StVO für Fussgänger

Hallo,

nach der StVO und §25 muss ein Fussgänger auf einer Straße, außerhalb von Ortschaften, links gehen, wenn kein Bürgersteig o.ä. vorhanden ist.

Was erwartet einen Fußgänger, wenn er auf der rechten Seite läuft?
Anzeige? Bußgeld? gar nichts?

lg kitty

hi,

verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften am linken Fahrbahn gelaufen 5 €

warum links und rechts offenbar beliebig getauscht wird… keine Ahnung.

grüße
lipi

Hi.

Laut Bußgeldkatalog (TBNR 125106) ist das eine Ordnungswidrigkeit und kostet 5 Euro.

Moin

den Fußgänger erwartet der Tod durch den Aufprall auf ein sehr schnell fahrendes Kraftfahrzeug.
Wie man in dem Zusammenhang sein Handeln an einer eventuellen Strafverfolgung orientieren kann wird mir wohl ewig ein Rätsel bleiben.

VG
J~

Hat sie doch garnicht gemacht. Frage war was es kostet und nicht mehr.

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Moin @littlepinguin und @valdez65

seid ihr eben so nett und zitiert mal die Ursprungsfrage welche euch angezeigt wird? Bei mir steht da folgendes:
„Was erwartet einen Fußgänger, wenn er auf der rechten Seite läuft?
Anzeige?“

Die Frage war also nach dem was einen Fußgänger erwartet, die habe ich beantwortet, und welche rechtlichen Folgen das Fehlverhalten haben kann und über den Sinn dieser Frage habe ich mich bereits geäußert.

Was läuft denn bei euch beiden falsch? Oder seid ihr einfach so aus Prinzip dagegen weil euch langweilig ist?

VG
J~

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hi,

vermutlich nicht viel mehr, als bei dir.

ich bin generell und ausdrücklich gegen den Aufprall auf ein schnell fahrendes Fahrzeug.
Im übrigen unabhängig der Straßenseite.

grüße
lipi

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Ja klar, aber ob sie es machen will ist reine Spekulation. Ich entnehme der Frage nur was dieses Verhalten rechtlich für Folgen hat, nicht das es umgesetzt werden soll.

Wo gegen denn? Du meinst auf der falschen Seite laufen? Ja, in der Tat, dagegen bin ich und der Kollege offensichtlich auch.

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Der Tod durch Überfahren. Mehr nicht. Und mit Glück ist auch nur ein Bein ab.

:smile:

Hallo einem Fußgänger passiert nichts wenn er auf der verkehrten Seite läuft . Es sei denn er wird umgefahren und dann ist sowieso der Autofahrer wieder mal Schuld.

Das ist ja letztendlich nicht eine Frage der Kosten bei Verstoß. Sondern eher eine Frage der Sinnhaftigkeit. In einer unüberschaubaren Linkskurve links zu gehen, ist bei Rechtsverkehr einfach nur dumm.
Genauso dumm wie die zitierte Regelung.
Die geht von überschaubaren Straßenverläufen in der Ebene ohne Kurven ohne Bewuchs an beiden Seiten oder ähnlichen Behinderungen einer platten Sichtweise aus. Ich bin notorische Fußgängerin. Notfalls auch auf Straßen ohne Fußweg. Dabei interessiert mich nie die evtl. " Strafe" , sondern ausschließlich meine Ssicherheit.
Ich gehe also auf der Seite, auf der mich entgegenkommende Fahrzeuge am frühesten sehen kömnen…
Oder war die Frage nicht ganz praktisch gemeint sondern eher leicht stänkernd?
Vielleicht von nörgelaffinem Menschen oder jemandem, der eine Ausrede sucht?
LG
Amokoma1

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Ich gebe dir recht, aber sowas von…, keine Frage. Was mir aber nicht einleuchtet, ist warum man bei einer Frage nach strafrechtlichen Kosequenzen gleich unterstellen muss, das dieses Fehlverhalten auch umgesetzt werden soll.
Jetzt frage ich mal nach den strafrechtlichen Folgen eines Mordes. Unterstellst du mir dann auch, das ich eben diesen plane?

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Moin,

Ersteres halte ich schon mal für den richtigen Ansatz :slight_smile:
Bei Letzterem ist die Intention der gesetzlichen Regelung aber IMHO eine andere. Zum einen siehst du als Fußgänger dann die Gefahr gerade aus von vorne auf dich zukommen und notfalls kannst du evtl noch zur Seite springen. Außerdem ist der Kraftfahrer mit dir „Aug in Aug“, es besteht also zumindest die Chance, dass ihr noch kurz nonverbal miteinander kommunizieren könnt. Zum Beispiel könnte der Fahrer noch erkennen, dass du ihn siehst. Vielleicht reicht die Zeit noch um zu sehen, dass du bei klaren Verstand bist und er gefahrlos an dir vorbei fahren kann. Blickt er in total besoffenes Gesicht mag dagegen eine starke Bremsung gerechtfertigt sein. Diese birgt aber die Gefahr eines Unfalls von hinten weswegen man sowas nicht ohne Grund macht und auch nicht machen darf.

VG
J~

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Also ehrlich, ich achte eigentlich deine Beiträge, aber das hier:

ist schlicht lächerlich. Ob der Fußgänger getrunken hat erkennt der schnelle Fahrer am Gesicht und handelt dann anders als bei einer nüchternen Person? Geht’s eigentlich noch?
Weiterhin: Was diese Einlassung mit der Frage zu tun?

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Moin,

das lustige ist ja, dass man diesen jammernden Unterton ("…mal wieder…") von Kraftfahrern öfters hört. Lustig deshalb, weil sie ja die einzigen Verkehrsteilnehmer sind die ihre besondere Befähigung zur Teilnahme am Strassenverkehr und ihre besondere Kenntnis der Rechtslage durch ihre Führerscheinprüfung nachweisen mussten.

Ja, der Autofahrer ist „mal wieder“ Schuld wenn er einen Fußgänger verletzt oder gar tötet weil er die URSACHE für diese Folge selbst dann war, wenn er sich eben NICHT unrechtmäßig verhalten hat. Wäre der Autofahrer nämlich gelaufen, hätte ein Fahrrad, ein Pferd oder einen Esel benutzt, so wie man es Jahrhundert- oder gar Jahrtausende lang gemacht hat, wären die Folgen für den (anderen) Fußgänger nämlich deutlich harmloser.
Lies mal was zum Thema Gefährdungshaftung, zB hier:

„Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr“

" (Es) kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an. "

Mir ist schon klar, dass dieser Umstand den wenigsten Kraftfahrern bekannt ist und viele der sich sowieso immer unrecht behandelten Leute das innere Schmerzen bereitet nicht immer und überall alles zu dürfen. Steht aber trotzdem so im Gesetz drin :smile:

VG
J~

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Moin,

danke :smile:

Blickt er in total besoffenes Gesicht mag dagegen eine starke Bremsung gerechtfertigt sein.

ist schlicht lächerlich. Ob der Fußgänger getrunken hat erkennt der schnelle Fahrer am Gesicht und handelt dann anders als bei einer nüchternen Person?

Das war natürlich etwas plakativ und verkürzt dargestellt, da hast du schon recht :wink: . Aber ich denke schon, dass auch die kurze Zeit die einem Fahrer zwischen sehen, erkennen und handeln bleibt wenigstens einen Hauch besser genutzt werden kann wenn man die auftauchende Person von vorne sieht. Das ist das, was ich ausdrücken wollte.

Geht’s eigentlich noch?Weiterhin: Was diese Einlassung mit der Frage zu tun?

Welche Frage? Du weißt ja, ohne Baumstruktur ist der Zusammenhang meist schwer erkennbar. Meine Antwort war die Antwort auf @Amokoma1 s Aussage, dass sie immer da ginge, wo sie am besten gesehen werden kann (was natürlich auch von hinten sein kann). Ich halte das nicht für sinnvoll, aus den oben genannten Gründen.

VG
J~

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Stimmt. Dann lass uns friedlich schlafen gehen und Freunde bleiben. :wink:

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haha, OK! :smile:
hi5!

VG
J~

Wenn die Autos da so schnell fahren und so wenig gucken, dass man sich bei entgegenkommenden Autos jeweils nur durch Sprünge in die Böschung retten kann, hilft es einem unter Umständen auch nicht so viel, wenn man auf der linken Seite geht.
Oder wird man als entgegenkommender Fußgänger besser gesehen als ein in die gleiche Richtung laufender?

Zur Fragestellung:
Unter www.bussgeldkatalog.org finde ich folgenden Satz:

verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften am linken Fahrbahn gelaufen 5 €

:smirk:

Beim Bußgeldkatalog.de finde ich es immerhin so formuliert:

außerorts nicht am linken Fahrbahnrand gelaufen - 5.-

Ich glaube aber nicht, dass diese 5 Euro schon jemals kassiert wurden.

Hallo Mitleser und vor allem Schreiber :wink:

ich poste hier im Rechtsforum und nicht unter Psychologie, wo ich womöglich tatsächlich die Info bräuchte, dass man überfahren werden kann :wink:

Mannomann- was geht bei euch ab (Sonntags-Koller??) wenn sich über diese Frage dermaßen ausgelassen werden muss?!

Immerhin- EINER- hat verstanden, was ich wollte…das lässt mich hoffen :grin:

Tatsächlich ist es sehr schade, dass es nicht darum geht, einem Fragesteller zu antworten sondern es als Plattform für Egopolitur zu nutzen.
Empathisch, unterstützend oder schön- ist auf jeden Fall was anderes!

lieben Gruß
kitty