Tankbetrug ist kein Benzindiebstahl

nicht Antworten
alles andere als Zustimmung wird von Frank A niedergemacht, der ja als Ing DIIEEEE Ahnung von Recht hat.

Gruß
HaWeThie

die Rechte des Ölmultis sind zivilrechtlich ERLOSCHEN 949 BGB.

Achso deshalb meinst Du…
guck mal hier: § 951 => unger. Bereicherung => muss zahlen.

Hallo.

Die Struktur des Baumes ist sehr interessant und würde einem Psychologen viel Aufschluss geben - immerhin diskutiert Frank teilweise mit sich selbst, „antwortet“ auf den gleichen Beitrag mehrfach unter unterschiedlichem Titel … Tri, Tra, Trollala. Mir tut es schon leid, dass ich mich überhaupt zu einer Antwort habe hinreißen lassen. Ich bin dafür, den ganzen Thread zu löschen und Frank zur Strafe zwangsweise mit Biggi in einen Chatroom einzuschließen.

Gruß kw

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au weia Ersparnisbereicherung (BGH)

grübel, grübel …

http://www.uni-greifswald.de/~ls1/Folien/VKBudde/VK-…

Gruß
Peter

" Gegen die erstgenannte Ansicht spricht, dass sie unnötige Strafbarkeitslücken verursacht. "

Dazu Herzberg:
„Hier zeigt sich die fragmentarische Struktur des Strafrechts beim Tankgeschäft […] Gerade dem Vermögen hat das Strafrecht den heiklen Schutz seiner Drohungen nicht lückenlos angedeihen wollen.“