Kann sich der Beschenkte nicht auch darauf berufen, dass das
Geld verkonsumiert wurde (was beim Taschengeld ja eher üblich
ist)? Es gibt ja so etwas wie „Entreicherung“…
Was meinst du mit „Entreicherung“?
Ansonsten, ist es ja so. Eine Person hat einen Anspruch auf Rückgabe verschenkten Vermögens, wenn die Person selbst finanziell notleidend wird. Siehe BGB.
Das ist auch nachvollziehbar und im Grunde auch eine Ehrensache für den Beschenkten, die einst erhaltenen Vermögensgeschenke zurückzugeben, wenn der Schenker diese nun selbst benötigt, um seinen Lebenshaltungsfortbestand absichern zu müssen. Insbesondere wenn es sich um ein enges Verhältnis der Personen handelt, wie hier zwischen Oma und Enkel wohl gegeben ist.
Müsste der Enkel oder in diesem Fall, dessen Eltern, welche ja (jedenfalls ein Teil) die Kinder der Oma sin, für die Oma wirtschaftlich sorgen, wäre das auch kein Thema jetzt dafür Geld aufzuwenden, welches die Oma vorher mal geschenkt hatte.
Aber da ist ja Vater Staat der alle sozialen Geldprobleme auffängt und einspringt, wenn die Oma sich selbst nicht unterhalten kann. Und da sehen dann viele ein problem darin, Geld zurückzugeben, wenn doch der Staat eh einspringt.
Deshalb gibt es auch Rechtsgrundsätze für so etwas (hier BGB und SGB).
Übrigens sind die Kinder der Oma per Gesetz unterhaltsverpflichtet. Auch die dürften eine Aufforderung des Sozialamtes erhalten haben.
In diesem Fall ist es natürlich tragisch, dass es sich um Geld an den Enkel handelt, welches diesem als Taschengeld überlassen war. Es auch egal, ob er dieses Geld ausgegeben oder gespart oder beides hat. Es ist geflossen und offensichtlich unbar. Wahrscheinlich monatlich per Überweisung von Konto zu Konto!
Tip am Rande : Taschengeld immer bar geben lassen. (Ändert natürlich nichts an der Tatsache der Rückgabeverpflichtung, aber es soll vorkommen, dass Oma und Enkel nachher sagen, nie Geld gezahlt bzw. empfangen zu haben.)
Tragisch ist auch, dass die Summe, wohl 3000 EUR, der Situation der Oma eh nicht abhilft, da die 3000 EUR im Verhältnis der ggf enormen Kosten des Altersheim (je nach Pflegefall usw.) sozusagen ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.
Ansonsten könnte man fragen, ob der Enkel als nicht oder beschränkt geschäftsfähige Person das Geld erhielt und dies im Zus. mit dem Rückforderungsanspruch, BGB §528, eine Rolle spielen würde???