viele private Parkhäuser verlangen bei Verlust des Ausfahrtickets als Parkentgelt pauschal den Tageshöchstsatz. Wenn ich mir § 309 Nr. 5 BGB so ansehe, müsste dann das Parkhaus im Streitfall nachweisen, dass im Schnitt dieser Tagessatz bei den Kunden erzielt wird?
viele private Parkhäuser verlangen bei Verlust des
Ausfahrtickets als Parkentgelt pauschal den Tageshöchstsatz.
Wenn ich mir § 309 Nr. 5 BGB so ansehe, müsste dann das
Parkhaus im Streitfall nachweisen, dass im Schnitt dieser
Tagessatz bei den Kunden erzielt wird?
Hat sich jemand schon einmal damit beschäftigt?
ja, in den letzten fünf Minuten.
Zwei Überlegungen ins Unreine formuliert:
Ich bin mir gar nicht mal sicher, ob es sich bei dieser Regelung, die normalerweise mit auf dem Preisaushang steht, um eine allgemeine Geschäftsbedingung gem. BGB handelt. Der Preisaushang stellt dabei m.E. nur eine invitation ad offerendum dar, die man durch Einfahrt in das Parkaus konkludent annimmt.
Da es ohne Parkschein nicht möglich ist, die Parkdauer in irgendeiner Form nachzuweisen, beträgt die denkbare Höchstdauer nicht ein Tag, sondern ist praktisch unbegrenzt. Aus der Berechnung des Tageshöchstsatzes ergibt sich nicht zwangsläufig eine Schlechterstellung des Parkers.
viele private Parkhäuser verlangen bei Verlust des
Ausfahrtickets als Parkentgelt pauschal den Tageshöchstsatz.
Mit dem Tageshöchstsatz ist man ja oft noch gut bedient. Ich kenne Parkhäuser, die da nochmal 20 Euro obendrauf klatschen.
Wenn ich mir § 309 Nr. 5 BGB so ansehe, müsste dann das
Parkhaus im Streitfall nachweisen, dass im Schnitt dieser
Tagessatz bei den Kunden erzielt wird?
Wie soll das denn gehen? Da ja nicht ausnahmslos jeder Kunde so lange im Parkhaus parkt, daß er den Tageshöchstsatz zahlt, MUSS der Durchschnitt unter demselben liegen.
Die Parkkosten für mehrere Parktage müssten ja auch auf 1 Tageshöchstsatz gedeckelt sein, denn sonst muss man ja nur das Ticket verlieren und gut ist.
Hat sich jemand schon einmal damit beschäftigt?
Ich hab mir kürzlich was anderes überlegt:
gesetzt den Fall, man hat das Ticket verloren. Man leihe sich ein anderes Auto (Freund/in, Geschwister…), und fahre nachts um 1 (wenn sonst nichts mehr los ist) in die Parkhauseinfahrt. Ziehe ein Ticket, fahre dann aber rückwärts aus der Einfahrt raus.
Mit dem Ticket geht man strax zum Kassenautomaten, zahlt, und fährt sein eigenes Auto raus.
viele private Parkhäuser verlangen bei Verlust des
Ausfahrtickets als Parkentgelt pauschal den Tageshöchstsatz.
Wenn ich mir § 309 Nr. 5 BGB so ansehe, müsste dann das
Parkhaus im Streitfall nachweisen, dass im Schnitt dieser
Tagessatz bei den Kunden erzielt wird?
Theoretisch ja. Man geht ja vom branchentypischen Durchschnittsgewinn aus. Natürlich ist das praktisch niemals der Tagessatz.
Hat sich jemand schon einmal damit beschäftigt?
Ist ein klassischer AT-Fall. Ich bin mir sicher, daß es dazu auch Entscheidungen gibt, konnte diese aber auf die Schnelle nicht finden.
P.S.: Wer hätte gedacht, daß der zweite Moderator hier wirklich existiert…
Ich hab mir kürzlich was anderes überlegt:
gesetzt den Fall, man hat das Ticket verloren. Man leihe sich
ein anderes Auto (Freund/in, Geschwister…), und fahre nachts
um 1 (wenn sonst nichts mehr los ist) in die Parkhauseinfahrt.
Ziehe ein Ticket, fahre dann aber rückwärts aus der Einfahrt
raus.
Mit dem Ticket geht man strax zum Kassenautomaten, zahlt, und
fährt sein eigenes Auto raus.
Würde das technisch gesehen funzen?
Technisch wohl schon… Aber da die meisten Parkhäuser vidoeüberwacht sind wird es möglicherweise auf eine Betrugsanzeige hinauslaufen… Nicht ratsam die Idee
hallo, die videoüberwachung ist ein guter einwand; auch wenn die idee an sich verkockend erscheint…; ich denke auch, dass das betrug wäre. aber ist die parkhausüberwachung denn so streng, bzw wird so genau ausgewertet? (denn im zweifelsfall müssten die nr-schilder und videobänder verglichen werden - ob nun manuell oder pc-gesteuert) oder ist die über wachung so konsequent und lückenlos, weil die nutzer hier nicht die ersten sind, die die idee hatten…?
viele grüße
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Ich bin mir gar nicht mal sicher, ob es sich bei dieser
Regelung, die normalerweise mit auf dem Preisaushang steht, um
eine allgemeine Geschäftsbedingung gem. BGB handelt.
Aber hallo, klar doch.
Der
Preisaushang stellt dabei m.E. nur eine invitation ad
offerendum dar, die man durch Einfahrt in das Parkaus
konkludent annimmt.
Aber das hat doch mit der Frage von AGB nichts zu tun. AGB sind ja die für eine Vielzahl von Veträgen (vor)formulierten Klauseln…
also, bei uns ist das so… bei verlorenem Ticket wird der Preis für einen Tag genommen.
Ich habe leider tatsächlich mal mein Ticket verloren. Praktisch war das dann so, dass ich von morgens, wann die halt aufmachen, bis zu dem Zeitpunkt, wo ich in der Verwaltung stand und mein Missgeschick berichtete, bezahlen musste. Das war dann ein Ticket für 4 Stunden ca. sogesehen bin ich mit nem blauen Auge davon gekommen. Aber ich hatte es tatsächlich verloren. Auch nicht in meiner Handtasche verkramt, denn es ist nie wieder aufgetaucht.
Parkhaus im Streitfall nachweisen, dass im Schnitt dieser
Tagessatz bei den Kunden erzielt wird?
Also bei uns ist das nicht der Schnitt, den ein Kunde zahlt… Sondern der Ticket-Preis für einen kompletten Tag, und das kann ganz schön teuer sein.
Ich hab mir kürzlich was anderes überlegt:
gesetzt den Fall, man hat das Ticket verloren. Man leihe sich
ein anderes Auto (Freund/in, Geschwister…), und fahre nachts
um 1 (wenn sonst nichts mehr los ist) in die Parkhauseinfahrt.
Ziehe ein Ticket, fahre dann aber rückwärts aus der Einfahrt
raus.
Wieso mit dem Auto ranfahren? Also, man muss doch eh einen Knopf drücken, zumindest bei uns, dann kommt ein Ticket raus und die Schranke öffnet sich, das müsste ja auch als Fussgänger gehen. Dunkel bekleidet, Sonnenbrille und Kapuze… dann kann einem auch die Viedoüberwachung nichts anhaben… aber aufpassen, nicht dass Du dann verhaftet wirst
Ehrlich gesagt, wegen der paar Euro (und sogesehen ist es zwar ärgerlich und schon teuer) aber wegen sowas, mach ich mir die Hände gewiss nicht schmutzig. Und… mir ist das bisher einmal im Leben passiert, ein Ticket verliert man ja nicht jedesmal.
Grüße
Sarah
Mit dem Ticket geht man strax zum Kassenautomaten, zahlt, und
fährt sein eigenes Auto raus.
Ich wage dieser technischen Möglichkeit zumindest bei Parkhäusern neueren Datums - und damit meine ich die der letzten mindestens 15 Jahre - zu widersprechen.
In allen Parkhäusern die ich kenne, muss man zwar auf einen Knopf drücken, die Funktion ist allerdings erst möglich wenn ein gewisses Mindestgewicht auf den Drucksensoren in der Bodenplatte davor steht.
Mann kennt das Prinzip ja auch bei Bedarfsgesteuerten Ampeln.
Aus einem Selbstversuch meiner Jugendzeit, kann ich euch sagen, dass mein Gewicht nicht ausgereicht hat.
ich hab das noch nie ausprobiert und würde das auch gar nicht machen… aber wenn… wie wär´s die ganze family incl. aller Freunde und Bekannten mitzunehmen und dann rhytmisch vor dem automaten rumzuraven wäre doch mal ein event
findet
Sarah
Mann kennt das Prinzip ja auch bei Bedarfsgesteuerten Ampeln.
Na, die sprechen aber auf mich + mein Fahrrad an *schwör, das funktioniert
Ich bin mir gar nicht mal sicher, ob es sich bei dieser
Regelung, die normalerweise mit auf dem Preisaushang steht, um
eine allgemeine Geschäftsbedingung gem. BGB handelt.
Aber hallo, klar doch.
Hm, dann wird auch der Preisaushang bei McDonalds zu AGB, nur weil er da rumhängt? Das kann es ja wohl nicht sein.
Der
Preisaushang stellt dabei m.E. nur eine invitation ad
offerendum dar, die man durch Einfahrt in das Parkaus
konkludent annimmt.
Aber das hat doch mit der Frage von AGB nichts zu tun. AGB
sind ja die für eine Vielzahl von Veträgen (vor)formulierten
Klauseln…
Mann kennt das Prinzip ja auch bei Bedarfsgesteuerten Ampeln.
Bedarfsampeln haben eine sog. Induktionsschleife im Boden, die reagiert auf die Veränderung der magnetischen Eigenschaften, weil Stahl stat Luft über ihr schwebt.
Wenn das bei Parkhäusern genauso ist, dann helfen alle Menschen der Welt nicht, weil das Eisen im Körper chemisch so gebunden ist, dass es nicht ferromagnetisch ist.
P.S.: Wer hätte gedacht, daß der zweite Moderator hier
wirklich existiert…
Hey Joker,
zum Weltjugendtag in Köln passend: Der MOD ist wie Gott, auch wenn man ihn nicht sieht, ist er doch da und sieht alles. Und statuiert heimlich, still und leise an den Sündern ein Exempel. Plötzlich sind sie nicht mehr da. Oder hat sich noch niemand gefragt, wo Jakob Opgen geblieben ist?
Oh, doch, jetzt wo du es sagst! Wo isser denn? Gab doch immer ordentlich Pfeffer an die Suppe, wenn er auftauchte! Hab mich nie getraut was zu sagen, damit ich nicht Zielscheibe werde.
Zack, Rübe ab?
Gruß
Nita
die übrigens auch schon mal so ein „teures“ Parkhausticket kaufen musste, für zwei Stunden Parken! Aber das Kärtchen war halt weg.
Eine wahre Begebenheit, zwar etwas off toppic…
aber trotzdem Interessant.
Als ich damals noch in Luxemburg in einem 5 Sterne Hotel arbeitete, fiel unserem Direktor auf, daß seit mehreren Wochen ein Ferrari auf dem Platz neben ihm parkte, ohne bewegt worden zu sein.
Er veranlaßte, daß ein „Pöller“ vor dem Wagen angebracht wurde, für den man einen Spezialschlüssel brauchte, da er Angst hatte, der Ferrarist könne sich ein Tagesticket holen und dann rausfahren.
Zwei Tage später stand der Fahrer am Empfang und fing an rumzutoben, was uns denn einfiel, dies sei ja unerhört…
Als ihm erklärt wurde, daß das in solchen Fällen so üblich sei, und es sich um ein PRIVATES PARKAUS für Hotelgäste handle, er aber gerne die Polizei rufen könne, wenn er damit ein Problem habe, wurde er ganz brav und zahlte ohne mit der Wimper zu zucken die geforderten 34.000 Luxemburger Franken, was in etwa 1700 DM waren.
Wie sich später herausstellte war der Ferrari gestohlen.
Aber, um noch offtopicerer zu werden: Wie kommt denn ein Pfälzer dazu, sich über die Herkunft anderer Leute lustig zu machen? Größer kann das Glashaus doch kaum sein…
Aber, um noch offtopicerer zu werden: Wie kommt denn ein
Pfälzer dazu, sich über die Herkunft anderer Leute lustig zu
machen? Größer kann das Glashaus doch kaum sein…
Auch Pfaelzer freuen sich, wenn es noch etwas unter
ihnen gibt.
Gruesse
Elke
Nicht-Pfaelzer, aber mit einem verheiratet