Hallo!
Ich bin zwar seit 4 Jahren nicht mehr als Tagesmutter tätig, in Hamburg war es aber damals so, dass man mit 15 Stunden „Ausbildung“ als Tagesmutter tätig sein durfte. Das Jugendamt hat einen dann auch in deren Liste der Tagesmütter im entsprechenden Bezirk geführt. Somit durfte man Kinder betreuen, deren Eltern hierfür jedoch selbst aufkommen mussten.
Fügte man dieser „Ausbildung“ einen weiteren Block von 30 Stunden hinzu, wurde man nicht nur vom Jugendamt gelistet, sondern die Betreuung der Tageskinder wurde auch vom Jugendamt gefördert, was die Eltern natürlich entlastete.
In dem Zusammenhang kann ich mir vorstellen, dass eine Zubuchung von Stunden kein Problem darstellt, die Eltern diese ggf. aber selbst, also ohne Anteil vom Jugendamt, zahlen müssen.
Andererseits gewähren doch aber Ämter den Eltern die Tagesbetreuung entsprechend der benötigten Stunden. Also: 8 Std. Arbeit täglich, 1 Std. Fahrtweg = 9 Stunden bewilligt.
Hat das deine Frage in etwa beantwortet?
Viele Grüße
Bea