Taschengeld zurückbezahlen?

Hallo zusammen,

wenn ein Oma Ihrem Enkel über Jahre hinweg einen Betrag monatlich (sagen wir 25,00 EUR )als Taschengeld überweisst darf dann die Sozialkasse diesen Betrag (10 Jahre rückwirkend) einfordern wenn die
Oma ins Alterheim kommt?
Wie ist hier die rechtliche Lage?

Gruss
Shaggy

Hallo

Was ist denn mit dem Opa und den Eltern des Enkels? Bzw mit weiteren Kindern von Oma und Opa?

Zur Lektüre:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
§§ 528 und 529

Gruß,
LeoLO

wenn ein Oma Ihrem Enkel über Jahre hinweg einen Betrag
monatlich (sagen wir 25,00 EUR )als Taschengeld überweisst
darf dann die Sozialkasse diesen Betrag (10 Jahre rückwirkend)
einfordern wenn die Oma ins Alterheim kommt?

Dann ist die Oma vermögenslos geworden und die Kosten für’s Altersheim sind höher als deren Rente und Vermögen, so dass sie zusätzlich Sozialleistung erhält.
In diesem Fall prüft das Amt, ob die Oma vorher möglicherweise Geld/Sachwerte eben Vermögen verschenkt hat. Denn wenn man selbst in finanziellen Notstand gerät, kann man Geschenke wieder zurückfordern http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html. Und das tut das Sozialamt hier, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkieten.
Das wären hier ca. 3.000 EUR.
Natürlich muss die beschenkte Person zahlungsfähig sein. Oftmals ist die Person selbst ein Sozialfall und da ist dann auch (erstmal) nichts zu holen.

Hallo,

wenn ein Oma Ihrem Enkel über Jahre hinweg einen Betrag
monatlich (sagen wir 25,00 EUR )als Taschengeld überweisst

ist das ihr privates Vergnügen und geht niemanden etwas an.

darf dann die Sozialkasse diesen Betrag (10 Jahre rückwirkend)
einfordern

deshalb schrieb ich doch, ihr privates Vergnügen.
Jeder Mensch hat die Freiheit über sein Glück selber zu entscheiden, da ist nichts zurückzuholen, zudem das Geld verbraucht scheint.

wenn die Oma ins Alterheim kommt?

dann hat sie ohnehin nichts mehr.

Shaggy

kenne ich nur als Teppich

Schönen Gruß
Termid

Natürlich muss die beschenkte Person zahlungsfähig sein.

Kann sich der Beschenkte nicht auch darauf berufen, dass das Geld verkonsumiert wurde (was beim Taschengeld ja eher üblich ist)? Es gibt ja so etwas wie „Entreicherung“…

Viele Grüße,
Sebastian

Kann sich der Beschenkte nicht auch darauf berufen, dass das
Geld verkonsumiert wurde (was beim Taschengeld ja eher üblich
ist)? Es gibt ja so etwas wie „Entreicherung“…

Was meinst du mit „Entreicherung“?

Ansonsten, ist es ja so. Eine Person hat einen Anspruch auf Rückgabe verschenkten Vermögens, wenn die Person selbst finanziell notleidend wird. Siehe BGB.
Das ist auch nachvollziehbar und im Grunde auch eine Ehrensache für den Beschenkten, die einst erhaltenen Vermögensgeschenke zurückzugeben, wenn der Schenker diese nun selbst benötigt, um seinen Lebenshaltungsfortbestand absichern zu müssen. Insbesondere wenn es sich um ein enges Verhältnis der Personen handelt, wie hier zwischen Oma und Enkel wohl gegeben ist.

Müsste der Enkel oder in diesem Fall, dessen Eltern, welche ja (jedenfalls ein Teil) die Kinder der Oma sin, für die Oma wirtschaftlich sorgen, wäre das auch kein Thema jetzt dafür Geld aufzuwenden, welches die Oma vorher mal geschenkt hatte.
Aber da ist ja Vater Staat der alle sozialen Geldprobleme auffängt und einspringt, wenn die Oma sich selbst nicht unterhalten kann. Und da sehen dann viele ein problem darin, Geld zurückzugeben, wenn doch der Staat eh einspringt.
Deshalb gibt es auch Rechtsgrundsätze für so etwas (hier BGB und SGB).

Übrigens sind die Kinder der Oma per Gesetz unterhaltsverpflichtet. Auch die dürften eine Aufforderung des Sozialamtes erhalten haben.

In diesem Fall ist es natürlich tragisch, dass es sich um Geld an den Enkel handelt, welches diesem als Taschengeld überlassen war. Es auch egal, ob er dieses Geld ausgegeben oder gespart oder beides hat. Es ist geflossen und offensichtlich unbar. Wahrscheinlich monatlich per Überweisung von Konto zu Konto!
Tip am Rande : Taschengeld immer bar geben lassen. (Ändert natürlich nichts an der Tatsache der Rückgabeverpflichtung, aber es soll vorkommen, dass Oma und Enkel nachher sagen, nie Geld gezahlt bzw. empfangen zu haben.)

Tragisch ist auch, dass die Summe, wohl 3000 EUR, der Situation der Oma eh nicht abhilft, da die 3000 EUR im Verhältnis der ggf enormen Kosten des Altersheim (je nach Pflegefall usw.) sozusagen ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.

Ansonsten könnte man fragen, ob der Enkel als nicht oder beschränkt geschäftsfähige Person das Geld erhielt und dies im Zus. mit dem Rückforderungsanspruch, BGB §528, eine Rolle spielen würde???

[MOD] Teil-Thread wg. off-topic nun gelöscht.
Löschung folgt erfolgt!

MfG
MOD Jadzia Dax

Das Taschengeld muss natürlich nicht zurück gezahlt werden. Der Freibetrag der Oma liegt über dem Betrag des Taschengeldes, zudem erstreckten sich die Bagatellzahlungen auf mehrere Jahre, von daher ist es Mumpitz, sich damit überhaupt zu befassen. Anders wäre es, wenn der Enkel im Monat z.B. 200,- bekommen hätte und die Oma durch diese Zahlung unterhalb des Eckregelsatzes gelangt wäre.

Gruß Micha aus Schwerin

Hallo,
wenn der Enkel das Geld immer ausgegeben hat, kann es nicht zurückgefordert werden, da er nicht mehr bereichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB). Wenn er das Geld jedoch angespart hat, dann könnte es für den Zeitraum von 10 Jahren vor der „Verarmung“ zurückgefordert werden (§ 528 BGB).

Gruß
Nelly