Teilungsänderung-Zwangsversteigerung

hallo!
ich bin eigentümer einer eigentumswohnung eines 3-parteien hauses. partei 1 und 2 werden nun in einem insolvenzverfahren versteigert oder ggfs. vorab verkauft. partei 2 ist/war ein gewerbeobjekt.
nun ist ein interessent da der das ganze zu einem hotel/gästeunterkünfte (14 zimmer) umbauen möchte. damit bin ich nicht einverstanden. was habe ich für möglichkeiten. sofern ich weis brauchen die(makler, interessent) meine zustimmung.

gruss

kenneth

guck mal hier rein
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Hallo, kenneth,

ich möchte dir hier nur erklären, was ich machen möchte.

Beim Bauamt in die Bauakte sehen, und prüfen, ob Partei überhaupt ein Nutzungsrecht für das jetzige Gewerbe hat; dazu möchte ich vorhersagen, dass keine Nutzungsrecht besteht!!!

Dann gleichzeitig, prüfen ob ein entsprechender Bauantrag (mit Hilfe eines Beraters des Bauamtes) mit Nutzungsrecht für das geplante Hotel schon existiert; dazu möchte ich auch vorhersagen, dass kein Bauantrag und kein Nutzungsrecht für die Planungen bestehen.

Ein Eigentümer der WEG darf alleine keine Teilung vornehmen; es müssen alle Miteigentümer der Teilung dem neuen Aufteilungsplan bzw. Umgestaltung zustimmen, weswegen eine Eigentümerversammlung vorher stattfinden müsste zwecks Abstimmung über den entsprechenden Tagesordnungspunkt „neue Aufteilung bzw. Umgestaltung oder Teilung. Es sehe auch kein Problem, wenn Du übestimmt werden würdest,weil Du dagegen bist, dann kannst Du nämlich zum Amtsgericht gehen und gegen die WEG einen Antrag stellen, den Tagesordnungspunkt als für ungültig zu erklären, weil eine Änderung bzw. eine Teilung nicht der ursprünglichen Teilungserklärung entspricht und nicht geändert werden darf, weil sich die Verhältnisse zu Deinem Nachteil verändern würden.

Nunja, auf alle Fälle bist schon in einer heiklen Situation, weil trotzdem alles mit vielen Tricks zunächst an Dir vorbeilaufen kann, da der Hotelplan gemacht werden, und über einen neuen Aufteilungsplan mit Stempel vom Bauamt (vielleicht ohne Baurecht), ohne Dich die neuen Gründbücher eingetragen werden, sowie Hotel als bezeichnet vom Grundbuchamt, hört sich blöd an, aber ich kenne es so, dass Du dadurch sehr viele Schwierigkeiten bekommen kannst, weil Du siehst da es nicht nach Deinen Wünschen vielleicht auch störende Baumaßnahmen erolgen.

Deshalb ist zu überlegen, ob Du (bestimmt) lange Streiten möchtest und dann wohl auch Erfolg hast Deine „Burg“ zu verteidigen, oder ob Du im Voraus Dein Wissen+Deine Eigentumswohnung gut vom Makler bezahlen lässt und verschwindest.

Ob Du das Aktuelle, die Zwangsversteigerung unterbinden kannst, weiß ich nicht, auf alle Fälle würde ich mich schlau machen und sehr auf der Hut sein, ob in dieser Phase alles richtig verläuft und nicht dadurch schon unsaubere Verhältnisse in der WEG entstehen.

Gruß
Phileis

Antwort:
Eine sehr spezielle Frage, die m.E. nicht in die Rubrik Zwangsversteigerung gehört, obwohl zwangsversteigert wird.
Der Kern Deiner Frage betrifft das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) sowie die Teilungserklärung.

Gehe mal folgende Seiten durch:

http://dejure.org/gesetze/WEG

http://www.google.de/search?q=%22WEG+%2B+Teilungs%C3…

Letztere entstammt einer Google-Suche mit folgendem
Suchbegriff „WEG + Teilungsänderung“.
Bitte bei Deinem Selbstversuch einer Suche immer
Anführungszeichen vorne und hinten eingeben.
Zwischen Suchbegriffen immer das Pluszeichen setzen.

Habe noch eine Seite gefunden, wo auf das Thema Zustimmung bei Teilungsänderung benzug genommen wird:

/t/eigentuemerversammlung-ladung-fehler-streit/2283087

Gruß
Bracco

Hallo Kenneth,
richtig, sie brauchen ihr Einverständnis und sie können Ihren Preis Verlangen den sie haben wollen für Ihre Eigentumswohung die ja nicht bestanteil der Versteigerung ist.
MFG Sabine

Das kann er wahrscheinlich nicht. Bitte die Teilungserklärung besorgen und lesen, welche Nutzung für die beiden Wohnungen zulässig ist. Die Teilungserklärung kann nur geändert werden, wenn auch Sie zustimmen. Also keine Gefahr. Gruß

Andre Rottmann

Hallo Kenneth,
bin kein Experte, hatte selbst hier eine Frage gestellt, sorry
Aber meiner Meinung nach, ist auch Deine Meinung gefragt, nur muss die auch begründet sein.
LG BigMama12

Hallo,

beim besten Willen, aber diese Anfrage ist nicht verständlich. Ein 3 Parteienhaus soll umgewandelt werden in ein Hotel mit 14 Zimmern? Was ist eine Teilungsänderungs-Versteigerung? Sowas gibt es nicht. Partei 2 war eine Gewerbeobjekt??? Eine Partei kann kein Objekt sein. In einem Insolvenzverfahren findet auch keine Versteigerung statt. Wer braucht für was eine Zustimmung?

Bitte formulieren Sie Ihre Anfrage verständlicher, sonst kann ich Ihnen nicht helfen.

Gruß
P.

hallo!

danke für die rasche antwort!

partei 1 ist eine rohbau-wohnung und wurde leider nicht fertig gestellt. partei 2 ein ladenlokal mit rund 600 m² fläche. partei 3 ist eine bewohnte wohnung. eine bank hat die forderungen des eigentümers der partei 1 und 2 gekauft. die partei 2 soll im november versteigert werden. ein interessent ist nun daran interessiert aus der partei 1 und 2 eine art gästeunterkunft für sein reisegewerbe zu bauen. daraus sollen laut seinem konzept 14 doppelzimmer entstehen. die teilung sieht vor das partei 1 im EG schulungsräume haben sollte und in 2 ein angelladen. also ein ruhiges gewerbe, 9-18 uhr und feierabend.
der gedanke das dann rund um die uhr die gäste an- und abreisen, der lärm und m.e. nach die wertminderung der partei 3 macht mir sorgen!

also frage ich mich ob das ganze in dieser form ohne die einwilligung der partei 3 durchsetzbar ist!

gruss

kenneth

sorry, da kann ich nicht weiter helfen.
frag doch mal einen rechtsanwalt

gruß, darlina