Tagesmutter - Ist Stunden über Verfügung

… zubuchen legal?

Moin Allerseits. Hat jemand Ahnung ob bei einer Tagesmutter in Meckenburg-Vorpommern über die vom Jugendamt verfügte Kinderbetreuung weitere Zeit zugebucht werden kann, ich meine natürlich legal mit Versicherung und verstuert… Kann das überhaupt legal vereinbart werden oder ist das kategorisch ausgeschlossen, da die Belegung durch das Jugendamt erfolgt oder aus welchen Gründen auch immer. Wenn jemand über Informationen verfügt, würde ich mich freuen. Vielen Dank

Hallo MarWi mit Tagesmüttern können immer intern Betreuungszeiten über die regulär (regelmäßig) vereinbarten zugebucht werden, wenn beide das wollen. Im Falle der Übernahme der (Teil-) kosten durch das Jugendamt muss mit diesem diese Mehrbetreuung vorher abgesegnet werden.
In der Praxis kann man das auch so machen, dass die Tagesmutter diese Mehrstunden im Stundenkonto anschreibt und dann mal einen Tag mehr Urlaub macht, wenn sie das möchte.
Ist die Frage beantwortet oder möchten Sie das genaue Problem noch ein bisschen ausführlicher beschreiben?
Grüße Sally

Hallo.

Die Kindertagespflegeperson ist eine selbstständig/freiberuflich tätige Person und kann natürlich zusätzlich zu den durch das Jugendamt vermittelten Plätzen weitere Betreuungsverträge (stundenweise) abschließen.

Zu beachten sind die Landesvorschriften zur (maximalen) Belegung. (Stichwort: Großkindertagespflege).

Zusätzliche Zeiten können im Einvernehmen beider Parteien (Eltern,Tageseltern) immer zugebucht werden. Allerdings werden i.d.R. die hälftigen Sozialabgaben für diese Stunden nicht vom JA übernommen.

… zubuchen legal?

Hallo MarWi,

es kommt auf mehrere Faktoren an, denke ich. Ich kann nur meine Erfahrung aus Berlin berichten, aber es sollte sich auch auf Mecklenburg Vorpommern übertragen lassen. Falls Du einen Betreuungsumfang über die vom Jugendamt zugewiesenen 7-9 Stunden brauchst (Wegen Schichtdiensten oder Wochenendarbeiten, etc) kannst du dies auch mit dem Jugendamt besprechen und beantragen. Ich selbst habe als Tagesmutter in Berlin-Neukölln gearbeitet und ein Kind betreut, deren Mutter einen Stundensatz mehr als 9 Stunden pro Tag vom JA bewilligt bekommen hat. Sie musste hier natürlich Schichtdienste und Wochenendarbeiten nachweisen, etc. Das schwierige hier ist allerdings eine Tagesmutter zu finden, die genau dieses auch mitmacht. Ich war zu der Zeit noch Studentin und konnte es Stundentechnisch gewährleisten. Aber ich kenne niemanden außer mir, der dies so gemacht hat. Aber wie gesagt es ist möglich gewesen.

Anders ist es natürlich, wenn du nur einen geringen Stundenumfang vom JA bewilligt bekommen hast. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn einer der beiden Kindeseltern Zuhause ist oder nur halbtags beschäftigt. Gut ist hier auch ein Studium oder Zusatzausbildung vorzuweisen, das zählt alles mit und bringt mehr bewilligten Betreuungsumfang.
Ansonsten denke ich, dass man es wahrscheinlich mit der Tagesmutter absprechen sollte. Für ein bestimmtes Entgeld wird sie die Kinder sicher auch nach dem Betreuungsumfang beaufsichtigen und dies wäre sicherlich versicherungstechnisch auch kein Problem. Man müsste natürlich mit Ihr einen Vertrag abschließen über die zusätzlich vereinbarten Stunden außerhalb des vom JA bewilligten Betreuungsumfangs.
Legal ist das übrigens auf jeden Fall. Letztendlich sind die Tagesmütter alle selbstständig Tätige und müssen auch Ihre Gelder versteuern, etc…
Man kann dann den mit der Tagesmutter zusätzlich vereinbarten Betreuungsumfang auf jeden Fall auch als Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Denn das kann man mit Babysitterkosten ja auch.

Also ich hoffe das hat erstmal weitergeholfen.
Viel Glück und viel Spaß
Zusie

Sorry, keine Ahnung

Hallo!

Ich bin zwar seit 4 Jahren nicht mehr als Tagesmutter tätig, in Hamburg war es aber damals so, dass man mit 15 Stunden „Ausbildung“ als Tagesmutter tätig sein durfte. Das Jugendamt hat einen dann auch in deren Liste der Tagesmütter im entsprechenden Bezirk geführt. Somit durfte man Kinder betreuen, deren Eltern hierfür jedoch selbst aufkommen mussten.

Fügte man dieser „Ausbildung“ einen weiteren Block von 30 Stunden hinzu, wurde man nicht nur vom Jugendamt gelistet, sondern die Betreuung der Tageskinder wurde auch vom Jugendamt gefördert, was die Eltern natürlich entlastete.

In dem Zusammenhang kann ich mir vorstellen, dass eine Zubuchung von Stunden kein Problem darstellt, die Eltern diese ggf. aber selbst, also ohne Anteil vom Jugendamt, zahlen müssen.

Andererseits gewähren doch aber Ämter den Eltern die Tagesbetreuung entsprechend der benötigten Stunden. Also: 8 Std. Arbeit täglich, 1 Std. Fahrtweg = 9 Stunden bewilligt.

Hat das deine Frage in etwa beantwortet?

Viele Grüße

Bea

Ich würde einfach beim Jugendamt nachfragen,dann bist Du auf der sicheren Seite.

Moin,Moin
ich kann leider nicht helfen.
MfG Peter Reglin

Hallo,
wie die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern aussieht, bin ich überfragt, da ich aus NRW komme. Meine Vermutung ist aber, da Tagespflege ja flexibel sein soll, dass eine „Zubuchung“ von Betreuungsstunden generell möglich ist. Es kann aber sein, dass diese Stunden von einem selbst gezahlt werden müssen und nicht vom Jugendamt übernommen werden.
Ansonsten mit ich ratlos.
Schöne Grüße

Hallo,

Ich komme aus Niedersachsen und weiß über die Gegebenheiten dort nicht Bescheid.
Aber wenn die Tagesmutter selbständig ist und nicht beim Jugendamt angestellt, dann sollte sie schon private weitere Stunden vereinbaren können.
Diese am Besten per Vertrag, Rechnung und mit Kontoüberweisung vereinbaren, beim Finanzamt mit angeben, dann sollte es keine Probleme geben.

LG,

Hallo!
In Mecklenburg-Vorpommern kenne ich mich natürlich nicht so wirklich aus, aber warum sollte es nicht möglich sein, dass man zusätzliche Zeit dazu bekommt. Vermutlich machen doch auch dort die Tagespflege-personen mit den Eltern letztendlich noch ihre eigenen privaten Verträge, oder ist das so anders dort als hier in Niedersachsen? Es kann doch wohl nicht sein, dass man dort als TPP beim JA angestellt ist, oder? Glaube ich nicht…

Vielen Dank für die Antwort. Da hier alle davon ausgehen, dass das o.k. ist, wird das dann wohl so sein, wenn die Tagesmutter das anbietet. Rechnung und Vertrag ist natürlich klar. Soll bei mir ja dann auch abgesetzt werden.

Vielen Dank für die Antwort. Da hier alle davon ausgehen, dass das o.k. ist, wird das dann wohl so sein, wenn die Tagesmutter das anbietet. Rechnung und Vertrag ist natürlich klar. Soll bei mir ja dann auch abgesetzt werden…

Vielen Dank für die Antwort. Da hier alle davon ausgehen, dass das o.k. ist, wird das dann wohl so sein, wenn die Tagesmutter das anbietet. Rechnung und Vertrag ist natürlich klar. Soll bei mir ja dann auch abgesetzt werden…

Vielen Dank für die Antwort. Da hier alle davon ausgehen, dass das o.k. ist, wird das dann wohl so sein, wenn die Tagesmutter das anbietet. Rechnung und Vertrag ist natürlich klar. Soll bei mir ja dann auch abgesetzt werden…

Vielen Dank für die Antwort. Da hier alle davon ausgehen, dass das o.k. ist, wird das dann wohl so sein, wenn die Tagesmutter das anbietet. Rechnung und Vertrag ist natürlich klar. Soll bei mir ja dann auch abgesetzt werden…

Hast recht!

Ich würde einfach beim Jugendamt nachfragen,dann bist Du auf
der sicheren Seite.

Vielen Dank für die Antwort. Da hier alle davon ausgehen, dass das o.k. ist, wird das dann wohl so sein, wenn die Tagesmutter das anbietet. Rechnung und Vertrag ist natürlich klar. Soll bei mir ja dann auch abgesetzt werden.
Hallo,
wie die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern aussieht, bin ich
überfragt, da ich aus NRW komme. Meine Vermutung ist aber, da
Tagespflege ja flexibel sein soll, dass eine „Zubuchung“ von
Betreuungsstunden generell möglich ist. Es kann aber sein,
dass diese Stunden von einem selbst gezahlt werden müssen und
nicht vom Jugendamt übernommen werden.
Ansonsten mit ich ratlos.
Schöne Grüße

Vielen Dank für die Antwort. Da hier alle davon ausgehen, dass das o.k. ist, wird das dann wohl so sein, wenn die Tagesmutter das anbietet. Rechnung und Vertrag ist natürlich klar. Soll bei mir ja dann auch abgesetzt werden…