Telefonische flugbuchung

hallo,
meine freundin und ich wollen nach südamerka fliegen. sie hat bei einem reisebüro angerufen und um ein angebot für 2 personen gebetn. daraufhin wurde uns eine mail geschickt wo die personenanzahl nicht stimmte und das reisedatum einen tag später angeben war. am nächsten tag habe ich das reisebüro angerufen und der dame auf den fehler hingewiesen. sie wolle mir eine weitere mail schicken. am abend war immer noch keine mail im kasten. woraufhin ich am nächsten tag noch ein weiteres mal telefoniert habe…die frau sagte, dass man den preis (siehe erste mail) nur verdoppeln müsste. das datum könne man ohne probleme ändern. der preis hätte sich aber schon wieder geändert( ist natürlich teurer geworden). wenn wir aber inerhalb 24 stunden bezahlen würden, und ihnen den einzahlungsbeleg zumailen würden, bliebe der preis stabil. sie hat mich dann auch noch mit dem chef verbunden der mich vollgelabert hat und mir ein weiteres angebot zugeschickt hat und sich für die bestätigung bedankt hat. ( ich hatte keine reise bestätigt!!!) am nächsten tag habe ich eine andere fluggesellschaft gegoogelt die bedeutend günstiger war. daraufhin das reisebüro kontaktiert und die freundliche dame hat mir erklärt,dass ich die reise gebucht hätte! was nicht wahr ist.

wie komme ich aus diesem schlamassel wieder heraus?

mfg

z.b. verbraucherzentrale
viel glück,
jörg

Ich kann leider nicht helfen, da ich selbnst nur „Reisende“ bin und keine Expertin.
Habt Ihr denn den Reisebetrag, wie gewünscht, schon im Voraus bezahlt - ohne Rechnung und ohne Kenntnisnahme der AGBs?
Entsprach das schriftliche Angebot des Chefs preislich dem ersten seiner Mitarbeiterin und es wurden nur Datum und Personenzahl geändert? Wenn ja, ist die Buchung sicher verbindlich. Falls nicht hoffe ich, Ihr habe der Buchungsbestätigung umgehend widersproche!

Zustandekommen eines Reisevertrags

Ein Reisekatalog stellt im Reiserecht „eine Einladung zur Angebotslegung“ dar. Das heißt, der Kunde sucht sich ein passendes Angebot aus dem Katalog und bietet dem Reiseveranstalter an, diese Reise buchen zu wollen. Der Kunde stellt somit das Angebot an den Reiseveranstalter (und nicht umgekehrt!). Bis zur Annahme dieses Angebots von seiten des Reiseveranstalters ist nun der Kunde an sein Angebot gebunden. Das bedeutet, wenn er einmal sein Angebot mittels Telefonat, E-Mail, Internetbuchung oder Buchungsauftrag in einem Reisebüro abgegeben hat, muss er auf Antwort (Annahme oder Ablehnung) vom Reiseveranstalter warten.

Möchte der Kunde vor Erhalt der Annahmebestätigung oder Ablehnung des Reiseveranstalters eine andere Reise buchen, so kann er nicht von seinem Angebot zurücktreten, ohne die dem Angebot zugrunde liegenden Auflösungsbestimmungen des Reiseveranstalters einzuhalten (siehe auch: Stornogebühr). Auch muss er bei einer Buchung auf Anfrage die vom Reiseveranstalter für diese Fälle angegebene Wartefrist abwarten („Sollten wir Ihr Wunschhotel anfragen müssen, beachten Sie eine Antwortfrist von…“).

Nimmt der Reiseveranstalter das Angebot vom Kunden an, ist der Reisevertrag rechtskräftig geschlossen. Das kann erfolgen
durch die Zusendung einer E-Mail-Bestätigung
durch die Aushändigung einer Buchungsbestätigung des Reisevermittlers mit einer Vorgangsnummer, unter der im Reservierungssystem des Reiseveranstalters diese Buchung erfasst wurde
durch die Zusendung einer Bestätigung direkt vom Reiseveranstalter
bei telefonischer Buchung direkt beim Reiseveranstalter oder einem Erfüllungsgehilfen, z. B. einem Reisebüro mit Handelsvertreterstatus.

Es bedarf also nicht, wie oftmals angenommen, einer Unterschrift oder Anzahlung von seiten des Buchenden.

Könnt Ihr mit diesen Links etwas anfangen?
http://www.dooyoo.de/reiseveranstalter/bigx-tra/1538…
http://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-die-telefoni…

danke für eure hilfe erst einmal,
also nur noch einmal zu verdeutlichung: ich habe KEINE e-mail als antwort geschickt. ich habe nur telefonisch um eine auskunft gebeten.

Hallo,
Sie haben keine Reise gebucht, dann bezahlen Sie auch nichts !!!
Erst wenn Sie die Kundenanzahlung bezahlt haben, guilt es als fest gebucht.
Schreiben Sie dem Reisebüro, daß Sie eine günstigere Variante bei einem anderen Reisebüro gebucht haben.

Das alte Reisebüro hat doch keine Unterschrift von Ihnen oder ?
Dann ist es auch nicht bindend !!!
Liebe gRüße von Nonne 213

Hallo,
Leider geht aus der Darstellung nicht hervor ob das Reisebuero in dem Email Angebot ( mit den falschen Daten) bereits die Passagiernamen enthielten.

Wie kommt das Reisebuero darauf Sie haetten den Flug bestaetigt ohne schriftliche Zusage? Wenn Sie lediglich fernmündlich ‚bestaetigt‘ haben aber keine verbindliche Reisebestaetigung (mit korrekten Namen/Daten/Preis ) schriftlich vorliegen haben ohne Hinweis das die Buchung innerhalb einer Zeitspanne bezahlt werden muss ( sofort Zahlbar oder in 24Std, etc.) kann eine Flugreservierung i.d.R. wieder storniert werden, ohne Kosten. Wenn Sie bereits bezahlt haben, wird es schwieriger… das Reisebuero sollte aber eine Anfrage von einer festen Buchungsabsicht unterscheiden koennen. Es gibt allerdings Bueros die sich eine Servicegebuehr fuer den Aufwand bezahlen lassen wenn kein Geschaeft zustande kommt. Sollte es sich um eine kurzfristige Buchung handeln, kann es sein dass eine Vollzahlzng sofort fällig ist oder keine Verbindliche Buchung kommt zustande… Leider waren Ihre Angaben nicht so eindeutig dass man eine eindeutige Antwort geben kann aber ich hoffe es hilft.
P.S. Online Preise kann man nicht immer mit Reisebuero preisen gleichsetzten… und sind immer vorbaltlich vom Zwischenverkauf und koennen sich kurzfristig auch aendern.
-Beste Gruesse

Das ist ein typischer Trick von Reisebüros beim Nichtzustandekommen von Reiseverträgen.
Als Laie hast du kaum eine Chance, denn es steht Aussage gegen Aussage. Es gibt außerdem noch einige Fragen zu klären. Meine Empfehlung: Suche einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt „Reiserecht“. Der kann noch helfen.
Gruss, Dagwyna

Hallo,

das ist natürlich ärgerlich. Erstmal muss man aber sagen das das Reisebüro nachweisen muss, das Sie verbindlich buchen wollten. Ist das Büro in der Nähe, das man das ganze persönlich klären kann oder handelt es sich um eine Hotline und das Reisebüro sitzt irgendwo in Deutschland und man hat immer wieder jemanden anderen am Telefon?

Gibt es noch die Original-Mail, in der man nach einem Angebot fragt (schön wären Formulierungen wie „Ich bitte um ein Angebot“ oder „ich interessiere mich für einen Flug“). Dann kann man das gleich noch einmal rüberschicken und klar machen, das man lediglich ein Angebot haben wollte. Das Reisebüro soll dann bitte mal eine Mail zeigen in der man dem vom RB gemachten Angebot zustimmt und die Buchung wünscht.

Des weiteren benötigt das Reisebüro für eine Buchung alle Adressdaten, die Namen (und meist auch Geburtsdatum) und manchmal auch noch die Zahlungsdaten. Wurden diesen mitgeschickt? Dann kann ein RB bei blöder Formulierung (ich würde gerne einen Flug buchen) dann schon als Buchungswunsch auslegen.

hallo,

gestern habe ich mich noch bei dem reisebüro gemeldet und höflich darauf hingewiesen, dass ich doch noch nicht ausdrücklich gebucht habe, die frau auf der anderen seite bestätigt mir aber die buchung. daraufhin habe ich ihr erklärt dass ich am montag meinen anwalt einschalten werde. das könne ich ruhig machen, sie würden an einem längeren hebel sitzen.
heute habe ich eine mail vom reisebüro mit einer stornogebür von 250 euro erhalten die ich bis zum 21. mai zu zahlen habe.
sind telefonische buchungen rechtwirksam und gibt es keinen weg da wieder heraus zu kommen. benötigen die keine schrieftlich zustimmung??? wenn ich das gewusst hätte…

Ach ja, bezahlt habe ich noch keinen cent!!

hallo,

gestern habe ich mich noch bei dem reisebüro gemeldet und höflich darauf hingewiesen, dass ich doch noch nicht ausdrücklich gebucht habe, die frau auf der anderen seite bestätigt mir aber die buchung. daraufhin habe ich ihr erklärt dass ich am montag meinen anwalt einschalten werde. das könne ich ruhig machen, sie würden an einem längeren hebel sitzen.
heute habe ich eine mail vom reisebüro mit einer stornogebür von 250 euro erhalten die ich bis zum 21. mai zu zahlen habe.
sind telefonische buchungen rechtwirksam und gibt es keinen weg da wieder heraus zu kommen. benötigen die keine schrieftlich zustimmung??? wenn ich das gewusst hätte…

hallo,

meine anfragen waren ausschließlich telefonisch

hallo, ich habe nichts unterschrieben. alles nur telefoisch, weil das büro zu weit weg ist

Der Vertrag kommt mündlich zustande. Eine Schriftform ist rein rechtlich nicht notwendig. In Ihrem Fall muss das Reisebüro nachweisen können, das Sie wirklich buchen wollten und nicht nur ein unverbindliches Angebot gewünscht haben. Die Frage ist hier wirklich, wie der Mailverkehr mit dem Reisebüro aussah. Das das Reisebüro am längeren Hebel sitzt würde ich nicht so sagen, denn das Reisebüro muss klagen, wenn Sie nicht zahlen. Das ist bei einem so „geringen“ Betrag (zumindest aus Sicht eines RB) ein Aufwand, der meist gescheut wird (so ziemlich jedes Reisebüro schreibt die Kosten irgendwann ab, da man nie weiss, ob der Kunde wirklich Geld hat - sonst bleibt das Büro ja auf den Anwaltskosten sitzen).

Ich würde dem RB nochmal klipp und klar schreiben, das keine Buchung gewünscht war und das keine Zahlung erfolgen wird, RB könnte sich gerne an Ihren Anwalt wenden und soll erstmal nachweisen, das ein Vertrag zustande gekommen ist. Dann mal abwarten wie reagiert wird.

Und immer schön dran denken: Im Reiserecht kommen Verträge auch per Mail bzw. Telefon zustande, Rücktrittsrecht gibt es im Reiserecht nicht!!! Wenn es nur um ein Angebot geht, immer klar formulieren „ich bitte um ein unverbindliches Angebot“ - nie schreiben „ich möchte etwas buchen…“

Dass sich Preise von einem auf den anderen Tag ändern können, ist nicht
außergewöhnlich. Es kann ja sein, dass irgend ein günstiges Angebot für
einen bestimmten befristet ist. Auf eine Preisanfrage an ein Reisebüro
erfolgt ein Preisangebot, das aber noch vom Kunden bestätigt werden muss.
Wenn das Angebot eines Reisebüros vom Kunden nicht bestätigt ist, (weil es
z.B. zu teuer ist oder die angefragten Daten falsch sind oder der Kunde es
sich anders überlegt hat ) ist es nicht verbindlich.

Hallo Speedboy,

hört sich für mich nach einem Missverständnis an.

Was genau stand denn in der ersten Email drin? War dort von „Bestätigung“ oder „Angebot“ die Rede? Das halte ich in deisem Fall für zielich entscheidend. Steht da tatsächlich „Bestätigung, Vertrag“ o.ä., hättest Du das reisebüro direkt darauh hinweisen müssen, dass Du nicht buchen wolltest, sondern nur ein Anegbot wolltest. Du hast ja aber nur auf einen Fehler hingewiesen. Handelte es sich aber bereits um einen Vertrag, hat das Rsb natürlich umgebucht und und ging weiterhin davon aus, dass es sich um eine Festbuchung handelt.

Wo hat das Reisebüro den Flug für Euch gebucht? Bei einem veranstalter oder bei einer Airline direkt? Das muß auf dem Vertrag/Angebot angegeben sein.

LG

hallo,
das hört sich ja alles sehr konfus an.
Das Reisebüro hat dir ein Angebot mit falschen Daten zugesendet?
Dann wollte es aufgrund der neuen Daten ein weiteres Angebot schicken, nehme ich an.
Soweit ok!

Folgende Aussage von dir habe ich mal kopiert:
die frau sagte, dass man den preis (siehe erste mail) nur verdoppeln müsste. das datum könne man ohne probleme ändern. der preis hätte sich aber schon wieder geändert( ist natürlich teurer geworden). wenn wir aber inerhalb 24 stunden bezahlen würden, und ihnen den einzahlungsbeleg zumailen würden, bliebe der preis stabil

Und ich glaube, hier schmeisst du etwas durcheinander. Das kann so niemals stimmen. Wenn es ein Angebot war, ist und bleibt alles ein Angebot - und hat natürlich auch keine Konsequenzen.
Was meinst du mit „Preis hat sich verdoppelt?“?

Die Aussage mit dem tagesaktuellen Schwankungen sind normal und sicherlich richtig. Flugpreise können minütlich teurer werden. Ich nehme an, das das Rsb. in weiser Vorausschaubarkeit die angebotenen Flüge für dich reserviert hat. Nach 24 Std. fliegt diese Reservierung raus und sie kommen an den erst genannten Preis auch nicht mehr dran. Deshalb stimmt die Aussage vom Rsb.

Dann hast du eine andere Airline gegoogelt die günstiger ist. Tja…was soll ich dazu sagen? Ich kann dir nur sagen das jedes Rsb. an deine körperliche Unversehrtheit interessiert ist. Never-come-back-Airlines haben Rsb’s auch,-bieten sie aber niemals an! Versuch mal bei Iberia o.ä. dein Anliegen (so wie in dieser mail) zu klären. Wenn du das alles kapiert hast, wirst du den Mehrwert des Rsb. zu schätzen wissen. Übriegens…ein Rsb. lebt nicht von kostenlosen Beratungen - sondern von Buchungen. Die müssen einen geringen Aufschlag nehmen! Is klar,ne?

Lass mich mal wissen wie es weiter geht.
LG-Doro

danke, soweit klar. aber ich habe ja nicht dem reisebüro geschrieben, nur telefonisch um ein angebot gefragt.

meine frau hat anfangs ein angebot gefordert. geschickt haben sie dann ein angebot für eine person… das war damit gemeint. ja, wie schon erwähnt war das datum nicht korekt. meine frau hat das reisebüro darauf aufmerkdam gemacht. dann war ein azubi am telefon… ich bekomme graue haar dabei :wink:

hallo, ich habe nichts unterschrieben. alles nur telefoisch,
weil das büro zu weit weg ist

hallo, ja das ist doch gut, wenn du nichts unterschrieben hast oder eine Kundenzahlung geleistet hast, ist auuch kein Vertrag entstanden.

Alles andere ist Problem des Reisebüros.

ich glaube sowieso, dass die Reiseverkehrskauffrau auf den Flug nur eine Option gemacht hat, und diese ist nicht bindend.

Sie kann die jederzeit wieder herausnehmen und kostenlos stornieren.

Liebe Grüße und einne tollen Urlaub wünsch ich dir.

Nonne 213

hallo, ich habe nichts unterschrieben. alles nur telefoisch,
weil das büro zu weit weg ist

Hallo, das ist eine gänginge Praxis im Reisebüro, da wird em Kunden vorgemacht das es sich um eine Festbuchung handelt, obwohl es nur eine Option ( kostenlos, also nicht bindend) ist.

Ich finde solche Verkaufspraktiken zum kotzen !!!
Ehrlich währt am längsten.

Bei einer Festbuchung hättest du schon die Kundenanzahlung sofort leisten müssen.
Bei einer option ist noch alles offen, da gibt man dem Kunden Zeit zum überlegen, ob man den Flug wirklich nehmen will.

Mit vielen Grüßen von Nonne 213
Beruf: ghelernte Reiseverkauffrau