Hallo Rudolf!
ist Duenger ohne weiteres als Sprengstoff zu verwenden?
Ich weiss schon, dass sowohl
uenger als auch Sprengstoff :Nitrate sind, aber meiner :Meinung gibt es doch ein :Sprenstoff-Gesetz, welches :die Lagerung, den Verkauf und :den Besitz von Sprenstoff :genau regelt, oder?
Ja schon, nur die Ingredienzen für Sprengstoffe sind für sich allein oder in anderer Kombination Bestandteile zahlloser Alltagsprodukte. Die Komponenten sind im Grundstoff- und Chemikalienhandel sackweise käuflich.
Ähnliches gilt für Schießprügel aller Art. Frei käuflich sind scharfe Waffen nicht, auch der Besitz ist reglementiert. Ausgangsstoffe sind Stähle, die als handelsübliche Halbzeuge quer durch Gewerbe und Industrie gebraucht werden. Für die Bearbeitung braucht man Werkzeugmaschinen. Aber eben keine Schießprügelherstellmaschinen, sondern industrieübliche Einrichtungen, auf denen im Normalfall beliebig harmlose Dinge des privaten und gewerblichen Bedarfs produziert werden.
Die Fernzündeinrichtung nebst Bildübertragung, um eine wahrhaft teuflische Bombe zum denkbar schlimmsten Zeitpunkt aus beliebiger Entfernung zu zünden, besteht aus elektrischen und elektronischen Bauelementen, die frei käuflich für harmlose und nützliche Dinge verwendet werden.
Alles zusammen muß auch nicht wie eine Bombe im Film aussehen. Filmfritzen verwursteten nun schon hundertfach ein gefährlich aussehendes Gebilde mit blinkender LED und im Sekundentakt rückwärts zählender Ziffernanzeige, wo der die Menschheit rettende Gute vom Bösewicht verfolgt in einem Karnevalsumzug untertaucht, um schließlich die Bombe zu finden und dann, von passender Musik untermalt, zwischen dem grünen und roten Draht zu wählen hat.
Eine im Sinne des Bombenbauers richtig gute Bombe ist als solche gar nicht zu erkennen, wenn es darum geht, Überwachungen und Durchsuchungen zu überwinden. So eine Bombe mordet, aber sie braucht keinen Selbstmörder. Der teuflichem Phantasie sind dabei keinerlei Grenzen gesetzt. Ein Soldat oder Zollmensch wäre überzeugt, ein beliebiges elektronisches Gerät oder einen Rollstuhl, jedenfalls etwas Harmloses vor sich zu haben. Auch die Möglichkeiten der Durchleuchtung sind begrenzt, Funktionalität ist nicht zu erkennen.
Wer also unbedingt will und über die Kombination von Kenntnissen aus Chemie, Elektrotechnik und Mechanik verfügt sowie über die entsprechenden Herstellmöglichkeiten, wird beliebig Teuflisches herstellen und durch fast beliebige Kontrollen bringen.
Fast deshalb, weil ich selbst schon eine Kontrolle erlebte, wo es wirklich schwer gewesen wäre, irgendetwas anzustellen.
Ich weiß den Tag nicht mehr genau, es war jedenfalls der Winter 1990/91. Ich wollte ab Frankfurt nach Moskau fliegen. Es gab irgendeinen besonderen äußeren Anlaß, an den ich mich im Moment nicht erinnere. Alles wurde gefilzt. Ich mußte mich bis auf die Unterhose entkleiden, die Schuhe wurden eingehend untersucht. Jedes Wäschestück im Koffer wurde auseinander genommen. Was nicht bis auf den letzten Winkel zu untersuchen war, kam nicht in den Flieger. Ich mußte z. B. meinen Elektrorasierer zurück lassen. In Moskau besorgte ich mir die Utensilien zur Naßrasur (und bin seitdem dabei geblieben).
Derartige Kontrollen sind absolut lähmend und verbieten sich beim üblichen Personen- und Warenverkehr. Beim Warenverkehr sowieso. Man kann einen Elektrorasierer zurück lassen, aber wir können nicht unseren kompletten Warentransport, sowie Im- und Export streichen.
Wir können Sicherheit vor Hühnerdieben und Gelegenheitstätern schaffen. Zu viel mehr sind Reglementierungen des Sprengstoff- und Waffenbesitzes nicht tauglich, sie können jedenfalls nicht verhindern, daß jemand Sprengstoff, Waffen und Bomben herstellt und einsetzt. Ja ja, ich weiß, das ist verboten… *schiefgrins*.
Gruß
Wolfgang