Hallo!
Frau mit Beruf und unbefristetem Arbeitsvertrag will mit 16 jährigem Sohn nach 2 Jahren „Fernbeziehung“ nun zu Ihrem Partner ziehen und dort neue Arbeit suchen.
Fragen für den „worst case“ Arbeitslosigkeit:
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Stimmt es, dass sie ggf. 12 Wochen Sperre erwartet, weil sie wohl nicht erreichen kann, dass sie gekündigt wird sondern selbst kündigen muss?
(Sperre weil nicht verheiratet, „nur“ Lebensgemeinschaft!) -
Stimmt es, dass Sie, wenn sie am neuen Ort eine befristete Arbeit annimmt und nach Ablauf arbeitslos werden sollte wieder 12 Wochen gesperrt werden wird, weil sie ja selbst ursprünglich am alten Wohnort den Job gekündigt hatte?
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Stimmt es, dass die nicht anerkannte Lebensgemeinschaft plötzlich anerkannt (angerechnet) würde, wenn sie keine Arbeit finden sollte.
D.h. der unter 1) und 2) irrelevante Partner ist dann plötzlich relavant und kann dem Staat die Unterhaltspflicht abnehmen? -
Wenn Annahmen 1-3 korrekt: verleitet das unsere Mitmenschen nicht geradezu dazu, vermeintlich gerechte Verhältnsse zu schaffen und für Frau und Kind Hartz IV zu beantragen und den Mann „aussen vor“ zu lassen (bis Arbeit gefunden ist)?
Anmerkung: Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Qualifikation und der aktuellen Arbeitsmarktlage nur eine kurze Arbeitslosigkeit zu erwarten sein wird (evtl. wenige Wochen).
Danke für sachdienliche(!) Hinweise!

Timsy
