Jemand habe seinen Job verloren, war bisher Vollzeitangestellt und erhält nun erst einmal ALG1. Würde es sich dann lohnen, ein Angebot über einen Teilzeitjob (20h / Woche) bei einer Zeitarbeitsfirma anzunehmen? Der Betreffende möchte natürlich wieder arbeiten, fragt sich aber, ob es nicht zu riskant wäre, diese Stelle anzunehmen. Denn angenommen, die Zeitarbeitsfirma würde ihn bald wieder kündigen (was in diesem Bereich nicht sehr unwahrscheinlich ist), würde dann nicht das ALG1 danach zumindest teilweise sinken? (Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate?)
Jemand habe seinen Job verloren, war bisher Vollzeit-angestellt und erhält nun erst einmal Alg I. Würde es sich dann lohnen, ein Angebot über einen Teilzeitjob (20h/Woche) bei einer Zeitarbeitsfirma anzunehmen?
Wenn denn’s Geld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reicht: warum nicht? Ggf. kann man ergänzendes Alg II beantragen.
Der Betreffende möchte natürlich wieder arbeiten, fragt sich aber, ob es nicht zu riskant wäre, diese Stelle anzunehmen. Denn angenommen, die Zeitarbeitsfirma würde ihn bald wieder kündigen (was in diesem Bereich nicht sehr unwahrscheinlich ist), würde dann nicht das Alg I danach zumindest teilweise sinken (Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate)?
Nein! Denn:
– Wenn der TZ-Job vor Ablauf von 12 Monaten gekündigt würde, wäre kein neuer Alg-Anspruch entstanden, so dass der jetzige Anspruch wiederbewilligt würde, sprich: für die Restanspruchsdauer, die noch übrig ist, UND – was hier ja die Hauptfrage ist – in derselben Höhe!
– Und falls man doch länger als 12 Monate dort beschäftigt wird ( bis zu 2 Jahre ), dann erhält man, obwohl ein neuer Anspruch entstanden ist, trotzdem Alg in der Höhe des „alten“ (also des jetzigen) Anspruchs, weil für zwei Jahre Bestandsschutz besteht. (§ 131 (4) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html)