Hallo,
habe gerade Christiansen gesehen und erfahren, dass eine Debatte entstanden ist, dass die zwei Teroristen Klar und Mohnhaupt die zu x mal Lebenslänglich verurteilt sind jetzt zwei Jahre vor Abbüßung der Mindeststrafe entlassen werden sollen. Nicht nur, dass sie sich noch nicht einmal darüber ausgelassen haben, was genau geschehen ist und wer die Leute umgebracht hat, auch die Sühne ist nicht so recht erkennbar. das einzigste was klar ist, dass die beiden Gnade für ihre gnadenlosen taten möchten.
Wie seht ihr das?
Andy
Hi,
wenn du die Diskussion im Fernsehen gesehen hast, warum hast du dann nicht besser zugehört.
Mohnhaupt hat kein Gnadengesuch eingereicht, sie hat ihre Mindeststrafe abgesessen und ihre Freilassung auf Bewährung wäre die gleiche Verfahrensweise wie bei anderen rechtskräftig verurteilten.
Bei Klar ist es anders, der hat seine Mindeststrafe erst in 2 Jahren abgesessen.
Aber so wie du dein Posting schon formulierst, zeigt, dass du nicht wirklich den Argumenten der Diskusison zugehört hast.
Gruß
Elke
Hallo,
habe gerade Christiansen gesehen und erfahren…
seit wann erfährt man in dieser Sendung überhaupt irgend etwas Relevantes…
SCNR bobesch
Hi
Hallo,
habe gerade Christiansen gesehen und erfahren, dass eine
hat der Jauch gut dran getan, sich diesen Murks nicht anzutun, der Mist gehört abgeschafft ist nur Volksverdummung…
LG
Mikesch
sehr gut interpretiert!
habe wirklich später eingeschaltet und etwas nebenbei getan…
aber habe ich mich verhört, oder haben die nicht mehrere lebenslange strafen erhalten? kann mich an einen satz erinnern von hr. buback glaube ich, der sagte, die mindeststrafe wäre zu 9 prozent abgegolten?
gruß
andy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
…kann mich an einen satz erinnern
von hr. buback glaube ich, der sagte, die mindeststrafe wäre
zu 9 prozent abgegolten?
Ja, er erzählte von abzusitzenden zweihundertundirgendwas Jahren und nicht nur Herr Buback sonderte einen Haufen weiteren blühenden Unsinn ab.
Gruß
Wolfgang
* owT
seit wann erfährt man in dieser Sendung überhaupt irgend etwas
Relevantes…
Hallo,
verrätst du mir, was du als Unsinn identifiziert hast?
Gruß
Andy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie seht ihr das?
Hallo Andy,
ich finde die beiden sollten nicht anders behandelt werden als jeder andere gewöhnliche Mörder.
Da Mohnhaupt scheinbar keine Reue empfindet muss man überlegen, ob sie noch eine Gefahr darstellt.
Wenn nein, Bewährung.
Wenn ja, dann soll sie sitzen bis sie keine Knarre mehr halten kann.
Bei der Entscheidung über Klars Gnadengesuch sollten die Hinterbliebenen der Opfer eingebunden werden.
Prinzipiell gilt jedoch für mich als Christ Matthäus 7,1.
Gruß, Joe
Hallo Josef,
hilf mir bitte, ich habe es nicht gegenwärtig ‚Matthäus 7,1‘.
Grüße
Andy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jörg!
ich finde die beiden sollten nicht anders behandelt werden als
jeder andere gewöhnliche Mörder.
Da Mohnhaupt scheinbar keine Reue empfindet muss man
überlegen…
Einen Satz zuvor forderst Du, sie wie jeden anderen Täter zu behandeln. Dabei kommt es zu einem Urteil mit einer Freiheitsstrafe. Nach Verbüßen der Freiheitsstrafe ist der Fall mit oder ohne Reuebeteuerungen erledigt.
Bei der Entscheidung über Klars Gnadengesuch sollten die
Hinterbliebenen der Opfer eingebunden werden.
Du forderst also doch eine ganz andere Behandlung als bei anderen Straftätern. Oder willst Du bei uns die Gepflogenheiten der Scharia einführen? Dann kannst Du bei Verurteilung, Strafvollzug und Begnadigung Hinterbliebene befragen. Bei uns entscheiden aber aus guten Gründen nicht Hinterbliebene und sonstige Betroffene.
Gruß
Wolfgang
1 Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!
Das bedeutet aber nicht, dass wir aus Sicherheitsgründen gefährliche Leute nicht wegsperren sollten. Der Rachegedanke sollte für Christen dabei keine Rolle spielen.
Gruß, Joe
Hallo Wolfgang,
Einen Satz zuvor forderst Du, sie wie jeden anderen Täter zu
behandeln. Dabei kommt es zu einem Urteil mit einer
Freiheitsstrafe. Nach Verbüßen der Freiheitsstrafe ist der
Fall mit oder ohne Reuebeteuerungen erledigt.
Nein, bei Klar ist es noch nicht erledigt (3. Januar 2009).
Nein, wenn noch Gefahr bei Mohnhaupt besteht muss die Bewährung nicht gewährt werden.
Bei der Entscheidung über Klars Gnadengesuch sollten die
Hinterbliebenen der Opfer eingebunden werden.Du forderst also doch eine ganz andere Behandlung als bei
anderen Straftätern. Oder willst Du bei uns die
Gepflogenheiten der Scharia einführen?
Ich fordere eben KEINE andere Behandlung wie z.B. einem Sexualstraftäter, bei dem bei Gefahr auch keine automatische Bewährung nach 15 Jahren eintritt.
Deine Unterstellung mit der Scharia kommentiere ich besser nicht, sonst lasse ich mich vielleicht zu einer unchristlichen Bemerkung hinreißen
Dann kannst Du bei
Verurteilung, Strafvollzug und Begnadigung Hinterbliebene
befragen. Bei uns entscheiden aber aus guten Gründen nicht
Hinterbliebene und sonstige Betroffene.
Vielleicht nicht entscheiden, jedoch auf die Gefühle der Hinterbliebenen Rüchsicht nehmen.
Gruß, Joe
Hallo,
Wie seht ihr das?
na ja beide würden in den Genuss von Gnade kommen. Die eine, weil sie die seinerzeit festgelegt Mindesstrafe abgesessen hat, der andere über ein Gesuch.
Mit der Festlegung einer Mindesstrafe und der Möglichkeit freizukommen ist muss ja keine Reue verbunden sein. Die zuständigen Stellen entscheiden aufgrund von Gutachten, Verhaltensmustern usw.
Bei Klar sehe ich eigentlich keinen Grund freizulassen (obwohl er Reue zeigt).
Ich denke, dass nicht alleine die Morde beurteilt werden müssen sondern auch das was sie den Menschen in der Zeit der RAF angetan haben. Angst und Schrecken haben sie verbreitet. Das hatte nichts mit Armee oder Krieg zu tun sondern war eine Verbrecherorganisation ohne Sinn und Verstand.
Wie auch immer, beide werden sicher mit offenen Armen empfangen werden und ihre Lobby finden und wenn sie dann noch ein Buch schreiben oder ihre Lebensgeschichte richtig vermarkten, werden sie reich sterben.
Ein Hohn für die Opfer.
Thema Reue. Was sollen Sie bereuen ? Welche Einsichten sollen sie durch wegsperren neu gewonnen haben ? Das was sie getan haben, haben sie bewusst und vorsätzlich als erwachsene Menschen getan und ich würde drauf wetten, dass sie in gleicher Situation wieder gleich handeln würden. Sie kennen keine Skrupel und haben sie im Knast auch sicher nicht gelernt.
Aber das ist nur eine Meinung.
Gruss
Roger
Hallo Jörg!
Nach Verbüßen der Freiheitsstrafe ist der
Fall mit oder ohne Reuebeteuerungen erledigt.Nein, bei Klar ist es noch nicht erledigt (3. Januar 2009).
Nein, wenn noch Gefahr bei Mohnhaupt besteht muss die
Bewährung nicht gewährt werden.
Bitte beschäftige Dich mit der politischen Situation der 60er und 70er Jahre, als es zu einer Protestbewegung kam, aus der u. a. die RAF hervorging. Die RAF existiert nicht mehr. Im übrigen ist nicht Chancenlosigkeit, sondern Wiedereingliederung ins Leben ein wesentliches Ziel des Strafvollzugs. Sofern Haft überhaupt diesem Ziel dienen kann, ist jahrzehntelange Haft gewiß nicht zielfördernd. Von breiten Schichten werden solche Gedanken nicht nachvollzogen; Abschreckungsszenarien, Vergeltung/Rache und Bauchgefühle stehen im Vordergrund, wie schädlich solche Ziele für das Gemeinwesen auch sein mögen.
Dann kannst Du bei
Verurteilung, Strafvollzug und Begnadigung Hinterbliebene
befragen. Bei uns entscheiden aber aus guten Gründen nicht
Hinterbliebene und sonstige Betroffene.Vielleicht nicht entscheiden, jedoch auf die Gefühle der
Hinterbliebenen Rüchsicht nehmen.
Wie soll die Rücksichtnahme auf Gefühle, Launen und Emotionen praktisch umgesetzt werden?
Gruß
Wolfgang
Kann man denn Gnade erhalten,
wenn man noch nicht einmal den Sekundäropferne (=Familie)
Gnade walten lässt, indem man Ihnen nicht die wahre Geschichte sagt
und den wahren Mörder nennt?
Andy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Andreas!
Kann man denn Gnade erhalten,
wenn man noch nicht einmal den Sekundäropferne (=Familie)
Gnade walten lässt, indem man Ihnen nicht die wahre Geschichte
sagt
und den wahren Mörder nennt?
Klar und Mohnhaupt wurden nicht für bestimmte ihnen persönlich zugeordnete Taten verurteilt, sondern für die Taten der RAF, unabhängig davon, woran und inwieweit die beiden im Detail beteiligt waren. Die Verurteilung halte ich für fragwürdig. Wenn man nach einem Vierteljahrhundert Haftzeit erzählt, wir haben zwar keine Ahnung, wofür wir die Leute einsperrten, aber wenn sie nachträglich keinen Haftgrund liefern, lassen wir sie im Gefängnis verschimmeln, wird die Sache immer seltsamer.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Bitte beschäftige Dich mit der politischen Situation der 60er
und 70er Jahre, als es zu einer Protestbewegung kam, aus der
u. a. die RAF hervorging.
Das habe ich. Ich habe „Der Baader Meinhof Komplex“ von Stefan Aust gelesen. Ein sehr interessantes und gutes Buch.
Die RAF existiert nicht mehr. Im
übrigen ist nicht Chancenlosigkeit, sondern
Wiedereingliederung ins Leben ein wesentliches Ziel des
Strafvollzugs. Sofern Haft überhaupt diesem Ziel dienen kann,
ist jahrzehntelange Haft gewiß nicht zielfördernd. Von breiten
Schichten werden solche Gedanken nicht nachvollzogen;
Abschreckungsszenarien, Vergeltung/Rache und Bauchgefühle
stehen im Vordergrund, wie schädlich solche Ziele für das
Gemeinwesen auch sein mögen.
Ja, aber das sind nicht meine Gedanken. Ich möchte nur keine Bevorzugung dieser Häftlinge. Es sind einfach nur Mörder. Ihre irrationalen Begründungen will ich erst gar nicht nachvollziehen.
Wie soll die Rücksichtnahme auf Gefühle, Launen und Emotionen
praktisch umgesetzt werden?
In dem man mit den Hinterbliebenen spricht. Klar hat noch nicht die Haftzeit, die ein „gewöhnlicher“ Mehrfachmörder absitzen muss, verbüßt.
Und wenn die Mehrheit der Hinterbliebenen der MordOPFER ein Gnadengesuch der VORZEITIGEN Entlassung der TÄTERS ablehnt, dann soll er halt noch 2 Jahre sitzen.
Gruß, Joe
Hallo Jörg!
Und wenn die Mehrheit der Hinterbliebenen der MordOPFER ein
Gnadengesuch der VORZEITIGEN Entlassung der TÄTERS ablehnt,
dann soll er halt noch 2 Jahre sitzen.
In unserem Rechtssystem sind Abstimmungen Geschädigter nicht vorgesehen. Es steht Dir frei, Abgeordnete zu begeistern, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit zukünftig Geschädigte abstimmen, wann, unter welchen Voraussetzungen oder ob überhaupt Strafaussetzungen zur Bewährung stattfinden. Damit bist Du auf der Linie des gesunden Volksempfindens. Aber wundere Dich nicht, wenn Du hinterher in solchem Land nicht mehr leben magst, wo das Volksempfinden regiert.
Hast Du schon mal über Sinn und Unsinn, Nutzen und Schaden (langjähriger) Haftstrafen nachgedacht? Die abschreckende Wirkung der Strafe ist bei vielen Taten reine Illusion, statt Resozialisierung findet eher das Gegenteil statt und Gedanken an Sühne und Rache mögen zwar nachvollziehbar sein, sind aber mit einem Rechtsstaat und Menschenrechten unvereinbar, wenn dabei gebrochene, lebensunfähige und/oder perspektivlose Menschen heraus kommen. Ein Gemeinwesen kann kein Interesse an Menschen in Gefängnissen haben (abgesehen von Menschen, die eine akute Gefahr darstellen). Langjährige Inhaftierungen sind für den Betroffenen ohnehin, aber auch für das Gemeinwesen nur schädlich. Es gibt keinen erkennbaren Nutzen und so ist jahrzehntelanges Wegsperren nur Ausdruck von Irrationalität und Hilflosigkeit. Mit zunehmender Zeit der Inhaftierung wird die Aufgabe der Resozialisierung immer schwieriger, ohne daß dem irgendein positiver Effekt gegenüber steht. Mir kann auch niemand erzählen, daß die Genugtuung Hinterbliebener steigt, wenn ein Verurteilter 26 statt 24 Jahre einsitzt. Das sind Jahrhunderte alte Zöpfe, mit denen eine Gesellschaft einen ohnehin nicht mehr reparablen Schaden weiter vergrößert - eine alte, dumme Gewohnheit.
Gruß
Wolfgang
Hallo Jörg,
Und wenn die Mehrheit der Hinterbliebenen der MordOPFER ein
Gnadengesuch der VORZEITIGEN Entlassung der TÄTERS ablehnt,
dann soll er halt noch 2 Jahre sitzen.
Interessante Rechtsauffassung. Das Urteil und die Strafe ist nicht zum Frommen der Hinterbliebenen da sondern zur Richtigstellung eines Verbrechens gegenüber den Regeln der Gesellschaft an sich. Wesewegen auch nicht das Opfer sondern der Staat als Vertreter der Gesellschaft anklagt.
Wenn der Staat also zur Meinung kommt, es sei genug der Strafe, dann ist das eine autonome Entscheidung des Staates. Er kann die Opfer hören, er kann das, was sie sagen in seine Entscheidung einfließen lassen. Er soll sich aber sicher nicht in seiner Entscheidung zum Diener von ggf. menschlich nachvollziehbaren Vergeltungsgedanken machen.
Grüße
Jürgen