Tiere im Büro / Firma?

Hallo,

Arbeitnehmerin (AN) ist in einer kleineren Immobilienfirma tätig. Der Chef besitzt einen Hund den er seit einiger Zeit mit auf Arbeit bringt. Die AN hat aber Tierhaarallergie und verträgt den Hund (nur aus diesem Grund) nicht.
Darf der Chef (da er keine Person hat die sich tagsüber um den Hund kümmert) den Hund einfach so in die Firma mitbringen und alle haben damit einverstanden zu sein? Besonders wenn es hier um eine krankhafte Nebenerscheinung geht die die Arbeitsfähigkeit der AN beeinträchtigt (sie ist tierlieb, würde selbst gern einen Hund halten … also das ist nicht das Problem). Die AN hat eher bei der Firma angefangen als das mit dem Hund anfing (also keine bekannte Situation wo sie sich hätte anders entscheiden können bzgl. Arbeitsaufnahme).
Wenn nein: was kann sie dagegen tun?

LG Tobi@s

Hallo,

Wenn nein: was kann sie dagegen tun?

Auch auf die Gefahr hier gleich wieder beschimpft zu werden, weil es keine Rechtsantwort ist, würde ich vorschlagen dieses Problem dem Chef so darzulegen.

Grüße

Hallo!

Darf der Chef (da er keine Person hat die sich tagsüber um den
Hund kümmert) den Hund einfach so in die Firma mitbringen und
alle haben damit einverstanden zu sein?

Der Chef ist auch Inhaber des Unternehmens? Falls ja: Ja, er darf. Einfach so und ohne jemanden zu fragen.

Juristen werden den Sachverhalt möglicherweise anders sehen, aber ich sag dir gleich: Vergiss’ es! Recht hin oder her, im Zweifelsfall bleibt der Hund und die Angestellte geht.

Die Juristerei stößt gelegentlich an die Grenzen des richtigen Lebens. Entweder man findet in solchem Fall gesprächsweise eine praxistaugliche Lösung wurde doch bestimmt schon versucht, aber Angestellte biß auf Granit , hier z. B. eine räumliche Trennung von Cheffe mit Hund einerseits und Angestellter andererseits oder Letztere sucht sich einen anderen Arbeitsplatz.

Wenn nein: was kann sie dagegen tun?

Die Angestellte könnte etwas gegen ihre Allergie tun. Mehr kann sie nicht tun, jedenfalls nichts, was ihr den Arbeitsplatz erhält.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Wenn nein: was kann sie dagegen tun?

Auch auf die Gefahr hier gleich wieder beschimpft zu werden,
weil es keine Rechtsantwort ist, würde ich vorschlagen dieses
Problem dem Chef so darzulegen.

nein, das ist gar kein Problem da der Gedanke ja trotzdem dazu beitragen könnte die Problematik aus der Welt zu schaffen.
Da es schon andere Probleme gab/gibt wird es der AN bestimmt nicht leicht fallen dies vorzutragen, aber eine Möglichkeit ist es schon und ich werde es so weitergeben …

LG
Tobi@s

Darf der Chef (da er keine Person hat die sich tagsüber um den
Hund kümmert) den Hund einfach so in die Firma mitbringen und
alle haben damit einverstanden zu sein?

Der Chef ist auch Inhaber des Unternehmens? Falls ja: Ja, er
darf. Einfach so und ohne jemanden zu fragen.

Juristen werden den Sachverhalt möglicherweise anders sehen,
aber ich sag dir gleich: Vergiss’ es! Recht hin oder her, im
Zweifelsfall bleibt der Hund und die Angestellte geht.

Die Juristerei stößt gelegentlich an die Grenzen des richtigen
Lebens. Entweder man findet in solchem Fall gesprächsweise
eine praxistaugliche Lösung wurde doch bestimmt schon
versucht, aber Angestellte biß auf Granit
, hier z. B. eine
räumliche Trennung von Cheffe mit Hund einerseits und
Angestellter andererseits oder Letztere sucht sich einen
anderen Arbeitsplatz.

Wenn nein: was kann sie dagegen tun?

Die Angestellte könnte etwas gegen ihre Allergie tun. Mehr
kann sie nicht tun, jedenfalls nichts, was ihr den
Arbeitsplatz erhält.

die gesamte antwort ist mit abstand der größte blödsinn, den ich seit sehr, sehr langer zeit hier lesen durfte… und das ist wirklich eine leistung.

Guten Morgen!

die gesamte antwort ist mit abstand der größte blödsinn, den
ich seit sehr, sehr langer zeit hier lesen durfte…

Wolltest du dich nur mal gemeldet haben oder lieferst du noch eine stichhaltige Begründung für deine bisher unqualifizierte Meinung?

Im geschilderten Fall gibt es keine Möglichkeit, dem Inhaber eines Betriebes (keine Lebensmittelerzeugung, keine Klinik o. ä.) das Mitbringen seines Hundes zu verbieten. Es läuft am Ende darauf hinaus, daß sich die Angestellte damit abfindet oder den Betrieb verläßt. Für die Umstände des Endes des Anstellungsverhältnisses sind verschiedene Szenarien denkbar. Regelmäßig gibt es eine Vorgeschichte, bis schließlich irgendein Anlaß den Aufhänger liefert. Ändert aber nichts am Resultat.

Die Position des Arbeitnehmers wäre eine ganz andere bei allergenen Arbeitsstoffen, die von der Berufsgenossenschaft als solche anerkannt sind.
Solche Argumentation führt aber bei Hundehaaren nicht weiter und wird zum o. g. Ergebnis führen.

In solchen Lebenslagen kommt man mit Rechtsstandpunkten nicht weiter. Mag sein, daß dir solche Situation nicht gefällt, aber dann liefere Brauchbares, statt substanzlos in die Gegend zu bellen.

Gruß
Wolfgang

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Die Position des Arbeitnehmers wäre eine ganz andere bei
allergenen Arbeitsstoffen, die von der Berufsgenossenschaft
als solche anerkannt sind.
Solche Argumentation führt aber bei Hundehaaren nicht weiter
und wird zum o. g. Ergebnis führen.

In solchen Lebenslagen kommt man mit Rechtsstandpunkten nicht
weiter. Mag sein, daß dir solche Situation nicht gefällt, aber
dann liefere Brauchbares, statt substanzlos in die Gegend zu
bellen.

entschuldige, ich hatte mich bei meinem vorherigen post geirrt -
D I E S E antwort ist die unsinnigste, die ich seit langer zeit lesen musste…(bist du hier auf rekordjagd ?)

der AG (unabhängig ob im kleinbetrieb oder im dax-konzern) unterliegt gegenüber seinen AN einer allgemeinen rücksichtnahmepflicht, §§ 241 II, 611 bgb. diese rücksichtnahmepflicht ist sehr vielschichtig.
sie erfasst auch den fall, dass der AG dem AN einen arbeitsplatz zur verfügung stellt, an dem dieser keinen gesundheitlichen gefahren oder beeinträchtigungen ausgesetzt ist.

im folgenden kommt es auf die umstände des einzelfalls an.
bisher ist bekannt, dass es sich um einen kleinen betrieb handelt und der AN allergisch auf tierhaare reagiert.
der verdacht liegt nahe, dass der AN in ausübung der tätigkeit in unmittelbaren kontakt mit dem tier kommt (tatfrage). das tier selbst hat keinerlei aufgabe im unternehmen und dem AN war auch nicht bei abschluss des AV bekannt, dass er am arbeitsplatz mit dem tier in kontakt kommen kann. dem AN ist es außerdem nicht zumutbar, dass er um das tier einen großen bogen macht (zumal das kaum möglich sein wird).

deshalb besteht seitens des AN grds. ein anspruch darauf, dass es der AG unterlässt, dass der AN mit dem tier irgendwie in unmittelbaren kontakt kommt. dass der AN mit tierhaaren z.b. auf der kleidung des AG in kontakt kommt, lässt sich nicht vermeiden und gehört zum allgemeinen lebensrisiko.

nun zur rechtlichen durchsetzung und ihren folgen:
es handelt sich um einen aus § 241 II bgb abzuleitenden unterlassungsanspruch gegen den AG.

spinnt man deine mentaldiarrhoe (so würde es wohl Guido nennen) weiter, würde deine aussage bedeuten, dass bei jedem konflikt mit AG oder kollegen, der betroffene AN seinen arbeitsplatz aufgeben sollte. ich weiß nicht, mit welchen labilen charakteren du täglich zu tun hast.

spannungen zwischen AN und AG gibt es immer und das ist auch grds. kein problem, da diese meist nicht beste freunde werden wollen. es geht um die erbringung der arbeitsleistung gegen entgelt, mehr nicht.

es ist auch nicht zu unterstellen, dass bei jeder auseinandersetzung der AN aus dem unternehmen „gemobbt“ wird (und wenn dem hier so wäre, dann würde der AG dafür finanziell bluten…). der AN hat (auch im kleinbetrieb) bei rechtmäßigem verhalten nicht mit dem verlust des arbeitsplatzes o.ä. zu rechnen, § 612a bgb. eine entsprechende kündigung wäre aufgrund willkür unwirksam. es ist dem AN daher nur anzuraten, dass er seine rechte durchsetzt und nicht den schwanz einzieht.

p.s. ein kleiner tipp an dich: finger weg vom arbeitsrecht ! das übersteigt bei weitem deinen horizont…

Hi!

Ich bin vom Grundsatz her absolut bei Dir, nur:

Es handelt sich um eine „kleinere Immobilienfirma“.

Ich war mal für zwei Jahre in diesem Bereich bei einer Unternehmensberatung tätig. Da heißt „kleiner“ durchaus weniger als idR. 10 AN.

Klar kann man davon ausgehen, dass rein rechtlich das Pendel ziemlich endeutig in Richtung AN schlägt, nur hindert das einen AG eher selten daran, unbequeme AN wirksam zu „entsorgen“.

Ich denke, mehr wollte Wolfgang nicht sagen - und so ganz im Unrecht ist er da auch nicht, vollkommen unabhängig davon, was ein Gericht in dieser Frage entscheiden würde.

Gruß
Guido

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Hi!

Wie lange ist in diesem fiktiven Fall der AN schon beschäftigt, und vie viele Mitarbeiter sind dort regelmäßig beschäftigt?

Gruß
Guido

Hallo,

aus deiner Antwort spricht viel Jurist, aber wenig Lebenserfahrung. Und einen guten Juristen sollte beides ausmachen, denn sonst berät er ggf. leider vollkommen an einem vielleicht nicht auf den ersten Blick sichtbaren, aber entscheidenden Aspekt der Sache vorbei.

Arbeitsrecht in Bezug auf Kleinunternehmen ist nur dann problemlos rein nach dem Gesetz zu lösen, wenn das Kind ohnehin schon in den Brunnen gefallen ist, und es nur noch um die Höhe einer Abfindung oder ein anständiges Zeugnis geht. Bei allem, was das Arbeitsverhältnis erhalten und nur regeln soll, kommt man hingegen rein mit dem Gesetz in solchen Geschichten nur zu Pyrrhussiegen. D.h. entweder man kann mit dem AG auf einer Basis reden, bei der er sein Gesicht behalten kann, und es gibt lebenspraktische Lösungen, oder am Ende des Tages wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.

Und dazu gibt es genau zwei Möglichkeiten: Entweder der AN sieht ein, dass er hier am kürzeren Hebel sitzt, und gestaltet die Sache so, dass sie stressfrei und ggf. noch irgendwie versüßt über die Bühne geht, oder man ruiniert auf die letzten Meter noch eine bislang gute Beziehung, und muss sich dann vor Gericht bis aufs Blut bekämpfen, und darf sich dann wundern, wie klein die Welt gerade in bestimmten Branchen doch ist, und wer alles wen kennt, und was einem so eine Geschichte längerfristig für Steine in den Weg legen kann, nachdem man sich nach erstrittenem guten Zeugnis und Abfindung erst wie der große Sieger vorgekommen ist.

Ich kenne jedenfalls keinen Fall, wo ein kleiner AG sich längerfristig mit einem Mitarbeiter „belastet“ hätte, der ihn mal vor Gericht gezerrt hat - und sei es noch so berechtigt gewesen. Es ist eine Illusion und blanke Theorie zu meinen, man könne dem AG verbieten seinen Hund mitzubringen, und ihn damit in größte Nöte bzgl. einer anderweitigen (und aktuell eben offenbar nicht gegebenen) Unterbringung zu bringen, und damit das persönliche Verhältnis nicht so zu belasten, dass das nicht über kurz oder lang Konsequenzen haben wird.

Gruß vom Wiz

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eine ziemlich einseitige und zu sehr von eigenen erfahrungen geprägte argumentation, die ebenfalls keinen guten juristen ausmacht:

Arbeitsrecht in Bezug auf Kleinunternehmen ist nur dann
problemlos rein nach dem Gesetz zu lösen, wenn das Kind
ohnehin schon in den Brunnen gefallen ist, und es nur noch um
die Höhe einer Abfindung oder ein anständiges Zeugnis geht.
Bei allem, was das Arbeitsverhältnis erhalten und nur regeln
soll, kommt man hingegen rein mit dem Gesetz in solchen
Geschichten nur zu Pyrrhussiegen. D.h. entweder man kann mit
dem AG auf einer Basis reden, bei der er sein Gesicht behalten
kann, und es gibt lebenspraktische Lösungen, oder am Ende des
Tages wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.

wer von anfang an behauptet, es gäbe nur 2 möglichkeiten, der schätzt den fall falsch ein, zumal wir nichts näheres über das verhältnis AN-AG wissen.
es kann nicht von vorneherein unterstellt werden, dass der AG den AN loswerden will, wenn dieser eine (außer-)gerichtliche niederlage einstecken muss. auch wenn ein emotionaler AG stets im hinterkopf hat, dass er das tier wegen des AN nicht mehr mitnehmen kann, urteilt ein vernünftiger AG nach der arbeitsleistung des AN. und von einem vernünftigen AG ist -ohne weitere angaben- zunächst auszugehen.
genauso gut könnte ich unterstellen, die betroffene AN ist die beste mitarbeiterin des AG und dieser wird sich hüten, diese vor die tür zu stellen… aber eine solche sachverhaltsquetsche versuche ich zu vermeiden.

von vorneherein zu unterstellen, dass jeder AG einen AN loswerden will, der sich einmal „quergestellt“ hat, ist reine phantasie und das falsche zeichen für den laien. nur durch diese einseitige beratung kommt bei AN der gedanke auf, dass der AG übermächtig ist und alles machen kann. letztendlich muss der mandant entscheiden, wie er sich verhalten will. und dazu ist es erforderlich, dass ihm sämtliche wege und konsequenzen aufgezeigt werden.

und was heißt, dass der AN „über kurz oder lang“ den betrieb verlassen wird ? dafür gibt es hier keine anzeichen und der AG muss erst einmal einen grund finden (wenn er es denn überhaupt möchte, s.o.). und wenn er einen grund gefunden hat, der nicht willkürlich ist, dann ist dieser für die kündigung kausal und nicht das entfernen des hundes…

Ich kenne jedenfalls keinen Fall,

das mag deine erfahrung sein. dennoch sollte man den AN alle möglichkeiten aufzeigen und nicht nach der eigenen erfahrung argumentieren.

wo ein kleiner AG sich
längerfristig mit einem Mitarbeiter „belastet“ hätte, der ihn
mal vor Gericht gezerrt hat - und sei es noch so berechtigt
gewesen. Es ist eine Illusion und blanke Theorie zu meinen,
man könne dem AG verbieten seinen Hund mitzubringen, und ihn
damit in größte Nöte bzgl. einer anderweitigen (und aktuell
eben offenbar nicht gegebenen) Unterbringung zu bringen, und
damit das persönliche Verhältnis nicht so zu belasten, dass
das nicht über kurz oder lang Konsequenzen haben wird.

wieso belastet ? den fortgang des verhältnisses zwischen AG und AN können wir nicht prognostizieren. es soll auch einsichtige AG geben…
wir kennen die aktuelle gründe nicht, warum der AG den hund mitnimmt, also wozu den sachverhalt in diese richtung fortspinnen ?

ich habe im übrigen nicht gesagt, dass der AN auf jeden fall auf sein recht pochen soll, komme, was wolle. ich habe dem AN nur sein recht aufgezeigt. die entscheidung, wie er sich verhält, obliegt ihm. er kann die reaktion des AG am besten einschätzen…

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Hallo,

Wie lange ist in diesem fiktiven Fall der AN schon
beschäftigt, und vie viele Mitarbeiter sind dort regelmäßig
beschäftigt?

die fiktive ANin (die somit den Schwanz nicht einziehen kann ^^) ist seit guten 2 Jahren (erst) über befristete Arbeitsverträge dort tätig und seit Anfang des Jahres auf 40 h / Woche und unbefristet „eingestellt“ worden.
Das mit dem Hund ist - soweit ich weiß - erst etwas später dazu gekommen. Der Chef hatte den Hund „mal“ in der Firma mit und das ist auch kein Problem für die ANin (wie gesagt, sie hätte ja selbst gern einen Hund; hatte früher auch einen als Teen).

Sie selbst arbeitet im „Backoffice“ und ist (mehr oder minder) eine der zweiten Personen mit hinterm Chef (also direkte Kontakte sind immer, wenn er nicht gerade im Ausland bei dem anderen „Zweig“ der Firma ist [ja, ist ein wenig kompliziert die Firmenaufteilung; trotzdem nur ein relativ kleiner Betrieb). Somit hat sie auch immer wieder direkt mit dem Chef zu tun (und seinem Hund).
Ich weiß nicht genau wie viele MA dort sind, aber es dürften so zwischen 10 und 20 sein (wobei einige dort wiederum selbständig arbeiten).

Die ANin möchte keinen Stress machen (dazu will ich ja erst mal die Fühler ausstrecken und suchen: was sagen die Gesetze eigenlich so dazu aus, da man ja nicht alles kennen und wissen kann) aber sie will auch nicht sagen "ich gehe zum Arzt sobald ich sonst was für allergische Reaktionen zeige. Davon haben AG und ANin auch nichts.

Möglichkeit? Warum nicht so eine Art Zwinger auf dem Gelände bauen wo der Hund tagsüber ist ohne den MA bei der „Hofpause“ zwischen die Beine zu laufen oder eben sonst wie zu stören (er rennt auch immer mal so zwischen den Büros hin und her).

LG

wieso belastet ? den fortgang des verhältnisses zwischen AG
und AN können wir nicht prognostizieren. es soll auch
einsichtige AG geben…

Wenn du dann nach dem Vordiplom tiefer in die Materie einsteigst, und dann vielleicht auch mal Gelegenheit hattest, die Praxis zu sehen und allgemein Lebenserfahrung aufzubauen, dann wirst du viellicht darüber schmunzeln kölnnen, was du hier als juristischer Heißspornanwärter von dir gegeben hast…

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Hallo,

nein, das ist gar kein Problem da der Gedanke ja trotzdem dazu beitragen könnte die Problematik aus der Welt zu schaffen.
Da es schon andere Probleme gab/gibt wird es der AN bestimmt nicht leicht fallen dies vorzutragen, aber eine Möglichkeit ist es schon und ich werde es so weitergeben …

Gute Idee. Wie die Auseinandersetzung zu dem Thema ja schön zeigt, gibt es eine rein juristische Herangehensweise und eine praktische. Beim Vortragen des Problems gibt es sicher ebenfalls mehrere Varianten, die grob mit Der Ton macht die Musik umschrieben werden können und einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg bzw. das Endergebnis haben können. Also vielleicht nicht gleich mit Forderungen und Drohungen kommen, sondern dem Chef die objektive Problematik der Allergie schildern und ihn um eine gemeinsame Lösung bitten.
Denn wer jemanden unbefristet übernimmt, hat nicht grundsätzlich das Interesse ihn gleich wieder zu verlieren, sei es durch Kündigung oder häufigere AU. Möglicherweise hat der AG einfach gar nicht daran gedacht, dass jemand eine solche Allergie haben könnte.

Grüße

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ich weiß gar nicht, wieso du mich persönlich angreifen musst ?
war dir langweilig oder bist du nur deprimiert, dass du nichts konstruktives beitragen kannst…

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kleine Aufklärung
ich werde es dir erklären:

rausgefordert, dich so einzuordnen, hat mich deine erste Reaktion auf Wolfgangs Artikel.

Wenn man das W-W-W regelmässig durchforstet, dann entwickelt man ein Gespür dafür, welche „Qualität“ Beiträge haben.

Bei Wolfgangs Beiträgen kann man davon ausgehen, dass er aus eigener Lebenserfahrung und Fachwissen zu vielen Fragen etwas Sinnvolles beisteuern kann.

Wenn man in punkto Lebenserfahrung offensichtlich ungefähr auf dem gleichen Level ist, dann findet man viele Beiträge, bei denen man kopfnickend denkt: So ähnlich oder gleichlautend hätte ich es auch geschrieben.

Woldfgang hat in seinem ersten Kommentar = „Die Grenzen des Rechts“ die pragmatische Seite einer solchen Konstellation in einer kleinen Firma aufgezeigt - mit der Meinung gehe ich absolut konform, da sie meine Erfahrungen mit direkter Betroffenheit bestätigen, ich kenne solche Entwicklungen also nicht nur aus Erzählungen.

Wenn du diese Erfahrung dann nicht annehmen wilst und sie verunglimpfst mit: ."die gesamte antwort ist mit abstand der größte blödsinn … ", dann lässt mir das die Wahl, meine selbst gemachten Erfahrungen neu zu überdenken, oder zu vermuten, dass bei dir Defizite vorhanden sind.

Und da habe ich mich dann klar entschieden!

Wolfgang kann sich mit Sicherheit gegen deine Scheuklappenwelt-anschauung selbst verteidigen - es ging mir nur darum, mich in euren kleinen Dialog einzumischen, um dir aufzuzeigen, dass sämtliches juristisches Fachwissen überhaupt keine Bedeutung hat, wenn man nicht in der Lage ist, es in die realen Ablaufmechanismen der menschlichen Beziehungen einzuordnen.

Ein schönes Wochenende
Hummel

ich weiß gar nicht, wieso du mich persönlich angreifen musst ?
war dir langweilig oder bist du nur deprimiert, dass du nichts
konstruktives beitragen kannst…

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ich werde es dir erklären:

eigentlich war es nur eine rhetorische frage, da mich deine ansicht nicht im geringsten interessiert. trotzdem finde ich es toll, dass du mir deinen standpunkt erklärst (*sarkasmus).

rausgefordert, dich so einzuordnen, hat mich deine erste
Reaktion auf Wolfgangs Artikel.

Wenn man das W-W-W regelmässig durchforstet, dann entwickelt
man ein Gespür dafür, welche „Qualität“ Beiträge haben.

Bei Wolfgangs Beiträgen kann man davon ausgehen, dass er aus
eigener Lebenserfahrung und Fachwissen zu vielen Fragen etwas
Sinnvolles beisteuern kann.

ein letztes mal:
die aussage, es gibt keinen rechtlichen anspruch ist absolut schwachsinnig und falsch. bereits diese aussage sollte dich an deinem „gespür für qualität“ zweifeln lassen.
auch sollte man die „praktische erfahrung“ in rechtlichen angelegenheiten (gibt es die überhaupt ohne rechtliches grundwissen ? - *rhetorische frage) bei einem it-techniker zunächst in frage stellen. vor diesem hintergrund kann ich nur einen kniefall machen und dem gesetzgeber für das rdg danken.

den rest von deinem geschwätz habe ich nicht gelesen, daher verzeih’ mir, wenn ich darauf nicht weiter eingehe…

in der anwaltlichen praxis ist es nunmal so, dass zunächst dem mandanten aufgezeigt wird, welche rechte er überhaupt hat.
im nächsten schritt wird ihm gezeigt, welche risiken die ausübung der rechte haben kann. da hier offenbar nicht einmal ein kleinbetrieb vorliegt, sind diese risiken übrigens gering. dennoch entscheidet zuletzt der mandant, wie er sich verhalten möchte, ob er die konfrontation mit dem AG eingehen will, keine (weitere) konfrontation erwartet oder aus eigenem antrieb den betrieb verlässt. es obliegt nicht dem RA, den mandanten von anfang an zum verlassen des arbeitsplatzes zu drängen.
eine persönliche erfahrungen, die herr x im kleinbetrieb y hatte, spielt erst auf der letzten ebene eine rolle (wenn überhaupt). übrigens scheinen hier auch manche personen ziemlich „statistikgeil“ zu sein. bei der beratung des einzelfalls spielen diese keine rolle.

das war ein kleiner einblick in die anwaltliche beratungspraxis. aber was weiß ich schon mit meinem „vordiplom“ (achtung ironie…).

p.s. ich habe im übrigen (um es noch einmal zu betonen) zu keinem moment behauptet, dass der AN sein recht um jeden preis durchsetzen sollte, da mir dir problematik im kleinbetrieb von anfang an bewusst war.
hier wurde allerdings von einigen „experten“ (*sarkasmus) von anfang an unterstellt, dass auseinandersetzungen im kleinbetrieb zwangsläufig zu einem verlust des arbeitsplatzes führen, weil über „kurz oder lang“ der AG den AN loswerden will.
diese ansicht mag auf persönliche erfahrungen beruhen, ist aber in dieser allgemeinheit, ebenso wie die folgerung, der AN müsse sich einen neuen arbeitsplatz suchen, absoluter bullsh*t.

das war’s von dieser stelle von mir, da der ursprungsposter wohl sowieso nicht mehr mitliest…

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Hallo,

sagen wir mal so: Ich bin in der glücklichen Situation mir nicht jedes nebenbei noch angenommene Mandat aus wirtschaftlichen Gründen schönreden zu müssen, auch wenn die Halbwertszeit eines vordergründigen Erfolgs unter einem halben Jahr liegt. Was ich an Arbeitsrecht gemacht habe, hat mir gereicht, vermisse ich nicht, und ich beneide die Kollegen, die beinahe täglich den besonderen Charme des Arbeitsgerichts genießen, ganz sicher nicht.

Aber Du bist sicher der erste, der seine Sekretärin heiratet und mit ihr glücklich bis ans Ende ihrer Tage zusammenlebt, nachdem sie ihn zuvor mal verklagt hat, und zuerst als despotischen Arbeitgeber und dann als besiegten Ausbeuter durch die Bild-Zeitung gezogen hat.

Der entsprechende Fall eines auch mir nicht sonderlich sympathischen Kollegen hier vor Ort ging dann allerdings doch etwas anders aus. Nur war davon, dass die siegreiche Dame ein halbes Jahr später mit vollkommen blank liegenden Nerven kampflos ihre Sachen packte, und dann bei einem befreundeten Kollegen wieder auftauchte, natürlich nichts in der Zeitung zu lesen.

Gruß vom Wiz

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Der entsprechende Fall eines auch mir nicht sonderlich
sympathischen Kollegen hier vor Ort ging dann allerdings doch
etwas anders aus. Nur war davon, dass die siegreiche Dame ein
halbes Jahr später mit vollkommen blank liegenden Nerven
kampflos ihre Sachen packte, und dann bei einem befreundeten
Kollegen wieder auftauchte, natürlich nichts in der Zeitung zu
lesen.

eine sehr spannende geschichte…(*gähn)
leitest du etwa aus dieser deiner erfahrung ab, dass jeder AN unter tränen „ein halbes jahr später… kampflos seine sachen packt“. ich kann über fälle berichten, in denen der AN trotz eines gewonnen verfahrens nicht den betrieb verlassen hat/musste. und nun ? haben unsere erfahrungen irgendeine bedeutung für den obigen fall ?

da du vorgibst, jurist zu sein, sollte dir jedenfalls bekannt sein, dass man aus den einzelnen erfahrungen keine regel ableiten sollte und im rahmen des anwaltlichen mandats dem AN noch immer alle möglichkeiten der vorgehensweise inkl. risiken aufzeigen sollte. aber mit den jahren scheinen solche grundsätze der anwaltlichen beratung zu verblassen…

Irgendwie hast Du das Posting wohl nicht so richtig aufmerksam gelesen. Es ging nicht um einen konkreten Fall der Vergangenheit, sondern darum, ob Du ehrlicherweise von Dir behaupten könntest, eine gegen Dich als AG gerichtete Klage (zzgl. ggf. etwas „Drum herum“ in der Presse) so sachlich und neutral zu sehen, dass Du nicht genauso persönlich reagieren würdest, wie besagter Kollege (und jeder normal gestrickte kleinere AG auch, der noch den direkten persönlichen Kontakt zu jedem seiner AN hat). Könntest Du wirklich von Dir behaupten, dass Du nach der „Demütigung“ durch Gerichtsurteil (vollkommen egal, wie berechtigt oder auch nicht), ggf. Presse, … einfach zur Tagesordnung übergehen und den betreffenden AN so behandeln könntest, als sei nichts gewesen?

So persönlich, wie Du hier schon alleine darauf reagierst, dass Dir hier nur ein wenig Wind entgegen weht, solltest Du Dir vielleicht besser eine Antwort ersparen.

Gruß vom Wiz

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