Telefon/Internetanschluß?

Hallo,
…mal angenommen ,wenn Fam.A umzieht ( Wohnungswechsel ) und in der neuen Whg. ist kein funktionierender Telefon -/ Internet-Anschluß , und Fam.A läßt einen Ttechniker Z, kommen um zu prüfen und dieser stellt fest das die Leitung ist tot und meint das ist Vermieter-Sache !

…ist der Standart heute so , das der Vermieter einen funktionierenden Telefon/Internet-Anschluß bereit stellen muß , wenn es vom Mieter erwünscht ist … oder generell alle Whg. sowas haben müssen , erstmal ?

könnter der Ttechniker Z recht haben ?

danke und Gruß

Wenn mit „Anschluss“ lediglich gemeint ist, dass eine in der Wohnung befindliche Telefondose mit dem Hausanschluss verbunden sein muss, dann „ja“.
Denn ohne die Verbindung zum Hausanschluss ist die Dose nicht funktionsfähig.

Wenn mit „Anschluss“ die betriebsfertige Überlassung mit einem aktiven Vertrag gemeint ist: Nein.

Zwischen Telefondose und Hausanschluss befindet sich die sogenannte „Endleitung“. Diese wird auf Anfrage von der Telekom im Rahmen des Internetvertrages kostenlos installiert - allerdings auf wirtschaftlichste Art, also auf Putz auf die Wand genagelt.

Es hat allerdings Tradition, dass Netzbetreiber jegliche Verantwortung von sich weisen.

Einfaches Beispiel:
Telekomtechniker sagt „Die Dose ist tot, das muss der Vermieter neu machen.“
Und weg war er.
Dann wurde ich gerufen. Ich schaue in den Trassenplan der Telekom und sehe, dass das Haus zwei Hausanschlüsse hat. Der Techniker war sich wohl zu fein, mal die Trassenauskunft zu bemühen. Und die Dose war natürlich korrekt mit dem Hausanschluss verbunden - nur halt nicht mit dem, wo der Techniker geprüft hatte.

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ich habe ja dem Techniker mal so als Laie bisl zugeschaut , … laut seines Planes den er hatte , sollen in das 4 Fam.-Haus nur 3 Leitungen reingehen !
auf jeden Fall hat er an der TAE was gemessen und ist wohl kein Signal angekommen , darauf hat er die Dose gewechselt und noch mal gemessen … wieder nichts .

darauf hin hat er irgendwas an die Dose gesteckt und ist zum APL raus gegangen , welcher draußen an der Wand war, …hat da im APL gemessen was und an allen sichtbaren Leitungen , die da angenagelt waren … es waren da bei jedem messen , so rauschened Geräusche zu hören , auf jeden Fall hat er nicht das gefunden , was er finden wollte !!! darauf meinte er halt , die Leitung sei tot :unamused:

auf jeden Fall waren an der TAE Drähte geklemmt , und der APL ist auch so eine Sache für sich , sowas hätte der Techniker auch noch nie gesehen :roll_eyes:!

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Kurze Erklärung:
Das Gerät an der Dose ist eine Art Sender, der meist eine Art Klingeln oder Piepsen auf die Leitung gibt. Damit kann man berührungslos mit einem empfindliche Prüfsensor erkennen, ob dieses Signal irgendwo ankommt.

Rechtliches:
Wenn dem Mieter eine Wohnung mit einer Telefondose übergeben wird, dann muss diese funktionsfähig sein (oder man hätte den bestehenden Defekt im Mietvertrag vereinbaren müssen).
Wie bei einer Steckdose, einem Wasserhahn oder einer Sprechanlage: Wenn es vorhanden ist, muss es funktionieren.

Aber ich schrieb doch, dass die Telekom die Leitung zwischen Hausanschluss und Telefondose kostenlos verlegt. Stimmt das überhaupt?
Ich weiß es nicht.
Mein Wissen stammt aus dem Telekom-Forum „Telekom hilft“. Dort schreibt ein Nutzer „Chill erst mal“, der als Techniker bei der Telekom arbeitet, das hier:


https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Zustaendigkeit-fuer-Montage-der-1-TAE-Dose-samt-Kabel-zum-APL/m-p/5881462

An anderer Stelle schreibt aber ein Telekommitarbeiter, das es stets kostenpflichtig laut Preisliste wäre.

Aber was interessiert es dich! Denn zum Glück gibt es seit 2018 ein Urteil vom Bundesgerichtshof.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=90632&pos=0&anz=1
Eine kurze Zusammenfassung findest du hier:
https://www.merkur.de/leben/wohnen/vermieter-muss-defekt-am-telefonanschluss-reparieren-lassen-zr-11033214.html
„Doch der Bundesgerichtshof stellte klar: Der Telefonanschluss oder die Leitung zwischen dem Hausanschluss und der Anschlussdose in der Wohnung seien Sache des Vermieters. Ein funktionierender Telefonanschluss gehöre zum Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen. Befindet sich ein Anschluss in der Wohnung, schulde der Vermieter dem Mieter einen funktionierenden Anschluss im vertragsgemäßen Zustand.“

Bitte drücke dem Elektriker unbedingt das hier in die Hand:
https://termin.telekom.de/endleitung/
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Das-richtige-Kabel-zwischen-APL-und-TAE-Dose/ta-p/3499089

Den meisten Elektrikern ist überhaupt nicht bewusst, das Deutschlands meistverkauftes Telefonkabel J-Y(St)Y zugleich das schlechteste Telefonkabel ist, was man überhaupt kaufen kann.
Hohe Dämpfung und Fehlanpassung sorgen für eine deutliche Verschlechterung des DSL-Signals. Wer so einen Schrott heute noch neu verlegt, soll sich einen anderen Beruf suchen.

Dass dieser Leitungstyp Müll ist, sagt nicht nur die Telekom, sondern zum Beispiel auch der hier:
http://bedienungsanleitung.elektronotdienst-nuernberg.de/impedanz.html#ysty

Dein Vermieter möge doch bitte einen (fähigen) Elektriker vorbeischicken. Ich würde zunächst die Dose öffnen, einen Sender an die Leitungen klemmen und mit dem Empfänger in der Hand die Wohnung auf weitere Dosen absuchen. Wenn das erfolglos bleibt, würde ich freundlich beim Mieter unter / neben deiner Wohnung fragen, ob ich mal an seiner Dose nachgucken darf. Früher verlegte man eine Leitung mit vielen Adern von Wohnung zu Wohnung - jeder hatte einen separaten Anschluss mit zwei Adern, aber die ganzen Adern aller Wohnungen liefen in derselben Leitung.

Erst wenn die Suche ergebnislos bleibt (da muss man auch mal etwas Spürsinn und Zeit haben), würde ich eine neue Leitung verlegen.

Da wurde mehrfach geflickt und gepfuscht. Das verwendete Material zeigt entspricht genau dem, was üblicherweise Telekomtechniker benutzen.
Der Hausanschlusskasten sollte mal instand gesetzt werden. Hat das der Techniker, der bei dir war, nicht in die Wege geleitet? Dann war der untermotiviert. Ein gutes Zeichen, denn dann hat er sich bei der Suche nach dem Signal wohl auch keine große Mühe gegeben und die Chancen stehen gut, dass es doch einen bestehende Leitungsweg gibt - der halt nicht an deiner deutlich sichtbaren Dose endet, sondern vielleicht an einer lediglich übertapezierten Dose in einem anderen Zimmer.

Der Hausanschluss der Telekom - offiziell „APL“ genannt - gehört übrigens ganz eindeutig dem Netzbetreiber, also der Telekom. Da darf der Vermieter nichts dran machen.

das weiß ich nicht . ich habe gefragt ob ich darüber ein Bericht bekomme ,damit ich was für den Vermieter auch was in der Hand habe
…er meldet es und ich bekomme dann auch was zugeschickt

PS : kann man an der Klemmleiste ( Belegung) am/im APL erkennen , wieviel Leitungen ankommen und wieviel dann ins Haus gehen ?

Die Anzahl der Adern kann man zählen - nur hat man davon nichts. Die Bundespost (für Reichspost ist der Kasten dann doch zu gut erhalten) hatte genau wie jetzt die Telekom nur wenige Standardkabel. Da nimmt man halt ein Kabel mit sechs Paaren für ein Dreifamilienhaus. Aber niemals würde man alle sechs Adernpaare auch aufwendig in der nächsten Kabelmuffe unter dem Gehweg mit dem dort verlaufenden Hauptkabel verbinden.
So gibt es oft nach dem Ausbau von Dachgeschoss und Souterrain das Problem, dass den neuen Mietern seitens des Netzbetreibers kein Anschluss geschaltet werden kann, ohne den Gehweg aufzugraben.
Das trifft dann oft auf Unverständnis, weil ja scheinbar genug Adern vorhanden sind - bloß enden leider sechs der zwölf Adern tot in der Kabelmuffe.

Kann ich mir in der heutigen Zeit nicht mehr vorstellen, da Internet über WLAN bezogen werden kann ohne Internet-Anschluss im Haus und viele Menschen keinen Festnetzanschluss mehr haben, sondern nur noch Smartphon.

Ich weiß nicht, woher diese „Weisheit“ kommt, die immer mal wieder im Netz breitgetreten wird.

Im Jahr 2022 hatten knapp 83% aller Haushalte einen Festnetzanschluss. Bis einige Jahre nach der Jahrtausendwende waren es recht stabil etwa 95%. In den letzten 15 Jahren ist die Anzahl also um etwa 12 Prozentpunkte herunter gegangen.

Aber vielleicht verstehe ich auch nur das „viele“ falsch.

Aber noch ein technisches Detail:

Für WLAN braucht es aber erst mal einen Festnetzanschluss im Haus. Oder einen freundlichen Nachbarn, der seinen Zugang teilt. Aber auch der braucht dafür Festnetz. Oder meintest Du etwa LTE und 5G?

Nein - WLAN ist auch ohne Festnetzanschluss möglich.
Hatte ich selbst mehrere Jahre.

Oder Glasfaser. :smiley:

Ich denke mal, in der üblichen Definition ist auch ein Glasfaseranschluss „Festnetz“. Als Gegenteil vom Festnetz würde ich das Mobilnetz ansehen.

Aber Pensionär hat recht. Man kann natürlich auch über LTE und G5 WLAN bereitstellen. Ich habe da an einem meiner Arbeitsplätze selbst so eine Kiste der Telekom stehen, die dank Firmenvertrag sogar recht preiswert ist.

Die Frage ist unglücklich formuliert, weil das Wort „Anschluss“ nicht eindeutig definiert ist.
Für mich ist der „Anschluss“ eine physikalische Verbindung (Glasfaser-, Telefon- oder Fernsehkabel) zu einem Netz eines Internetanbieters.

Wohnungen müssen so etwas nicht haben. Sobald aber ein Anschluss suggeriert wird (etwa weil eine Telefondose oder eine Glasfaseranschlussdose vorhanden ist), kann der Vermieter nicht sagen „Ach die Dose - nein, die funktioniert nicht, da haben wir bei der letzten Renovierung das Kabel abgeschnitten. Tja, ist ja nicht mein Problem, hätten Sie mich vorher gefragt, dann hätte ich auch gesagt dass die defekt ist.“

Wir haben hier genau so eine Situation. Eine Telefondose ist vorhanden, aber nicht mit dem Hausanschluss verbunden. Glücklicherweise war ein ziemlich dösiger Vermieter bereit, bis zum BGH zu gehen, so dass nun höchstrichterlich entschieden wurde: Die Dose muss auf Vermieterkosten bis zum Hausanschluss verbunden werden.

ich als Laie würde auch diese TAE Dose für mich als „Anschluß“ bezeichnen !

so wie ich es erlesen ist bzw. verstanden habe wollte man wohl einen Provider nehmen vermutlich Telelkom und da einen Festnetzanschluß+Internet buchen .

man kann ja selbst nachschauen wie die Verfügbarkeit ist , wo man wohnt, aber das war es auch wohl schon , das andere drum rum stellt sich erst raus wenn es zur Schaltung kommen soll , was WIRKLICH verfügbar ist !

wenn aber ein Techniker da war und an der TAE gemessen und geprüft hat und nichts kam an der Dose an bzw. raus und die TAE auch belegt war , stimmt doch was nicht ?!

gehen die Drähte von der TAE zum APL ?

Aus der detaillierten Beschreibung, was der Telekomtechniker gemacht hat, ging ziemlich eindeutig hervor, dass es offensichtlich keine Verbindung von TAE und APL gibt.

ok , da könnte ja man noch nichtmal ein Telefon anstecken um zu telefonieren , ist ja blöd wäre da die Telekom , der Vermieter oder Mieter verantwortlich ?

Ich weiß, dass meine Beiträge manchmal etwas zu lang sind und viele Informationen enthalten.
Es wäre trotzdem nett, wenn du sie durchlesen würdest.

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War die Wohnung unmittelbar vor Deinem Einzug bewohnt?
Hatte der Vormieter einen Telefonanschluß?

Falls im Osten: gab es da nicht solche Konstellationen, daß sich zwei Parteien einen Anschluß teilen mußten?

Ja. Sowas gab es mal. Allerdings hat die Telekom Anfang der 1990er viel Geld in die Hand genommen und diese veraltete Technik rausgerissen und durch moderne Vermittlungsstationen ersetzt. Mitte der 90er war das Telefonnetz im „Osten“ besser als im „Westen“.

(Für fast 4 Jahre habe ich mit dieser Umrüstung auf Montage gutes Geld verdient und bin ganz schön durchs ganze Land gekommen.)

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Das dachte ich mir beinahe schon.

Das Thema Anschlußteilung sehe ich im Zusammenhang mit meinen beiden Fragen.
Vielleicht stammt die Dose in der Wohnung noch von ganz früher, war mal so ein „geteilter Anschluß“ und die Wohnung war Jahrzehnte nicht bewohnt.

… die Whg. ist schon im „Westen“ und war vorher auch bewohnt , und dazuvor auch … weiß aber nicht ob diejenigen Telefon hatten bzw. Internet auch … aber im Haus haben alle Telefonanschluß +Internet … weiß aber nicht welche Leitungen