Hi Beatrix,
Scheinbar „muss“ man. Sie ist auch noch wegen Depressionen in
therapeutischer Behandlung und laut Therapeutin, MUSS ich
Ok, das verändert die Lage in der Hinsicht, als dass ich mich mit dem therapeutischen Zeugs nicht auskenne.
Legt die Therapeutin fest, dass du ihr Geld zahlen musst?
Natürlich weiß ich nicht um die Depressionen deiner Tochter, aber bei uns galt immer so eine Art Bringepflicht. Wenn ich T-Geld wollte, musste ich dafür etwas tun.
Das mit dem Zimmer, sag ich mal, ist wirklich nicht dein Ding (obwohl dir das ganze Haus gehört). Mach es doch so rum:
Wenn sie T-Geld haben will, muss sie das Bad mal putzen oder in der Küche aufräumen oder so. Diese Räume benutzt sie ja auch.
Man soll den Spaß, den man zu zweit beim Decken schrubben hat, nicht unterschätzen -und das ist mein voller Ernst.
Seht nicht alles als ein MUSS an, versucht es aufzulockern.
Den Minijob versuche ich ihr gerade nahzubringen
Das ist schonmal ein guter Weg. Überall wird Hilfe gebraucht, da kann man mit Glück sogar etwas finden, was deine Tochter gern macht.
Wie soll ich nachweisen, dass Bewerbungen geschrieben werden
und das auch noch von mir, da sich sonst ja nix tut. Tja, wie
soll ich es nachweisen … wenn die Bewerbungen persönlich
abgegeben werden, hat man nicht mal den Nachweis eines
Postbeleges
Wenn sie beim Arbeistamt nicht gemeldet ist, sollte sie das tun.
Einen Termin vereinbaren, hingehen, sagen, dass man sich bemüht, die legen ein Profil an und schon ist man beim Arbeitsamt gemeldet.
Dann müssen Bewerbungen geschrieben werden. Zu 90% bekommt man etwas zurück (Absagen oder Einladungen).
Das, was zurück kommt, wird von euch gesammelt und später (wenn sich etwas angesammelt hat) mit einem Antrag auf Bewerbungskosten ans Arbeitsamt geschickt.
Hier geht’s um fast 5 Euro pro Bewerbung -auch Geld für deine Tochter!
Wenn nichts zurück kommt, habt ihr immer moch die Bewerbung selbst im Rechner -denke ich mal.
Die Absagen, die ihr für die Bewerbungskosten nutzen könnt, könnt ihr auch an die Familienkasse schicken mit einem Antrag auf Zahlung des Kindergeldes.
Auf der Seite des Arbeitsamtes gibt es ein „Merkblatt Kindergeld“, da steht drin, dass deiner Tochter Kindergeld zusteht.
Das wichtigste ist, dass ihr jede Menge Kopien der Bewerbungsunterlagen habt, nie das Original aus der Hand geben. Ich hätte da echt Probleme gehabt.
Auf jeden Fall solltest auch du etwas…ich weiß nicht…ich kann zwar nur hier lesen, aber selbst daraus klingst du richtig traurig.
Ihr habt euch und fall bei dem Versuch, deiner Tochter zu helfen, nicht selbst in die Depression.
LG, Bomba