Tiefe Grundbesitz

Hallo Experten!

Mal eine typische „Stammtischfrage“: Wenn ich ein Grundstück kaufe, was besitze ich dann juristisch: Eine kopfstehende Pyramide mit der Spitze im Erdmittelpunkt? Nur die obersten x Meter?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

am liebsten also die Flieger in „Deinem“ Luftraum abschießen und von den hunderttausend Menschen, die in der U-Bahn täglich Dein Grundstück unterirdisch durchfahren, verlangst Du Wegezoll. So funktioniert es jedenfalls nicht. Eine allgemein verbindliche Angabe in der Form, soundsoviel Meter über und unter der Grasnabe gibt es nicht. Immerhin reicht das Spektrum der Gebäude von der Gartenlaube bis zum Hochhaus mit -zig Stockwerken und mehreren Kellergeschossen. Alles eine Frage der von der Gemeinde festgelegten Nutzung in der Gegend und der individuell erteilten Baugenehmigung. Eigentum hin oder her, auch die gekaufte Fläche darf nur im Rahmen einer Genehmigung genutzt werden. Genau so verhält es sich auch mit der Nutzung in der „z-Achse“.

Gruß
Wolfgang

am liebsten also die Flieger in „Deinem“ Luftraum abschießen
und von den hunderttausend Menschen, die in der U-Bahn täglich
Dein Grundstück unterirdisch durchfahren, verlangst Du
Wegezoll.

Au ja! U-Bahn gibts bei uns auf dem Dorf leider nicht, aber so 'ne Flak gegen die Tiefflieger - das hätte was. :wink:
Oder Flugraum-Nutzungsgebühr (kapitalistische Pazifisten-Variante)…

So funktioniert es jedenfalls nicht. Eine allgemein
verbindliche Angabe in der Form, soundsoviel Meter über und
unter der Grasnabe gibt es nicht.

Nanu? Etwas was in Deutschland nicht reglementiert, genormt, festgelegt ist?!? *Mund offen steh*

Eigentum hin oder
her, auch die gekaufte Fläche darf nur im Rahmen einer
Genehmigung genutzt werden. Genau so verhält es sich auch mit
der Nutzung in der „z-Achse“.

Irgendwo muss es aber doch was geben: Wenn ich ein 1m tiefes Loch in meinem Garten grabe, wird das wohl keinen interessieren. Bei 2m wohl auch nicht (wenn ich nicht irgendwen zur letzten Ruhe dahin bette). Wie wäre es aber (wie hier in einem anderen Forum ein Spezi; dadurch kam ich erst drauf) mit einem >6m tiefen Schacht? Wo ist die Grenze?

Gruß
Stefan

…kann ich Dir auch nicht sagen. Gab’s da nicht sowas wie Berg- oder Schürfrechte? Sei jedenfalls sicher, daß Du eine Genehmigung brauchst, wenn Du bergmännisch einen Stollen anlegen willst.

Nur zur Hölle fahren, das darfst Du irgendwann ohne Genehmigung.

Gruß
Wolfgang

…kann ich Dir auch nicht sagen. Gab’s da nicht sowas wie
Berg- oder Schürfrechte? Sei jedenfalls sicher, daß Du eine
Genehmigung brauchst, wenn Du bergmännisch einen Stollen
anlegen willst.

Logisch, für alles brauchst du eine Genehmigung… mich hätte aber mal wirklich die Gesetzeslage interessiert. Von dritter Seite habe ich jetzt gehört, im Prinzip dürfe man buddeln so tief man wolle, solange sichergestellt ist, dass die umliegenden Grundstücke in keiner Weise beeinträchtigt werden.

Nur zur Hölle fahren, das darfst Du irgendwann ohne
Genehmigung.

Ach wo, bis dahin braucht man dafür eine Bürgerschafts-Beendigungs-Genehmigung + Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung. Ausserdem (da ich mir sicher bin in die andere Richtung zu starten) noch Flugschein und die Zulassung als freischaffender Harfenmusiker… O:wink:

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

am liebsten also die Flieger in „Deinem“ Luftraum abschießen
und von den hunderttausend Menschen, die in der U-Bahn täglich
Dein Grundstück unterirdisch durchfahren, verlangst Du
Wegezoll. So funktioniert es jedenfalls nicht. Eine allgemein
verbindliche Angabe in der Form, soundsoviel Meter über und
unter der Grasnabe gibt es nicht. Immerhin reicht das Spektrum
der Gebäude von der Gartenlaube bis zum Hochhaus mit -zig
Stockwerken und mehreren Kellergeschossen. Alles eine Frage
der von der Gemeinde festgelegten Nutzung in der Gegend und
der individuell erteilten Baugenehmigung. Eigentum hin oder
her, auch die gekaufte Fläche darf nur im Rahmen einer
Genehmigung genutzt werden. Genau so verhält es sich auch mit
der Nutzung in der „z-Achse“.

Nun, ich habe mich mit dieser Frage in der Form noch nicht beschäftigt, ich schreibe einmal, was ich mir momentan so nach Ö-Recht vorstellen kann, wenn etwas nicht stimmen sollte, würde ich bitten mich zu korrigieren.

Grundsätzlich würde ich sagen, dass das Eigentumsrecht an einer Liegenschaft auch alles unterhalb der Oberfläche umfasst, soferne die menschliche Herrschaft darüber möglich ist (wenn menschliche Herrschaft nicht möglich ist, so fehlt es am Sachbegriff und daher an der Möglichkeit Eigentum zu begründen).

Mit der Raumordnung, der Bauordnung oder dem Mineralrohstoffgesetz (dieses betrifft die Schürfrechte) kann man jedenfalls nicht argumentieren. Diese Gesetze stellen öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen dar, setzen also das Eigentum voraus. Mit einer solchen Argumentation würde man das „Pferd von hinten aufzäumen“.

Mit dem Raum über der Oberfläche ist es schwieriger. Die Luft selber kann sicherlich nicht in jemandes Eigentum stehen, da sie nicht beherrschbar ist. Der Luftraum selbst, ist eine gute Frage, für die ich leider momentan keine Zeit habe sie zu lösen.

Ich hoffe, zumindest die Lokalisierung des Problems richtig gestellt zu haben.

Tom

Hallo Tom!

Grundsätzlich würde ich sagen, dass das Eigentumsrecht an
einer Liegenschaft auch alles unterhalb der Oberfläche
umfasst …

Letztlich kann ich hier auch nur vermuten. Würde das Eigentum an Grund und Boden bis in beliebige Tiefe reichen, wäre z. B. der Bau einer U-Bahn unmöglich, weil im städtischen Bereich erst tausende Grundeigentümer zu fragen oder zu enteignen wären.
Wer weiß Genaues?

Gruß
Wolfgang

Hallo Tom!

Grundsätzlich würde ich sagen, dass das Eigentumsrecht an
einer Liegenschaft auch alles unterhalb der Oberfläche
umfasst …

Hi Du!

na ja… wenn ich dann so an das Ruhrgebiet denke, wo es sozusagen eine „flächendeckende“ Unterkellerung gibt…
Ich meine mich zu erinnern, dass die Eigentumsrechte sozusagen „beschnitten“ werden, wenn es andere Interessen in der Tiefe gibt. Bei Neubau eines Tunnels für den STrassenverkehr, werden die oberhalb liegenden Grundstücke in ihrer Tiefe eingeschränkt, inwieweit das dann auch entschädigt wird, weiss ich nicht.

Irgendwie kann ich mir gut vorstellen, dass ich in meinem Garten ein paar Probebohrungen zur Erkundung durchführen darf…
solange ich dabei nicht drei Stollen, eine U-Bahn und einen STrassentunnel „durchbohre“

Ayla, die nichtmal ein Grundstück hat…

Es stimmt zwar, dass große Keller, die unter der Erde sind, oder Tiefgaragen (zB Salzburger Mönchsgarage) selbständige unbewegliche Sachen, also Liegenschaften sein können und als solche ein eigenes Einlageblatt im Grundbuch besitzen (dazu gibt es, das weiss ich, eine Entscheidung des OGH), daraus kann man aber noch nicht schließen, dass die „tiefe“ der Liegenschaft begrenzt ist. Wie gesagt, genauer weiss ich das aber auch nicht.

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