Hallo, kenneth,
ich möchte dir hier nur erklären, was ich machen möchte.
Beim Bauamt in die Bauakte sehen, und prüfen, ob Partei überhaupt ein Nutzungsrecht für das jetzige Gewerbe hat; dazu möchte ich vorhersagen, dass keine Nutzungsrecht besteht!!!
Dann gleichzeitig, prüfen ob ein entsprechender Bauantrag (mit Hilfe eines Beraters des Bauamtes) mit Nutzungsrecht für das geplante Hotel schon existiert; dazu möchte ich auch vorhersagen, dass kein Bauantrag und kein Nutzungsrecht für die Planungen bestehen.
Ein Eigentümer der WEG darf alleine keine Teilung vornehmen; es müssen alle Miteigentümer der Teilung dem neuen Aufteilungsplan bzw. Umgestaltung zustimmen, weswegen eine Eigentümerversammlung vorher stattfinden müsste zwecks Abstimmung über den entsprechenden Tagesordnungspunkt „neue Aufteilung bzw. Umgestaltung oder Teilung. Es sehe auch kein Problem, wenn Du übestimmt werden würdest,weil Du dagegen bist, dann kannst Du nämlich zum Amtsgericht gehen und gegen die WEG einen Antrag stellen, den Tagesordnungspunkt als für ungültig zu erklären, weil eine Änderung bzw. eine Teilung nicht der ursprünglichen Teilungserklärung entspricht und nicht geändert werden darf, weil sich die Verhältnisse zu Deinem Nachteil verändern würden.
Nunja, auf alle Fälle bist schon in einer heiklen Situation, weil trotzdem alles mit vielen Tricks zunächst an Dir vorbeilaufen kann, da der Hotelplan gemacht werden, und über einen neuen Aufteilungsplan mit Stempel vom Bauamt (vielleicht ohne Baurecht), ohne Dich die neuen Gründbücher eingetragen werden, sowie Hotel als bezeichnet vom Grundbuchamt, hört sich blöd an, aber ich kenne es so, dass Du dadurch sehr viele Schwierigkeiten bekommen kannst, weil Du siehst da es nicht nach Deinen Wünschen vielleicht auch störende Baumaßnahmen erolgen.
Deshalb ist zu überlegen, ob Du (bestimmt) lange Streiten möchtest und dann wohl auch Erfolg hast Deine „Burg“ zu verteidigen, oder ob Du im Voraus Dein Wissen+Deine Eigentumswohnung gut vom Makler bezahlen lässt und verschwindest.
Ob Du das Aktuelle, die Zwangsversteigerung unterbinden kannst, weiß ich nicht, auf alle Fälle würde ich mich schlau machen und sehr auf der Hut sein, ob in dieser Phase alles richtig verläuft und nicht dadurch schon unsaubere Verhältnisse in der WEG entstehen.
Gruß
Phileis