da ich mir die Antworten durchlaß, ob es nicht möglich wäre eine Art Aufnahmetest an der betreffenden FH zum machen. Das Problem selbst sehe ich nicht primär im Bereich des Betruges zur Erlangung der Hochschulreife - dies eher sekundär -, sondern vielmehr darin, daß du bzw. er sich Fähigkeiten zu bedienen gedenkt, die er tatsächlich nicht hat. Die Energie, ein Zeugnis zu fälschen, wäre doch sinnvoler darin investiert, die Fähigkeiten zu erwerben. Ich kann hier nicht die Weisheit erteilen und will das auch nicht, was ich nicht recht begreife, ist nur, man konnte bei uns an der Schule durchfallen oder nicht, lag einem das eine Fach nicht, dann konnte man mit einem anderen ausgleichen.
Dann gibts Nachprüfungen und ich kann mir nicht vorstellen, daß die betreffende FH, sich nicht davon überzeugen läßt, ein kurzfristiges Colloquium einzuberufen, um dies aufgrund einer Ausnahmereglung (ist je nach Land unterschiedlich) nochmals abzutesten, ob die Fähigkeiten nicht doch vorhanden sind, sein könnten oder aufgrund einer nachzuholenden Prüfung erworben werden könnten. Dies hängt aber sicherlich vom Einzelfall ab und ist in jedem Fall kein muß, sondern guter Wille der FH. Ob das hingegen kurz vor Studienbeginn möglich ist, halte ich hingegen für fraglich.
Aber was nützt es in dem Hörsaal zu sitzen und kein Wort von dem zu verstehen, was erzählt wird ? Dann dreht dein Kumpel dort die zweite Runde. Am Erwerb der Fähigkeiten kommt er in keinem Fall vorbei.

hallo aus berlin,
ich schreibe das NICHT in meinem namen sondern um einem guten
bekannten zu helfen:
er hat vor an einer fh zu studieren. er hat die
fachhochschulreife, allerdings ist diese nur in
rheinland-pfalz gültig (hintergund: er fiel in englisch durch)
er hat nun sein zeugnis manipuliert (den satz auf einer farbkopie mit tipex entfernt.

Wenn es auffliegt, werden alle anschließenden Diplome, da unter falschen Voraussetzungen erworben, aberkannt.
Außerdem ist es Betrug und Urkundenfälschung.

Was wolltest Du mit Deinem Posting erreichen???
Hast Du ernsthaft mit Fürsprechern gerechnet?
Denk mal d´rüber nach,

Gruß Easy

Hallo,
ich hab´die ganzen Postings zu diesem Thema jetzt seit einíger Zeit verfolgt und dir auch schon in einem anderen Brett geantwortet.
Nur langsam frage ich mich ernsthaft, wie naiv du eigentlich bist.

stimmt! danke fuer den gesetzestext, aber: wo kein klaeger da
kein richter? WIE sollte das auffliegen? da muesste jemand
sehr genau schauen um zu merken das drei worte fehlen und er
muesste einen triftigen grund haben sich das zeugnis anzusehen

Spätestend beim Abschluss des Studiums muss das ORIGINAL-Zeugnis vorliegen. Und du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass die Leute von der Uni oder FH so kurzsichtig oder dumm sin, nicht einmal eine Farbkopie von einem Original unterscheiden zu können?!

wann und warum? gibt es eine routinekontrolle? er hat ja die
einschreibung schon in der hand wer sollte dann noch an der fh
auf das zeugnis sehen?
oder meinst du spaeter mal? aber auch dann muesste jemand mit
der lupe suchen …jaja

naja gemogelt ist der falsche ausdruck finde ich. er setzt
sich ueber einen veraltetetn paragraphen hinweg aber er
taeucht nicht noten vor die er nich hat

ist doch völlig egal ob er da jetzt eine Note hinschreibt, die er nicht hat, oder etwas löscht was dort stand. Kommt doch auf´s gleiche raus. Gemogelt würde ich das ganze auch nicht nennen. Nenn es doch schlicht und einfach Betrügen!

(kopfschüttelnd)
Anne