Telefonvertrag mit spanischer firma

hallo.

angenommen, eine oma erhält am 18.02. einen anruf, ob sie die (von ihrem verstorbenen mann geerbte) firma „weiterhin im branchenverzeichnis“ haben will.
in diesem verzeichnis war diese firma vorher nicht.
die oma geht davon aus, daß es sich um „gelbe seiten“ handelt.
jetzt (28.02.13) erhält die oma eine rechnung über einen wucherbetrag und es stellt sich heraus, daß der anbieter in spanien sitzt, und es sich nur um ein onlineverzeichnis mit kryptischer URL handelt, so daß der eintrag für die firma der oma völlig uninteressant ist.

gilt hier auch das 14tägige widerrufsrecht?
wie sollte der widerruf formuliert werden, um nicht in irgendwelche fallen zu laufen?
genügt das datum des poststempels? ein brief nach spanien dauert ja ein paar tage.

gruß

michael

Hi,

hier steht soweit alles: http://de.wikipedia.org/wiki/Haust%C3%BCrgesch%C3%A4ft

Widerruf: http://www.senioren-ratgeber.de/multimedia/196/133/1…

Gruss
K

hallo.

hier steht soweit alles:
http://de.wikipedia.org/wiki/Haust%C3%BCrgesch%C3%A4ft

Widerruf:
http://www.senioren-ratgeber.de/multimedia/196/133/1…

ok. daß die brüder in spanien sitzen, ist dann also wurscht, weil deutsches recht gilt?

danke & gruß

michael

kein widerrufsrecht bei gewerbe?
nochmal hallo.

in den agb der fiktiven firma steht „laut §13 BGB ergibt sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrech, da die xxx S.L.U. ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden […] betreibt“.

und jetzt?
welchen „wichtigen grund“ könnte eine kündigung rechtfertigen?

etwa, daß die oma allein gar nicht zum vertragsabschluß im namen der firma berechtigt gewesen ist, weil es sich um eine erbengemeinschaft handelt?
oder hat die oma in dem fall sogar als privatperson gehandelt?

gruß

michael

Hi,

sorry…die Haustürgeschichte gilt gegenüber Privatpersonen. Bei B2B enthalte ich mich dann lieber.

Gruss
K

Hallo Schau mal diesen link an ob das eventuell auch passt.

/t/reingefallen-auf-eintrag-im-branchenverzeichnis/2…

hallo.

Hallo Schau mal diesen link an ob das eventuell auch passt.

/t/reingefallen-auf-eintrag-im-branchenverzeichnis/2…

vom thema her schon, aber der rat damals war auch nur „anwalt zu rate ziehen“. werd ich dann wohl auch tun.

danke & gruß

michael

Hallo Michael,

eigentlich hab ich diesen Abschitt gemeint:

„Natürlich ist die Sachlage nicht eindeutig! Es besteht hier die Möglichkeit, daß es in den Bereich arglistige Täuschung geht und der Vertrag damit nichtig ist. In diesem Falle könnte die Zahlung verweigert werden und man müßte abwarten ob eine Klage von dieser Firma erfolgt, was dann als unwahrscheinlich betrachtet werden kann.
… mehr auf http://w-w-w.ms/a1bbpe#2208407

Gruss
Nils