Teure 'Familienzusammenführung'? :-)

Hallo!

Frau mit Beruf und unbefristetem Arbeitsvertrag will mit 16 jährigem Sohn nach 2 Jahren „Fernbeziehung“ nun zu Ihrem Partner ziehen und dort neue Arbeit suchen.

Fragen für den „worst case“ Arbeitslosigkeit:

  1. Stimmt es, dass sie ggf. 12 Wochen Sperre erwartet, weil sie wohl nicht erreichen kann, dass sie gekündigt wird sondern selbst kündigen muss?
    (Sperre weil nicht verheiratet, „nur“ Lebensgemeinschaft!)

  2. Stimmt es, dass Sie, wenn sie am neuen Ort eine befristete Arbeit annimmt und nach Ablauf arbeitslos werden sollte wieder 12 Wochen gesperrt werden wird, weil sie ja selbst ursprünglich am alten Wohnort den Job gekündigt hatte?

  3. Stimmt es, dass die nicht anerkannte Lebensgemeinschaft plötzlich anerkannt (angerechnet) würde, wenn sie keine Arbeit finden sollte.
    D.h. der unter 1) und 2) irrelevante Partner ist dann plötzlich relavant und kann dem Staat die Unterhaltspflicht abnehmen?

  4. Wenn Annahmen 1-3 korrekt: verleitet das unsere Mitmenschen nicht geradezu dazu, vermeintlich gerechte Verhältnsse zu schaffen und für Frau und Kind Hartz IV zu beantragen und den Mann „aussen vor“ zu lassen (bis Arbeit gefunden ist)?

Anmerkung: Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Qualifikation und der aktuellen Arbeitsmarktlage nur eine kurze Arbeitslosigkeit zu erwarten sein wird (evtl. wenige Wochen).

Danke für sachdienliche(!) Hinweise!
:smile:

Timsy

Hallo,

sollte es nicht eher dazu verleiten aus der ungekündigten Stellung heraus einen Job in der neuen Stadt zu suchen?! Das wäre doch am vernünftigsten. Warum wird dieser Weg nicht bedacht?

Gruß

Samira

Hallo,

mir bleibt - als häufigem Wochenendfahrer - ehrlich gesagt die Spucke weg, wie man erst einen Job kündigen und sich dann erst einen neuen Job nach Umzug suchen kann. Wenn es mit zwei Jahren Fernbeziehung geklappt hat, dann wird es auch noch die paar Wochen/Monate klappen, bis man einen neuen Job am gewünschten zukünftigen Wohnort hat.

Oder geht es hier eher darum, sich durchaus mit dem Gedanken anfreunden zu können statt durch eigene Arbeit andere den Lebensunterhalt erarbeiten zu lassen, die dumm genug sind oft über Jahre jeden Sonntag oder Montag in Bahn/Flieger/Auto zu steigen um hunderte Kilometer weit weg einen zwar nicht extrem komfortablen aber sicheren Job zu machen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

wenn die Qualifikation doch so gut ist warum sucht sich die Frau nicht erst einen Job in der neuen Stadt und zieht dann erst um? Aus eigener Erfahrung: das ist wesentlich stressfreier als sich nach dem Umzug hektisch und aus der Arbeitslosigkeit heraus bewerben zu müssen.

Und ja, die Frau wird höchstwahrscheinlich eine Sperrre bekommen - ist ja auch gar nicht soooo unbegründet, wenn sie das auch anderstrum machen könnte, oder?

Grüße
und viel Erfolg bei der Stellensuche
Jessica

Hallo Antworter :smile:

Danke für die bisherigen Antworten.
Natürlich habt ihr prinzipiell Recht und sie versucht in diesem theorethischen Fall ja bereits, einen Job zu kriegen.
Allerdings könnte ihre Branche (Erzieherin) an das Schuljahr „getaktet“ sein, also derzeit schwer und erst im Sommer einfacher.

Andererseits wäre der freie August sinnvoll nutzbar für einen Umzug und die nötigen Renovierungen.
Daher ein gewisses Restrisiko.

Verständlich?

Danke nochmals und Grüße!

Timsy

Hallo,

das der „freie August“ sinnvoll nutzbar wäre" ist aber doch kein Grund, dass die Allgemeinheit hierfür zu zahlen hätte, oder?

Ansonsten gebe ich dringend zu bedenken, dass es eine ganz andere Situation ist aus ungekündigter Stelle heraus sich zu bewerben, als aus Arbeitslosigkeit. Nicht umsonst verhandeln gerade Arbeitnehmer in besseren Positionen heraus Regelungen im Kündigungsfall sich so darstellen zu können, dass sie sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewerben. Eine berufliche Veränderung steht man jedem zu und zeigt, dass jemand beruflich voran kommen will und leistungswillig ist. Bei Bewerbung aus Arbeitslosigkeit werden immer zusätzliche Fragen kommen, und ist man immer in einer schlechteren Position.

Und auch wenn die Chancen auf eine Neuanstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt besser sind, Du weißt nie ob und was Du dann angeboten bekommst. Aktuell mag die Fernbeziehung zwar nerven, aber Du weißt was Du hast, und dass Du da auf jeden Fall bleiben kannst.

Gruß vom Wiz

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worst case
Hallo Wiz und danke!

Vielleicht hab ich aber nicht deutlich genug formuliert:
Natürlich versucht zunächst man deine Version:
Job haben VOR dem Umzug ist natürlich besser. :smile:
Darum gehts hier nicht. Es geht um den worst case: Zieltermin 1.9.2010 und dann doch kein Job!

das der „freie August“ sinnvoll nutzbar wäre" ist aber doch
kein Grund, dass die Allgemeinheit hierfür zu zahlen hätte,
oder?

Stimmt.
Aber Erzieher werden nun mal häufig (nicht immer) im Herbst für das neue „Schuljahr“ eingestellt, daran kann man wenig ändern.
Und AL - Beiträge zahlt man ja für den Fall, dass mal was schief geht.
Wer Jahrzehnte eingezahlt hat muß sich nix vorwerfen, wenn mal ein paar Wochen nicht so gut laufen, denke ich. Wie gesagt: kein Vorsatz, sondern worst case.

Ansonsten gebe ich dringend zu bedenken, dass es eine ganz
andere Situation ist aus ungekündigter Stelle heraus sich zu
bewerben, als aus Arbeitslosigkeit.

Stimmt- aber lange, perspektivlose AL ist was anderes als aktiver Umzug mit neuen Perspektiven, denke ich.
Das ist auch dem neuen AG vermittelbar.

Nicht umsonst verhandeln
gerade Arbeitnehmer in besseren Positionen heraus Regelungen
im Kündigungsfall sich so darstellen zu können, dass sie sich
aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewerben.

Leider wirds nicht viel zu verhandeln geben in dieser Branche -aber das wird mal ein neuer Thread :smile:

Eine berufliche Veränderung steht man jedem zu und zeigt, dass
jemand beruflich voran kommen will und leistungswillig ist.
Bei Bewerbung aus Arbeitslosigkeit werden immer zusätzliche
Fragen kommen, und ist man immer in einer schlechteren
Position.

Wenn zu mir jemand kommt und mir die vorliegende Story glaubhaft serviert, dann würde ich kein Problem sehen.
Mich interessiert weniger sein Privatleben als seine Qualifikation.

Und auch wenn die Chancen auf eine Neuanstellung zu einem
bestimmten Zeitpunkt besser sind, Du weißt nie ob und was Du
dann angeboten bekommst. Aktuell mag die Fernbeziehung zwar
nerven, aber Du weißt was Du hast, und dass Du da auf jeden
Fall bleiben kannst.

„Da bleiben“ (in der alten Anstellung) wäre irgrendwie unfair. Es würde bedeuten, den Mund zu halten, neuen Job suchen und dann kurzfristig die Jahresplanung der alten Stelle für 2010/2011 über den Haufen zu werfen, was letztlich die Kollegen ausbaden müssten.

Vielleicht kannst du meine ursprünglichen Fragen unter diesem Aspekt nochmals beleuchten.
Was tun, wenns schiefgeht und nicht bis zum 1.9. klappt mit einem Job?

Gruß und danke nochmals!

Timsy

moralische ‚Wenns‘ und ‚Abers‘
Hallo Moralisten und -innen!
:smile:

Ich hab hier ein paar Fragen gestellt, deren Antworten ich nicht kenne - sonst würde ich hier nicht fragen.

Mir ist klar, dass es 1000 moralische „Wenns“ und „Abers“ gibt und ich mich allein durch die Fragen angreifbar mache.

Aber schade ist, dass hier immer häufiger „Antworten“ kommen, die keine sind. Ich bin auch nicht beleidigt, wenn jemand der nix Hilfreiches dazu sagen kann mal nix schreibt :smile:

Ich hatte in weiser Vorahnung ausdrücklich extra um sachdienliche (!) Hinweise zu meinen Fragen
gebeten - nicht danach, wie die virtuelle Erzieherin um jeden Preis verhindern könnte, dass der ARGE-Leistungsfall eintritt. :smile:

Es ist wie im Autoforum: jemand fragt nach Details zu einem bestimmten Tunig und alle Bremser antworten global mit „tus nicht, du schadest dir, dem Auto und der Umwelt“. Das ist bestimmt auch nen Thread wert - aber ist keine Antwort.
In der Schule gabs dafür"Themaverfehlung, setzen, 6!"

Seltsamerweise findet von den Postern auch keiner den Mut, die offensichtliche Problematik (siehe 3. Punkt) der
angeführten Ungleichbehandlung „Ehe vs. Beziehung ohne Trauschein“ aufzugreifen!?!
Wenn schon Moral- Apostel, dann bitte nicht mit Scheuklappen!

Sorry für die grobe Formulierung - aber so macht man ein Forum kaputt.
Nichts gegen frei Meinungsäusserung - aber zero Antwort und nur Meckern ist zu wenig.

Zur Erinnerung: Gefragt war:

  1. Stimmt es, dass sie ggf. 12 Wochen Sperre erwartet, weil sie wohl nicht erreichen kann, dass sie gekündigt wird sondern selbst kündigen muss? (Sperre weil nicht verheiratet, „nur“ Lebensgemeinschaft!)
    Gefragt war übrigens NICHT:
    „Wie kann die Betroffene das Arbeitsamt vor möglichen Forderungen bewahren“ oder so. :smile:

  2. Stimmt es, dass Sie, wenn sie am neuen Ort eine befristete Arbeit annimmt und nach Ablauf arbeitslos werden sollte wieder 12 Wochen gesperrt werden wird, weil sie ja selbst ursprünglich am alten Wohnort den Job gekündigt hatte?
    Dazu hat sich bisher hier noch gar niemand geäussert - nicht mal ne sinnlose Moralpredigt :smile:

  3. Stimmt es, dass die nicht anerkannte Lebensgemeinschaft plötzlich anerkannt (angerechnet) würde, wenn sie keine Arbeit finden sollte.
    D.h. der unter 1) und 2) irrelevante Partner ist dann plötzlich relavant und kann dem Staat die Unterhaltspflicht abnehmen?

  • wie 2) -
  1. Wenn Annahmen 1-3 korrekt: verleitet das unsere Mitmenschen nicht geradezu dazu, vermeintlich gerechte Verhältnsse zu schaffen und für Frau und Kind Hartz IV zu beantragen und den Mann „aussen vor“ zu lassen (bis Arbeit gefunden ist)?
  • wie 2) -

Danke nochmals für sachdienliche(!) Hinweise!
:smile:

Timsy

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Re: teure ‚Familienzusammenführung‘? :smile:
Hallo!

ich habe nur grob gelesen. Spontan fiel mir bei diesem Thema aber ein Urteil ein, wonach auch bei einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Sperrzeit verneint wird, wenn man deswegen umzieht.

Lies mal bitte selbst genau nach, ob es dieses Urteil ist.

Habe es nur überflogen. Rz 10 -12?
http://lexetius.com/2002,2587

TM

ohne die geht es anscheinend nicht.

Hier wird man mitunter schon „geknüppelt“, wenn man die Rechte die einem zustehen beanspruchen möchte.

Das kot** mich schon lange an hier.
Auch wenn mir bei einigen Anfragen hier auch die Hutschnur hochgeht.
Ich versuche dann halt mich zurückzuhalten und die Frage sachlich zu beantworten, solange es nicht auf Sozialbetrug hinausläuft.

Irgendwo müssen die Leute anscheinend ihren Frust ablassen. Und das geht bekanntlich am einfachsten bei denen, die eh schon „ganz unten“ sind.

Die anderen Sozialschmarotzer die „ganz oben“ sind, haben einfach zu viel Macht und Geld.

Die Gesellschaft ist doch schon so kaputt, dass man als dumm gilt, wenn man nicht aus allem Profit rausschlägt und ein bisschen betrügt.

Arme Welt!

TM

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‚Fernbeziehung‘ = ‚eheähnliche Gemeinschaft‘?
Hallo That’s me"

Danke für die bisher beste Antwort hier!

Ob genau zutreffend kann ich noch nicht sagen (ab wann ist eine „Fernbeziehung“ eine „eheähnliche Gemeinschaft“?)

Grüße!

Timsy

Sorry, wie gesagt, ich habe deinen Beitrag nicht wirklich gelesen und bin auf die Überschrift „Familienzusammenführung“ angesprungen.

Peinlich, sehr peinlich dabei steht ja im 1. Satz das mit der Fernbeziehung. *rotwerd*

Tut mir leid, dass ich so schlampig war :wink:

Es steht ja nichts im Wege, sich bereits fleißig zu bewerben.
Mal ganz abergläubisch gesagt: Wenn es sein soll, wird es das Schicksal mit der Liebe der beiden sicher gut meinen :smile:

Viel Glück!!

TM

Hallo That’s me!

Sorry, wie gesagt, ich habe deinen Beitrag nicht wirklich
gelesen und bin auf die Überschrift „Familienzusammenführung“
angesprungen.

Macht nix :smile:
Ich bin inzwischen schon dankbar, wenn keine „Oberlehrer“ schreiben…
:smile:

Es steht ja nichts im Wege, sich bereits fleißig zu bewerben.
Mal ganz abergläubisch gesagt: Wenn es sein soll, wird es das
Schicksal mit der Liebe der beiden sicher gut meinen :smile:

Bewerben ginge ja noch - aber ohne Urlaub kein Gespräch und Urlaub ist erst im August (KiGa zu) - aber da haben die potentiellen AGs natürlich ebenfalls zu.
Also schwierig. Nur ein paar wenige Einzelurlaubstage sind möglich.

Liebes-, Schicksals- und sonstwie-mäßig sehe ich keine Probleme :smile:
Dankeschön!

Aber im Ernst: warum sollte eine Fernbeziehung keine eheähnliche Lebensgemeinschaft sein?
So macher Trucker und Matrose führt ne Ehe, oder?
Gibts da Kriterien?

Grüße!

Timsy - auf der Suche nach jedem Strohhalm :smile:

ReHi,

Aber im Ernst: warum sollte eine Fernbeziehung keine
eheähnliche Lebensgemeinschaft sein?
So macher Trucker und Matrose führt ne Ehe, oder?
Gibts da Kriterien?

Ja und zwar vom BverfGe
http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv087234.html
Die eheähnliche Gemeinschaft ist eine typische Erscheinung des sozialen Lebens (vgl. BVerfGE 82, 6 [13]). Von anderen Gemeinschaften hebt sie sich hinreichend deutlich ab. Mit dem Begriff „eheähnlich“ hat der Gesetzgeber ersichtlich an den Rechtsbegriff der Ehe angeknüpft, unter dem die Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen ist [vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]]. Gemeint ist also eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.

Es gibt also (mindestens) noch ein weiteres Urteil (siehe oben), wo das noch genauer definiert ist. Habe es aber gerade nicht parat.

Indizien sind z.B.

  • gemeinsames Kind
  • gemeinsamens Konto, bzw. Vollmacht für Kto.
  • gemeinsamer Kredit oder Eigentum (Z. B. Grundbucheintrag)

TM

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Bei gekünd. AV Anspruch auf Urlaub f. Bewerbung
Noch was zu diesem hier:

Bewerben ginge ja noch - aber ohne Urlaub kein Gespräch und
Urlaub ist erst im August (KiGa zu) - aber da haben die
potentiellen AGs natürlich ebenfalls zu.

Gilt aber nur, wenn bereits gekündigt wurde:

http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html

und http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar…

Also schwierig. Nur ein paar wenige Einzelurlaubstage sind
möglich.

Das ist doch prima, dann legt man den Urlaub/Termin für Vorstellungsgespräch eben entsprechend.

TM

1 „Gefällt mir“

Hallo Timsy,

  1. Stimmt es, dass sie ggf. 12 Wochen Sperre erwartet, weil
    sie wohl nicht erreichen kann, dass sie gekündigt wird sondern
    selbst kündigen muss?
    (Sperre weil nicht verheiratet, „nur“ Lebensgemeinschaft!)

Nachzulesen im § 144 SGB III. Wie kommst Du auf keine Sperre, wenn verheiratet? Wäre mir neu.

  1. Stimmt es, dass Sie, wenn sie am neuen Ort eine befristete
    Arbeit annimmt und nach Ablauf arbeitslos werden sollte wieder
    12 Wochen gesperrt werden wird, weil sie ja selbst
    ursprünglich am alten Wohnort den Job gekündigt hatte?

Nein.

  1. Stimmt es, dass die nicht anerkannte Lebensgemeinschaft
    plötzlich anerkannt (angerechnet) würde, wenn sie keine Arbeit
    finden sollte.
    D.h. der unter 1) und 2) irrelevante Partner ist dann
    plötzlich relavant und kann dem Staat die Unterhaltspflicht
    abnehmen?

? Angerechnet auf was?
Bei AlG I wird der Partner eh nicht eingerechnet, bei Alg II wäre § 7 SGB III mal zu prüfen, ob wirklich eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

  1. Wenn Annahmen 1-3 korrekt: verleitet das unsere Mitmenschen
    nicht geradezu dazu, vermeintlich gerechte Verhältnsse zu
    schaffen und für Frau und Kind Hartz IV zu beantragen und den
    Mann „aussen vor“ zu lassen (bis Arbeit gefunden ist)?

Mach ich jetzt keine Bemerkung dazu.

Anmerkung: Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Qualifikation
und der aktuellen Arbeitsmarktlage nur eine kurze
Arbeitslosigkeit zu erwarten sein wird (evtl. wenige Wochen).

Danke für sachdienliche(!) Hinweise!
:smile:

War hoffentlich sachlich genug
Grüße
Almut

Hallo Moralisten und -innen!

Auch nochmal Hallo,

Mir ist klar, dass es 1000 moralische „Wenns“ und „Abers“ gibt
und ich mich allein durch die Fragen angreifbar mache.

Was hat das mit angreifen zu tun? Leider ist es nunmal so, dass man besser einen Job aus einem anderen heraus findet als wenn man arbeitslos ist. Find ich auch nicht gut, das zählt aber nicht.

Ich hatte in weiser Vorahnung ausdrücklich extra um
sachdienliche (!) Hinweise zu meinen Fragen
gebeten - nicht danach, wie die virtuelle Erzieherin um jeden
Preis verhindern könnte, dass der ARGE-Leistungsfall eintritt.

-)

Also das unterstellt der Erzieherin hier keiner. Und es ist mitnichten so, dass diese Situation hier noch keiner hatte (ich musste 2 Jahre auf meinen Schatz berufsbedingt verzichten).

Seltsamerweise findet von den Postern auch keiner den Mut, die
offensichtliche Problematik (siehe 3. Punkt) der
angeführten Ungleichbehandlung „Ehe vs. Beziehung ohne
Trauschein“ aufzugreifen!?!
Wenn schon Moral- Apostel, dann bitte nicht mit Scheuklappen!

Das Thema ist auch zum Aufrege, aber leider auch nicht zu ändern. Eheähnliche Beziehungen haben zwar die gleichen Pflichten, nicht aber die gleichen Rechte - leider. Nur hilft der Erzieherin das auch nicht weiter - oder?

Zur Erinnerung: Gefragt war:

  1. Stimmt es, dass sie ggf. 12 Wochen Sperre erwartet, weil
    sie wohl nicht erreichen kann, dass sie gekündigt wird sondern
    selbst kündigen muss? (Sperre weil nicht verheiratet, „nur“
    Lebensgemeinschaft!)
    Gefragt war übrigens NICHT:
    „Wie kann die Betroffene das Arbeitsamt vor möglichen
    Forderungen bewahren“ oder so. :smile:

Ja, sie bekommt eine Sperre. Ich kenne sogar einen Fall bei dem das auch bei einer Ehe passiert ist (es waren 6 Wochen zwischen Kündigung und neuen Job, ALG1 gab es nur 2 Wochen da der AN ja auch 4 Wochen später hätte kündigen können - da zählte auch nicht das Argument „Familienzusammenführung“)

  1. Stimmt es, dass die nicht anerkannte Lebensgemeinschaft
    plötzlich anerkannt (angerechnet) würde, wenn sie keine Arbeit
    finden sollte.
    D.h. der unter 1) und 2) irrelevante Partner ist dann
    plötzlich relavant und kann dem Staat die Unterhaltspflicht
    abnehmen?
  • wie 2) -

Ich denke das sind immer Einzelfallentscheidungen. Eine Arbeitsamt-Mitarbeiterin hat mit mal gesagt, dass man erst nach einer gewissen Zeit, in der man zusammen wohnt füreinander einstehen muss. Hier mal was zum Nachlesen: http://www.stegemeier-rechtsanwalt.de/000000975e109f…

Danke nochmals für sachdienliche(!) Hinweise!
:smile:

Ich denke auch die Meinungen, die hier als rein moralisch abgewertet werden sind eigentlich sachdienlich (wenigstens gemeint).

Timsy

Jessica

1 „Gefällt mir“

Re: teure ‚Familienzusammenführung‘? :smile:
Hi!

Frau mit Beruf und unbefristetem Arbeitsvertrag will mit 16-jährigem Sohn nach 2 Jahren „Fernbeziehung“ nun zu Ihrem Partner ziehen und dort neue Arbeit suchen.

  1. Stimmt es, dass sie ggf. 12 Wochen Sperre erwartet, weil sie wohl nicht erreichen kann, dass sie gekündigt wird sondern selbst kündigen muss (Sperre weil nicht verheiratet, „nur“ Lebensgemeinschaft!)?

Ja, wahrscheinlich schon.
Denn 1. würde der Job hier nicht zur „Begründung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft“ aufgegeben (dann träte in der Tat keine Sperrzeit ein; s. DA 144.93 : http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G… (S. 41)) und
2. wird hier auch keine eheähnliche Gemeinschaft fortgesetzt. (Wenn die Kriterien einer solchen erfüllt wären – was sie hier nicht sind; s. DA 144.95 –, träte ebenfalls keine Sperrzeit ein.)

Oder ist der Partner auch der Vater des Sohnes? Dann träte keine Sperrzeit ein, weil die sog. „Erziehungsgemeinschaft“ (wieder)hergestellt würde ( DA 144.94 ).

Ist der Partner nicht der Vater des Sohnes, könnte man allerdings versuchen, sich auch DA 144.95 zu berufen. Denn laut diesem liegt ein wichtiger Grund (dass keine Sperrzeit eintritt) auch dann vor, wenn „eine Erziehungsgemeinschaft mit einem Partner hergestellt wird, der nicht leiblicher Elternteil ist, wenn dies zum Wohl des Kindes ist.
Inwieweit hier allerdings eine Nachweisführung gelingt, ist sehr fraglich, da 1. der Sohn bereits 16 ist und 2. seit 2 Jahren eine Fernbeziehung geführt wird, sodass eine besonders enge (Vater-)Beziehung zum Stiefvater zumindest zweifelhaft ist.

  1. Stimmt es, dass sie, wenn sie am neuen Ort eine befristete Arbeit annimmt und nach Ablauf arbeitslos werden sollte wieder 12 Wochen gesperrt werden wird, weil sie ja selbst ursprünglich am alten Wohnort den Job gekündigt hatte?

„Wieder“ ist hier der Knackpunkt.
Wenn man zwischen dem Job am alten Wohnort und der neuen (befristeten) Stelle arbeitslos gemeldet war (egal, ob mit oder ohne Sperrzeit), dann tritt nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses keine (weitere) ein. Das ist dann gegessen.

Wenn man aber mehr oder weniger nahtlos (also ohne Arbeitslosigkeit dazwischen) vom alten ins neue (befristete) AV übertritt, dann würde eben dann erst geprüft, ob man zur Aufgabe des Jobs am alten Wohnort einen sog. „wichtigen Grund“ hatte oder nicht.
Was ein wichtiger Grund ist und was nicht, habe ich ja oben geschrieben.

  1. Stimmt es, dass die nicht anerkannte Lebensgemeinschaft plötzlich anerkannt (angerechnet) würde, wenn sie keine Arbeit finden sollte?
    D.h., der unter 1) und 2) irrelevante Partner ist dann plötzlich relevant und kann dem Staat die Unterhaltspflicht abnehmen?

Nein, denn das würde nur bei Alg II ein Rolle spielen. Wir reden hier aber von Alg I. Da sind die Lebensumstände irrelevant.

Sollte allerdings das Alg I unter dem Existenzminimum liegen und daher aufstockend Alg II beantragt werden (müssen), würde die ARGE vielleicht versuchen, die beiden als eheähnliche Gemeinschaft einzustufen, um ggf. weniger bis nichts zahlen zu müssen. Dies wäre jedoch rechtlich nicht in Ordnung, und man sollte sich mit allen verfügbaren Mitteln dagegen wehren!
Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Vielleicht kommt es ja gar nicht soweit.

LG
Jadzia

Hallo

Wie kommst Du auf keine Sperre, wenn verheiratet?

Weil der Grund der Kündigung die Familienzusammenführung ist.
Bei der Vergabe von WBS-Wohnungen beim Wohnungsamt hatte die Familienzusammenführung jedenfalls alleroberste Priorität, das ging noch vor Vermeidung von Obdachlosigkeit (vor ca. 16 Jahren jedenfalls).

Viele Grüße