Sturz im Supermarkt

Guten Tag!

Ich bin gestern im Supermarkt gestürzt. Mit dem Kopf auf die Fliesen,da der Boden feucht war. Es hat geregnet. Ich stand so unter Schock das ich sofort zum Arzt bin,da ich so unter Schock stand. Etwas später bin ich dann zum Supermarkt zurück um den Fall zu schildern. Sie meinte das sie nicht weiss ob sie noch was machen kann,da ich nicht sofort gekommen bin. :rage::rage::rage::rage:Mein halbes Gesicht war geschwollen und heute sehe ich aus als ob ich einen Boxkampf hatte. War nochmal beim Arzt und bekomme morgen den Bericht. Außerdem habe ich einen Bluterguss in der Schulter und ein Hämatom am Arm. Was soll ich jetzt tun? Habe 2 Emails zum Konzern geschickt,aber keine Antwort erhalten. Anwalt?,?? Danke schon mal

Zeugen ist das Zauberwort, ohne sieht´s ganz schlecht aus mit irgendwelchen Regressansprüchen gegen den Markt. Dazu kommt ja noch, dass die Feuchtigkeit nicht davon kam, dass da geputzt wurde und kein Schild da stand sonder, dass es regnete und da wird´s dann schier unmöglich sowas wie Schadensersatz durchzusetzen.
Ruf mal bei Deiner Krankenkasse an, schildere der das und frag was die davon hält. ramses90

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Leider gibt es keine Zeugen. Es war im separaten Raum wo Leergut abgegeben wird. Es war früh am Morgen. Vielleicht kam die Feuchtigkeit auch von irgendwelchen leeren Flaschen? :woman_shrugging:Ich bin außerdem krank geschrieben und sofort zum Arzt.

Und was wirfst Du nun dem Markt vor ? Muss er den Bodenbelag rund um die Uhr reinigen ?
Du sagst selbst, es hat draußen geregnet, Leerguträume haben gewöhnlich keine Fußabstreifer wie am Shop-Eingang. Kunden schleppen Nässe rein. Boden kann rutschig sein. Kommen dann noch glatte Sohlen ins Spiel…

Bei Regen muss man mit Nässe und Bodenglätte rechnen.
Und im Laden muss ggf. auch zwischendurch mal was aufgewischt werden, wenn es nötig ist. Bei Regen/Schnee oder wenn Flüssigkeiten auslaufen, klar.
Aber im Leergutraum ? Da sind Kontrollen kaum möglich bzw. zumutbar. Gereinigt wird der aber auch täglich. Man darf annehmen es geschah vor Öffnung oder am Vorabend. Und du warst früh dort, also einer der ersten Kunden dort ?

Egal, ich nehme an es geht dir um Schmerzensgeld.
Na gut, das kann man ja versuchen anzumelden. Aber da musst Du ein Verschulden/Versäumnis des Marktes nachweisen.
Anwalt wäre schon sinnvoll wenn Du das alleine durchsetzen willst.

Mir ist wirklich unverständlich wieso Du nicht sofort in den Markt hinein gegangen bis und hast den Marktleiter kontaktiert. Der hätte ja auch erste Hilfe leisten oder einen Krankenwagen rufen können.

MfG
duck313

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Ich stand unter Schock. Weisst du eigentlich wie sich das anfühlt mit dem Kopf auf Fliesen zu fallen.?

Macht Aua und blauen Fleck (bzw. bei dir Brillenhämatom). Jetzt kannst du für dein Aua versuchen etwas Schmerzensgeld einzuklagen (betragsmäßig solltest du dir davon aber nicht allzuviel erhoffen), aber dann trägst du das Prozessrisiko. Vielleicht hast du am Ende doppelt Pech, bekommst kein Schmerzensgeld und bleibst auf den Prozesskosten sitzen.

Abwägungssache.

No risk, no fun!

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Hallo,
im Bekanntenkreis hatte ich einen ähnlichen Fall ( haha… Wortwitz).
Allerdings gab es Zeugen und das gelbe Warnschild war nicht aufgestellt.
Rechtsanwalt wurde eingeschaltet. Es wurden eineinhalb Jahre lang gestritten inklusive Gericht.
Resultat: Das Schmerzensgeld fraß die Anwaltskosten auf!
Vielleicht hilft dir die Antwort bei der Lösungsfindung.
Gute Genesung,
Mao

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Wohl eher umgekehrt. :smile:

Oh stimmt. :wink:
War jedenfalls 'ne Nullnummer.

Hi,

jetzt stehst Du nicht mehr unter Schock und kannst gut einschätzen, woher die Feuchtigkeit kam, du schriebst selbst, dass es geregnet hat.
Ich weiß, wie es sich anfühlt, derb zu stürzen. Vor einem Jahr bin ich auf einer gebogenen Fussgängerbrücke (Hsa’penny Bridge, Dublin) beim runtergehen gestürzt - habe die erste Stufe verpasst und bin ungebremst mit dem Gesicht aufgeschlagen. Je einen halben Zentimeter in eine andere richtung hätte ich mehrere Zähne verloren oder mir Gesichtsknochen gebrochen. Zwei meiner Frontzähne sind heute noch leicht kälteempfindlich. Vor zwei Wochen habe ich die Höhe des gegenüberliegenden Bordsteins unterschätzt, als ich über die Straße ging. Bin gebremst aufgeschlagen, mit großer Hebelbelastung auf dem linken Unterschenkel. Das linke Knie hatte die Farben deines Auges, nur großflächiger. Dick ist das Bein immer noch,und es gibt noch eine kleine separate Schwellung da, wo das 'Knie Kontakt mit der Bordsteinkante hat. In beiden Fällen war ich direkt hinterher zu nicht viel zu gebrauchen. Voriges Jahr haben mich Passanten betreut und getröstet und den Notarzt gerufen, dieses Jahr habe ich mich an die Straßenseite gestellt und gewartet, bis es mir besser geht (oder ich kotze, vor Schmerzen. Hab ich aber nicht).
In keinem der beiden Fälle ist irgendjemand Schuld, außer generelles Pech - solche Dinge geschehen (sinngemäßes Zitat der Passanten aus Dublin)

die Franzi

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Also wie sich das hier anhört,einfach hinnehmen…hm

Das wären alles Sachen, die notfalls im rahmen einer Einzelfallprüfung vor Gericht geklärt werden müssten.
Das Stichwort für eine evtl. Verantwortung des Marktes ist die „culpa in Contrahendo“

Jupp. Manchmal fällt man, so ist das. Alles heilt wieder. Nur der Stolz braucht eventuell länger („bin ich zu blöd zum Laufen? Werde ich jetzt alt?“)

Die Franzi

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Hallo,

Du bist nicht die erste, die in einem Ladenlokal auf einer feuchten Stelle ausgerutscht ist und sich verletzt hat und natürlich wärest Du auch nicht die erste, die deswegen eine Klage anstrengt. Regelmäßig gehen die Verfahren wie folgt aus: damit, daß es in einem Supermarkt an einzelnen Stellen feucht ist oder daß in der Gemüse- und Obstabteilung Weintrauben, Rettichblätter usw. herumliegen, muß man rechnen. Sofern der Supermarkt belegen kann, daß regelmäßige Kontrollen (Abstände von 15 Minuten werden dabei als ausreichend angesehen) und natürlich auch Reinigungen durchgeführt werden, fällt so ein Sturz unter das allgemeine Lebensrisiko, d.h. dann ist man für den Sturz ganz alleine verantwortlich.

So, und nun kannst Du überlegen, ob Du einen Anwalt beauftragen willst, ein Schmerzensgeld einzufordern und - falls das Unternehmen keine Haftung sieht - das anschließend einklagen soll. Das ganze mit ungewissen Erfolgsaussichten, wie dargestellt.

Gruß
C.

Was erwartest du denn genau vom Supermarkt?
Eine Entschuldung? Dass sie eine Stolpergefahr beseitigen? (aber von der schreibst du ja gar nichts…)
Schmerzensgeld? Wenn ja, warum?
Wenn da keine besondere Stolperfalle war, und du „einfach so“ ausgerutscht bist, wer soll dann schuld sein?
Du hast eine Krankenkasse, die deine Behandlungskosten bezahlt, bist offensichtlich Angestellte, hast also keinen Verdienstausfall, wahrscheinlich keine bleibenden Schäden.
Was hindert dich, das Geschehene einfach als Unfall anzusehen, und, nach Abheilung des Blutergusses, zu vergessen?

Für die Fragestellerin mag und kann ich nicht sprechen, aber so ganz allgemein ist es eine m.E. gut zu beobachtende Entwicklung, daß die Leute immer weniger bereit sind, den Umstand hinzunehmen, daß für manche Dinge einfach mal niemand (anderes) oder man sogar selbst verantwortlich ist. Vor ein paar Jahren ist eine Frau mal mit Stöckelschuhen in einer Schmutzfangmatte hängen geblieben und hat wegen des nachfolgenden Sturzes allen ernstes das zugehörige Theater verklagt. Oder die Leute, die bei offensichtlichem Schneewetter auf einem Supermarktparkplatz nicht die geräumten Wege beschreiten, sondern quer rüber gehen, sich dabei die Haxen brechen und dann den Supermarkt verklagen.

Im Zusammenhang mit Stürzen frage ich mich auch so ganz allgemein, was die Leute eigentlich zu Hause machen - insbesondere die Leute mit Kindern. Fallen die die ganze Zeit über Kuscheltiere, Legobauwerke und Klamotten oder schauen die dann doch zur Sicherheit ab und an auch mal nach unten?

Im Supermarkt weiß man doch auch, daß da Paletten auf dem Boden rumstehen, Dackel in der Gegend rumsitzen und wo das ganze Zeug bleibt, das den Leuten aus der Hand fällt, muß man sich doch eigentlich auch denken können. Und daß es bei Regenwetter auch mal irgendwo naß sein kann, kann man sich eigentlich auch vorstellen.

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Gute Besserung.
Anwalt ist gute Idee.

:thinking::roll_eyes:…gut gemeint, aber leider am Thema vorbei.
Ebenfalls Gute Besserung!
Mao

wie es zu wirklich überraschenden Verletzungsmustern kommt.

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Zum ersten: ja, da kann ich mich anschließen.
Zum zweiten: ohne eine Begründung hilfst du der UP überhaupt nicht.

Grüße
Dirk