Was passiert wenn man auf eine Tankstelle für 25,0€ tankt, reingeht ,mit Karte bezahlt, nehmt noch Kaffe und Brötchen ,sagt Zapfen Nr.3. gebt EC-Karte und wegfährt.
2 Wochen Später kommt ein Brief von Anwalt dass, mann die 25,0 € nicht bezahlt hat ( laut Kontoauszug und Quittung sind nur 2,2 abgebucht für Brötchen und Kaffee). Die Verkäuferin hat den Kraftstoff nicht mehr dazu gerechnet.
Muß mann dafür jetz extra 50,0€ zahlen, für bearbeitungs Gebühr.
Ist das vielleicht Absicht so ,mit Kunden die Rechnung nicht kontrolieren umzugehen.
hi,
nun ja, ich würde das pferd mal von hinten aufsatteln:
jemand, der für 25 euronen tankt, dazu noch kaffee und brötchen verspeist, an der kasse dann nur 2,20 euro zahlt und angeblich nix bemerkt haben will… nun ja, so ganz alltags-glaubwürdig klingt das nicht.
man wird niemandem anlasten können, daß eine endrechnung über 3 posten mit 23 euro abgerechnet wird, obgleich diese 24 oder 25 euro gekostet hätte. aber 2,20 zu 25???
rechnungen werden doch im allgemeinen immer kontrolliert, ob da nicht ggfs. zuviel abgebucht wurde. aber wenn´s mal zu wenig ist?
ich will da niemandem etwas unterstellen, aber „müfflich“ riecht das schon.
die betroffene person könnte ggfs. noch kontakt mit dem anwalt aufnehmen, ihm schildern, daß der wille zur bezahlung ja da war (und kann hoffentlich die quittung noch vorweisen), es mithin ein fehler der kassenkraft war, die man leider, leider nicht bemerkt hätte, da gerade in eile blabla, und selbstverständlich bereit ist, die ausstehenden 25 euronen zu zahlen.
wenn der anwalt „gnädig“ ist, wird er darauf eingehen und es dabei belassen.
auf keinen fall ist allerdings davon auszugehen, daß es sich hier um ein regelmäßiges „geschäfstgebaren“ der tankstelle o.ä. handelt. abstrus…
saludos, borito
Hallo,
alltags-glaubwürdig klingt das nicht.
wenn nicht bar, sonder per EC-Karte bezahlt wurde?
Also ich finde das durchaus naheliegend.
man wird niemandem anlasten können,
Nach welcher Rechtsnorm ist man denn verpflichtet, einen Verkäufer darauf aufmerksam zu machen, wenn dieser zu wenig berechnet ?!?
ich will da niemandem etwas unterstellen, aber „müfflich“
riecht das schon.
„müfflich“ mag Wein oder auch ein Hund riechen (davon hast Du laut Visitenkarte ja mehr Ahnung), aber welche rechtliche Kategorie ist das?
wenn der anwalt „gnädig“ ist, wird er darauf eingehen und es
dabei belassen.
Und wenn er ungnädig ist? Auf welche Rechtsgrundlage kann er sich dann stützen um es nicht nur „dabei zu belassen“ ???
Ich sehe hier überhaupt keinen Grund, mehr als die ausstehenden
25,- EUR zu bezahlen. Und zwar selbst dann, wenn es sich nicht so zugetragen hat, wie geschildert, sondern dem A „aufgefallen“ ist, dass er zu wenig bezahlt hat.
Gruß, Trobi
Hallo,
ebenfalls hallo!
wenn nicht bar, sonder per EC-Karte bezahlt wurde?
Also ich finde das durchaus naheliegend.
mag sein, daß das für dich „naheliegend“ ist - für mich macht es keinen unterschied, wie ich zahle, wenn ich „eigentlich“ weiß, wieviel ich zu zahlen habe.
mit anderen worten: jemand, der für 25euro tankt und noch 2,20euro verfuttert, weiß „eigentlich“, daß er 27,20euro zu zahlen hat.
und entweder sieht der/die/das betreffende den zahlungsbetrag im display der kasse (so sind die dinger i.a. angebracht), und/oder er kann den rechnungsbetrag auf dem beleg sehen.
und wie gesagt: i.a. kontrolliert jeder, was er zu zahlen hat - könnten ja auch 220,20euro sein, oder? da wär das geschrei dann groß.
Nach welcher Rechtsnorm ist man denn verpflichtet, einen
Verkäufer darauf aufmerksam zu machen, wenn dieser zu wenig
berechnet ?!?
nach keiner, davon war auch nicht die rede
ich will da niemandem etwas unterstellen, aber „müfflich“
riecht das schon.„müfflich“ mag Wein oder auch ein Hund riechen (davon hast Du
laut Visitenkarte ja mehr Ahnung), aber welche rechtliche
Kategorie ist das?
netter beitrag, tröägt aber nicht zur erhellung ein.
wenn´s „aus versehen“ wäre - keiner.
wenn absichtlich - gibt´s welche.
Und wenn er ungnädig ist? Auf welche Rechtsgrundlage kann er
sich dann stützen um es nicht nur „dabei zu belassen“ ???
s.o.
saludos, borito
Hallo nochmal,
wenn absichtlich - gibt´s welche.
dann lass mal hören.
Welche denn?
Gruß, Trobi
Hallo,
ebenfalls hallo!
wenn nicht bar, sonder per EC-Karte bezahlt wurde?
Also ich finde das durchaus naheliegend.mag sein, daß das für dich „naheliegend“ ist - für mich macht
es keinen unterschied, wie ich zahle, wenn ich „eigentlich“
weiß, wieviel ich zu zahlen habe.
mit anderen worten: jemand, der für 25euro tankt und noch
2,20euro verfuttert, weiß „eigentlich“, daß er 27,20euro zu
zahlen hat.
und entweder sieht der/die/das betreffende den zahlungsbetrag
im display der kasse (so sind die dinger i.a. angebracht),
und/oder er kann den rechnungsbetrag auf dem beleg sehen.
und wie gesagt: i.a. kontrolliert jeder, was er zu zahlen hat
- könnten ja auch 220,20euro sein, oder? da wär das geschrei
dann groß.
so kannst du aber auch gegen die Kassiererin argumentieren, welche den Betrag auf dem Display ja ebenfalls sieht und hätte feststellen müssen, dass der Kunde „eigentlich“ z.B. 27,20 EUR hätte zahlen müssen.
Und weils keinen von beidem aufgefallen ist, ist der Kunde der dumme?
Sehe auch keinen Grund, weshalb der Kunde hier etwas sagen sollte. Wenn ich in den Supermarkt gehe und kaufe mir ein Glas Gurken das mit 1,99 ausgezeichnet war und an der Kasse stellt sich heraus, dass ich nur 1 EUR zahlen muss, wieso sollte ich da was sagen? Kann ja auch sein, dass die Preisauszeichnung falsch war. In diesem Falle würd ich sagen Glück für mich.
Handelt es sich hierbei nicht auch um ein Zug um Zug Geschäft? Die Kassiererin hat es doch anscheinend „akzeptiert“ das der Kunde nur 2,20 EUR gezahlt hat statt 2X,XX. Es zählt wohl kaum zu den Pflichten eines Kunden, ob der Verkäufer richtig abrechnet. Nicht umsonst steht ja z.B. auch an Kassen „Bitte zählen sie ihr Wechselgeld sofort nach“ weil hinterher reklamieren haste keine chance, das is dann auch dein persönliches Pech. In diesem Fall kann man evtl nachweisen, dass der Kunde zu wenig bezahlt hat, das war allerdings nicht sein Verschulden
Hallo cesar1,
mal ein Link auf eine ähnliche Fragestellung hier bei www:
/t/tankbetrug-ist-kein-benzindiebstahl/1988983
weitergehend schreib ich mal hierzu nichts mehr, sonst mach ich mich noch unbeliebter :-/.
Gruß
Joschi
Moin,
um gegen die Kassiererin zu argumentieren müsste man nachweisen könne, daß tatsächlich daraufhin gewiesen wurde, das man getankt hat.
Das Kunde die Differenz nicht bemerkt ist durchaus möglich - ich gebe meist auch nur stumpf meine PiN-Nummer ein ohne genau zu prüfen.
Ich persönlich würde Kontakt zum Pächter der tankstelle aufnehmen, das Ganze klären und anbieten die 25 Euro direkt zu begleichen.
Zudem gibt es auch noch die Variante, daß man Kassiererin darauf hinweist, das sie Wechselgeld auf 100 DM rausgegeben hat statt auf 50 DM mit dme man bezahlt hat und diese stur behauptet das dies nicht stimmt - irgendwann msus man dann geschenke auch annehmen ;o))
Gruß
Bernd
Wer Leistungen in Anspruch
nimmt, muss dafür zu zahlen.
Hat Einer getankt?
Ja, hat er.
Bekommt man Sprit heute für lau?
Nein, bekommt man nicht.
Muss man das wissen?
Ja, muss man.
Wenn Einer beim Entrichten des Entgeltes nicht aufpasst, muss er nachzahlen.
Rumburak
es geht auch nicht darum den unstrittigen Betrag nachzuzahlen, sondern das durch einschalten eines Anwaltes weitere Kosten entstanden sind
es geht auch nicht darum den unstrittigen Betrag nachzuzahlen,
sondern das durch einschalten eines Anwaltes weitere Kosten
entstanden sind
Sehe ich auch so und bleibe bei meiner Grundaussage
" ****heit muss bestraft werden."
Wer derart leichsinnig handelt, seine Rechnungen nicht prüft, denn egal ob Einer bar oder mit Karte zahlt, er bekommt einen Beleg den er prüfen kann, der muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben.
Ab hier OT:
Ich beobachte sehr oft, dass einer Kassiererin/Kellnerin fehlendes Wechselgeld unverzüglich angezeigt wird.
Ich erlebe selten, dass man einer Kassierein/Kellnerin zuviel herausgegebenes Geld zurück gibt.
Rumburak
es geht auch nicht darum den unstrittigen Betrag nachzuzahlen,
sondern das durch einschalten eines Anwaltes weitere Kosten
entstanden sindSehe ich auch so und bleibe bei meiner Grundaussage
" ****heit muss bestraft werden."Wer derart leichsinnig handelt, seine Rechnungen nicht prüft,
denn egal ob Einer bar oder mit Karte zahlt, er bekommt einen
Beleg den er prüfen kann, der muss mit den Konsequenzen seines
Handelns leben.
Wieso muss denn der Kunde mit den konsequenzen seines handelns leben und nicht die kassiererin? Denn die hat ihm ja einen falschen Beleg ausgestellt
Ab hier OT:
Ich beobachte sehr oft, dass einer Kassiererin/Kellnerin
fehlendes Wechselgeld unverzüglich angezeigt wird.
Ich erlebe selten, dass man einer Kassierein/Kellnerin zuviel
herausgegebenes Geld zurück gibt.
wie war das noch mit der Dummheit die bestraft werden muss?
Rumburak
Mann wird auf der Tankstelle behandelt wie ein Großverbrecher, wenn man versucht das Geld zu bezahlen (die 25,0€ ohne die Anwaltskosten ) dann wollen die nicht darüber sprechen. Für die ist die Sache erledigt und auch wenn die zugeben das auch die Teilschuld von der Verkaüferin ist.Das bearbeitet der Anwalt weiter. Wenn mann mit den Anwalt redest und erzählst wie das Gelaufen ist , keine Chance , Null interesse.Nur das Geld ist wichtig. Wenn mann nachdenkt , das ist eine Marktlücke, sobald du nicht auf deine Quittung quckst.Wenn du merkst das zu wenig bezahlt hast , können die immernoch sagen " o ja ich habe mich vertippt " wenn du das nicht sehst bist du schon am Arsch.
Hallo Joschi,
danke Joschi, aber mann versteht das kaum was da steht.
MfG Cesar1
Hallo
Muß mann dafür jetz extra 50,0€ zahlen, für bearbeitungs Gebühr.
mich würde interessieren, welcher Art „Bearbeitungsgebühr“ es denn ist. Könnte es eine Gebühr, vergleichbar der „Frangprämie“ in Supermärkten sein? Wäre es so, kämen sicherlich noch die Anwaltskosten hinzu. Abgesehen davon, dass man auch bei Kartenzahlung auf den Betrag achten sollte, hat natürlich auch der Kassierer eine Sorgfaltspflicht. Wenn man seiner Sache sicher ist, würde ich es darauf ankommen und eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen lassen.
Aber könnte es in diesem fiktiven Fall nicht auch sein, dass der Herr X gesehen hat, dass nur ein niedrigerer Betrag gebucht wurde, worauf er sich freute und den Mund hielt? Und dass er jetzt, wo man ihm draufgekommen ist, ziemlich sauer ist?
Gruss
Iru
Hallo,
dass die Tankstelle Anspruch auf die Bezahlung des Tankens hat, ist wohl unstrittig. Aber einen Anspruch auf die Kosten für den Anwalt kann ich nirgendwo entdecken. Es käme höchstens ein Verzugsschaden in Betracht, aber wodurch sollte der Kunde denn in Verzug gekommen sein? Dazu müsste ja erstmal eine Mahnung oder eine Rechnungsstellung mit Zahlungsfrist über die Summe erfolgt sein. Beides ist aber nicht erfolgt.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner
Wieso muss denn der Kunde mit den konsequenzen seines handelns
leben und nicht die kassiererin? Denn die hat ihm ja einen
falschen Beleg ausgestellt
Das kann ich Dir sagen:
Er hat den Beleg nicht kontrolliert, oder billigend in Kauf genommen, dass sich die Kassiererin verrechnt hat.
Nun wurde der Irrtum bemerkt und er muss zanhlen.
wie war das noch mit der Dummheit die bestraft werden muss?
Was mich zu der Überzeugung gelangen lässt, Du würdest zuviel erhaltenses Geld behalten.
Rumburak