Hallo,
angenommen jemand hat einen Test im Internet gemacht…
Und nun kommt eine Rechnung per Email, dass der Test 30 € kostet( die Person hat den Test auch noch mit einer Freundin gemacht…also 2x).
Ist das rechtmässig?
Was kann man tun??
Muß man das echt bezahlen?
angenommen jemand hat einen Test im Internet gemacht…
Und nun kommt eine Rechnung per Email, dass der Test 30 €
kostet( die Person hat den Test auch noch mit einer Freundin
gemacht…also 2x).
Erstens ist Punkt 6 der AGB (Hervorhebung durch mich) dieser Firma…
_6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 30 Euro verpflichtet.
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.
Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig.
Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungstellung._
…doch ziemlich eindeutig und gleich auf der Startseite zu finden und zweitens kam dieser Aufschrei in den letzten Wochen mehrfach hier im Brett.
Einfach das Archiv durchstöbern.
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 193.134.254.145 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: 193.134.254.145 identifizierbar. Durch Betätigung des Button „Jetzt Anmelden“ beauftrage ich Lebenserwartung.de, mich für die Teilnahme am Lebenserwartungstest sowie für das Lebenserwartungs.de-Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer
Fett so wie auf der Seite angegeben.
Was soll da also nicht rechtmässig sein?
Derjenige hat in diese Konditionen eingewilligt.
angenommen jemand hat einen Test im Internet gemacht…
Ich frage mich, wie es sich auf die Lebenserwartung auswirkt, immer die gleichen Postings zu beantworten
Also, auf der fraglichen Seite ist sehr deutlich und fett ein Hinweis auf diese Kosten enthalten. Was spricht dagegen, sich einfach mal vor dem Anmelden die Teilenahmebedingungen anzusehen? Noch dazu, weil der Kostenhinweis nicht irgendwie versteckt, sondern direkt auf der Anmeldeseite zu finden ist und weiter bedacht, dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, nach dem eine Auskunft über die eigene Lebenserwartung in der Regel kostenlos zu erfolgen hat.
Also ich persönlich kann an der Seite, außer, dass ich im Traum nicht auf die Idee käme, mich dort anzumelden, nichts entdecken, dass grundsätzlich dagegen spräche, dass hier ein entsprechender Vertrag geschlossen worden ist.
Wer Zeit und Lust hat, noch dazu etwas Geld oder eine nette Rechtschutzversicherung, bei dem dann noch die Rest-Lebenserwartung ausreicht, um sich in angemessener Zeit zu erholen von dem Schock, unter Umständen einfach noch mehr zahlen zu müssen als 30 Euro, weil Gerichte und Anwälte nicht umsonst arbeiten, der möge abwarten und sich verklagen lassen.
Hallo,
angenommen jemand hat einen Test im Internet gemacht…
Und nun kommt eine Rechnung per Email, dass der Test 30 €
kostet( die Person hat den Test auch noch mit einer Freundin
gemacht…also 2x).
Ja, man muss Verträge, die man schließt, erfüllen.
Dies gilt insbesondere dann wenn - wie hier- FETT-gedruckt,
in normaler Schriftgröße sehr deutlich steht:
„Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer“.
ALLERDINGS: Wenn man ein wenig herumgoogelt findet man den
Hinweis, dass die Verbraucherzentralen wohl schon auf diesen
Fall angesetzt sind und behaupten, der Vertrag sei nichtig,
weil der Preis UNTER dem „Jetzt Anmelden“-Button steht.
Wenn jemand also genügend Nerven hat, kann er das ja mal
durchfechten - vielleicht gibt es ein interessantes Urteil.
Ich persönlich würde eventuell vermuten, dass der Anbieter möglicherweise vielleicht nicht klagen würde, weil so ein Urteil morgen in der BILD steht und dann ist Schluss mit dem Geschäft.
Mein Tip: In sich gehen:
Ist man hart genug wochenlang e-Mails, Mahnungen, Inkasso-Büro-
Schreiben und evtl. einen gerichtlichen Mahnbescheid zu
bekommen (dem man UNBEDINGT WIDERSPRECHEN MUSS !!) oder
hält man das nicht durch - dann lieber sofort zahlen.
Fett so wie auf der Seite angegeben.
Was soll da also nicht rechtmässig sein?
Nicht rechtmäßig ist, dass die Fragestellerin wohl in einer der massiven Spamkampagnen dieses Unternehmens überhaupt erst auf diese Seite aufmerksam wurde. Der Versuch, hier Bauernfängerei zu betreiben, ist am Ausmaß dieser mit unrechtmäßig verwendeten Adressen durchgeführten Kampagnen deutlich zu erkennen.
Derjenige hat in diese Konditionen eingewilligt.
Dann soll die Fragestellerin eine eigene Rechnung für die Bearbeitung der Mail an dieses Unternehmen stellen. Schliesslich hätte das Unternehmen über Kosmokatzes Konditionen sich durchaus im Vorfeld schlau machen können.
Probiere mal „Computer Bild“ kämpft für sie. Da hat eine große
Telefongesellschaft gleich nachgegeben.
Besser die Presse informieren als einen teueren Rechtsstreit riskieren.
Ich persönlich halte den Verbraucherschutz ja für viel zu weitgehend
weil aus dem Schutz der Dummen geradezu ein Anreiz folgt, dumm
zu bleiben. Aber das ist Rechtspolitik.
Nach der geltenden Rechtslage ist der Verbraucherschutz nun
einmal sehr weitgehend und da muss man ja nun doch
mal darauf hinweisen, dass ja dieser Anbieter sicherlich
ganz BEWUSST statt eines Preises nur ein kleines Sternchen setzt
und den Preis (30,-) erst UNTER den „Jetzt anmelden“-Button schreibt-
in der Hoffnung, das viele nicht runterscrollen.
Die Anzahl der Kunden, die BEWUSST 30,- EURO dafür ausgeben wollen,
wird sicher nicht allzu groß sein.
Die ganze Seite macht ja doch sehr den Eindruck, dass dort ein
Jurist darauf angesetzt wurde, die Grenze zwischen „erlaubter Täuschung“ und nichtigem Vertrag genau auszutarieren -
wenn nun irgendein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass er ein
paar cm daneben gelegen hat, ist das auch nicht der Untergang
der Privatautonomie.
Die hier erteilten Hinweise auf die AGB sind übrigens rechtlich irrelevant.
Die „Essentialia Negotii“, also auch der Preis, darf
nicht erst in AGBs vereinbart werden.
ALLERDINGS: Wenn man ein wenig herumgoogelt findet man den
Hinweis, dass die Verbraucherzentralen wohl schon auf diesen
Fall angesetzt sind und behaupten, der Vertrag sei nichtig,
weil der Preis UNTER dem „Jetzt Anmelden“-Button steht.
Nicht rechtmäßig ist, dass die Fragestellerin wohl in einer
der massiven Spamkampagnen dieses Unternehmens überhaupt erst
auf diese Seite aufmerksam wurde.
Und das erliest du woraus? Die Rechnung ist per Mail gekommen, mehr stand im OP nicht.
Selbst wenn:
was hat das mit den Vertragskonditionen zu tun, die IMHO doch recht deutlich sichtbar erscheinen?
als der Herr, dem die Domain gehört (bitte mal rechts bei http://www.denic.de selbst nachschlagen und nach seinem Namen googlen) scheint ja kein unbeschriebenes Blatt zu sein. Und RTL wird sich der Sache wohl auch nicht annehmen, da SAT1 dies offenbar schon gemacht hat
Interessant ist der Name (R.N.) des Domaininhabers. Heißt der wirklich so merkwürdig? IMHO muss man nämlich seinen echten Namen dort eintragen. Oder heißt die Ltd. so?
Probiere mal „Computer Bild“ kämpft für sie. Da hat eine große
Telefongesellschaft gleich nachgegeben.
Eine große Telefongesellschaft ist auch wesentlich stärker auf ihr Image bedacht als ein Abzocker, der die Lesefaulheit und das im-Internet-ist-alles-gratis-Gefühl der Leute ausnutzt.
Selbst wenn alle Computer-Blöd-Leser diese Seite (und ihre Verwanden - Stichwort „IQ-battle“) mieden, fänden sich wohl noch immer genügend Dumme, daß sich die Sache lohnt.
Und das erliest du woraus? Die Rechnung ist per Mail gekommen,
mehr stand im OP nicht.
Das erlese ich nicht, das schliesse ich. Aus diesem Grund hatte ich auch das kleine Wörtchen ‚wohl‘ gesetzt.
Selbst wenn:
was hat das mit den Vertragskonditionen zu tun, die IMHO doch
recht deutlich sichtbar erscheinen?
Zum Beispiel, dass in der Spammail in keiner Weise auf die Kosten eingegangen wird, vielmehr gezielt der Eindruck erweckt wird (Sie helfen uns damit, die wissenschaftliche Forschung voranzutreiben), man unterstütze mit dieser Aktion das Gemeinwohl.
Wobei mein Vorschlag, die Kosten für die Bearbeitung der Mail diesem Unternehmen auf’s Aug zu drücken, daneben liegt, da diese Mails von Kriminellen (die zu diesem Unternehmen selbstverständlich in keiner Beziehung stehen) über gehijackte Rechner versandt werden.
Selbst wenn:
was hat das mit den Vertragskonditionen zu tun, die IMHO doch
recht deutlich sichtbar erscheinen?
Zum Beispiel, dass in der Spammail in keiner Weise auf die
Kosten eingegangen wird, vielmehr gezielt der Eindruck erweckt
wird (Sie helfen uns damit, die wissenschaftliche Forschung
voranzutreiben ), man unterstütze mit dieser Aktion das
Gemeinwohl.
Ja und? Als ob solche Mails erst seit gestern im Umlauf sind.
Nochmals die Frage: was hätten solche Mails (so sie denn existieren) mit den Vertragskonditionen zu tun?
Meine Antwort: ziemlich genau nichts.
Derjenige, der solch einen Test beauftragt, wird durch nichts dazu gezwungen.
Nochmals die Frage: was hätten solche Mails (so sie denn
existieren) mit den Vertragskonditionen zu tun?
Meine Antwort: ziemlich genau nichts.
Diese Mails (und ja, sie existieren. Darf ich dir ein paar [hunderte] weiterleiten?) schaffen die Voraussetzung, dass schlichtere Gemüter später leichtfertig über die Vertragskonditionen hinweggehen. Darin liegt eine bewusste Irreführung und Täuschung, die auch über die nachgefügt deutlich erkennbaren Konditionen nicht ausgehebelt wird.
Ich denke, dass eine Anfechtung, sollte vor Gericht glaubhaft gemacht werden können, dass Mailversender und Seitenbetreiber identisch sind bzw. der Versender vom Betreiber beauftragt worden ist, durchaus Erfogschancen hätte. In diesem Falle dürfte sich durchaus auch ein Strafrechtler für die Sache zu interessieren beginnen.
Derjenige, der solch einen Test beauftragt, wird durch nichts
dazu gezwungen.
Da hast du nun wieder recht, die Naivität vieler Leute im Umgang mit offenkundigen Abzockversuchen ist immer wieder bewundernswert.
prinzipiell stimme ich den anderen zu, die Kosten stehen auf der Seite, auf der man sich anmeldet und in den AGB. Bei der Anmeldung muss man ein Häkchen setzen, dass man die AGB gelesen hat, wenn man das nicht getan hat sollte man es nicht angeben.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es seinen Grund hat den Betrag unter den relevanten Sachen zu „verstecken“, die man sehen muss um sich anmelden zu können und auch in den AGB geht der Hinweis auf die Kosten imho ziemlich unter (kleiner Tipp fürs nächste Mal: Ich durchsuche AGB immer nach Stichworten wie Kosten usw - und weil es inzwischen viele Sachen gibt, die glatte 30 € kosten suche ich auch danach, sowohl nach den Zahlen als auch ausgeschrieben).
Ich denke auch der Betrag ist mit Bedacht gewählt, 30 € ist so wenig, dafür möchte niemand verklagt werden. Denn „glücklicherweise“ kennen ja viele ihre Rechte nicht und denken zB sobald ein Mahnbescheid kommt ist man für immer ein schlechter Mensch. 30 € kann so ziemlich jeder auftreiben und die meisten werden es tun, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Ich persönlich würde, wenn ich auf sowas reingefallen wäre (was mir hoffentlich niemals passiert) einfach auf den Mahnbescheid warten. Alles andere ist müßig, die Energie kann man sich sparen. Gerade solche, die die Naivität der Leute ausnutzen (und nichts anderes wird hier imho gemacht) werden immer nur mit den übelsten Sachen drohen und alles tun, um den „Kunden“ einzuschüchtern. Das würde ich alles einfach ignorieren.
Gegen den Mahnbescheid würde ich dann Widerspruch einlegen und wenn die Gegenseite dann immernoch der Meinung ist im Recht zu sein soll sie die Kosten für ein streitiges Verfahren vorlegen. Ich nehme an, dass das nicht passieren wird, da es sich schlicht und einfach nicht lohnt.
Imho wird auf die Leute gesetzt, die sich einschüchtern lassen und aus Angst vor Konsequenzen dann irgendwann zahlen. Die anderen, die sich im richtigen Moment (Mahnbescheid) wehren dürften die Minderheit sein, deswegen denke ich, dass dann gut darauf verzichtet werden kann gegen diese wenigen vor Gericht zu ziehen - gerade weil man nie weiß, wie der Richter das ganze sieht.
Gegen den Mahnbescheid würde ich dann Widerspruch einlegen und
wenn die Gegenseite dann immernoch der Meinung ist im Recht zu
sein soll sie die Kosten für ein streitiges Verfahren
vorlegen. Ich nehme an, dass das nicht passieren wird, da es
sich schlicht und einfach nicht lohnt.
Der Gerichtskostenvorschuss beträgt hier 75 Euro. Nicht unbedingt ein Betrag, den man unmöglich vorschießen könnte. Und die kann man sich eh, so wie ich das beurteile, nachher vom Beklagten zurückholen.
Hallo,
angenommen jemand hat einen Test im Internet gemacht…
Und nun kommt eine Rechnung per Email, dass der Test 30 €
kostet( die Person hat den Test auch noch mit einer Freundin
gemacht…also 2x).
Hoi Kosmokatze!
bestimmt bezeichnet sich dieser „jemand“ im normalen Alltag als mündiger Bürger…
als erwachsener Mensch, der voll geschäftsfähig ist…
dann verpennt er die unübersehbaren Kosten und mault rum!
Klingt wenig erwachsen - eher kindisch!
ER soll aus der Sache lernen! und damit ist er für 30 Euro wohl echt gut bedient!
Dumm gelaufen! HOffentlich dazugelernt… bei manchen geht das wohl nur durch die Geldbörse!
nix für ungut, aber erst eine Leistung in ANspruch nehmen und dann rummaulen… versteh ich nicht!
Ulli
Gegen den Mahnbescheid würde ich dann Widerspruch einlegen und
wenn die Gegenseite dann immernoch der Meinung ist im Recht zu
sein soll sie die Kosten für ein streitiges Verfahren
vorlegen. Ich nehme an, dass das nicht passieren wird, da es
sich schlicht und einfach nicht lohnt.
Der Gerichtskostenvorschuss beträgt hier 75 Euro. Nicht
unbedingt ein Betrag, den man unmöglich vorschießen könnte.
Und die kann man sich eh, so wie ich das beurteile, nachher
vom Beklagten zurückholen.
klar bekommt der Gläubiger die vom Schuldner zurück, wenn er Recht bekommt. Aber dazu muss er eben erstmal vor Gericht gehen, um Recht zu bekommen.
Und ich denke eben hier geht es ums „schnelle Geld“, 30 € sind ein Betrag den wohl jeder bezahlen kann (auch Schüler) und wenn man nur genug Druck macht zahlen wohl die meisten, weil sie ihre Möglichkeiten gar nicht kennen. Da wird mit den größten Horrorszenarien gedroht, die natürlich keiner haben möchte. Gerade ein Mahnbescheid (oh Gott, Post vom Gericht!) verunsichert stark und das ist dann die Stelle, an der die meisten wohl zahlen.
Ich glaube sobald es Probleme gibt (Widerspruch an richtiger Stelle, Widersprüche gegen die Rechnungen haben ja keinen Belang) lassen diese Leute ganz einfach von ihrem Opfer ab und suchen sich ein einfacheres.
meine Aussage nicht zu zahlen bezieht sich natürich nur auf solch halbdubiosen Sachen. Denn die Anbieter wissen ja sehr genau, dass sie nur die Naivität der Leute ausnutzen. Wie gesagt denke ich es hat schon einen Sinn warum der Betrag nicht deutlicher genannt wird - würde direkt groß da stehen was es kostet hätten sie nicht einen Bruchteil ihrer Kunden.
Und wenn ich mein Geld auf diese Weise „verdienen“ würde würde ich es nicht riskieren vor Gericht zu ziehen sondern mich lieber an den anderen X Leuten täglich freuen, die ich genug einschüchtern konnte, dass sie bezahlen.
Ich will keineswegs dazu auffordern Rechnungen generell nicht zu bezahlen.