Terassenvergrößerung

Hallo, kann man eine bestehende Terasse vergrössern, wenn dies in einen Nutz und Ziergarten mündet, in einem Blumenbeet. Es besteht ein Sondernutzungsrecht für dieses Grundstück von 2 Parteien jeweils 50/50%. Müssen beide Parteien dieser Vergrößerung zustimmen? Was geschieht ohne Zustimmung? Die Terasse muss sowieso saniert werden, der Estrich samt Fliesen ist in 28 Jahren gebrochen, der Boden zum Keller somit undicht, muss neu abgedichtet werden.

Hallo, Sie geben die Antwort ja schon selbst. Bei dem Sondernutzungsrecht müssen beide Parteien zustimmen

Vielen Dank, beide müssen zustimmen, nun hält sich die eine Partei nicht daran und über Nacht ist der Beton gegossen, wie könnte man weitere Arbeiten stoppen, welche Möglichkeiten gibt es?

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