Hallo Gerrit!
Ob das Arbeitsamt Ihnen vorschreiben darf, eine Tagesmutter zu nehmen, weiß ich leider nicht. Allerdings kann ich mir das kaum vorstellen!
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es dem Arbeitsamt darum, keine Rücksicht auf Ihre Tochter nehmen zu müssen, was Ihre künftige Arbeitszeit angeht!
Ich persönlich würde mich auf diesen Deal nicht einlassen, da dies Ihrem künftigen Arbeitgeber für wechselnde Arbeitszeiten, Überstunden etc. Tür und Tor öffnet und Sie aus dieser Zwickmühle nicht mehr heraus kommen!
Außerdem ist Ihre Tochter kein Gegenstand den man einfach irgendwo abstellt und erst wieder hervor holt, wenn man gerade Zeit und Lust hat. Das muss auch die Arbeitsagentur einsehen.
An Ihrer Stelle würde ich mich zuerst mit dem Jugendamt beraten! Die sind dort sehr kompetent und hilfsbereit! Sie haben auch den rechtlichen Durchblick und können gegebenfalls für Sie Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen und dieser erklären, dass es für Ihre Tochter sehr wichtig ist, dass Sie Ihre Tochter von der Kita abholen und auch dementsprechend Zeit mit ihr verbringen.
Nehmen Sie das Jugendamt mit ins Boot.
Soll sich die Arbeitsagentur bei der Jobvermittlung eben etwas anstrengen. Dann findet sich mit Sicherheit auch eine Arbeit während Ihre Tochter in der Kita ist.
Sollte sich dies dennoch schwierig gestalten, so wäre es für Sie eine Überlegung wert, für ihre Tochter statt der Kita gleich eine Tagesmutter zu suchen. Diese kann in der Regel tatsächlich flexibler und familärer betreuen, was gelegentliche Überstunden oder Arbeitszeitverschiebungen möglich machen würde.
Im Sinne Ihrer Tochter würde ich jedoch möglichst nicht beide Betreuungsarten kombinieren.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiter helfen!
Mit freundlichen Grüßen und alles Gute
Silke Grün