Telekomvertrag!

Liebe Wissende,

mal angenommen ,Person A hat einen Backshop und einen Telefonanschluss mit Internet bei der Telekom,einen 2 Jahresvertrag. Nun verkauft A an Person B den Backshop,Person B möchte aber nicht den Vertrag übernehmen. Person A weiss aber auch nicht was er nun mit dem Telefonanschluss machen soll. Die Telefongesellschaft sagt aber,es besteht ein 2 jähriger Vertrag. Wie soll in solcher Situation vorgegangen werden???

Gruss Skull

Hallo,

mal angenommen, Person A kauft heute morgen um 7 Uhr eine Tüte mit 5 Brötchen für sich und seine Freundin B, die bei ihm übernachtet hat.

Um 7.30 Uhr zu Hause - noch vor dem Frühstück - gibt es einen solchen Streit, dass Freundin B ungefrühstückt das Heim von A verlässt.

A hat jetzt 2 Brötchen zuviel. Kann er die zurückgeben?

Was wird der Bäcker dazu wohl sagen?

Genau: Ist doch nicht mein Problem. Such Dir jemand anders zum Frühstücken, frier die Brötchen ein oder wirf sie weg.

Grüße
EK

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Hallöle Skull,

ich würde sagen, es kommt darauf an, wer der Telekom-Vertragsinhaber ist: ist es der Backshop „1-2-3-Krümel“ o.ä. und dieser wird jetzt auch beim Gewerbeamt aufgelöst, exestiert damit dann ja auch quasi kein Vertragspartner mehr. Behält Dein „Nachfolger“ jedoch den Namen etc., dürfte ausser der Back-Shop-Einichtung, wenn ich da nicht falsch liege, auch der Telekom-Vertrag an den Käufer übergehen (allerdings auch leider nur, wenn er von dieser Verpflichtung schon vor dem Kauf gewusst hat). Sollte der Käufer nichts jedoch davon gewußt haben oder der Vertrag auf Deinen privaten Namen laufen, kann man wohl leider wirklich Dich persönlich auf die Mindestlaufzeit festnageln.
Ich würde an Deiner Stelle aber einfach mal zu einem Telekom-Shop hingehen und denen mal direkt die Sache schildern (am besten mit ein paar beweiskräftigen Unterlagen zur Situationsänderung). Ich könnte mir schon vorstellen, dass sich da was machen läßt…

wölfin

Wenn es denn so einfach wäre …
Hallo,

ich würde sagen, es kommt darauf an, wer der
Telekom-Vertragsinhaber ist: ist es der Backshop
„1-2-3-Krümel“ o.ä. und dieser wird jetzt auch beim Gewerbeamt
aufgelöst, exestiert damit dann ja auch quasi kein
Vertragspartner mehr.

wenn es so einfach wäre sich vor Vertragserfüllung zu drücken…

Warum dann noch ein Insolvenzverfahren, wenn man pleite ist? Einfach zum Gewerbeamt, Firma auflösen, sich damit sämtlicher Forderungen entledigen und neu anfangen.

Nein. So geht es natürlich nicht. Je nach Gesellschaftsform haftet immer irgendwer für Verbindlichkeiten, die nach Ende des Geschäftsbetriebes entstehen.

Gruß

S.J.

Hallo,

zunächst stellt sich mir da spontan die Frage, welche Gesellschaftsform der Backshop hat. Dann wäre zu klären, was mit „Verkauf“ des Shops gemeint ist. Im Regelfall übernimmt der Käufer eines Unternehmens alle Rechte und Pflichten, also die Rechtsnachfolge und muss daher auch alle Verträge und daraus entstehende Verbindlichkeiten erfüllen.

Oder bekommt er nur die Sahnestücke und der Verkäufer muss die „Altasten“ behalten? Dann wäre das ein sehr schlechter Deal…

Gruß

S.J.

mal angenommen ,Person A hat einen Backshop und einen
Telefonanschluss mit Internet bei der Telekom,einen 2
Jahresvertrag. Nun verkauft A an Person B den Backshop,Person
B möchte aber nicht den Vertrag übernehmen. Person A weiss
aber auch nicht was er nun mit dem Telefonanschluss machen
soll. Die Telefongesellschaft sagt aber,es besteht ein 2
jähriger Vertrag. Wie soll in solcher Situation vorgegangen
werden???

Gruss Skull

Huhu!

Nein. So geht es natürlich nicht. Je nach Gesellschaftsform
haftet immer irgendwer für Verbindlichkeiten, die nach Ende
des Geschäftsbetriebes entstehen.

Das kann aber doch dem Aufkäufer egal sein.