Hallo in die Diskussionsrunde,
das mit England stimmt, war in Deutschland auch so bis ins 18.Jhd.
Aber dann wurde mit der Ausbeutung der unterirdischen Lagerstätten von Kohle und Mineralien das Bergrecht erhoben das besagt, das nur der Grund bis 3 Meter unter dem Fundament zum Eigentum gehört. Bei unbebauten Grundstücken beläuft sich auch noch heute die Untergrenze bei 5 Metern. Bei anderen Gebäuden (Hochhäuser) muß man verhandeln.
Wenn der Bergbau also in den letzten 150 Jahren unter einem Grundstück gegraben hat und Schäden verursacht hat (die ja heute erst wirklich so richtig sichtbar werden) muß die Grubengesellschaft für die Schäden haften, was noch für unabsehbare Zeit zu nicht kalkulierbaren Kosten führen wird.
Was die Höhe anbetrifft ist wiederum einheitlich geregelt, das die Luftherrschaft dem Bund gehört und ab einer Höhe von 200 Metern über Grund gilt.
Bei Hochhäusern muß eben wieder mit den Behörden verhandelt werden.
Gruß an alle Interessierten
acuario
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